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Fortführungsgebundener Verlustvortrag und Umgang mit §8cAbs.1 S.1 KStG nach der Unvereinbarkeitserklärung durch das BVerfG mit dem Grundgesetz

Titel: Fortführungsgebundener Verlustvortrag und Umgang mit §8cAbs.1 S.1 KStG nach der Unvereinbarkeitserklärung durch das BVerfG mit dem Grundgesetz

Masterarbeit , 2017 , 74 Seiten , Note: 1,2

Autor:in: Paul Lemmen (Autor:in)

Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte
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Zusammenfassung Leseprobe Details

Das BVerfG hat am 29.3.2017 auf Vorlagebeschluss des FG Hamburg die Regelung des §8c Abs.1 S.1 KStG für verfassungswidrig erklärt. Ausdrücklich offen gelassen wurde allerdings die Frage, ob seit Inkrafttreten der Rechtswirkungen von §8d KStG am 1.1.2016 der Anwendungsbereich von §8c Abs.1 S.1 KStG derart reduziert ist, dass die Bestimmung nunmehr keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet. Die Arbeit beleuchtet vor diesem Hintergrund die Auswirkungen der Einführung von §8d KStG auf die bis dato festgestellte Unvereinbarkeit von §8c Abs.1 S.1 KStG mit dem Grundgesetz.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

A. Einführung

I. Historischer Aufriss der Problemstellung

II. Aktualität

B. Grundsätze der steuerlichen Verlustberücksichtigung bei Körperschaften

C. Zusammenspiel von § 8c und § 8d KStG

I. § 8c KStG: Beschränkung des Verlustabzugs

II. § 8d KStG: Der fortführungsgebundene Verlustvortrag

III. Verhältnis von § 8d KStG zu § 8c KStG

D. Diskussion: Beseitigung der Verfassungswidrigkeit durch § 8d KStG?

I. BVerfG vom 29.3.2017 als Ausgangspunkt

1. Schutzbereich und Eingriff

2. Rechtfertigungsgründe

a) Anknüpfung an die Vorgängerregelung

b) Zweck der Missbrauchsbekämpfung

c) Wirtschaftliche Identität

d) Unternehmeridentität

3. Ergebnis zur Verfassungswidrigkeit des § 8c Abs. 1 S. 1 KStG

4. Konsequenzen der Entscheidung

II. Verfassungsmäßigkeit von § 8d KStG?

1. Schutzbereich und Eingriff

2. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung

a) Prüfungsmaßstab

b) Potentiell geeignete Rechtfertigungsgründe

c) § 8d Abs. 1 KStG

aa) Missbrauchsverhinderungszweck, Identitätswahrung und Grenzen zulässiger Typisierung

bb) Bestimmtheitsgebot, Art. 20 Abs. 3 GG

cc) Zwischenergebnis zur Verfassungsmäßigkeit von § 8d Abs. 1 KStG

d) Untergangstatbestände aus § 8d Abs. 2 und Abs. 1 S. 2 Nr. 2 KStG

aa) Ruhendstellung des Geschäftsbetriebs: § 8d Abs. 2 S. 2 Nr. 1 KStG

bb) Zuführung einer andersartigen Zweckbestimmung: § 8d Abs. 2 S. 2 Nr. 2 KStG

cc) Aufnahme eines zusätzlichen Geschäftsbetriebs: § 8d Abs. 2 S. 2 Nr. 3 KStG

dd) Mitunternehmer- und Organträgerschaft § 8d Abs. 2 S. 2 Nr. 4, 5 und Abs. 1 S. 2 Nr. 2 KStG

(1) Mitunternehmerschaft nach Beteiligungserwerb: § 8d Abs. 2 S. 2 Nr. 4 KStG

(2) Organträgerschaft nach Beteiligungserwerb: § 8d Abs. 2 S. 2 Nr. 5 KStG

(3) Schädliches Ereignis vor Beteiligungserwerb: § 8d Abs. 1 S. 2 Nr. 2 KStG

(4) Zwischenergebnis

ee) Übertragung von Wirtschaftsgütern unter dem gemeinen Wert: § 8d Abs. 2 S. 2 Nr. 6 KStG

e) Zeitliche Komponente des fortführungsgebundenen Verlustvortrags

3. Ergebnis der verfassungsrechtlichen Würdigung

III. Auswirkungen der Einführung des § 8d KStG auf die Verfassungswidrigkeit von § 8c Abs. 1 S. 1 KStG

1. Verbindung zwischen den Normen

2. Reduzierende Wirkung von § 8c Abs. 1 S. 1 KStG durch Ausnahmeregelungen

3. Konkretes Hineinwirken und verfassungsrechtliche Ausstrahlungswirkung von § 8d KStG

a) Konkretes Hineinwirken

b) Auswirkungen der verfassungsmäßigen Stellen von § 8d KStG auf dessen verfassungskonformen Ausstrahlungswirkungen

