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Der Handelsvertreter. Begriff und Abgrenzung

Titel: Der Handelsvertreter. Begriff und Abgrenzung

Hausarbeit , 2017 , 17 Seiten , Note: 1,3

Autor:in: Anonym (Autor:in)

Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht
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Zusammenfassung Leseprobe Details

Vor 1953 noch als „Handlungsagent“ bekannt, ist der Handelsvertreter noch immer fester Bestandteil des Vertriebswesens. Aufgrund der EG-Richtlinie zur Koordinierung des Handelsvertreterrechts vom 18.12.1986 wurde am 23.10.1989 ein Gesetz zur Verbesserung des Schutzes des Handelsvertreters erlassen. Unter anderem wurde die Kündigungsfrist des Handelsvertreters verlängert. Eine sachliche Änderung des Handelsvertreterrechts ist jedoch nicht erfolgt. Der Gesetzgeber hat mit § 84 HGB eine gesetzliche Definition des Handelsvertreters geliefert, die allgemeingültig ist und bei der Abgrenzung zu anderen Vertriebsstrukturen, sowie des unselbstständigen Handelsvertreters helfen soll. Die Begriffsdefinition hat bedeutenden Einfluss auf das Arbeits- und Sozialrecht, ebenso auf das Steuerrecht.

Die Abgrenzung zu den anderen Personen, die für einen Unternehmer im Bereich des Vertriebs tätig werden, ist von großer Bedeutung und führt noch immer zu neuen Rechtsstreitigkeiten. Auch die zunehmende Globalisierung und die einhergehende Möglichkeit, als Handelsvertreter in Europa für einen Unternehmer mit Firmensitz außerhalb der EU tätig zu werden, sorgt für interessante Rechtsprobleme und -fragestellungen. Es bleibt zu erwarten, wie die Gesetzgebung in Deutschland und Europa auf die entstehenden Sachverhalte reagiert.

Ungeachtet dessen muss man den Begriff des Handelsvertreters erst definieren und darauffolgend von den anderen Vertriebsstrukturen abgrenzen.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

A. Einleitung

B. Der Handelsvertreter

I. Selbstständiger Gewerbetreibender

II. Ständiges Betrauungsverhältnis

III. Tätigkeit für einen anderen Unternehmer

IV. Vermittlung und Abschluss von Geschäften

V. Gegenstand des Geschäfts

VI. Pflichten eines Handelsvertreters

C. Abgrenzung

I. Der Kommissionär

II. Der Reisende

III. Der Handelsmakler

IV. Der Eigen- bzw. Vertragshändler

V. Franchising

VI. Entgeltliche Geschäftsbesorgung gemäß § 675 BGB

VII. Spezielle Fälle des Handelsvertreters

1. Der Versicherungsvertreter

2. Anzeigenvertreter

3. Handelsvertreter im Nebenberuf

4. Ein- und Mehrfirmenvertreter

5. Bezirksvertreter

6. Alleinvertreter

7. Untervertreter

D. Fazit

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Arbeit untersucht die gesetzliche Definition und die rechtliche Einordnung des Handelsvertreters im deutschen Wirtschaftsrecht. Ziel ist es, den Handelsvertreter anhand seiner spezifischen Kriterien präzise zu definieren und ihn von angrenzenden Vertriebsformen im Handelsrecht abzugrenzen.

  • Gesetzliche Grundlagen des Handelsvertreterrechts (§ 84 HGB)
  • Merkmale der Selbstständigkeit und der ständigen Betrauung
  • Abgrenzung zu Kommissionären, Handelsmaklern und Vertragshändlern
  • Rechtliche Differenzierung bei speziellen Unterarten des Handelsvertreters

Auszug aus dem Buch

I. Selbstständiger Gewerbetreibender

Nach § 84 Abs. 2 HGB ist die im Wesentlichen freie Gestaltung der Tätigkeit und Arbeitszeit für die Selbstständigkeit ausschlaggebend. Hier gemeint ist die rechtliche Selbstständigkeit und nicht etwa die wirtschaftliche Selbstständigkeit des Handelnden, wobei entscheidend ist, dass die Tätigkeit grundsätzlich weisungsfrei ausgeübt werden kann, ohne zwangsweise eine uneingeschränkte wirtschaftliche und rechtliche Freiheit zu begründen. In allen Fällen darf der Handelsvertreter jedoch nicht wie ein Arbeitnehmer tätig werden. Es ist unerheblich, ob der Handelsvertreter Kaufmann i. S. d. §§ 1 und 2 HGB ist, da die Vorschriften des Handelsvertreterrechts auch dann Anwendung finden, wenn ein Kleingewerbe anstelle eines Handelsgewerbes vorliegt (§ 84 Abs. 4 i. V. m. § 1 Abs. 2 HGB). Er ist nur dann auch Kaufmann, wenn er ein Handelsgewerbe betreibt oder in das Handelsregister eingetragen ist (§ 1 Abs. 1 und § 2 S. 1 HGB).

