Generation Y als betrogene Generation?

Welche Auswege gibt es im Generationenvertrag in Bezug auf die Rentenkasse?


Akademische Arbeit, 2018

54 Seiten


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Themenstellung und aktuelle Problematik

2. Theoretische Grundlagen und Begriffe
2.1 Generationenvertrag
2.2 Generationeneinteilung
2.3 Das deutsche gesetzliche Sozialsystem
2.4 Demographischer Wandel

3. Herausforderungen durch den demographischen Wandel
3.1 Auswirkungen auf die Sozialversicherungen
3.2 Beispielrechnungen
3.2.1 Mindestlohn
3.2.2 Rentenversicherungsbeiträge und Renten

4. Lösungsansätze
4.1 Mindestrente wie in Österreich?
4.2 Private Vorsorge, aber wie?
4.2.1 Investitionen in Sachwerte
4.2.2 Immobilien
4.2.3 Nachhaltiges passives Einkommen
4.3 Grundlegende Rentenreform

5. Fazit

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis Literaturverzeichnis

1. Themenstellung und aktuelle Problematik

Die Generationen X, Y und z Stehen vor mehreren Dilemmas: auf der einen Seite sehen Sie, wie sich ihre Eltem-Generation oft für den Betrieb aufgeopfert und dabei die Familie vemach- lässigt haben, das möchten Sie besser machen, und auf der an­deren Seite sehen Sie, dass die demographische Entwicklung das gegenwärtig schon schlechte Rentenniveau in Deutschland nicht mehr halten kann und dass für ihren Lebensabend die Altersarmut vorprogrammiert ist. Hier fühlt sich die Generation Y und z betrogen und zeigt teilweise wenig Verständnis für die aktuelle Situation.

Welche Auswege gibt es aus diesem Dilemma und welche al- temativen Wege bieten sich an?

Die vorliegende Arbeit versucht eine Antwort auf diese Frage zu geben und behandelt nach Klärung der theoretischen Grund­lagen und Begriffe die Herausforderungen des demographi­sehen Wandels und Lösungsansätze zur Sicherung gegen Al­tersarmut

Quellen hierfür sind die wissenschaftliche Literatur sowie amt­liehe Statistiken und Beiträge in seriösen Publikationen.

2. Theoretische Grundlagen und Begriffe

2.1 Generationenvertrag

Einen Generationenvertrag hat niemand eigenhändig unter­zeichnet, dennoch ist er gültig. Der Grundgedanke: Die Jünge­ren zahlen Beiträge in die Rentenversicherung ein, und aus diesen Geldern werden die Renten für die Älteren bezahlt. So unterstützen die Erwerbstätigen die Generation, die sich im Ruhestand befindet.[1]

2.2 Generationeneinteilung

Die Erwartungen der heutigen Generation werden in der Wis­senschaft durch folgende Einteilung analysiert:

Mit dem Blick auf die jeweiligen Geburtsjahrgänge wurden die Generation der Baby-Boomers, Generation X und Generation Y definiert, wie das nachfolgende Schaubild zeigt.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Generationeneinteilung in Deutschland 1946-2001

Quelle: TheEchoBoom (o. J.)

Die Nachkriegsjahre waren geprägt von einem Baby-Boom; den Leuten ging es nach dem Zweiten Weltkrieg wieder besser, das Wirtschaftswunder erlebte seine Blüte, Anfang der Sechzi­gerjahre entstand sogar ein Arbeitskräftemangel, der dazu führ­te, dass Gastarbeiter (zuerst aus Italien) ins Land geholt wur­den. Mit Freigabe der Antibabypille erlebten Deutschland und die Welt auch einen moralischen Wandel, es wurde offen über Sexualität geredet und der Zweck der Sexualität hauptsächlich zur Erzeugung von Kindern rückte zunehmend in den Hinter­grund. Die Folge waren geburtenschwache Jahrgänge, die als Generation X und Generation Y bezeichnet wurden. Die Gene­ration Y sind wiederum die Kinder und teilweise auch schon die Enkel der Baby-Boomer.

