Umsetzung und Anforderungen der neuen CSR-Richtlinie in Deutschland


Seminararbeit, 2017

26 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

1 Einleitung

2 Grundlagen zur CSR-Thematik
2.1 Begriffserklärung & -abgrenzung
2.2 Wachsende Bedeutung weltweit

3 CSR im europäischen Kontext
3.1 Entwicklungsprozess
3.2 Beschluss zur Richtlinie 2014/95/EU

4 Umsetzung der EU-Richtlinie in deutsches Recht
4.1 Bisheriger Umgang mit der CSR auf nationaler Ebene
4.2 Anwendungsbereiche des CSR-RuG und deren Gestaltung
4.3 Kritische Würdigung entstehender Spielräume

5 Schlussbemerkung und Ausblick

Anhang

Verzeichnis der Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsanweisungen

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

Auch in den Jahren nach der Finanzkrise konnten innerhalb der letzten Dekade zahlreiche Unternehmensskandale aufgedeckt werden, die das Vertrauen der Investoren und Verbraucher in die großen Unternehmen weiterhin belasten.[1] Unter anderem durch eine verbesserte Informations- und Kommunikationstechnik werden weltweit aufgedeckte Missstände bekannt gemacht und die damit in Verbindung stehenden Unternehmen in den Fokus gerückt. Als aktuelle Beispiele sind hier vor allem die Steuerfluchten von Google oder Facebook zu nennen, ebenso wie der Abgasskandal rund um den VW-Konzern bzw. der gesamten deutschen Automobilindustrie. Dies alles lässt die Frage aufkommen wie ethisch und moralisch profitorientierte Unternehmen überhaupt handeln und wie dies zu quantifizieren ist?

Exakt dieser Herausforderung widmet sich das Konzept der Corporate Social Responsibility (kurz: CSR), welches neben Korruptionsbekämpfung, menschenwürdigen Arbeitsbedingungen und internationaler Steuergestaltung zahlreiche weitere Aspekte thematisiert.[2]

Auch wenn die unternehmerische Verantwortung in ihren Anfängen zu Zeiten der Industrialisierung relativ stark auf das unmittelbare lokale Umfeld bezogen war, besteht mittlerweile durch weltweite Handelsbeziehungen und weitere internationale Aspekte die Schwierigkeit darin, das Verhalten der Unternehmen global zu regulieren und das Ausnutzen schlechterer nationaler Mindesstandards zu verhindern.[3] Durch zahlreiche international anerkannte Rahmenwerke wird diesbezüglich vehement an die Verantwortung der Unternehmen appelliert, was auch die gestiegene Bedeutung der Thematik, die sich seit der ersten wichtigen Nennung der (Corporate) Social Responsibility durch Bowen (1953) entwickelte, verdeutlicht.[4] Die höhere Relevanz lässt sich mitunter auch damit erklären, dass die Wechselwirkung zwischen sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Gesichtspunkten erkannt worden ist und ein positiver Zusammenhang zwischen erfolgreicher CSR-Gestaltung und Unternehmenserfolg vermutet wird.[5] So veröffentlichen immer mehr Unternehmen, unter Berücksichtigung der international anerkannten Rahmenwerke, nichtfinanzielle Informationen, da auch ihnen bewusst wird, dass die bilanzielle Berichterstattung nicht mehr ausreicht um die gestiegenen Informationsansprüche der Investoren und Verbraucher entprechend bedienen zu können.[6] Diese aufkommende Lücke soll durch die Nachhaltigkeitsberichterstattung geschlossen werden und das Vertrauen in das Unternehmen stärken.[7] Gerade durch die wachsende Bedeutung der CSR-Thematik, der anfangs genannten Skandale und der Auswirkungen der Finanzkrise sah sich die Europäische Kommission dazu gedrängt auf die Entwicklungen zu reagieren, um einen anpassungs- und wettbewerbsfähigen Wirtschaftsraum zu sichern, der sich vor allem durch einen starken gesellschaftlichen Zusammenhalt auszeichnet.[8] Demnach sollen mit der EU-Richtlinie 2014/95/EU zur „(...) Angabe nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen durch bestimmte große Unternehmen und Gruppen“ [9] Mindeststandards zur Transparenz und Vergleichbarkeit hinsichtlich wirtschaftlicher, sozialer und umweltbezoger Aspekte geschaffen werden.[10] Die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht durch die Mitgliedsstaaten der EU war, nach Artikel 4 der Richtlinie, bis zum 06. Dezember 2016 vorgesehen, was in Deutschland mit dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz[11] vom 11. April 2017 allerdings verzögert geschah. Demnach sind bestimmte große Unternehmen nun verpflichtet für Geschäftsjahre, die ab dem 01.01.2017 beginnen, eine nichtfinanzielle Erklärung zu veröffentlichen.

