Tragen Elektroimpulswaffen zu einer Verbesserung der Sicherheit in Deutschland bei?


Hausarbeit, 2016

17 Seiten, Note: 1,7

Anonym


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

1. Einleitung

2. Öffentliche Sicherheit
2.1. Beschreibung der Notwendigkeit

3. Definition und Funktionsweise einer Elektroimpulswaffe
3.1. Distanz- und Kontaktmodus
3.2. Datenaufzeichnung
3.3. Keine Gefährdung von Unbeteiligten

4. Privater Bereich

5. Öffentliche Diskussion
5.1. Argumente der Kritiker
5.1.1. Missbrauch durch Polizeibeamte
5.1.2. Potentielle Folterwaffe
5.1.3. Gesundheitsrisiko
5.2. Argumente der Befürworter
5.2.1. Gefährdung der Polizeibeamten im Einsatz wird vermindert
5.2.2. Erweiterung des Auswahlspektrums
5.2.3. Positive Erfahrungen der Nachbarländer und des SEK

6. Fazit

Quellen- und Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abb. 1: Elektroimpulsgerät, http://sek-einsatz.de/polizei-themen/polizei-news/taser-im-polizeialltag-als-einsatzmittel/14266, 20.11.2016

1. Einleitung

Aufgrund steigender Zahlen von Gewalttaten gegenüber Polizeibeamten, befinden sich diese, immer häufiger in Situationen wieder, in denen sie zu einer ihrer Dienstwaffen, Pistole, Pfefferspray oder Schlagstock greifen müssen, um die Angreifer unschädlich zu machen.

Ein gutes Beispiel hierfür ist der Polizeieinsatz, vom 28.06.2013, am Neptunbrunnen vor dem Roten Rathaus in Berlin. Hierbei wurde ein - wie sich später herausstellte - schizophrener 31-Jähriger Mann von einem Polizeibeamten erschossen. Der Mann verletzte sich selbst mit einem Sägemesser, an Armen und Hals. Die Polizeibeamten versuchten den verwirrten Mann zu beruhigen. Unteranderem stieg dazu einer der Beamten in den Brunnen, als der Mann immer näher auf den Polizisten zuging gab dieser, als der Mann unmittelbar vor ihm stand, einen Schuss aus seiner Dienstpistole ab. Daraufhin verstarb der 31-Jährige noch Vorort. Das Vorgehen des Polizeibeamten hatte damals, aufgrund der medialen Aufarbeitung des Sachverhalts, eine Debatte um die Rechtmäßigkeit ausgelöst. Später stellte sich dann heraus, dass der Beamte in Notwehr gehandelt hatte und sein Verhalten in der Situation angemessen war.[1] Allerdings ist es fraglich, ob die Situation, im Besonderen der tödliche Ausgang, dieses Einsatzes nicht durch die Nutzung eines weniger tödlichen Einsatzmittels verhindert hätte werden können.

Die vorliegende Arbeit befasst sich genau mit dieser Frage. Können Elektroimpulswaffen zu einer Verbesserung der Sicherheit in Deutschland beitragen und so möglicherweise ähnliche Situationen verhindert werden? Um diese Frage beantworten zu können, gilt es zunächst den Termini der öffentlichen Sicherheit zu definieren. Anschließend wird die Notwendigkeit einer Einführung von Elektroimpulswaffen für Polizeibeamte begründet. Dazu wird unter anderem, auf die aktuelle Lage hinsichtlich der steigenden Zahl von Gewalttaten gegenüber Polizeibeamten verwiesen und darauf, dass es für Dritte zu keinerlei Gefährdung kommen kann. Darauffolgend wird auf die Funktionsweise, die verschiedenen Modi, in denen ein Elektroimpulsgerät genutzt werden kann und auf die Datenaufzeichnung eingegangen. Abschließend wird eine Nutzung der Geräte im privaten Bereich thematisiert und die öffentliche Diskussion zu diesem Thema erläutert.