Bei der Betrachtung der Generationeneinteilung muss berück­sichtigt werden, dass die Wünsche und Denkweisen der Gene­ration Y mittlerweile hinreichend wissenschaftlich erforscht worden, jetzt jedoch gerade beim Kampf um die Talente die Generation z, also die nach 1995 Geborenen, in den Starilo- chem steht.[2]

2.3 Das deutsche gesetzliche Sozialsystem

Deutschland nennt sich ״Sozialstaat“, das wirtschaftliche Fun­dament auf der sogenannten sozialen Marktwirtschaft, bei der grundsätzlich das freie Spiel der Kräfte auf dem Markt möglich ist, gleichzeitig aber soziale Risiken wie Arbeitslosigkeit, Be­rufs- und Erwerbsunfähigkeit, Unfall, Krankheit, Alter und andere soziale Belange gesetzlich geregelt sind. Dazu gehört auch die Kooperation der Sozialpartner, aus der im Rahmen einer paritätischen Finanzierung die Beiträge zu den Sozialver­Sicherungen geleistet wird. Der Art. 9 des Grundgesetzes ga­rantiert das Recht der Sozialpartner, Arbeitsbedingungen und Tarifverträge in eigener Zuständigkeit zu regeln. Dazu kommen das Tarifvertragsrecht und das Betriebsverfassungsrecht. Die Sozialpartnerschaft in Deutschland wird durch parteipolitisch unabhängige Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, Mitbe­Stimmung der Arbeitnehmer im Betrieb (Betriebsverfassungs­gesetz), soziale Netzwerke wie Rentenversicherung, Kranken­Versicherung, Pflegeversicherung, Unfallversicherung, Arbeits­losenversicherung, Kindergeld, Sozialhilfe, Wohngeld und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gestaltet.[3]

Unter dem Sozialsystem im Zusammenhang mit der demogra­phischen Entwicklung werden in erster Linie die oben genann­ten Versicherungen verstanden, die in der Rechts form einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft geführt werden. Sozialleistungen sind Leistungen des Staates bzw. der öffent­lich-rechtlichen Körperschaften. Dazu gehören neben der Kranken-, Pflege-, Unfall-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosen­Versicherung auch die Kriegsopferversorgung und der Lasten­ausgleich, die Sozialhilfe, Jugendhilfe, Kindergeld, Unterhalts­Vorschuss, Erziehungsgeld und Eltemgeld.5

Der Grundgedanke der Sozialversicherung als Pflichtversiche­rung ist die Absicherung der sozialen Existenzgrundlage auf der Basis eine Solidargemeinschaft; sie steht dabei im Gegen­Satz zur freiwilligen Individualversicherung.6

Die soziale Sicherung wird zentral gelenkt. Der Sozialpolitik, die zur Überwindung bestimmte Fälle von Marktversagen, der Verwertung von Humankapital sowie zu einer gerechten Ge­staltung im Rahmen verteilungspolitischer Ziele dient. Gesetz­liehe Grundlage ist u. a. das Sozialgesetzbuch (SGB). Die Fi­nanzierung erfolgt aus zweckgebundenen Beiträgen sowie aus allgemeinen Haushaltsmitteln (Steuern, öffentliche Kreditauf- nähme). Da sich die öffentlich-rechtlichen Versicherungen selbst verwalten, obliegt ihnen auch die Beitragshoheit, die aber seit der Gesundheitsreform 2007 bzw. 2009 auch gesetzli­che Regelungen (z. B. Zusatzbeiträge für die Mitglieder der Krankenkasse) unterlegt.