Nach der zu Beginn durchgeführten Begriffserklärung und –abgrenzung, sowie der Veranschaulichung der vergangenen Entwicklungen der CSR-Thematik weltweit, ist es Ziel dieser Arbeit auf die aus der EU-Richtlinie resultierenden Veränderungen und Herausforderungen hinsichtlich der Umsetzung in der Berichterstattungspraxis einzugehen. Des Weiteren werden nach Betrachtung der einzelnen Bestandteile des Gesetzes die beinhalteten Wahlrechte und deren Probleme vergegenwärtigt, ehe die Arbeit mit einer subsumierenden Schlussbemerkung schließt und den Ausblick darauf wagt welche Fragestellungen einer zukünftigen Klärung bedürfen.

2 Grundlagen zur CSR-Thematik

2.1 Begriffserklärung & -abgrenzung

Fachlich betrachtet ist die CSR-Thematik im Bereich der Unternehmensethik anzusiedeln, welche die Unternehmensführung entlang moralischer Gesichtspunkte untersucht.[12]

Mit dem Urpsprung im angloamerikanischen Raum beschreibt sie die Idee soziale Verantwortung für das unternehmerische Umfeld zu übernehmen, wie es bereits während der Industrialisierung von einigen Vorreitern durch Wohnungsbaumaßnahmen oder spezielle Gesundheitsprogramme für die angestellten Arbeiter umgesetzt wurde.[13] Erstmals wurde der Begriff von Bowen (1953) angeführt, nach dem Unternehmen Verantwortung gegenüber der Gesellschaft haben und sich daher an deren Werten, Zielen und Erwartungen zu orientieren haben.[14] Auch Carroll (1991) befasste sich mit dieser Thematik und definierte, wie in Abb. 1 dargestellt, insgesamt vier Verantwortungsbereiche, aus denen sich die unternehmerische Verantwortung, aufbauend auf der Gewinnorientierung, ergibt.

Allgemein muss darauf hingewiesen werden, dass es keine einheitliche Definition für den Begriff CSR gibt, was unter anderem an der in Abb. 2 aufgezeigten Vielzahl in Frage kommender Rahmenwerke deutlich wird, welche zur Orientierung im wirtschaftlichen Umfeld genutzt werden können.[15] Das Konzept der Corporate Social Responsibility beruht auf einem immer bedeutenderen und bisher freiwilligen Management-Ansatz, der darauf ausgerichtet ist neben der wirtschaftlich-gewinnbringenden Orientierung der Unternehmenstätigkeit auch ökologische und gesellschaftliche Aspekte entlang der gesamtheitlichen Wertschöpfungskette zu berücksichtigen.[16] Als geeignete prägnante Definition erweist sich an dieser Stelle vor allem die der Europäischen Kommission, wonach Unternehmen für Auswirkungen ihres Handelns auf die Gesellschaft Verantwortung zu tragen haben.[17]

Zu trennen ist der CSR-Begriff von verwandten Konzepten wie der Corporate Governance, Corporate Citizenship und der Nachhaltigkeit im Allgemeinen, die allerdings wie in Abb. 3 dargestellt, gewisse Schnittmengen aufweisen.

