Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
1. Themenstellung und aktuelle Problematik
2. Theoretische Grundlagen und Begriffe
2.1 Generationenvertrag
2.2 Generationeneinteilung
2.3 Das deutsche gesetzliche Sozialsystem
2.4 Demographischer Wandel
3. Herausforderungen durch den demographischen Wandel
3.1 Auswirkungen auf die Sozialversicherungen
3.2 Beispielrechnungen
3.2.1 Mindestlohn
3.2.2 Rentenversicherungsbeiträge und Renten
4. Lösungsansätze
4.1 Mindestrente wie in Österreich?
4.2 Private Vorsorge, aber wie?
4.2.1 Investitionen in Sachwerte
4.2.2 Immobilien
4.2.3 Nachhaltiges passives Einkommen
4.3 Grundlegende Rentenreform
5. Fazit
Abkürzungsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis Literaturverzeichnis
1. Themenstellung und aktuelle Problematik
Die Generationen X, Y und z Stehen vor mehreren Dilemmas: auf der einen Seite sehen Sie, wie sich ihre Eltem-Generation oft für den Betrieb aufgeopfert und dabei die Familie vemach- lässigt haben, das möchten Sie besser machen, und auf der anderen Seite sehen Sie, dass die demographische Entwicklung das gegenwärtig schon schlechte Rentenniveau in Deutschland nicht mehr halten kann und dass für ihren Lebensabend die Altersarmut vorprogrammiert ist. Hier fühlt sich die Generation Y und z betrogen und zeigt teilweise wenig Verständnis für die aktuelle Situation.
Welche Auswege gibt es aus diesem Dilemma und welche al- temativen Wege bieten sich an?
Die vorliegende Arbeit versucht eine Antwort auf diese Frage zu geben und behandelt nach Klärung der theoretischen Grundlagen und Begriffe die Herausforderungen des demographisehen Wandels und Lösungsansätze zur Sicherung gegen Altersarmut
Quellen hierfür sind die wissenschaftliche Literatur sowie amtliehe Statistiken und Beiträge in seriösen Publikationen.
2. Theoretische Grundlagen und Begriffe
2.1 Generationenvertrag
Einen Generationenvertrag hat niemand eigenhändig unterzeichnet, dennoch ist er gültig. Der Grundgedanke: Die Jüngeren zahlen Beiträge in die Rentenversicherung ein, und aus diesen Geldern werden die Renten für die Älteren bezahlt. So unterstützen die Erwerbstätigen die Generation, die sich im Ruhestand befindet.[1]
2.2 Generationeneinteilung
Die Erwartungen der heutigen Generation werden in der Wissenschaft durch folgende Einteilung analysiert:
Mit dem Blick auf die jeweiligen Geburtsjahrgänge wurden die Generation der Baby-Boomers, Generation X und Generation Y definiert, wie das nachfolgende Schaubild zeigt.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 1: Generationeneinteilung in Deutschland 1946-2001
Quelle: TheEchoBoom (o. J.)
Die Nachkriegsjahre waren geprägt von einem Baby-Boom; den Leuten ging es nach dem Zweiten Weltkrieg wieder besser, das Wirtschaftswunder erlebte seine Blüte, Anfang der Sechzigerjahre entstand sogar ein Arbeitskräftemangel, der dazu führte, dass Gastarbeiter (zuerst aus Italien) ins Land geholt wurden. Mit Freigabe der Antibabypille erlebten Deutschland und die Welt auch einen moralischen Wandel, es wurde offen über Sexualität geredet und der Zweck der Sexualität hauptsächlich zur Erzeugung von Kindern rückte zunehmend in den Hintergrund. Die Folge waren geburtenschwache Jahrgänge, die als Generation X und Generation Y bezeichnet wurden. Die Generation Y sind wiederum die Kinder und teilweise auch schon die Enkel der Baby-Boomer.
