Das BVerfG hat am 29.3.2017 auf Vorlagebeschluss des FG Hamburg die Regelung des §8c Abs.1 S.1 KStG für verfassungswidrig erklärt. Ausdrücklich offen gelassen wurde allerdings die Frage, ob seit Inkrafttreten der Rechtswirkungen von §8d KStG am 1.1.2016 der Anwendungsbereich von §8c Abs.1 S.1 KStG derart reduziert ist, dass die Bestimmung nunmehr keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet. Die Arbeit beleuchtet vor diesem Hintergrund die Auswirkungen der Einführung von §8d KStG auf die bis dato festgestellte Unvereinbarkeit von §8c Abs.1 S.1 KStG mit dem Grundgesetz.
Inhaltsverzeichnis
- A. Einführung
- I. Historischer Aufriss der Problemstellung
- II. Aktualität
- B. Grundsätze der steuerlichen Verlustberücksichtigung bei Körperschaften
- C. Zusammenspiel von § 8c und § 8d KStG
- 1. § 8c KStG: Beschränkung des Verlustabzugs
- II. § 8d KStG: Der fortführungsgebundene Verlustvortrag
- III. Verhältnis von § 8d KStG zu § 8c KStG
- D. Diskussion: Beseitigung der Verfassungswidrigkeit durch § 8d KStG?
- I. BVerfG vom 29.3.2017 als Ausgangspunkt
- 1. Schutzbereich und Eingriff
- 2. Rechtfertigungsgründe
- a) Anknüpfung an die Vorgängerregelung
- b) Zweck der Missbrauchsbekämpfung
- c) Wirtschaftliche Identität
- d) Unternehmeridentität
- 3. Ergebnis zur Verfassungswidrigkeit des § 8c Abs. 1 S. 1 KStG
- 4. Konsequenzen der Entscheidung
- II. Verfassungsmäßigkeit von § 8d KStG?
- 1. Schutzbereich und Eingriff
- 2. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung
- a) Prüfungsmaßstab
- b) Potentiell geeignete Rechtfertigungsgründe
- c) § 8d Abs. 1 KStG
- aa) Missbrauchsverhinderungszweck, Identitätswahrung und Grenzen zulässiger Typisierung
- bb) Bestimmtheitsgebot, Art. 20 Abs. 3 GG
- cc) Zwischenergebnis zur Verfassungsmäßigkeit von § 8d Abs. 1 KStG
- d) Untergangstatbestände aus § 8d Abs. 2 und Abs. 1 S. 2 Nr. 2 KStG
- aa) Ruhendstellung des Geschäftsbetriebs: § 8d Abs. 2 S. 2 Nr. 1 KStG
- bb) Zuführung einer andersartigen Zweckbestimmung: § 8d Abs. 2 S. 2 Nr. 2 KStG
- cc) Aufnahme eines zusätzlichen Geschäftsbetriebs: § 8d Abs. 2 S. 2 Nr. 3 KStG
- dd) Mitunternehmer- und Organträgerschaft § 8d Abs. 2 S. 2 Nr. 4, 5 und Abs. 1 S. 2 Nr. 2 KStG
- (1) Mitunternehmerschaft nach Beteiligungserwerb: § 8d Abs. 2 S. 2 Nr. 4 KStG
- (2) Organträgerschaft nach Beteiligungserwerb: § 8d Abs. 2 S. 2 Nr. 5 KStG
- (3) Schädliches Ereignis vor Beteiligungserwerb: § 8d Abs. 1 S. 2 Nr. 2 KStG
- (4) Zwischenergebnis
- ee) Übertragung von Wirtschaftsgütern unter dem gemeinen Wert: § 8d Abs. 2 S. 2 Nr. 6 KStG
- e) Zeitliche Komponente des fortführungsgebundenen Verlustvortrags
- 3. Ergebnis der verfassungsrechtlichen Würdigung
- III. Auswirkungen der Einführung des § 8d KStG auf die Verfassungswidrigkeit von § 8c Abs. 1 S. 1 KStG
- 1. Verbindung zwischen den Normen
- 2. Reduzierende Wirkung von § 8c Abs. 1 S. 1 KStG durch Ausnahmeregelungen