So bezieht sich der Begriff Corporate Governance etwa auf die detaillierte Gestaltung der Beziehung zwischen Management, Aufsichtsrat, Anteilseigner und Stakeholder hinsichtlich der Leitung und Überwachung des Unternehmens.[18]

Unter Corporate Citizenship wird das aktive gesellschaftliche Engagement eines Unternehmens als Teil der CSR thematisiert, während diese dagegen die gesamthafte Unternehmenstätigkeit umfasst.[19]

Auch auf Nachhaltigkeit baut der CSR-Begriff zwar auf, umfasst allerdings weitere Aspekte als die ursprünglich daraus resultierende Fokussierung auf den Umweltschutz und die Verantwortung gegenüber der gesamten Menschheit und zukünftiger Generationen. Zusammenfassend und stark vereinfacht dargestellt, sorgt die unternehmerische Verantwortung durch die CSR für den Zusammenschluss von Wirtschaft und Gesellschaft.[20]

2.2 Wachsende Bedeutung weltweit

Zu Beginn der Entwicklung während der Industrialisierung war die gesellschaftliche Verantwortung eines Unternehmens darauf ausgelegt an Attraktivität zu gewinnen und so die besten Mitarbeiter im Unternehmen halten bzw. für das Unternehmen gewinnen zu können.[21] Ab Mitte des 20. Jahrhunderts stieg, verstärkt durch eine fortschreitende Globalisierung innerhalb der Bevölkerung, das Bewusstsein für soziale und ökologische Aspekte, sodass dies durch zahlreiche Organisationen in ihren Leitlinien für unternehmerisches Handeln berücksichtigt wurde.[22] Unternehmen sahen sich nicht nur deshalb dazu gedrängt die nichtfinanzielle Berichterstattung weiter in den Fokus zu rücken. Vor allem die Rahmenwerke der OECD, der UN und die Standards der Global Reporting Initiative fanden hierbei erhebliche Beachtung, gaben sie den Unternehmen doch Leitlinien vor, welche Themengebiete und inhaltliche Aspekte in einer nichtfinanziellen Berichterstattung berücksichtigt werden sollten.[23]

Ein weiterer Grund für den wachsenden Zuspruch für die Veröffentlichung nichtfinanzieller Informationen in den letzten Jahren war das verloren gegangene Vertrauen einiger Investoren und Anleger aufgrund zahlreicher Skandale, innerhalb derer sich das Management einiger Unternehmen die durch Jensen und Meckling (1976) beschriebene Informationsasymmetrie zwischen Prinzipal und Agent aus individueller Profitgier zunutze machte.[24] Da Unternehmen mittlerweile nicht mehr ausschließlich nach ihren Finanzdaten bewertet werden, sondern zusätzlich soziale und ökologische Aspekte in der Entscheidungsfindung von Investoren und privaten Anlegern eine bedeutende Rolle spielen, gewinnt das Konzept der CSR für Unternehmen immer weiter an Bedeutung und wird stärker denn je in das Strategische Management integriert.[25] Deutlich wird die Relevanz der Thematik bei der Betrachtung einzelner Indizes. So nimmt beispielsweise der Dow Jones Sustainability Index bereits einzelne ethische Gesichtspunkt in seine Bewertung mit auf. Zu beachten ist hier die Entwicklung: So ist dieser Index seit 1993 um 180% gewachsen während der weltweit bekannte Dow Jones Global Index vergleichsweise um 125% wuchs.

Die betrachtete stärker werdende Rolle der CSR beruht des Weiteren auf der Erkenntnis der Unternehmen, dass das sozio-ökologische Verhalten in direkter Verbindung mit dem ökonomischen Erfolg steht. So steigert eine funktionierende CSR nicht nur den langfristigen Unternehmenswert, sondern sorgt im weiteren Verlauf durch eine nachhaltige Unternehmensausrichtung für eine erhöhte Wahrscheinlichkeit von Investitionen.[26] Daher verwundert es nicht, wenn neuerdings die Unternehmensziele zwar auf eine langfristige positive Ertragslage ausgerichtet sind, daneben aber ergänzend soziale und ökologische Ziele formuliert werden oder etwa ganze Geschäftsmodelle, wie z.B. im Bereich der Elektromobilität, auf dem Gemeinwohlinteresse basieren.[27]