Die soziale Sicherung beruht auf den drei Prinzipien Versiehe- rungsprinzip, Versorgungsprinzip und Fürsorgeprinzip. Die handelnden Akteure sind der Staat, die Gewerkschaften, Ver­bände sowie private Institutionen der sozialen Selbsthilfe. Das sozialstaatliche Prinzip ist dem Art. 20 und 28 des Grundgeset­zes verankert. Dort heißt es (Zitat): ״Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. “ (Zitat Ende, Art. 20 I GG). Alle weiteren Gesetze und auch die Verfassungen der Länder müssen dem Grundgesetz entspre­chen und zum Beispiel die Gleichheit aller vor dem Gesetz, Ehe, Familie, nichteheliche Kinder, Vereinigungsfreiheit sowie Eigentum, Erbrecht und Enteignung achten, die im Grundge­setz enthalten sind. Der Sozialstaat hat seine Ursprünge aus der Zeit nach 1850, als die Zahl der Industriearbeiter von 0,8 (1850) auf 6,0 Millionen im Jahr 1882 anwuchs. Intuition des Reichskanzlers Otto von Bismarck war es, die Arbeiter durch Einführung öffentliche Sozialversicherungen an den Staat zu binden und die oppositionellen Kräfte der Liberalen und Sozi­aldemokraten dauerhaft zu spalten. Das Sozialsystem wurde in der Weimarer Verfassung, im Dritten Reich und später dann in beiden Teilen Deutschlands immer weiterentwickelt. Der de­mographische Wandel mit dem einhergehenden Zuwachs der älteren Bevölkerung belegt, dass das gegenwärtige Rentensys­tem in Zukunft nicht mehr mit gleichen Leistungen finanziert werden kann. Es stellt sich die Frage, ob der Sozialstaat in Zu­kunft eine Chance hat. Deutschland steht vor der Finanzierbar­keit des Systems. Eine ständig steigende Erhöhung der Renn- Versicherungsbeiträge zum Beispiel würde zu höheren Lohnne­benkosten führen, die wiederum das wirtschaftliche Wachstum hemmen und die Zahl der Arbeitslosen steigen lassen würden. Eine Lösung sehen die Familienpolitiker in einer Stärkung der Familien und eine Forderung von Eltern mit Kindern. Im Rah­men eines Betrieblichen Gesundheitsmanagements werden in den Betrieben zunehmend Work-Life-Balance-Angebote im­plementiert, die nicht nur die Ausfallzeiten von Eltern (haupt­sächlich die Mütter) minimieren, sondern auch eine schnellere Wiedereingliederung nach eine Geburt zum Beispiel durch einen betrieblichen Kindergartenplatz erleichtern. Weiterhin gehört zu einer Erhöhung der Beitragszahler durch mehr Er­werbstätige eine aktive Arbeitsmarktpolitik, der allerdings an­gesichts des oben erwähnten Erreichen einer Quasi- Vollbeschäftigung Grenzen gesetzt sind.

2.4 Demographischer Wandel

Die Auswirkungen der demographischen Entwicklung auf die Sozialsysteme müssen deshalb differenziert betrachtet werden. Im quantitativen Bereich geht es um die Höhe der Arbeitsein­kommen, aus denen sich die Sozialsysteme finanzieren, im qualitativen Bereich geht es um gesetzliche Grundlagen, die es den Nicht-Erwerbstätigen wie zum Beispiel Langzeitarbeitslose oder Migranten und deren Angehörigen ermöglichen, am sozia­len Sicherungssystem Deutschlands teilzunehmen. Diese Kos­ten sind nicht nur langfristig kaum finanzierbar, sie bergen in sich auch einen gesellschaftliche Sprengstoff, der zum Unmut eines großen Teils der Bevölkerung führt und damit hohe poli­tische Auswirkungen hat, indem die Menschen zum Beispiel rechts- oder linksextremistische populistische Parteien wählen und somit den gesamten Staat in seinem Sozialsystem destabi­lisieren.