c) Auswirkungen der verfassungswidrigen Stellen von § 8d KStG auf dessen verfassungskonformen Ausstrahlungswirkungen

d) Ergebnis

E. Fazit

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Arbeit untersucht die verfassungsrechtliche Vereinbarkeit von § 8c Abs. 1 S. 1 KStG nach der Einführung des § 8d KStG. Ziel ist es zu analysieren, ob die durch den Gesetzgeber vorgenommene Neuregelung den Anwendungsbereich des für verfassungswidrig erklärten § 8c Abs. 1 S. 1 KStG auf ein verfassungskonformes Maß reduziert und somit die identifizierten verfassungsrechtlichen Verstöße beseitigt werden konnten.

  • Verfassungsmäßigkeit der Verlustabzugsbeschränkung (§ 8c KStG)
  • Funktionsweise und Zielsetzung des fortführungsgebundenen Verlustvortrags (§ 8d KStG)
  • Beseitigung der Verfassungswidrigkeit durch die neue Norm
  • Problematik des unbestimmten Rechtsbegriffs des "Geschäftsbetriebs"
  • Prüfung der Untergangstatbestände bei schädlichem Beteiligungserwerb

Auszug aus dem Buch

I. Historischer Aufriss der Problemstellung

Seit einem knappen Vierteljahrhundert sieht sich der Gesetzgeber der Herausforderung ausgesetzt, die missbräuchliche Nutzung von Verlusten infolge des (Teil-)Erwerbs einer Gesellschaft zu unterbinden. Diese missbräuchliche steuerliche Verlustnutzung ist unter dem Schlagwort des „Mantelkaufs“ in Literatur und Rechtsprechung bekannt. Im steuerlichen Kontext wird unter einem Mantelkauf eine Fallgestaltung verstanden, in der eine Gesellschaft erworben wird, die über keinen Geschäftsbetrieb und kein nennenswertes Betriebsvermögen, dafür aber über Verlustvorträge verfügt und maßgeblich aus Gründen der Verrechnung eben dieser Verluste mit eigenen Erträgen erworben wird. Die hinter dieser Verrechnung liegende Intention ist die (missbräuchliche) Reduzierung der Steuerlast. Die erste grundlegende Entscheidung des BFH zur Thematik des Mantelkaufs aus dem Jahr 1958 illustriert die Mantelkaufproblematik besonders deutlich. In der Entscheidung ging es um eine GmbH, die im Modebereich tätig war und über Jahre hinweg Verluste angehäuft und diese steuerrechtlich vorgetragen hatte. Über 80% der Anteile an dieser GmbH wurden schließlich von einem erfolgreichen Spirituosenunternehmer erworben. Der Unternehmer verpachtete sodann sein Unternehmen an die GmbH, sodass sich infolgedessen auch die GmbH ausschließlich dem ertragreichen Spirituosengeschäft widmete. Die aus dem Modegeschäft resultierenden vorgetragenen Verluste der GmbH sollten anschließend mit den Erträgen aus dem Spirituosenhandel verrechnet werden. Dieser missbräuchlichen Gestaltung schob der BFH jedoch einen Riegel vor.

Zusammenfassung der Kapitel

A. Einführung: Das Kapitel führt in die Problematik der Verlustnutzung bei Körperschaften ein und beleuchtet den historischen Kontext sowie die Aktualität des Themas infolge der BVerfG-Entscheidung von 2017.

B. Grundsätze der steuerlichen Verlustberücksichtigung bei Körperschaften: Hier wird das System der Verlustberücksichtigung bei Kapitalgesellschaften erläutert, insbesondere unter Berücksichtigung des Trennungsprinzips und der Verlustabzugsmöglichkeiten.

C. Zusammenspiel von § 8c und § 8d KStG: Dieses Kapitel analysiert die Wirkungsweisen von § 8c KStG als Beschränkungsnorm und § 8d KStG als Ausnahmeregelung zur Vermeidung von Mantelkäufen.

D. Diskussion: Beseitigung der Verfassungswidrigkeit durch § 8d KStG?: Dies ist der Hauptteil, der kritisch diskutiert, ob § 8d KStG die festgestellte Verfassungswidrigkeit des § 8c KStG heilen kann, wobei sowohl die Eignung als auch die Problematik der Untergangstatbestände untersucht werden.

