Was ist die Direkte Demokratie ist und wie unterscheidet sie sich von der Repräsentativen Demokratie? Und warum können Forderungen nach dem Einsatz direkt-demokratischer Mittel auf Bundesebene - also die unmittelbare Herrschaft des Volkes über die Länderebene hinaus - als Vertrauensbeweis in die Wählerinnen und Wähler gelten, wie es Die Grünen ausdrückten - und damit einhergehend, warum gibt es in Deutschland die Möglichkeit zu Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheiden nicht auch auf Bundesebene?
Die Klärung dieser Fragen ist Thema der vorliegenden Arbeit. Dazu soll zunächst auf den Beginn der politischen Ideengeschichte der Direkten Demokratie anhand von Jean-Jacques Rousseau eingegangen werden. Anschließend werden die deutschen Erfahrungen mit dieser Form der Demokratie in der Weimarer Republik, dem Nationalsozialismus und den daraus resultierenden Folgen für das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland thematisiert. Damit können die Vorbehalte gegenüber der Direkten Demokratie in Deutschland umfassend beantwortet werden.
Der zweite Teil der Arbeit widmet sich dann dem Demokratielernen als einem wichtigen Bestandteil der politischen Bildung. Im Anschluss werden Gedanken Rousseaus über die Erziehung zum Menschen und zum Staatsbürger dargestellt und ein historischer Einblick in das Demokratielernen anhand der politischen Bildung und Erziehung in der Weimarer Republik und der national-sozialistischen Erziehungsideologie sowie der Re-Education-Politik nach dem Zweiten Weltkrieg gegeben. Daran schließt sich die Vorstellung einiger Methoden zur unterrichtlichen Umsetzung an. Den Abschluss der Arbeit bildet eine Zusammenfassung der genannten Aspekte und es wird auf einige Vorteile der direkten Demokratie eingegangen.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Rousseau und die Direkte Demokratie
2.1 Der Einzelwillen und der Allgemeinwillen
2.2 Lehre von der Souveränität
3. Deutsche Erfahrungen mit der Direkten Demokratie
3.1 Weimarer Republik
3.1.1. Die direkte Demokratie in der Weimarer Verfassung
3.1.2. Volksbegehren und Volksentscheide in der Weimarer Republik
3.2 Nationalsozialismus
3.3 Auswirkungen auf das Grundgesetz
4. Demokratielernen als wichtiger Bestandteil der politischen Bildung
5. Unterrichtliche Umsetzung des Demokratielernens
5.1 Sachanalyse
5.2 Didaktische Analyse
5.3 Bezug zum Lehrplan
6. Zusammenfassung und Schluss
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die theoretischen Grundlagen und historischen Erfahrungen der direkten Demokratie in Deutschland sowie deren didaktische Relevanz für die politische Bildung. Zentral ist die Forschungsfrage, wie direkt-demokratische Elemente das Demokratieverständnis fördern können und welche methodischen Ansätze sich für eine unterrichtliche Auseinandersetzung in der Schule eignen.
- Ideengeschichte der direkten Demokratie anhand von Jean-Jacques Rousseau
- Historische Analyse direkt-demokratischer Verfahren in der Weimarer Republik und im Nationalsozialismus
- Einfluss der historischen Erfahrungen auf das heutige Grundgesetz
- Bedeutung des Demokratielernens innerhalb der politischen Bildung
- Methodik zur Umsetzung problemorientierten Unterrichts am Beispiel der direkten Demokratie
Auszug aus dem Buch
3.1.1. Die direkte Demokratie in der Weimarer Verfassung
In der Verfassung der Weimarer Republik finden sich viele direkt demokratische Mittel. Sie ist die erste Verfassung in der deutschen Geschichte, in die Formen der direkten Demokratie mit aufgenommen wurden. „[D]arunter befanden sich Plebiszit, Referendum, Initiative [...].“ Dadurch wurden Volksbegehren auf Gesetzes- und Verfassungsebene ermöglicht und auch der Reichspräsident wurde - anders als heute - direkt vom Volk gewählt. Dies ist im Artikel 41 der Verfassung geregelt. Genau heißt es dort: „Der Reichspräsident wird vom ganzen deutschen Volke gewählt.“ Neben seiner Ernennung kann der Reichspräsident auch auf Antrag des Reichstages durch eine Volksabstimmung abgesetzt werden (Art. 43): „Die Ablehnung der Absetzung durch die Volksabstimmung gilt als neue Wahl und hat die Auflösung des Reichstags zur Folge.“ Gleichzeitig hatten die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, „durch Volksbegehren und Volksentscheid unmittelbar an der Gesetzgebung zu partizipieren […].“
Geregelt wurden diese Verfahren durch die Artikel 73 bis 76 der Verfassung. Der Artikel 73 unterscheidet mehrere Fälle, bei denen es zu einem Volksentscheid kommen kann. Zum einen: „Ein vom Reichstag beschlossenes Gesetz ist vor seiner Verkündung zum Volks-entscheid zu bringen, wenn der Reichspräsident binnen eines Monats es bestimmt.“ Und zum anderen: „Ein Gesetz, dessen Verkündung auf Antrag von mindestens einem Drittel des Reichstags ausgesetzt ist, ist dem Volksentscheid zu unterbreiten, wenn ein Zwanzigstel der Stimmberechtigten es beantragt.“ Zudem: „Ein Volksentscheid ist ferner herbeizuführen, wenn ein Zehntel der Stimmberechtigten das Begehren nach Vorlegung eines Gesetzentwurfs stellt. Dem Volksbegehren muß [sic] ein ausge-arbeiteter Gesetzentwurf zugrunde liegen. [...] Der Volksentscheid findet nicht statt, wenn der begehrte Gesetzentwurf im Reichstag unverändert angenommen worden ist.“
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die aktuelle Forderung verschiedener Parteien nach einer stärkeren direkten Bürgerbeteiligung auf Bundesebene und umreißt das Ziel der Arbeit, die historische und didaktische Einordnung dieser Thematik vorzunehmen.