2. Öffentliche Sicherheit

Öffentliche Sicherheit ist ein Grundbegriff aus dem Polizei- und Ordnungsrecht und wird häufig mit dem Begriff der öffentlichen Ordnung verwendet. Darunter sind alle geschriebenen Regeln zu verstehen, die als Grundlage für ein friedliches Zusammenleben in einer Gemeinschaft anzusehen sind. „Im Sinne der Gefahrenabwehraufgabe [wird darunter] die Unverletzlichkeit der Rechtsordnung bzw. der Schutz der objektiven Rechtsordnung, die subjektiven Rechte und Rechtsgüter des Einzelnen, sowie der Bestand und die Funktionsfähigkeit des Staates, seiner Einrichtungen und Veranstaltungen verstanden.“[2] Die öffentliche Ordnung bezeichnet alle Normen und Vorschriften welche als Grundlage für ein Miteinander anzusehen sind.

Um die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten, ist es die Pflicht der einzelnen Bundesländer, eine eigene Landespolizei aufzustellen und zu führen (nach Art. 30 GG). Unterstützung erhält die Polizei der Länder durch die Bundespolizei (nach Art. 73 GG) und das Bundeskriminalamt. Ebenfalls für die öffentliche Sicherheit verantwortlich, ist die Polizei des Deutschen Bundestages, deren Zuständigkeit sich auf die Verwaltungsgrenzen des Bundestages beschränkt.

Liegt eine konkrete Gefahr vor, also eine Situation die zeitnah und bei nicht eingreifen zu einem Schaden führt, ist die Polizei berechtigt Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zu treffen.[3]

2.1. Beschreibung der Notwendigkeit

Polizeivollzugsbeamte werden immer häufiger Opfer von Gewalttaten, das geht aus einem Bericht des Bundeskriminalsamtes hervor. Im Jahr 2015 wurden im Bundesgebiet 33.773 versuchte und vollendete Fälle von Gewalttaten gegen Polizeivollzugsbeamten (+ 0,2 %) erfasst, wobei die Anzahl, der in diesem Zusammenhang als Opfer registrierten Polizeivollzugsbeamten, auf 64.371 Personen (+ 2,6 %) angestiegen ist. Die Zunahmen von Fall- und Opferzahl sind insbesondere auf die Entwicklungen bei der vorsätzlichen einfachen Körperverletzung zurückzuführen.[4]

Die Polizeibeamten befinden sich also immer häufiger in Situationen wieder, in denen ihr eigenes Leben oder ihre körperliche Unversehrtheit in Gefahr ist. Bei dem hier verwendeten Gefahrbegriff handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff des Polizeirechts. Traditionell ist damit allerdings die konkrete Gefahr gemeint. Unter konkreter Gefahr ist eine Situation gemeint, die mit hinreichender Wahrscheinlichkeit künftig die öffentliche Sicherheit oder Ordnung schädigt, zu verstehen. (nach Art.2 Nds. SOG Abs. 1a)

Um eine potentiell gefährliche Situation unter Kontrolle zu bringen und so das Leben der Bürger und ihr eigenes zu verteidigen, steht es den Polizeibeamten zu laut § 3 SOG erforderliche Maßnahmen zu treffen die zum Schutz der Allgemeinheit oder des Einzelnen dienen. Grundsätzlich muss die Maßnahme für die Gefahrenabwehr geeignet sein, dass ist auch der Fall, wenn die Gefahr dadurch nur vermindert oder vorübergehend abgewehrt wird.

Um zu gewährleisten, dass die zur Gefahrenabwehr dienlichen Maßnahmen in einer angemessenen Relation zur Bedrohung stehen, kann der Einsatz von Elektroimpulswaffen nur nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit erfolgen. In Artikel 20 Abs. 3 GG heißt es wörtlich: „Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.“

Aktuell haben die Polizeibeamten die Wahlmöglichkeit zwischen Pfefferspray, dem Schlagstock und ihrer Schusswaffe. In manchen Fällen ist das Benutzen einer Schusswaffe allerdings nicht notwendig, da jeder Einsatz tödlich ausgehen kann und es in der Regel ausreichend ist, den Angreifer für einen Moment kampfunfähig zu machen, um ihn festnehmen zu können. Darüber hinaus ist es für Polizeibeamte eine enorme psychische Belastung, der sie ausgesetzt werden, wenn sie für den Tod einer anderen Person verantwortlich sind. Das Pfefferspray ist im Einsatz teilweise ungeeignet, da umstehende Personen, aufgrund der Streuwirkung, getroffen werden könnten. Ebenfalls tritt die Wirkung in den meisten Fällen sehr zeitverzögert ein. Ein Schuss mit einer Elektroimpulswaffe ist nicht so drastisch, wie der Einsatz eines Schlagstocks, bei dem der Beamte sich unmittelbar vor dem Angreifer befinden muss, um diesen zu überwältigen. Das Verletzungsrisiko ist daher für die Beamten relativ hoch.

