„Braucht der Mensch Recht und Bestrafung ?“ – Die Idee zu dieser Fragestellung entstand im Rahmen eines Gruppenprojekts zum Thema „Strafvollzug“. Zu Beginn wurde in der Fragestellung noch explizit nach dem Menschenbild im Recht gefragt, allerdings stellte ich nach Bearbeitung der Literatur fest, dass dieser Teil bereits in der Frage, ob der Mensch Recht braucht, integriert ist. Natürlich kann diese Fragestellung das Problem des Menschenbildes nicht in vollständiger Weise ausschöpfen (im Rahmen des „Menschenbild-Diskurses“ stellen sich z.B. zusätzlich Fragen wie nach dem rechtlichen Status von Embryonen und der Abtreibung ), aber weitere Aspekte darüber wären im Rahmen dieser Hausarbeit leider deplaziert und würden uns in der Beantwortung der Fragestellung auch nicht weiterbringen.
In der Fragestellung spielt der Begriff des „Rechts“ eine zentrale Rolle. Im Gegensatz zum Begriff der „Bestrafung“, an den ich eher von der praktischen Seite herangehen werde, möchte ich den Begriff des Rechts eher auf einer allgemeinen und umfassenden Ebene betrachten. Es geht mir dabei also nicht um spezielle Fragestellungen, wie z.B. „Ist das aktuelle Recht adäquat ?“ oder „Ist das heutige Recht besser als das römische Recht ?“, sondern es geht ganz allgemein um die Frage „Braucht der Mensch überhaupt Recht ?“. Entsprechend dieser Vorgehensweise möchte ich den hier erörterten Rechtsbegriff vor allem auf die Begriffe „Regel“ und „Norm“ beziehen und so könnte man die Fragestellung auch wie folgt formulieren: „Braucht der Mensch Regeln und Normen ?“.
Ensprechend der Problemstellung, beginnt diese Arbeit im ersten Kapitel mit der Frage „Braucht der Mensch Recht ?“. Dabei betrachte ich dieses Problem auf der einen Seite aus einer anthropologisch-biologischen Sicht und auf der anderen Seite aus einem christlich-religiösen Blickwinkel heraus. Das zweite Kapitel behandelt dann die Frage nach der Strafe. Zu Beginn behandle ich kurz eines der wichtigsten Grundfragen in diesem Zusammenhang: das Problem der Willensfreiheit. Danach werde ich aufzeigen, welche Funktionen die Strafe im „modernen Recht“ erfüllt und zum besseren Verständnis auch die historische Entwicklung mit einbeziehen. Anschließend stelle ich das Problem noch aus meiner persönlichen Einschätzung heraus dar. Zum Abschluß der Arbeit fasse ich dann die Ergebnisse noch einmal zusammen und gebe eine kurze persönliche Stellungnahme ab.
Inhaltsverzeichnis
Einleitung und Vorbemerkungen
1. Braucht der Mensch Recht ?
1.1 Anthropologisch-biologische Argumentation
1.2 Religiöse Argumentation
2. Braucht der Mensch Bestrafung ?
2.1 Der freie Wille
2.2 Die Funktionen von Strafe
2.3 Bewertung
3. Abschließende Zusammenfassung und Stellungnahme
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht aus anthropologischer, religiöser und rechtsphilosophischer Sicht die grundlegende Frage, ob der Mensch zwingend Recht und Bestrafung benötigt, um als soziales Wesen in einer Gemeinschaft zu überleben.
- Anthropologisch-biologische Notwendigkeit von Recht und Normen für das Überleben der Spezies Mensch.
- Die religiöse Perspektive auf die Entstehung von Moral und das Bewusstsein für Recht.
- Das Konzept der Willensfreiheit als essenzielle Voraussetzung für rechtliches Handeln und Bestrafung.
- Die Funktionen von Strafe im modernen Rechtsverständnis (Vergeltung, Prävention, Schutz, Besserung).
- Kritische Reflexion über moderne Strafmethoden und die moralische Dimension von Vergeltung.
Auszug aus dem Buch
1.1 Anthropologisch-biologische Argumentation
Die Argumentation in diesem Abschnitt basiert hauptsächlich auf Ausführungen von Manfred Rehbinder aus dem Buch „Einführung in die Rechtswissenschaft“.