Einer Studie von KPMG (2017) zu Folge scheint die Thematik rund um die CSR erst ins Rollen gekommen zu sein und noch lange nicht ihren Höhepunkt erreicht zu haben. So wächst neben der Anzahl der betrachteten Unternehmen, die ein CSR-Reporting[28] betreiben, der Anteil an den Unternehmen, die einen der in Abb. 2 aufgelisteten Frameworks nutzen, kontinuierlich. Innerhalb der Studie wurden jeweils die größten 100 umsatzstärksten Unternehmen der 49 untersuchten Länder betrachtet. 75% aller Unternehmen betreiben bereits ein CR-Reporting, von den 250 weltweit umsatzstärksten Unternehmen sogar 93%.[29] Außerdem gaben 74% der Unternehmen an dabei ein Framework zu nutzen, wovon widerum 63% der Unternehmen die Leitlinien der Global Reporting Initiative wählten. Bei den 250 weltweit umsatzstärksten Unternehmen orientierten sich sogar 89% an einem der Frameworks, wobei hiervon sogar 75% die Leitlinien der Global Reporting Initiative auswählten.[30]

Diese Entwicklung scheint bei expliziter Betrachtung des deutschen Wirtschaftsraumes bestätigt werden zu können. Nach der Studie von Ernst & Young (2016) steigt hier die Anzahl der Unternehmen, die Informationen zur Nachhaltigkeit in den Geschäftsbericht übertragen, stetig.[31] Demnach ist das Vorhaben des International Integrated Reporting Council, einem internationalen Zusammenschluss von verschiedenen Organisationen, nachzuvollziehen, die klassische Finanzberichterstattung mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu verbinden.[32]

Betrachtet man diese Ergebnisse und aktuelle Entwicklungen scheint die Bedeutung der CSR-Thematik ein neues Höchstmaß angenommen zu haben.

3 CSR im europäischen Kontext

3.1 Entwicklungsprozess

Der gestiegenen Relevanz der CSR-Thematik konnte sich auch die EU nicht verschließen. Im Jahr 2001 befasste sich die Europäische Kommission daher erstmalig mit dem Thema und entwarf ein Diskussionspapier zur Einführung in die Bedeutung der CSR und der Darstellung wichtiger inhaltlicher Aspekte, welches im Sommer 2001 veröffentlicht wurde.[33] Nach dem Verständnis der Europäischen Kommission war die neu geforderte unternehmerische Verantwortung durch die CSR als Zukunftsinvestition zu betrachten, die bei erfolgreicher Umsetzung einen wachsenden europäischen Wirtschaftsraum bedingen sollte.[34] Ziel dieser ersten Auseinandersetzung mit der CSR-Thematik war es, die Debatte darüber anzustoßen und die handelnden Akteure und Unternehmen an das Thema heranzuführen. Des Weiteren wurden noch keine Aktionsvorschläge unterbreitet, sondern lediglich Stellungnahmen bis zum Ende des Jahres gefordert.[35]

Nach zahlreichen Förderungsmaßnahmen und Stellungnahmen in den folgenden Jahren, beschloss die Europäische Kommission mit ihrer neuen strategischen Ausrichtung bis 2014 nennenswerte Umsetzungsforderungen zur CSR. So sah sie sich nach der Wirtschaftskrise einem Vertrauensverlust in die Wirtschaft gegenübergestellt und forderte die Berücksichtigung sozialer, umweltbezogener und innovativer Aspekte innerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes.[36] Bis 2014 sollte die Thematik weiter in den Fokus gerückt werden und sich außerdem alle großen europäischen Unternehmen dazu verpflichten ihr CSR-Konzept an einem der international angesehenen Rahmenwerke zu orientieren.[37]

3.2 Beschluss zur Richtlinie 2014/95/EU

Der Entwicklungsprozess innerhalb der EU erlebte durch die Verabschiedung der Richtlinie 2014/95/EU seinen bis dato erreichten Höhepunkt. Mit dieser Richtlinie beschlossen das Europäische Parlament und der Europäische Rat im Oktober 2014 die Erweiterung der finanziellen Berichterstattung aus Richtlinie 2013/34/EU um die Angaben nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen für Unternehmen und Gruppen bestimmter Größe. Dem Verständnis der Europäischen Kommission nach sollen mit der Umsetzung dieser Richtlinie die ökonomischen Ziele mit der sozialen Gerechtigkeit und dem Umweltschutz einer nachhaltigen Wirtschaft verbunden werden.[38] Die Richtlinie 2014/95/EU gibt zwar inhaltliche Mindestanforderungen, sowie auch die Art der von den Änderungen betroffenen Unternehmen vor, allerdings ergeben sich hinsichtlich der Platzierung der nichtfinanziellen Erklärung (kurz: nfE), der Prüfung, der Orientierung an anerkannten Rahmenwerken, sowie dem Auslassen unternehmensschädlicher Information zahlreiche Spielräume, auf die im nachfolgenden Abschnitt unter Berücksichtigung von Abb. 4 ausführlich eingegangen wird. Die Richtlinie 2014/95/EU sollte laut Artikel 2 bis zum 06. Dezember 2016 jeweils in nationales Recht umgesetzt worden sein. Die Leitlinien, die die Europäische Kommission zusätzlich bis dahin veröffentlichen wollte, wurden allerdings erst im Juni 2017 beschlossen.[39]