- 3. Konkretes Hineinwirken und verfassungsrechtliche Ausstrahlungswirkung von § 8d KStG
- a) Konkretes Hineinwirken
- b) Auswirkungen der verfassungsmäßigen Stellen von § 8d KStG auf dessen verfassungskonformen Ausstrahlungswirkungen
- c) Auswirkungen der verfassungswidrigen Stellen von § 8d KStG auf dessen verfassungskonformen Ausstrahlungswirkungen
- d) Ergebnis
- E. Fazit
- Verfassungsmäßigkeit von § 8c und § 8d KStG
- Die Problematik des Mantelkaufs und missbräuchlicher Verlustnutzung
- Das Zusammenspiel von wirtschaftlicher und rechtlicher Identität im Steuerrecht
- Verfassungsrechtliche Rechtfertigung von Regelungen zur Verlustverrechnung
- Auswirkungen der BVerfG-Entscheidung vom 29.03.2017
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit untersucht die Auswirkungen der Einführung von § 8d KStG auf die Verfassungswidrigkeit von § 8c Abs. 1 S. 1 KStG, die vom BVerfG festgestellt wurde. Im Fokus steht die Frage, ob § 8d KStG die verfassungswidrigen Aspekte von § 8c KStG beseitigt.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einführung: Diese Einführung erläutert die wirtschaftliche und rechtliche Bedeutung der Verlustverrechnung im Steuerrecht, insbesondere für Körperschaften. Sie hebt die Notwendigkeit der Investitionsneutralität hervor und diskutiert die Herausforderungen, die sich aus der missbräuchlichen Nutzung von Verlusten ergeben, besonders im Kontext von Beteiligungserwerben. Die Einführung legt den Grundstein für die anschließende vertiefte Analyse der rechtlichen Rahmenbedingungen und der verfassungsrechtlichen Beurteilung der relevanten Paragraphen.
I. Historischer Aufriss der Problemstellung: Dieser Abschnitt beleuchtet die historische Entwicklung der Rechtsprechung und Gesetzgebung zum Thema Mantelkauf und missbräuchlicher Verlustnutzung. Er beschreibt die Wandlung der Rechtsprechung vom Kriterium der „wirtschaftlichen Identität“ hin zur „rechtlichen Identität“ und die damit verbundene Zunahme von Mantelkäufen. Der Abschnitt zeigt die Notwendigkeit gesetzlicher Interventionen auf, um missbräuchliche Gestaltungen zu verhindern. Das Beispiel des BFH-Urteils von 1958 illustriert die Problematik anschaulich.
Schlüsselwörter
§ 8c KStG, § 8d KStG, Verlustverrechnung, Körperschaftsteuer, Mantelkauf, wirtschaftliche Identität, rechtliche Identität, Verfassungswidrigkeit, BVerfG, Missbrauchsbekämpfung, Investitionsneutralität, Grundgesetz, Art. 3 Abs. 1 GG.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Arbeit: Auswirkungen der Einführung des § 8d KStG auf die Verfassungswidrigkeit des § 8c Abs. 1 S. 1 KStG
Was ist der Gegenstand dieser Arbeit?
Diese Arbeit analysiert die Auswirkungen der Einführung von § 8d KStG auf die vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) festgestellte Verfassungswidrigkeit des § 8c Abs. 1 S. 1 KStG. Der Schwerpunkt liegt auf der Frage, ob § 8d KStG die verfassungswidrigen Aspekte von § 8c KStG beseitigt.
Welche Themen werden behandelt?