Ein wirklich sinnvoller Einsatz dieser Geräte wäre allerdings nur möglich, wenn die Elektroimpulswaffen als „Hilfsmittel der körperlichen Gewalt“ eingestuft werden würden. Momentan ist dies noch nicht der Fall. Die Geräte werden aktuell als „Waffen“ eingestuft. (WaffG, Anlage 2, Abs. 1.3.6) Überträgt man diese Einstufung in die Praxis, ergibt sich daraus ein relativ kleiner Anwendungsbereich, in dem die Beamten die Elektroimpulswaffen nutzen können. In Notwehr oder Nothilfe Situationen müssen sie weiterhin auf ihre Schusswaffe zurückgreifen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

3. Definition und Funktionsweise einer Elektroimpulswaffe

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb.1 Elektroimpulsgerät

Elektroimpulsgeräte werden als nicht tödliche Waffen bzw. nichtletale Waffen bezeichnet. Der Sinn dieser Waffen besteht darin, die Opferzahl möglichst gering zu halten und Menschen nicht lebensgefährlich zu verletzen. Da allerdings nicht auszuschließen ist, dass es unter bestimmten Umständen (die getroffene Person schlägt mit dem Kopf auf) zu einem tödlichen Ausgang der Situation kommen kann, werden die Elektroimpulsgeräte auch als weniger letale Waffen bzw. weniger tödliche Waffen bezeichnet. „Taser“ ist eine Gerätebezeichnung der Firma „Taser International“ und wird in der Literatur als Synonym für Elektroimpulsgeräte verwendet. Deshalb findet der Begriff auch in der folgenden Arbeit Verwendung.

Bei einer Elektroimpulswaffe handelt es sich, äußerlich betrachtet, um ein pistolenförmiges, aus Kunststoff bestehendes Handgerät, welches zwei, mit Widerhaken versehrte Pfeile, abschießt, die über dünne, isolierte Drähte mit dem Gerät verbunden sind und kurze Stromstöße an die Zielperson zu übertragen.

Damit der Taser einsatzfähig ist, wird er über eine Batterie mit Strom, welche auch den Einsatz der Datenaufzeichnungseinrichtung ermöglicht, versorgt. Um ihr Ziel zu erfassen, haben die Beamten die Möglichkeit das optische Visier, sowie die Laserpunktfunktion des Tasers zu nutzen. Vor jedem Einsatz muss die Elektroimpulswaffe entsichert werden. Dies geschieht durch die Betätigung des Sicherheitshebels, der sich direkt am Griff befindet. Nachdem der Sicherheitshebel entriegelt und der Abzug ausgelöst wurde, werden mittels Gasdruck von nicht entflammbarem Stickstoff zwei pfeilartige Elektroden verschossen. Die Reichweite ist dabei abhängig von der Kunststoffkartusche die vorher eingesetzt wurde und liegt beim Modell TASER X26P zwischen 4,6 und 7,6 Metern.[5] Die Elektroden bleiben aufgrund der Widerhaken in der Haut oder der Kleidung der Zielperson stecken und sind durch feine isolierte Drähte während der gesamten Einsatzdauer (Abschuss, Zieltreffer und Stromfluss) mit der Batterie der Elektroimpulswaffe verbunden.

Zusammen mit den Elektroden werden beim Abschuss ca. 20-30 Identifikationsplättchen, ähnlich wie Konfetti, welche sich um den Schützen in einem ca. 1,5 m Radius verteilen, verstreut. Diese Identifikationsplättchen erlauben es Rückschlüsse auf die Einsatzsituation zuzulassen. Es kann so genau nachvollzogen werden in welche Richtung der Schütze seinen Taser abgefeuert hat und darüber hinaus auch von welcher Position er dies getan hat. Ebenfalls kann exakt bestimmt werden, welche Kartusche verwendet wurde, da die Identifikationsplättchen jeder Kartusche eine eigene Kennzeichnung vorweisen.[6]

Über die Nadelelektronen werden maximal fünf Sekunden andauernde elektrische Impulse, welche sowohl auf das motorische als auch auf das sensorische Nervensystem einwirken, freigesetzt. Durch die Anspannung der Muskeln ist es der Zielperson nicht möglich sich zu bewegen und deshalb ist von ihr auch keine weitere Gefahr auszugehen.