4 Umsetzung der EU-Richtlinie in deutsches Recht

4.1 Bisheriger Umgang mit der CSR auf nationaler Ebene

An der beispielhaften Entwicklung in Deutschland lässt sich erkennen wie sehr auf das Thema Nachhaltigkeit in letzter Zeit eingegangen wurde. So gab es bereits erste Anstrengungen die Aktualität der Thematik hinsichtlich einer Verankerung in geltendes Recht bzw. in empfohlene Normen zu berücksichtigen. Zu nennen sind hier zum einen der Deutsche Nachhaltigkeitskodex und zum anderen die gesetzliche Berücksichtigung durch § 289 Abs. 3 HGB und §315 Abs. 1 S. 4 HGB.

So gestaltete der Rat für nachhaltige Entwicklung nach seiner Gründung durch die Bundesregierung im Jahr 2001 einen freiwilligen Kodex, der als Vergleichsrahmen für Nachhaltigkeitsmanagement zu verstehen ist. Dieser beinhaltet insgesamt 20 Kriterien zu den Themen: Strategie, Prozessmanagement, Umwelt und Gesellschaft, die sich wiederum sehr stark an den international weit verbreiteten Standards der Global Reporting Initiative orientieren. Unternehmen, die diese Kriterien einhalten bzw. erfolgreich umsetzen, können eine Entsprechendserklärung abgeben und veröffentlichen.[40] Verpflichtender waren demgegenüber die Umsetzungen, die sich aus der bisherigen Berichtspflicht für Unternehmen nach § 289 Abs. 3 HGB und § 315 Abs. 1 S. 4 HGB ergaben. So waren große Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 3 HGB bereits seit 2005 dazu verpflichtet im Lagebericht zusätzlich auf bedeutende nichtfinanzielle Informationen einzugehen, sofern diese für das Verständnis der Geschäftstätigkeit und der Geschäftslage von Bedeutung waren.[41] Für den Konzernlagebericht wurden diese Pflichten durch den Deutschen Rechnungslegungsstandard 20 sogar noch weiter ausgeführt und um einige Beispiele erweitert.[42]

4.2 Anwendungsbereiche des CSR-RuG und deren Gestaltung

Durch die neue EU-Richtlinie mussten die bisherigen Bestimmungen durch den deutschen Gesetzgeber entprechend geändert werden, was mit dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz vom 11. April 2017 geschah.[43] Mit diesem Gesetz wurden Veränderungen der Berichtspflicht vorgenommen, die vor allem auf die zusätzlich eingefügten §§ 289a-e, 315a-c HGB und der Änderung des § 317 Abs. 2 S. 4 HGB begründet sind.

Der neue § 289b HGB informiert über die Pflicht und Befreiung der Anfertigung einer nichtfinanziellen Erklärung. Demnach betrifft dies Kapitalgesellschaften mit jährlich durchschnittlich mehr als 500 Mitarbeitern, deren Bilanzsumme mehr als 20 Mio. Euro beträgt oder deren Umsatz größer als 40 Mio. Euro ist, vorausgesetzt sie sind zudem i.S.d. § 264d HGB kapitalmarktorientiert. Betroffene Unternehmen sind von der Pflicht zur Erweiterung des Lageberichts befreit, wenn sie als Tochterunternehmen bereits in einem Konzernlagebericht einbezogen werden und dieser sich an den geltenden Richtlinien orientiert. Sollte die nfE einen besonderen Abschnitt im Lagebericht darstellen, kann die Kapitalgesellschaft darauf verweisen um Redundanzen zu vermeiden. Des Weiteren kann von einer nfE abgesehen werden, sofern für das gleiche Geschäftsjahr bereits ein gesonderter nichtfinanzieller Bericht (kurz: nfB) angefertigt wird, der die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt und mit dem Lagebericht zusammen oder getrennt nach vier Monaten online veröffentlicht wird.