Das Recht gehört in den Bereich zwischenmenschlicher Beziehungen. Es besteht aus Normen, die für das Verhalten von Menschen zueinander gelten. Ohne diese Regeln könnte der Mensch nicht mit anderen Menschen zusammenleben, das Verhalten jedes Einzelnen wäre unberechenbar und somit wäre das Leben des Menschen in der Gruppe nicht möglich. Die katastrophale Konsequenz daraus wäre, dass der Mensch nicht mehr überleben könnte und schließlich aussterben würde. Warum das so ist, werde ich im Folgenden darlegen:
Im Gegensatz zum Tier ist der Mensch nur sehr schlecht für das „Überleben des Stärkeren“ ausgerüstet. Er ist nicht für eine bestimmte Umwelt ausgestattet und auch generell nur sehr wenig spezialisiert. Anfänglich war dies wahrscheinlich ein großer Nachteil, aber im Laufe der Zeit hat der Mensch gelernt, diesen Nachteil zu kompensieren, und entwickelte eine starke Anpassungsfähigkeit. In einer unbekannten Umwelt kann ein Tier so gut wie nicht überleben, der Mensch ist allerdings in der Lage, seine Umwelt selbständig umzugestalten. Diese Fähigkeit hat sich im Laufe der Evolution als ein enormer Vorteil herausgestellt und den Menschen nach und nach zu einer immer größer werdenden Unabhängigkeit von äußeren Einflüssen geführt. Das dies möglich war, verdankt der Mensch hauptsächlich seiner Fähigkeit zu lernen. Der Mensch ist im Gegensatz zum Tier in der Lage, sein Wissen an seine Nachfahren weiterzugeben.
Zusammenfassung der Kapitel
Einleitung und Vorbemerkungen: Hier wird die Entstehungsgeschichte und die Zielsetzung der Arbeit dargelegt sowie der Fokus auf die Begriffe Regel und Norm definiert.
1. Braucht der Mensch Recht ?: Dieses Kapitel analysiert die Notwendigkeit von Rechtssystemen durch anthropologisch-biologische und religiöse Erklärungsansätze.
2. Braucht der Mensch Bestrafung ?: Es wird der Zusammenhang zwischen Willensfreiheit und Strafbarkeit untersucht sowie die Funktionen staatlicher Strafe im historischen Kontext beleuchtet.
3. Abschließende Zusammenfassung und Stellungnahme: Die Arbeit schließt mit einer Rekapitulation der Ergebnisse und einem persönlichen Plädoyer für einen humaneren Umgang mit Straftätern ab.
Schlüsselwörter
Recht, Bestrafung, Normen, Willensfreiheit, Anthropologie, Religion, Strafvollzug, Prävention, Vergeltung, Moral, Gesellschaft, Evolution, Straftäter, Resozialisierung, Sozialarbeit.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht die philosophische und praktische Notwendigkeit von Recht und Bestrafung für das menschliche Zusammenleben.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Themen sind der evolutionäre Ursprung von sozialen Normen, die religiöse Herkunft von Moral sowie die Funktionen und die moralische Berechtigung von staatlichen Strafen.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Ziel ist es zu ergründen, ob Recht und Bestrafung unverzichtbare Voraussetzungen für das Überleben und die Ordnung der menschlichen Gesellschaft darstellen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Der Autor nutzt einen diskursiven Ansatz, der anthropologische, naturwissenschaftliche und religiöse Literaturquellen heranzieht, um die Fragestellung theoretisch zu fundieren.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Im Hauptteil wird zunächst die anthropologische Notwendigkeit von Regeln zur Vermeidung des Aussterbens diskutiert, gefolgt von einer Analyse der Willensfreiheit und der verschiedenen Zwecke von Strafe.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die wichtigsten Begriffe sind Recht, Bestrafung, Normen, Willensfreiheit, Moral und Prävention.
Inwieweit spielt die Paradiesgeschichte für das Rechtsverständnis eine Rolle?
Sie dient als Metapher für die Entstehung des menschlichen Bewusstseins und die Notwendigkeit, zwischen Gut und Böse zu unterscheiden, was wiederum den Grundstein für Moral legt.
Wie steht der Autor zur Funktion der Vergeltung?
Der Autor lehnt Vergeltung aus moralischen Gründen als archaisches Relikt ab und plädiert stattdessen für Schutzmaßnahmen und die Besserung des Straftäters.
Welche Bedeutung hat die Willensfreiheit für das Recht?
Ohne die Annahme eines freien Willens wäre das Rechtssystem hinfällig, da ein prädeterminiertes Handeln keine rechtliche Verantwortlichkeit begründen könnte.
- Quote paper
- Tobias Krieg (Author), 2005, Braucht der Mensch Recht und Bestrafung ?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/43623