3.1. Distanz- und Kontaktmodus

Eine Elektroimpulswaffe ermöglicht dem Nutzer zwei verschiedene Verwendungsmöglichkeiten. Zum einen den Distanzmodus, bei dem zwei Projektile aus einer Kartusche geschossen werden. Die an den Projektilen befestigten Drähte übertragen die elektrischen Impulse dann auf die Zielperson. Die Nadelelektronen des Tasers werden nicht parallel verschossen, um einen größeren Abstand zueinander zu gewährleisten. Denn je größer der Abstand zwischen den Elektronen, umso mehr Muskeln und Nerven sind betroffen. Daraus ergibt sich dann eine steigende Wirkung beim Opfer. Im Distanzmodus kann je nach Gerät und eingesetzter Kartusche eine Distanz zwischen 4,6 und 10,6 Metern erreicht werden. Somit können potenziell gefährliche Personen auf Abstand gehalten werden.

Zum anderen gibt es den Kontakmodus. Hierbei wird der Taser an den Körper des Angreifers gehalten, sodass dieser bei Betätigung des Abzugs einen elektrischen Impuls erhält. Das Besondere an diesem Modus ist, dass der Angreifer mehrmals unter Strom gesetzt werden kann, ohne dass man vorher, wie im Distanzmodus notwendig, eine Kartusche oder ähnliches wechseln muss.

3.2. Datenaufzeichnung

Der Vorgang der Datenaufzeichnung funktioniert, unabhängig davon, ob der Taser im Distanz- oder Kontaktmodus verwendet wird. Die Daten werden verschlüsselt aufgezeichnet, sind also vor Manipulationen geschützt und werden anschließend an das polizeitechnische Institut der deutschen Hochschule der Polizei in Münster übermittelt. Die Datenaufzeichnung umfasst das Ein- und Ausschalten des Gerätes sowie die Ereignisdauer nach Abzugsbetätigung, Uhrzeit, Datum und Batteriestand. Darüber hinaus ist eine impulsgenaue Aufzeichnung der abgegebenen Ladung möglich.[7]

3.3. Keine Gefährdung von Unbeteiligten

Die Wirkung entfaltet sich bei einem Einsatz einer Elektroimpulswaffe ausschließlich auf den Angreifer. Die Berührung einer, von einem Taser getroffenen Person, ist ohne Risiko möglich, da die Wirkung einzig durch den Kontakt der Elektroden resultiert. Es besteht auch keine Gefahr für umstehende Personen, wie es bei Schusswaffengebrauch durch Polizeibeamten der Fall sein kann, von durchschlagenden oder abprallenden Projektilen getroffen zu werden.

4. Privater Bereich

Eine Nutzung von Elektroimpulsgeräten ist in Deutschland grundsätzlich verboten. Die Elektrodistanzwaffen unterliegen dem Waffengesetz (Anlage 2, Abschnitt 1, Nr. 1.3.6. WaffG) und das Erwerben, Besitzen oder Führen solcher Waffen ist, sofern sie nicht gesundheitlich unbedenklich amtlich zugelassen sind und ein amtliches Prüfzeichen tragen, gesetzeswidrig.[8] Aus diesem Grund wird im Folgenden ausschließlich auf die Nutzung von Elektroschockern eingegangen.

Im Vergleich zu Elektroimpulswaffen sind diese nur im Kontaktmodus einsetzbar und eine Nutzung als Distanzwaffe ist nicht möglich. Die Geräte sind batteriebetrieben und besitzen 2 Metallkontakte. Bei Betätigung des Schalters wird eine elektrische Spannung von bis zu 750.000 Volt erreicht. Die Zielperson erhält dann ca. 17.000 bis 50.000 Volt starke Elektroschocks.[9] Der Elektroimpuls wird ausschließlich beim direkten Kontakt zwischen dem Gerät und dem Aggressor weitergeleitet.