Inhaltlich ist in der nfE nach §289c HGB das Geschäftsmodell kurz zu beschreiben, sowie weiterführende Angaben zumindest zu den Aspekten: Umwelt, Arbeitnehmer, Soziales, Achtunge der Menschenrechte, Bekämpfung von Korruption und Bestechung zu machen. Hierzu sollten die Unternehmen Angaben machen, die für das Verständnis der Geschäftstätigkeit von Nöten sind. So sollten neben entprechenden Konzepten, deren Ergebnissen und die aus der Unternehmenstätigkeit resultierenden Risiken hinsichtlich der genannten Belange, auch wesentliche Gefahren aus Handelsbeziehungen des Unternehmens, seiner Produkte und Dienstleistungen aufgeführt werden. Fehlen einzelne Konzepte, so ist dies unmissverständlich zu erläutern. Zur Orientierung können nach § 289d HGB sowohl internationale, als auch europäische oder nationale Rahmenwerke unter Benennung hinzugezogen werden. Werden keine Rahmenwerke genutzt, so ist eine Erklärung anzuführen.

Den Kapitalgesellschaften steht laut § 289e HGB zu, bestimmte Informationen auszusparen. So können sie Angaben zu zukünftigen Entwicklungen oder aktuell verhandelten Belangen unterlassen, sofern die Nennung einen erheblichen wirtschaftlichen Nachteil für das Unternehmen zur Folge hätte und die ausgelassenen Informationen das Verständnis für die Unternehmenstätigkeit nicht verhindern.

Die Beschreibung des Diversitätskonzeptes hinsichtlich Alter, Geschlecht, Bildungs- und Berufshintergrund der Vertretungsorgane und des Aufsichtrates wird durch § 289f HGB verlangt.

Die genannten Belange betreffen durch §§ 315a-c, 340a und 341a auch Konzerne, sowie bestimmte Kreditinstitute und Versicherungen. Neben den genannten Neuerungen bleibt außerdem auf die Anpassung des § 317 Abs. 2 S.4 hinzuweisen. Demnach ist es lediglich zu prüfen inwiefern die nfE oder der gesonderte nfB vorgelegt wurde, eine inhaltliche Prüfung ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht verpflichtend.

4.3 Kritische Würdigung entstehender Spielräume

Vergegenwärtigt man sich nochmals die unter 4.2 beschriebenen Änderungen, die sich durch die Umsetzung der CSR-Richtlinie für die Berichtspflicht ergeben, so wird deutlich, dass der Gesetzgeber den Unternehmen einige Spielräume gewährt, die im Folgenden näher beleuchtet werden. Zu begründen sind diese Spielräume unter anderem damit, dass innerhalb der CSR zwar Mindeststandards gesetzt, keinesfalls aber eine Art Liste zur Verfügung gestellt werden sollte, die stur abgearbeitet wird ohne dabei auf die individuellen Gegebenheiten der einzelnen Unternehmen eingehen zu können und einen gewissen Grad an Flexibilität zu gewährleisten.[44]

[...]


[1] Vgl. Müller S. u. a. (2015), S. 316-317.

[2] Vgl. Walden, D. (2015), S. 2.

[3] Vgl. Carroll, A.B. (1991), S. 21; Walden, D. (2015), S. 7.

[4] Vgl. Lanfermann, G. (2015), S. 107; Carroll, A.B. (2008), S. 20, 41.

[5] Vgl. Kommission der Europäischen Gemeinschaften (2001), S. 8; Walden, D. (2015), S. 3, 33.

[6] Vgl. Europäische Kommission (2011), S. 5 f.; KPMG International (2013); KPMG International (2017); Ernst & Young (2016); Müller S. u. a. (2015), S. 326; Walden, D. (2015), S. 6; Kommission der Europäischen Gemeinschaften (2001), S. 4.