Die Arbeit behandelt die Verfassungsmäßigkeit von § 8c und § 8d KStG, die Problematik des Mantelkaufs und missbräuchlicher Verlustnutzung, das Zusammenspiel von wirtschaftlicher und rechtlicher Identität im Steuerrecht, die verfassungsrechtliche Rechtfertigung von Regelungen zur Verlustverrechnung und die Auswirkungen der BVerfG-Entscheidung vom 29.03.2017.
Welche Kapitel umfasst die Arbeit?
Die Arbeit gliedert sich in folgende Kapitel: Einführung, Historischer Aufriss der Problemstellung, Grundsätze der steuerlichen Verlustberücksichtigung bei Körperschaften, Zusammenspiel von § 8c und § 8d KStG, Diskussion: Beseitigung der Verfassungswidrigkeit durch § 8d KStG?, Auswirkungen der Einführung des § 8d KStG auf die Verfassungswidrigkeit von § 8c Abs. 1 S. 1 KStG und Fazit.
Was wird in der Einführung erläutert?
Die Einführung beschreibt die wirtschaftliche und rechtliche Bedeutung der Verlustverrechnung im Steuerrecht, insbesondere für Körperschaften. Sie hebt die Notwendigkeit der Investitionsneutralität hervor und diskutiert die Herausforderungen durch missbräuchliche Verlustnutzung, besonders bei Beteiligungserwerben.
Was behandelt der Abschnitt zum historischen Aufriss?
Dieser Abschnitt beleuchtet die historische Entwicklung der Rechtsprechung und Gesetzgebung zum Mantelkauf und missbräuchlicher Verlustnutzung. Er beschreibt die Entwicklung vom Kriterium der „wirtschaftlichen Identität“ zur „rechtlichen Identität“ und die damit verbundene Zunahme von Mantelkäufen. Die Notwendigkeit gesetzlicher Interventionen zur Missbrauchsverhinderung wird dargestellt.
Welche Schlüsselwörter sind relevant?
Die wichtigsten Schlüsselwörter sind § 8c KStG, § 8d KStG, Verlustverrechnung, Körperschaftsteuer, Mantelkauf, wirtschaftliche Identität, rechtliche Identität, Verfassungswidrigkeit, BVerfG, Missbrauchsbekämpfung, Investitionsneutralität, Grundgesetz, Art. 3 Abs. 1 GG.
Wie wird die Verfassungsmäßigkeit von § 8d KStG untersucht?
Die Arbeit untersucht die Verfassungsmäßigkeit von § 8d KStG umfassend, indem sie Schutzbereich, Eingriff, und verfassungsrechtliche Rechtfertigungsgründe analysiert. Dabei werden verschiedene Aspekte wie Missbrauchsverhinderungszweck, Identitätswahrung, Bestimmtheitsgebot (Art. 20 Abs. 3 GG) und die verschiedenen Untergangstatbestände detailliert geprüft.
Wie wird das Zusammenspiel von § 8c und § 8d KStG behandelt?
Die Arbeit analysiert das Zusammenspiel der beiden Paragraphen im Detail, inklusive der Beschränkung des Verlustabzugs nach § 8c KStG und dem fortführungsgebundenen Verlustvortrag nach § 8d KStG. Das Verhältnis der beiden Normen wird kritisch beleuchtet.
Welches Fazit zieht die Arbeit?
Das Fazit fasst die Ergebnisse der verfassungsrechtlichen Würdigung von § 8c und § 8d KStG zusammen und bewertet, ob § 8d KStG tatsächlich die Verfassungswidrigkeit von § 8c Abs. 1 S. 1 KStG beseitigt hat. Die konkreten Auswirkungen der Einführung des § 8d KStG werden bewertet.
- Arbeit zitieren
- Paul Lemmen (Autor:in), 2017, Fortführungsgebundener Verlustvortrag und Umgang mit §8cAbs.1 S.1 KStG nach der Unvereinbarkeitserklärung durch das BVerfG mit dem Grundgesetz, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/432798