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Kommunalismus. Konzept nach P. Blickle unter besonderer Betrachtung der Werte und Normen

Titel: Kommunalismus. Konzept nach P. Blickle unter besonderer Betrachtung der Werte und Normen

Hausarbeit , 2010 , 15 Seiten , Note: 1,7

Autor:in: Lea Berner (Autor:in)

Politik - Region: Sonstige Staaten
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Zusammenfassung Leseprobe Details

Begriffe wie „Feudalismus“, „Absolutismus“ oder auch „Kapitalismus“, werden in den historisch arbeitenden Geisteswissenschaften verwendet, um das Charakteristische einer Epoche hervorzuheben und ihre relevanten Institutionen, ihr individuelles gesellschaftliches Fundament sowie ihr allgemein gültiges Werte- und Normensystem zu beschreiben. Im Prozess des Erschließens der Vergangenheit ist die Verwendung zentraler Bezeichnungen unerlässlich, jedoch sollte man sich ihrer eingeschränkten Reichweite sowohl im räumlichen wie auch im sachlichen Sinne bewusst sein.

Unter Berücksichtigung dieser Gedanken macht Blickle es sich zur Aufgabe, für die in seinen Augen bislang vernachlässigte Dynamik der gesellschaftlichen Veränderungen im Spätmittelalter, den Kommunalismus als greifbaren und angemessenen Wissenschaftsbegriff zu entwickeln. Es sei absolut von Nöten, Begrifflichkeiten klar zu definieren und von angrenzenden Bezeichnungen zu distanzieren. Die erste Erwähnung und zugleich die Patentierung des Begriffes „Kommunalismus“ finden zu Zeiten des Zweiten Weltkrieges bei Adolf Gasser statt, der in seiner Monographie „Gemeindefreiheit als Rettung Europas“ den Kommunalismus als Vorrausetzung für die politische Freiheit deklariert. Ein neuartiges, soziales und politisches Vertrauen wird auf den Grundpfeilern Freiheit und Recht geschaffen und sorgt für eine Form des Selbstverwaltungsprinzips, in dem moralische Werte im Vordergrund stehen. Während Erscheinungen wie sozialer Hass und Missachtung in dieser Situation kaum mehr Platz finden, dient die Gemeindefreiheit laut Gasser “fortwährender Selbsterziehung“, die Gemeinde selbst wird somit zu „einer Anstalt für Menschenbildung“. Den mit hoher Moral aufgeladenen Kommunalismusbegriff bezeichnet Blickle als spekulativ und nicht ausreichend historisch belegt. Zur Gewinnung empirisch fundierter Erkenntnisse und einer Neuformulierung und –definition des Kommunalismus als Begriff zur Zustandsbeschreibung innerhalb der Epoche 1300-1800, widmet sich Blickle ab Anfang der 1980er Jahre einer intensiven Forschungsarbeit.

Das verwendete Quellenmaterial stammt dabei zunächst aus den Reichsabteien Ottobeuren und Kempten, aus Memmingen, aus der Region von Tirol über Vorderösterreich bis nach Oberschwaben und aus dem nördlichen Franken bis nach Thüringen.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Das Konzept des Kommunalismus nach Peter Blickle

2.1 Definition

2.2 Entwicklung und Gültigkeit des Kommunalismusbegriffes

3. Das Werte- und Normsystem im Kommunalismus

3.1 Gemeiner Nutzen

3.2 Hausnotdurft

3.3 Friede

3.4 Freiheit und Gerechtigkeit

4. Reaktionen im Forschungsdiskurs – Zur kritischen Auseinandersetzung

5. Fazit

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Arbeit untersucht das Konzept des Kommunalismus nach Peter Blickle, um zu bewerten, ob dieser Begriff als wissenschaftliche Kategorie für die Geschichtsschreibung des Mittelalters zwischen 1300 und 1800 sinnvoll und anwendbar ist.

  • Historische Herleitung und Definition des Kommunalismusbegriffes
  • Analyse des wertebasierten Normsystems in städtischen und dörflichen Gemeinden
  • Untersuchung zentraler Leitbegriffe wie Gemeiner Nutzen, Hausnotdurft, Friede und Gerechtigkeit
  • Kritische Auseinandersetzung mit den Reaktionen im zeitgenössischen Forschungsdiskurs

Auszug aus dem Buch

3.1 Gemeiner Nutzen

Da in der Gegenwart kein Wort zu finden ist, das der inhaltlichen Bedeutung des Gemeinen Nutzens gleichkommen würde, kann lediglich eine Umschreibung des Phänomens stattfinden. Alles politische und soziale Handeln sowohl des Einzelnen als auch der Inhaber öffentlicher Ämter, alle gemeinschaftlichen Verbände und alle Satzungen, Gebote und Verbote innerhalb des kommunalen Geschehens unterliegen dem Kriterium des Gemeinen Nutzens und seien durch ihn legitimiert. Er gelte als sinnstiftende Kategorie der kommunalen Lebenswelt und sei noch am ehesten mit der „Figur der Nächstenliebe“ zu beschreiben.

