Zunächst gilt es die Frage zu stellen, was unter dem Begriff „Methodenlehre“ zu verstehen ist und sodann ist, entsprechend dem Thema der Arbeit, eine Verbindung zu Rudolf von Jhering herzustellen. Die Methodenlehre ist in den Rechtswissenschaften omnipräsent, wenn gleich sie nicht „sichtbar“ ist. Vielmehr ist die Methodenlehre unabdingbares Instrument der Juristerei, dient sie doch der nachvollziehbaren Begründung von Entscheidungen und gewährleistet so weitestgehend im Verborgenen die Einhaltung rechtsstaatlicher Verfahren bei Gesetzgebung, Administrative und Rechtsprechung, Art. 3 I , Art. 20 III GG.
Bestandteile der Methodenlehre sind die Wege der Begriffsfindung und das herauskristallisieren von Prinzipien im Rahmen von Gesetzesauslegung und Rechtsfortbildung. Wenngleich Rudolf von Jhering am 17. September 1892 in Göttingen verstorben ist, so wirkt dessen durch rationale Entscheidungsfindung geprägte Methodik doch bis heute nach, was nicht zuletzt dem Institut der „culpa in contrahendo“ zu verdanken ist. Gesamtnote (Arbeit + Seminar): 13 Punkte.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitende Gedanken zur Methodenlehre Rudolf von Jehrings
- Grundlegendes zur Methodenlehre bei Rudolf von Jhering und Ausführungen zum Rechtspositivismus
- Rechtsauslegung
- Begriffsjurisprudenz
- Interessenjurisprudenz
- Rechtsfortbildung
- Einleitung
- Die Entwicklung der Sozialbindung des Eigentums
- Das Verschuldensprinzip
- Die Entwicklung der „culpa in contrahendo“
- Ausgangslage
- Lösung des Problems
- Entwicklung des Begriffes der „culpa in contrahendo“
- Zeitliche Eingrenzung der „culpa in contrahendo“
- Anwendungsbereich der „culpa in contrahendo“
- Umfang des Schadensersatzes
- Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Arbeit befasst sich mit der Methodenlehre des deutschen Juristen Rudolf von Jhering. Sie untersucht die Prinzipien und Methoden, die Jhering in der Rechtsfindung und Rechtsfortbildung verwendet hat, und setzt diese in Beziehung zu seiner Sicht auf den Rechtspositivismus.
- Die Bedeutung der Methodenlehre in der Rechtswissenschaft
- Die Rolle des menschlichen Willens in Jherings Rechtsphilosophie
- Die Entwicklung des Instituts der „culpa in contrahendo“
- Die Beziehung zwischen Rechtspositivismus und der Rechtsfindung
- Jherings Ansatz zur Rechtsauslegung und Rechtsfortbildung
Zusammenfassung der Kapitel
Kapitel 1 widmet sich der Einführung in die Thematik der Methodenlehre, insbesondere im Hinblick auf das Werk von Rudolf von Jhering. Es wird die Bedeutung der Methodenlehre für die Rechtswissenschaft dargestellt und die Präsenz der Methodenlehre in den Rechtswissenschaften, trotz ihrer oft unsichtbaren Natur, hervorgehoben.
Kapitel 2 untersucht die grundlegenden Prinzipien von Jherings Methodenlehre im Kontext des Rechtspositivismus. Es stellt die Frage nach der Herkunft der Prinzipien, nach denen sich die Rechtsfindung richtet, und beleuchtet Jherings Sichtweise auf die Rolle des menschlichen Willens und die Existenz Gottes.
Kapitel 3 behandelt die Thematik der Rechtsauslegung und stellt zwei Ansätze dar: die Begriffsjurisprudenz und die Interessenjurisprudenz. Dieses Kapitel legt den Fokus auf die verschiedenen Methoden der Interpretation von Rechtsnormen.
Kapitel 4 widmet sich dem Thema der Rechtsfortbildung, welches in mehrere Unterkapitel unterteilt ist. Es analysiert die Entwicklung der Sozialbindung des Eigentums, des Verschuldensprinzips und des Instituts der „culpa in contrahendo“.
Schlüsselwörter
Die Arbeit befasst sich mit den folgenden Schlüsselbegriffen und Schwerpunkten: Methodenlehre, Rudolf von Jhering, Rechtspositivismus, Rechtsfindung, Rechtsfortbildung, Begriffsjurisprudenz, Interessenjurisprudenz, „culpa in contrahendo“, Sozialbindung des Eigentums, Verschuldensprinzip.
- Quote paper
- Sebastian Jeschke (Author), 2016, Dei Rechtsmethodik nach Rudolf von Jhering, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/436435