[7] Vgl. Dhaliwal, D. S. u. a. (2012), S. 723; Coeneberg, A. G./Fink, C. (2017), S. 52; Müller, S. u. a. (2015), S. 316 f.

[8] Vgl. Kommission der Europäischen Gemeinschaften (2001), S. 5.

[9] Erwägungsgrund Nr. 1 der Richtlinie 2014/95/EU (2014).

[10] Ebda.

[11] Originaltitel: „ Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz)“.

[12] Vgl. Pieper, A. (2003), S. 98f.

[13] Vgl. Smith, N. C. (2003), S. 52.

[14] Vgl. Bowen, H.R. (1953).

[15] Vgl. Waßmann, J. (2014), S. 10, 31; Rahim, M.M. (2013), S. 21.

[16] Vgl. Bausch, A. u. a. (2011), S. 1; Walden, D. (2015), S. 1 – 2; Kommission der Europäischen Gemeinschaften (2001), S. 3.

[17] Vgl. Europäische Kommission (2011), S. 7.

[18] Vgl. Kommission der Europäischen Gemeinschaften (2001), S. 28; Bassen, A. u. a. (2005), S. 234.

[19] Vgl. Kommission der Europäischen Gemeinschaften (2001), S 8.

[20] Vgl. Bassen, A. u. a. (2005), S. 234

[21] Vgl. Carroll, A.B. (2008),

[22] Vgl. Kommission der Europäischen Gemeinschaften (2001), S. 4; Walden, D. (2015), S. 3.

[23] Vgl. Walden, D. (2015), S. 1; Kommission der Europäischen Gemeinschaften (2001), S. 4.

[24] Vgl. Velte, P. u. a. (2014); Jensen, M. C./Meckling, W. H. (1976).

[25] Vgl. Carroll, A.B. (2008), S. 20; Walden, D. (2015), S. 6.

[26] Vgl. Casey, R. J./Grenier, J. H. (2015); Cheng, M. M. u. a. (2015); Walden, D. (2015), S. 33.

[27] Vgl. Kommission der Europäischen Gemeinschaften (2001), S. 4 f.; Walden, D. (2015), S. 7.

[28] In der Studie lediglich mit CR berücksichtig.

[29] Vgl. KPMG International (2017), S. 9.

[30] Vgl. KPMG International (2017), S. 10 f.

[31] Vgl. Ernst & Young (2016), S. 9 – 10.

[32] Vgl. Lanfermann, G. (2015), S. 112.

[33] Vgl. Europäische Kommission (2001).

[34] Vgl. Kommission der Europäischen Gemeinschaften (2001), S. 3.

[35] Vgl. Kommission der Europäischen Gemeinschaften (2001), S. 27.

[36] Vgl. Europäische Kommission (2011), S. 4 – 5.

[37] Vgl. Europäische Kommission (2011), S. 16.

[38] Vgl. Europäische Kommission (2011), S. 2.

[39] Vgl. Europäische Kommission (2017).

[40] Vgl. Lanfermann, G. (2015), S. 113.

[41] Vgl. Lanfermann, G. (2015), S. 113 – 114.

[42] Vgl. Lanfermann, G. (2015), S. 113 – 114.

[43] Vgl. CSR-RuG (2017), S. 1.

[44] Vgl. Coeneberg, A. G./Fink, C. (2017), S. 71.

Ende der Leseprobe aus 26 Seiten

Details

Titel
Umsetzung und Anforderungen der neuen CSR-Richtlinie in Deutschland
Hochschule
Otto-Friedrich-Universität Bamberg
Note
1,3
Autor
Jahr
2017
Seiten
26
Katalognummer
V436923
ISBN (eBook)
9783668772489
ISBN (Buch)
9783668772496
Dateigröße
1027 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
CSR-Richtlinie, CSR, Corporate Social Responsibility, Richtlinie 2014/95/EU, Finanzkrise, Rahmenwerke, Verantwortung, Corporate Citizenship, Informationsasymmetrie, CSR-RuG, CSR-RL, Wirtschaftsprüfung, Rechnungslegung, Nachhaltigkeit, Umweltschutz, Naturschutz
Arbeit zitieren
Benedict Haas (Autor:in), 2017, Umsetzung und Anforderungen der neuen CSR-Richtlinie in Deutschland, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/436923

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