E. Fazit: Das Fazit fasst zusammen, dass § 8d KStG zwar grundsätzlich zur Verlustnutzung beiträgt, aber aufgrund seiner überschießenden Tendenzen und Unklarheiten keine vollumfängliche verfassungsrechtliche Heilung bewirkt.

Schlüsselwörter

Körperschaftsteuer, Verlustnutzung, Mantelkauf, § 8c KStG, § 8d KStG, Verfassungswidrigkeit, fortführungsgebundener Verlustvortrag, wirtschaftliche Identität, BVerfG, Missbrauchsbekämpfung, Anteilseignerwechsel, Steuerrecht, Typisierung, Bestimmtheitsgebot, Geschäftsbetrieb

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit im Kern?

Die Arbeit analysiert die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Verlustnutzungsbeschränkungen für Körperschaften (§ 8c KStG) nach Einführung des § 8d KStG. Es wird geprüft, ob die neue Regelung als "Heilung" für die vom BVerfG festgestellte Verfassungswidrigkeit dienen kann.

Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?

Zentral sind die historische Entwicklung der Mantelkauf-Problematik, das System der körperschaftsteuerlichen Verlustverrechnung sowie die verfassungsrechtliche Kritik an den Regelungen zur Verlustabzugsbeschränkung und deren mögliche Korrektur durch den Gesetzgeber.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Das primäre Ziel ist die Beantwortung der Frage, ob der durch § 8d KStG eingeführte fortführungsgebundene Verlustvortrag den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt und den Anwendungsbereich des für unvereinbar erklärten § 8c KStG auf ein zulässiges Maß reduziert.

Welche wissenschaftliche Methode wird primär angewandt?

Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Untersuchung, die auf der Analyse von Gesetzestexten, Gesetzesmaterialien und der umfassenden Auswertung der einschlägigen Rechtsprechung, insbesondere des BVerfG und BFH, sowie der steuerrechtlichen Fachliteratur basiert.

Was wird im umfangreichen Hauptteil thematisiert?

Der Hauptteil befasst sich mit der Prüfung des Schutzbereichs und der Eingriffe in Grundrechte, der Analyse der Rechtfertigungsgründe sowie einer detaillierten Auseinandersetzung mit der Verfassungsmäßigkeit des § 8d KStG und seiner einzelnen Untergangstatbestände.

Welche Begriffe charakterisieren die Arbeit am besten?

Die Arbeit wird durch Begriffe wie "Mantelkauf", "Verlustuntergang", "wirtschaftliche Identität", "Verfassungswidrigkeit" sowie die spezifischen Paragraphen § 8c und § 8d KStG charakterisiert.

Inwiefern beeinflusst der Begriff "Geschäftsbetrieb" die Verfassungsmäßigkeit?

Der Begriff ist zentral für § 8d KStG. Die Arbeit zeigt auf, dass der unbestimmte Rechtsbegriff zwar verfassungsrechtliche Fragen zum Bestimmtheitsgebot aufwirft, aber durch die Legaldefinition und die gefestigte Rechtsprechung des BFH als auslegbar und damit hinreichend bestimmt angesehen werden kann.

Warum kritisiert die Autorin die Untergangstatbestände in § 8d KStG?

Die Kritik richtet sich vor allem gegen die überschießende Tendenz der Untergangstatbestände. Diese erfassen oft Sachverhalte, die keinen missbräuchlichen Hintergrund haben, und führen zu einer unternehmerischen Verzerrung, die dem eigentlichen Ziel der Neuregelung entgegensteht.

Ende der Leseprobe aus 74 Seiten  - nach oben

Details

Titel
Fortführungsgebundener Verlustvortrag und Umgang mit §8cAbs.1 S.1 KStG nach der Unvereinbarkeitserklärung durch das BVerfG mit dem Grundgesetz
Hochschule
EBS Universität für Wirtschaft und Recht
Note
1,2
Autor
Paul Lemmen (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2017
Seiten
74
Katalognummer
V432798
ISBN (eBook)
9783668763463
ISBN (Buch)
9783668763470
Sprache
Deutsch
Schlagworte
fortführungsgebundener verlustvortrag umgang kstg unvereinbarkeitserklärung bverfg grundgesetz Wagniskapital
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Paul Lemmen (Autor:in), 2017, Fortführungsgebundener Verlustvortrag und Umgang mit §8cAbs.1 S.1 KStG nach der Unvereinbarkeitserklärung durch das BVerfG mit dem Grundgesetz, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/432798
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