Fester Bestandteil sei die Verpflichtung zur gegenseitigen Nachbarschaftshilfe sowie die individuelle Beteiligung an der Sicherung der gemeinsamen Ressourcen (z.B. Allmende, Wald), die sich als notwendig für das erfolgreiche Fortbestehen einer Gemeinschaft zeige. Der Gemeine Nutzen steht in scharfem Widerspruch zum Herrennutz, der seinerseits die Aufgabe hat, die Berechtigung der Herrschaftsverhältnisse zu untermauern.

Zusammenfassung der Kapitel

1. Einleitung: Diese Einführung erläutert die Notwendigkeit, Begriffe wie den Kommunalismus präzise zu definieren, um die gesellschaftliche Dynamik des Spätmittelalters historisch greifbar zu machen.

2. Das Konzept des Kommunalismus nach Peter Blickle: Das Kapitel definiert den Kommunalismus als Organisationsform und Lebenswelt, die durch eine verstärkte Autonomie der Landgemeinden und eine gemeinsame normative Ausprägung von Stadt und Dorf gekennzeichnet ist.

3. Das Werte- und Normsystem im Kommunalismus: Hier werden die zentralen Prinzipien wie Gemeiner Nutzen, Hausnotdurft, Friede sowie Freiheit und Gerechtigkeit analysiert, die das soziale Zusammenleben innerhalb dieser Gemeinden regulierten.

4. Reaktionen im Forschungsdiskurs – Zur kritischen Auseinandersetzung: Dieser Abschnitt beleuchtet die wissenschaftliche Debatte um Blickles Thesen und reflektiert sowohl die kritischen Stimmen als auch die Anerkennung durch Fachhistoriker.

5. Fazit: Die abschließende Zusammenfassung bewertet den Kommunalismus als wertvolles Konzept, das eine neue Perspektive auf die Geschichte „von unten“ ermöglicht und trotz der Kritik einen sinnvollen Beitrag zum Verständnis des Spätmittelalters leistet.

Schlüsselwörter

Kommunalismus, Peter Blickle, Spätmittelalter, Gemeindefreiheit, Gemeiner Nutzen, Hausnotdurft, Rechtsgeschichte, Sozialverband, Selbstverwaltung, Normsystem, Ständegesellschaft, Historische Forschung, Landgemeinde, Stadtgemeinde, Lebenswelt.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit befasst sich mit der wissenschaftlichen Einordnung des Kommunalismus als Epochenbegriff zur Beschreibung der gesellschaftlichen Ordnung im Mittelalter zwischen 1300 und 1800.

Welches sind die zentralen Themenfelder?

Die zentralen Themen umfassen die Definition des Begriffs, die Analyse der wertebasierten Normordnung von Gemeinden sowie die kritische Reflexion des Kommunalismuskonzepts in der aktuellen Forschungsdebatte.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Das Ziel ist es, zu prüfen, ob der Kommunalismus ein gültiger, anwendbarer Begriff ist, der einen sinnvollen Beitrag zur Geschichtsschreibung leistet.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit stützt sich auf eine tiefgehende Literaturanalyse und die Auswertung von Quellenmaterial, um Blickles Konzept methodisch zu hinterfragen und im Diskurs zu bewerten.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung des Konzepts nach Peter Blickle, eine detaillierte Erläuterung der moralischen Leitbegriffe und eine Diskussion der wissenschaftlichen Resonanz.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Wesentliche Begriffe sind Kommunalismus, Gemeiner Nutzen, Hausnotdurft, Selbstverwaltung und soziale Kohärenz.

Welche Rolle spielt der Begriff „Hausnotdurft“ für das Verständnis der Epoche?

Die Hausnotdurft dient als moralische Kategorie und Grundrecht, das den täglichen Bedarf der Bevölkerung sicherte und somit eine „rechterzeugende Kraft“ für das Landrecht darstellte.

Wie unterscheidet der Autor zwischen Gemeinem Nutzen und Herrennutz?

Der Gemeine Nutzen legitimiert das politische Handeln zum Wohle der Gemeinschaft, während der Herrennutz als Gegenkonzept dazu dient, herrschaftliche Machtansprüche zu begründen.

Warum wird der Kommunalismusbegriff in der Forschung teilweise kritisiert?

Einige Historiker kritisieren, dass der Begriff zu regional begrenzt sei oder dass Blickle die Abgrenzung zu anderen Gemeindetypen sowie die genaue Definition von „Politik“ innerhalb des Modells nicht hinreichend schärfe.

Ende der Leseprobe aus 15 Seiten  - nach oben

Details

Titel
Kommunalismus. Konzept nach P. Blickle unter besonderer Betrachtung der Werte und Normen
Hochschule
Universität Konstanz
Veranstaltung
Ländliche Gesellschaften im Mittelalter
Note
1,7
Autor
Lea Berner (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2010
Seiten
15
Katalognummer
V437228
ISBN (eBook)
9783668781344
ISBN (Buch)
9783668781351
Sprache
Deutsch
Schlagworte
kommunalismus konzept blickle betrachtung werte normen
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Lea Berner (Autor:in), 2010, Kommunalismus. Konzept nach P. Blickle unter besonderer Betrachtung der Werte und Normen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/437228
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Leseprobe aus  15  Seiten
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