2. Rousseau und die Direkte Demokratie: Dieses Kapitel erläutert Rousseaus staatsphilosophisches Konzept des Gesellschaftsvertrags und seine Ablehnung des Repräsentativsystems zugunsten der direkten Volkssouveränität.
3. Deutsche Erfahrungen mit der Direkten Demokratie: Die Analyse deutscher Erfahrungen umfasst sowohl die plebiszitären Elemente der Weimarer Verfassung und deren praktische Anwendung als auch die Missbrauchserfahrungen während des Nationalsozialismus und die daraus resultierenden Konsequenzen für das Grundgesetz.
4. Demokratielernen als wichtiger Bestandteil der politischen Bildung: Der Abschnitt diskutiert die historische Entwicklung des Demokratielernens nach 1945 sowie die Bedeutung der Demokratie als Herrschafts-, Gesellschafts- und Lebensform für die politische Bildung.
5. Unterrichtliche Umsetzung des Demokratielernens: Hier wird ein didaktisches Konzept für den Sozialkundeunterricht entworfen, das mittels Rollenspielen, Pro-Contra-Debatten und Talkshows die methodische Umsetzung der Thematik veranschaulicht.
6. Zusammenfassung und Schluss: Das Fazit fasst die zentralen Argumente zusammen und erörtert kritisch die Vorteile sowie die Vorbehalte gegenüber einer direkten Demokratie, wie etwa die Befürchtung der Vereinfachung komplexer Sachfragen oder die Gefährdung von Minderheitenrechten.
Schlüsselwörter
Direkte Demokratie, Volkssouveränität, Rousseau, Weimarer Republik, Grundgesetz, Demokratielernen, Politische Bildung, Volksbegehren, Volksentscheid, Problemorientierter Unterricht, Didaktik, Sozialkunde, Minderheitenschutz, Parlamentarismus, Gesellschaftsvertrag
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht die Idee der direkten Demokratie, ihre historische Anwendung in Deutschland sowie ihre didaktische Bedeutung für den Politikunterricht.
Was sind die zentralen Themenfelder der Publikation?
Die Schwerpunkte liegen auf der Ideengeschichte nach Rousseau, der historischen Analyse direkt-demokratischer Verfahren in der Weimarer Republik und im Nationalsozialismus, sowie der methodischen Umsetzung dieser Themen im schulischen Kontext.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist es, ein tieferes Verständnis für die Möglichkeiten und Risiken direkt-demokratischer Mittel zu schaffen und aufzuzeigen, wie diese im Rahmen des Demokratielernens an Schulen vermittelt werden können.
Welche wissenschaftliche Methode verwendet der Autor?
Der Autor stützt sich auf eine politikwissenschaftliche und politikdidaktische Analyse, die historische Quellen sowie fachdidaktische Literatur zur Unterrichtsplanung einbezieht.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine ideengeschichtliche Einordnung, eine historische Untersuchung der deutschen Erfahrungen mit plebiszitären Elementen, die Rolle des Demokratielernens in der politischen Bildung und eine praxisorientierte Planung für den Sozialkundeunterricht.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren diese Arbeit?
Wesentliche Begriffe sind direkte Demokratie, Volkssouveränität, Weimarer Verfassung, Demokratielernen, politische Bildung und problemorientierter Unterricht.
Warum lehnt Rousseau nach der Darstellung des Autors ein Repräsentativsystem ab?
Rousseau sieht in der Repräsentation eine Einschränkung der Freiheit, da nach seiner Lehre die Souveränität des Volkes unveräußerlich und unteilbar ist; ein Volk, das Vertreter wählt, sei laut Rousseau nicht mehr frei.
Wie bewertet der Autor die Rolle des Stimmzettels im Nationalsozialismus?
Der Autor analysiert den Stimmzettel von 1938 und stellt fest, dass es sich um eine suggestive Instrumentalisierung handelte, die keine echte Entscheidungsmöglichkeit bot, sondern lediglich eine bereits vollzogene Maßnahme durch das Volk legitimieren sollte.
- Arbeit zitieren
- Dominik Zoller (Autor:in), 2018, Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Die Direkte Demokratie und das Demokratielernen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/433795