Bei der Betrachtung der Generationeneinteilung muss berücksichtigt werden, dass die Wünsche und Denkweisen der Generation Y mittlerweile hinreichend wissenschaftlich erforscht worden, jetzt jedoch gerade beim Kampf um die Talente die Generation z, also die nach 1995 Geborenen, in den Starilo- chem steht.[2]
2.3 Das deutsche gesetzliche Sozialsystem
Deutschland nennt sich ״Sozialstaat“, das wirtschaftliche Fundament auf der sogenannten sozialen Marktwirtschaft, bei der grundsätzlich das freie Spiel der Kräfte auf dem Markt möglich ist, gleichzeitig aber soziale Risiken wie Arbeitslosigkeit, Berufs- und Erwerbsunfähigkeit, Unfall, Krankheit, Alter und andere soziale Belange gesetzlich geregelt sind. Dazu gehört auch die Kooperation der Sozialpartner, aus der im Rahmen einer paritätischen Finanzierung die Beiträge zu den SozialverSicherungen geleistet wird. Der Art. 9 des Grundgesetzes garantiert das Recht der Sozialpartner, Arbeitsbedingungen und Tarifverträge in eigener Zuständigkeit zu regeln. Dazu kommen das Tarifvertragsrecht und das Betriebsverfassungsrecht. Die Sozialpartnerschaft in Deutschland wird durch parteipolitisch unabhängige Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, MitbeStimmung der Arbeitnehmer im Betrieb (Betriebsverfassungsgesetz), soziale Netzwerke wie Rentenversicherung, KrankenVersicherung, Pflegeversicherung, Unfallversicherung, Arbeitslosenversicherung, Kindergeld, Sozialhilfe, Wohngeld und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gestaltet.[3]
Unter dem Sozialsystem im Zusammenhang mit der demographischen Entwicklung werden in erster Linie die oben genannten Versicherungen verstanden, die in der Rechts form einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft geführt werden. Sozialleistungen sind Leistungen des Staates bzw. der öffentlich-rechtlichen Körperschaften. Dazu gehören neben der Kranken-, Pflege-, Unfall-, Unfall-, Renten- und ArbeitslosenVersicherung auch die Kriegsopferversorgung und der Lastenausgleich, die Sozialhilfe, Jugendhilfe, Kindergeld, UnterhaltsVorschuss, Erziehungsgeld und Eltemgeld.5
Der Grundgedanke der Sozialversicherung als Pflichtversicherung ist die Absicherung der sozialen Existenzgrundlage auf der Basis eine Solidargemeinschaft; sie steht dabei im GegenSatz zur freiwilligen Individualversicherung.6
Die soziale Sicherung wird zentral gelenkt. Der Sozialpolitik, die zur Überwindung bestimmte Fälle von Marktversagen, der Verwertung von Humankapital sowie zu einer gerechten Gestaltung im Rahmen verteilungspolitischer Ziele dient. Gesetzliehe Grundlage ist u. a. das Sozialgesetzbuch (SGB). Die Finanzierung erfolgt aus zweckgebundenen Beiträgen sowie aus allgemeinen Haushaltsmitteln (Steuern, öffentliche Kreditauf- nähme). Da sich die öffentlich-rechtlichen Versicherungen selbst verwalten, obliegt ihnen auch die Beitragshoheit, die aber seit der Gesundheitsreform 2007 bzw. 2009 auch gesetzliche Regelungen (z. B. Zusatzbeiträge für die Mitglieder der Krankenkasse) unterlegt.
Die soziale Sicherung beruht auf den drei Prinzipien Versiehe- rungsprinzip, Versorgungsprinzip und Fürsorgeprinzip. Die handelnden Akteure sind der Staat, die Gewerkschaften, Verbände sowie private Institutionen der sozialen Selbsthilfe. Das sozialstaatliche Prinzip ist dem Art. 20 und 28 des Grundgesetzes verankert. Dort heißt es (Zitat): ״Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. “ (Zitat Ende, Art. 20 I GG). Alle weiteren Gesetze und auch die Verfassungen der Länder müssen dem Grundgesetz entsprechen und zum Beispiel die Gleichheit aller vor dem Gesetz, Ehe, Familie, nichteheliche Kinder, Vereinigungsfreiheit sowie Eigentum, Erbrecht und Enteignung achten, die im Grundgesetz enthalten sind. Der Sozialstaat hat seine Ursprünge aus der Zeit nach 1850, als die Zahl der Industriearbeiter von 0,8 (1850) auf 6,0 Millionen im Jahr 1882 anwuchs. Intuition des Reichskanzlers Otto von Bismarck war es, die Arbeiter durch Einführung öffentliche Sozialversicherungen an den Staat zu binden und die oppositionellen Kräfte der Liberalen und Sozialdemokraten dauerhaft zu spalten. Das Sozialsystem wurde in der Weimarer Verfassung, im Dritten Reich und später dann in beiden Teilen Deutschlands immer weiterentwickelt. Der demographische Wandel mit dem einhergehenden Zuwachs der älteren Bevölkerung belegt, dass das gegenwärtige Rentensystem in Zukunft nicht mehr mit gleichen Leistungen finanziert werden kann. Es stellt sich die Frage, ob der Sozialstaat in Zukunft eine Chance hat. Deutschland steht vor der Finanzierbarkeit des Systems. Eine ständig steigende Erhöhung der Renn- Versicherungsbeiträge zum Beispiel würde zu höheren Lohnnebenkosten führen, die wiederum das wirtschaftliche Wachstum hemmen und die Zahl der Arbeitslosen steigen lassen würden. Eine Lösung sehen die Familienpolitiker in einer Stärkung der Familien und eine Forderung von Eltern mit Kindern. Im Rahmen eines Betrieblichen Gesundheitsmanagements werden in den Betrieben zunehmend Work-Life-Balance-Angebote implementiert, die nicht nur die Ausfallzeiten von Eltern (hauptsächlich die Mütter) minimieren, sondern auch eine schnellere Wiedereingliederung nach eine Geburt zum Beispiel durch einen betrieblichen Kindergartenplatz erleichtern. Weiterhin gehört zu einer Erhöhung der Beitragszahler durch mehr Erwerbstätige eine aktive Arbeitsmarktpolitik, der allerdings angesichts des oben erwähnten Erreichen einer Quasi- Vollbeschäftigung Grenzen gesetzt sind.