Die Berichterstattung der öffentlichen Medien hat sich in den letzten Jahren sehr stark verändert. Immer häufiger wird über Gewalt, Terror oder sonstige Ausschreitungen berichtet. Die Art und Weise wie die Fakten von den Medien aufbereitet werden und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden führt dazu, dass die Unsicherheit in der Bevölkerung zunehmend steigt. Sehr deutlich wird dies an der steigenden Zahl der Personen, die den kleinen Waffenschein beantragen. Im Oktober waren rund 449.000 dieser Waffenscheine registriert. Im Vorjahr lag die Zahl noch bei 275.461. Einen Anstieg von rund 63%.[10]

Der kleine Waffenschein berechtigt zum Führen von Gas-, Schreckschuss- und Signalwaffen, die mit dem Prüfzeichen „PTB“ ausgestattet sind. Das Schießen ohne eine Schießerlaubnis ist allerdings nur in Notsituationen gestattet. Ebenfalls ist es trotz des kleinen Waffenscheins verboten, solche Waffen bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen oder Veranstaltungen mit sich zu führen.[11]

Elektroschocker erscheinen für Privatpersonen immer attraktiver. Es gibt sie in den unterschiedlichsten Farben, wodurch sie weniger gefährlicher erscheinen. Ebenfalls fühlt sich ein Teil der Bevölkerung sicherer, wenn sie das Gefühl haben, falls sie sich tatsächlich in einer Notsituation befinden, nicht ganz ohne Schutz zu sein. Es gibt zahlreiche Beispiele in denen man mit einem ständigen Gefühl der Unsicherheit umgehen muss. Abends auf dem Heimweg, durch den unbeleuchteten Park laufen, das Auto aus dem Parkhaus holen oder einfach eine dunkle Gasse. Besonders bei Frauen erfreuen sich die Elektroschocker deshalb an einer immer größeren Beliebtheit.

Dennoch kann man nicht grundsätzlich davon ausgehen, dass man mit einem Elektroschocker jeden Angreifer abwehren kann. Ein Problem liegt beispielsweise in der Handhabung eines solchen Geräts. In den meisten Fällen muss man, bevor der Elektroschocker einsatzbereit ist, erst einmal eine Sicherung deaktivieren. In einer wirklich bedrohlichen Situation, in der man unter enormen Stress steht, kann dies allerdings schon zu kompliziert sein und man kommt gar nicht erst dazu den Elektroschocker einzusetzen. Eine weitere Gefahr die von Elektroschockern ausgeht, wenn sie von unerfahrenen Personen benutzt werden, liegt darin, dass sich die Batterien entladen können, falls sie nicht ordnungsgemäß und regelmäßig auf ihre Funktionsfähigkeit geprüft werden. Kommt es zu einer solchen Entladung, dann wäre das Gerät im Ernstfall nicht einsatzfähig. Auch besteht bei unerfahrenen Personen immer die Gefahr, dass sie von dem Angreifer entwaffnet werden und der Elektroschocker gegen sie gerichtet wird.

5. Öffentliche Diskussion

5.1. Argumente der Kritiker

5.1.1. Missbrauch durch Polizeibeamte

Ein Problem das aus dem Einsatz von Elektroimpulsgeräten resultiert sehen Experten darin, dass es zu Missbrauch der Geräte durch die Polizeibeamten kommen kann. Ein Beispiel welches für sehr viel Aufmerksamkeit in den Medien gesorgt hat ereignete sich am 19.09.2007, als ein Student dem Politiker John Kerry eine kritische Frage gestellt hatte und daraufhin von einem der Polizeibeamten mit dessen Elektroimpulswaffe beschossen wurde. Der Aufschrei des Studenten „Don´t taser me, bro!“ wurde von vielen Printmedien auf der Titelseite abgedruckt.[12]

In diesem Fall wurde der Einsatz der Elektroimpulsgeräte stark kritisiert. Vor Allem in den USA gibt es noch zahlreiche weitere Beispiele solcher Art, die von den Kritikern immer wieder aufgegriffen werden, um auf das Problem des Missbrauchs durch Polizeibeamten aufmerksam zu machen. Taser werden als weniger tödliche Waffen eingestuft. Aus diesem Grund befürchten Kritiker, dass es zu einem vorschnellen Einsatz der Geräte durch die Beamten kommen kann um beispielsweise Demonstranten schneller zu disziplinieren. Studien die in den USA durchgeführt worden bestätigen diese Befürchtungen zum Teil. In der Einführungsphase kamen die Taser nur relativ selten zum Einsatz, mit der Zeit ersetzten sie allerdings das Pfefferspray und den Schlagstock, da es für die Beamten deutlich ungefährlicher ist die Angreifer aus einer sicheren Entfernung unschädlich zu machen.[13]

[...]