Bei den Auswirkungen der demographischen Entwicklung auf das bundesdeutsche Sozialsystem wirkt sich aus, dass die Zahl der seit 1990 Geborenen kontinuierlich abgenommen hat. Der­zeit sind die stark besetzten Jahr Gange der 1950er und 1960er Jahre in das höhere Erwerbsalter gekommen. Die Zahl der über 70-Jährigen stieg von 8,1 auf 13,1 Millionen Menschen. Das durchschnittliche Lebensalter (Medianalter) hat sich dem ent­sprechend von 37 auf 45 Jahre erhöht. Die folgende Grafik belegt, dass die Bevölkerungspyramide symmetrischer gewor­den ist und die Folgen des Zweiten Weltkrieges mit einem er­höhten Anteil an Frauen fast überwunden sind. Nicht nur Frau- en, sondem auch Männer reichen inzwischen ein höheres Le- bensalter.[4]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 3: Altersaufbau der Bevölkerung 2013 im Vergleich zu 1990,

Quelle: Statistisches Bundesamt (2015) s. 13.

Wenn die heute 40-60-Jährigen ins Rentenalter kommen, muss bei Beibehaltung der gegenwärtigen Umlagen-Finanzierung der Rentenversicherung entweder die Rente gesenkt werden oder Rentenversicherungen mit höheren staatlichen Zahlschüssen aus Steuergeldem subventioniert werden. Weiterhin ist zu be­achten, dass mit zunehmendem Alter im Berufsleben auch die Erwerbsunfähigkeit aufgrund des Alters oder der beruflichen Belastungen zunimmt. Die folgende Abbildung zeigt das alten Eintrittsalter für Erwerbsminderungsrenten (EM-Rente):

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 4: Entwicklung der Zugangszahlen für EM-Renten 1996­2011, Quelle: Kaldybajewa / Kruse (2012). s. 3.

Aus der O. a. Abbildung geht hervor, dass die Anzahl der EM­Renten auch aufgrund der demographischen Entwicklung durch die Zunahme der älteren Bevölkerung seit 2006 leicht ansteigt.[5]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 5: Altersspezifische EM-Rentenzugangsquoten, Quelle: Kal- dybajewa / Kruse (2012). s. 3

Wenn nun die geburtenstarken Jahrgänge immer älter werden, steigert sich auch die Zahl der Bezieher von EM-Renten. Dazu kommt, dass sich die EM-Rentenzugänge vermehrt auf sozial Schwächere konzentrieren und dass der Anteil von Frauen überwiegt. Ab dem 46. Lebensjahr steigt das Risiko eine Er­werbsminderung, wie die folgende Grafik belegt.[6]

Nach dem Alterssicherungsbericht der Bundesregierung aus dem Jahr 2016 ergibt sich eine große Streuung von Kleinst- Renten bis hin zu sehr hohen Rentenbeträgen. Die kleineren stehen vor allem aufgrund der sehr kurzen Beitragszahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung (GRV), die vor allem bei Frauen signifikant ist. Die folgende Abbildung zeigt den Anteil der gesetzlichen Rente am Bruttoeinkommen nach Rentengrö­ßenklassen:

Abbildung 6: Anteil der DRV-Rente am Bruttoeinkommen,

Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2016), s. 114.

[...]


[1] Vgl. TheEchoBoom (2010), o. s.

[2] Vgl. Gründerszene-Lexikon (o. J.), o. s.

[3] Vgl. Berlin Business Location Center (o. J.) o. s.

[4] Vgl. Statistisches Bundesamt (2015), s. 13.

[5] Vgl. Kaldybajewa / Kruse (2012) s. 3.

[6] Vgl. Kaldybajewa / Kruse (2012) s. 5 f.

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Details

Titel
Generation Y als betrogene Generation?
Untertitel
Welche Auswege gibt es im Generationenvertrag in Bezug auf die Rentenkasse?
Autor
Jahr
2018
Seiten
54
Katalognummer
V438083
ISBN (eBook)
9783668782662
ISBN (Buch)
9783668782679
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Generationenvertrag, Generation Y, Sozialversicherungssystem, Renten, Migration
Arbeit zitieren
Dipl-Volkswirt Dr. Benno Bulitta (Autor:in), 2018, Generation Y als betrogene Generation?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/438083

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