Zusammenfassung der Kapitel

A. Einleitung: Die Einleitung gibt einen Überblick über die historische Entwicklung des Handelsvertreterrechts und erläutert die Bedeutung der gesetzlichen Definition für die Abgrenzung von Vertriebsstrukturen.

B. Der Handelsvertreter: Dieses Kapitel erläutert die gesetzlichen Merkmale des Handelsvertreters gemäß § 84 HGB, wie die Selbstständigkeit, das ständige Betrauungsverhältnis und die Pflichten des Handelsvertreters.

C. Abgrenzung: Der Abschnitt widmet sich der systematischen Unterscheidung des Handelsvertreters von anderen Marktteilnehmern wie Kommissionären, Reisenden, Handelsmaklern und Vertragshändlern sowie speziellen Unterformen.

D. Fazit: Das Fazit fasst die Relevanz der gesetzlichen Kriterien für die Abgrenzung zusammen und wirft einen Blick auf die künftige Bedeutung des Handelsvertreters im globalisierten Vertrieb.

Schlüsselwörter

Handelsvertreter, HGB, § 84, Vertriebsrecht, Selbstständigkeit, Handelsmakler, Vertragshändler, Kommissionär, Geschäftsbesorgung, Versicherungsvertreter, Untervertreter, Absatzvermittlung, Wirtschaftsrecht, Rechtsstellung, Provisionsanspruch

Häufig gestellte Fragen

Was ist das grundlegende Thema dieser Arbeit?

Die Arbeit behandelt die rechtliche Definition des Handelsvertreters im deutschen Handelsgesetzbuch sowie dessen klare Abgrenzung gegenüber anderen Vertriebspersonen.

Welche zentralen Themenfelder werden bearbeitet?

Im Fokus stehen die gesetzlichen Voraussetzungen für die Tätigkeit als Handelsvertreter, seine Pflichten sowie die Unterscheidung zu verwandten Berufsbildern wie dem Reisenden oder dem Handelsmakler.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Ziel ist die präzise rechtliche Einordnung des Handelsvertreters, um Unsicherheiten bei der Abgrenzung zu anderen Vertriebsstrukturen und im Arbeitsrecht zu minimieren.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse einschlägiger Gesetzestexte des HGB und BGB unter Einbeziehung aktueller Rechtsprechung und rechtswissenschaftlicher Literatur.

Was umfasst der Hauptteil der Arbeit?

Der Hauptteil gliedert sich in eine detaillierte Erläuterung der gesetzlichen Definition des Handelsvertreters und eine umfangreiche Abgrenzungsanalyse zu weiteren Akteuren im Vertrieb.

Durch welche Schlüsselwörter lässt sich die Arbeit charakterisieren?

Wesentliche Begriffe sind Handelsvertreter, § 84 HGB, Selbstständigkeit, Vertriebsrecht, Abgrenzung und Absatzvermittlung.

Woran unterscheidet man einen Handelsvertreter von einem Reisenden?

Der entscheidende Unterschied liegt im Status: Der Handelsvertreter ist selbstständiger Gewerbetreibender, während der Reisende als weisungsgebundener Arbeitnehmer im Außendienst tätig ist.

Was macht den Status als "Untervertreter" aus?

Der Untervertreter ist eine vom Handelsvertreter hinzugezogene Person, wobei zwischen echten Untervertretern (Vertrag mit dem Handelsvertreter) und unechten Untervertretern (direkt für den Unternehmer tätig) unterschieden wird.

Ende der Leseprobe aus 17 Seiten  - nach oben

Details

Titel
Der Handelsvertreter. Begriff und Abgrenzung
Hochschule
FOM Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Düsseldorf früher Fachhochschule
Veranstaltung
Handels- und Unternehmensrecht
Note
1,3
Autor
Anonym (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2017
Seiten
17
Katalognummer
V434442
ISBN (eBook)
9783668761452
ISBN (Buch)
9783668761469
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Handelsvertreter Handelsrecht Unternehmensrecht
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Anonym (Autor:in), 2017, Der Handelsvertreter. Begriff und Abgrenzung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/434442
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Leseprobe aus  17  Seiten
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