[1] vgl. Gesa Mayr, Tödlicher Polizeieinsatz in Berlinhttp://www.spiegel.de/panorama/justiz/nackter-mann-im-neptunbrunnen-war-psychisch-krank-a-908871.html, (Stand: 14.11.2016)

[2] vgl. o.V., http://www.rechtswoerterbuch.de/recht/o/oeffentliche-sicherheit/, (Stand: 02.12.2016)

[3] vgl. Prof. Dr. Jörg Ennuschat, Basiswissen Polizei- und Ordnungsrecht – Lektion 4, http://www.fernuni-hagen.de/videostreaming/ls_ennuschat/55213/55213_04.pdf, S. 20, (Stand: 12.11.2016)

[4] vgl. o. V., Gewalt gegen Polizeivollzugsbeamtinnen/-beamte, https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/JahresberichteUndLagebilder/GewaltGegenPVB/GewaltGegenPVBBundeslagebild2015.html, S. 15, (Stand: 12.11.2016)

[5] vgl. o. V., https://help.buy.taser.com/hc/en-us/articles/229702447-X26P-Manual, S. 6, (Stand: 15.12.2016)

[6] vgl. o. V., Evaluation der Destabilisierungsgeräte, https://www.bj.admin.ch/dam/data/bj/sicherheit/gesetzgebung/archiv/zwangsanwendung/ber-br-d.pdf, S. 8, (Stand 18.12.2016)

[7] vgl. o. V., http://de.taser.com/Produkte/Smarte%20Einsatzmittel/Warum-Smarte-Einsatzmittel, (Stand: 20.12.2016)

[8] vgl. o. V., https://www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Deliktsbereiche/Waffen/Elektroschocker/kennzeichnungspflichtElektroschocker.html, (Stand: 26.12.2016)

[9] vgl. DREI-W-VERLAG, Eine Arbeitshilfe für Jugendarbeit, Polizei und Schulen zum Thema Jugendliche und Waffen, http://www.hamburg.de/contentblob/4079518/c90cb0e5d37e2ba51f62481e79e78d3b/data/dl-waffenrecht-hamburg.pdf, S. 19, (Stand: 30.12.2016)

[10] vgl. o. V., Anträge für Kleine Waffenscheine um 63 Prozent gestiegen, https://www.welt.de/politik/deutschland/article159743562/Antraege-fuer-Kleine-Waffenscheine- um-63-Prozent-gestiegen.html, (Stand: 26.12.2016)

[11] vgl. o. V. https://www.nuernberg.de/internet/ordnungsamt/waffenrecht.html, (Stand 26.12.2016)

[12] vgl. Monica Hesse, Aiming to Agitate, Florida Student Got a Shock, http://www.washingtonpost.com/wp-dyn/content/article/2007/09/18/AR2007091802115.html?tid=a_inl, (Stand: 27.12.2016)

[13] vgl. Verwendung von Elektroschockwaffen durch deutsche Sicherheitskräfte, Drucksache 16/11806 Deutscher Bundestag, S. 20, (Stand: 27.12.2016)

Ende der Leseprobe aus 17 Seiten

Details

Titel
Tragen Elektroimpulswaffen zu einer Verbesserung der Sicherheit in Deutschland bei?
Hochschule
Northern Business School
Note
1,7
Jahr
2016
Seiten
17
Katalognummer
V437829
ISBN (eBook)
9783668780583
ISBN (Buch)
9783668780590
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Elektroimpulswaffe, Taser, Sicherheit, Polizei, Sicherheitsdienst, Selbstverteidigung, Folterwaffe
Arbeit zitieren
Anonym, 2016, Tragen Elektroimpulswaffen zu einer Verbesserung der Sicherheit in Deutschland bei?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/437829

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