2.4 Demographischer Wandel
Die Auswirkungen der demographischen Entwicklung auf die Sozialsysteme müssen deshalb differenziert betrachtet werden. Im quantitativen Bereich geht es um die Höhe der Arbeitseinkommen, aus denen sich die Sozialsysteme finanzieren, im qualitativen Bereich geht es um gesetzliche Grundlagen, die es den Nicht-Erwerbstätigen wie zum Beispiel Langzeitarbeitslose oder Migranten und deren Angehörigen ermöglichen, am sozialen Sicherungssystem Deutschlands teilzunehmen. Diese Kosten sind nicht nur langfristig kaum finanzierbar, sie bergen in sich auch einen gesellschaftliche Sprengstoff, der zum Unmut eines großen Teils der Bevölkerung führt und damit hohe politische Auswirkungen hat, indem die Menschen zum Beispiel rechts- oder linksextremistische populistische Parteien wählen und somit den gesamten Staat in seinem Sozialsystem destabilisieren.
Bei den Auswirkungen der demographischen Entwicklung auf das bundesdeutsche Sozialsystem wirkt sich aus, dass die Zahl der seit 1990 Geborenen kontinuierlich abgenommen hat. Derzeit sind die stark besetzten Jahr Gange der 1950er und 1960er Jahre in das höhere Erwerbsalter gekommen. Die Zahl der über 70-Jährigen stieg von 8,1 auf 13,1 Millionen Menschen. Das durchschnittliche Lebensalter (Medianalter) hat sich dem entsprechend von 37 auf 45 Jahre erhöht. Die folgende Grafik belegt, dass die Bevölkerungspyramide symmetrischer geworden ist und die Folgen des Zweiten Weltkrieges mit einem erhöhten Anteil an Frauen fast überwunden sind. Nicht nur Frau- en, sondem auch Männer reichen inzwischen ein höheres Le- bensalter.[4]
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Abbildung 3: Altersaufbau der Bevölkerung 2013 im Vergleich zu 1990,
Quelle: Statistisches Bundesamt (2015) s. 13.
Wenn die heute 40-60-Jährigen ins Rentenalter kommen, muss bei Beibehaltung der gegenwärtigen Umlagen-Finanzierung der Rentenversicherung entweder die Rente gesenkt werden oder Rentenversicherungen mit höheren staatlichen Zahlschüssen aus Steuergeldem subventioniert werden. Weiterhin ist zu beachten, dass mit zunehmendem Alter im Berufsleben auch die Erwerbsunfähigkeit aufgrund des Alters oder der beruflichen Belastungen zunimmt. Die folgende Abbildung zeigt das alten Eintrittsalter für Erwerbsminderungsrenten (EM-Rente):
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Abbildung 4: Entwicklung der Zugangszahlen für EM-Renten 19962011, Quelle: Kaldybajewa / Kruse (2012). s. 3.
Aus der O. a. Abbildung geht hervor, dass die Anzahl der EMRenten auch aufgrund der demographischen Entwicklung durch die Zunahme der älteren Bevölkerung seit 2006 leicht ansteigt.[5]
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Abbildung 5: Altersspezifische EM-Rentenzugangsquoten, Quelle: Kal- dybajewa / Kruse (2012). s. 3
Wenn nun die geburtenstarken Jahrgänge immer älter werden, steigert sich auch die Zahl der Bezieher von EM-Renten. Dazu kommt, dass sich die EM-Rentenzugänge vermehrt auf sozial Schwächere konzentrieren und dass der Anteil von Frauen überwiegt. Ab dem 46. Lebensjahr steigt das Risiko eine Erwerbsminderung, wie die folgende Grafik belegt.[6]
Nach dem Alterssicherungsbericht der Bundesregierung aus dem Jahr 2016 ergibt sich eine große Streuung von Kleinst- Renten bis hin zu sehr hohen Rentenbeträgen. Die kleineren stehen vor allem aufgrund der sehr kurzen Beitragszahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung (GRV), die vor allem bei Frauen signifikant ist. Die folgende Abbildung zeigt den Anteil der gesetzlichen Rente am Bruttoeinkommen nach Rentengrößenklassen:
Abbildung 6: Anteil der DRV-Rente am Bruttoeinkommen,
Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2016), s. 114.
[...]
[1] Vgl. TheEchoBoom (2010), o. s.
[2] Vgl. Gründerszene-Lexikon (o. J.), o. s.
[3] Vgl. Berlin Business Location Center (o. J.) o. s.
[4] Vgl. Statistisches Bundesamt (2015), s. 13.
[5] Vgl. Kaldybajewa / Kruse (2012) s. 3.
[6] Vgl. Kaldybajewa / Kruse (2012) s. 5 f.
- Arbeit zitieren
- Dipl-Volkswirt Dr. Benno Bulitta (Autor:in), 2018, Generation Y als betrogene Generation?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/438083
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