USA und die völkerrechtlichen Formen des modernen Imperialismus (1932/1933)


Referat (Ausarbeitung), 2015

21 Seiten, Note: 1,8


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

1. Einleitung

2. Carl Schmitt

3. USA und die völkerrechtlichen Formen des modernen Imperialismus [1932/1933]
3.1 Monroe-Doktrin
3.2 Interventionsverträge
3.3 Monroe-Doktrin versus Genfer Völkerbund
3.4 Gerechte oder ungerechte Kriege?
3.5 Schmitts Machtverständnis

4. Das Politische bei Carl Schmitt

5. Unterscheidung zwischen Freund und Feind

6. Völkerrechtliche Großraumordnung

7. Fazit

Literaturverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Carl Schmitt 1888-1985 (Biographie bis 1933)

1. Einleitung

Es gibt wohl kaum einen deutschen Staats- und Völkerrechtler der so einflussreich ist und gleichzeitig zu den umstrittensten Gelehrten des 20. Jahrhundert gehört:

Die Rede ist hier von Carl Schmitt (1888 - 1985) (DEUTSCHES HISTORISCHES MUSEUM). Bis heute findet Schmitt weltweit wachsende Aufmerksamkeit und gilt bei vielen Wissenschaftlern als Klassiker des politischen Denkens.

In dieser Ausarbeitung beschäftige ich mich im Rahmen des Seminars „Die Weltordnungspolitik der USA“ mit dem Vortrag Schmitts „USA und die völkerrechtlichen Formen des modernen Imperialismus [1932/33]“, dessen Arbeiten wiederum von Günter Maschke im Jahre 2005 herausgegeben worden sind.

In diesem Vortrag setzt sich Schmitt kritisch mit der US-amerikanischen Außenpolitik bis 1933 auseinander. Als Staats- und Völkerrechtler hat er sich unter anderem intensiv und juristisch mit der Monroe-Doktrin. auseinandergesetzt. Diese Doktrin ist das Symbol der beginnenden Interessen- und der darauffolgenden (fragwürdigen) Interventionspolitik der USA.

Viele seiner Gedankengänge die in seinem Vortrag vorkommen, sind in seinen Werken sowohl vor als auch nach seinem Vortrag im Jahre 1932 bereits ausführlich behandelt worden. Dazu gehört Schmitts Verständnis der Raumordnung, der Begriff des Politischen und die Freund-Feind-Theorie, um nur die wichtigsten seiner Thesen hier zu erwähnen.

Um den Einstieg in die Thematik zu erleichtern und nachvollziehen zu können, beginne ich im folgenden Kapitel mit dem Leben der Person Schmitt. Neben einer knappen Vorstellung seiner Biographie wird hier deutlich unter welchen Bedingungen, sei es persönlich oder auch akademisch, der Autor seinen Aufsatz verfasst hat. Auch die zeithistorischen, politischen und sozialen Aspekte in Schmitts Leben werden hier angesprochen.

Im Hauptteil fasse ich die wichtigsten Punkte aus Schmitts Vortrag zusammen:

Welche Bedeutung hat die Monroe-Doktrin für die Außenpolitik der USA und was für Auswirkungen hat diese besonders für die Staaten in der westlichen Hemisphäre sowie Europa?

Welche „Verbindung“ weist der Genfer Völkerbund und die Monroedoktrin auf?

Wann ist ein Krieg gerecht bzw. ungerecht?

Was bedeutet für Carl Schmitt „Macht“?

Zum einen geht es um den Begriff des Staates aus dem Werk „Begriff des Politischen“ (SCHMITT 1963: 20).

Im darauffolgenden Teil beschäftige ich mich mit den Begriffen Freund und Feind nach Schmitts Verständnis. Die Definition des Politischen durch die Freund-Feind-Theorie ist eines der bekanntesten Stücke in Schmitts Werk. Sie spielt in nahezu alle Aspekte seines Denkens hinein.

Im dritten Teil behandle ich Schmitts Konzept der Raumordnung. Hier erkläre ich die Hegemonialpolitik am Beispiel der USA im geopolitischen Kontext.

Ziel dieser Arbeit ist es die aktuelle US-amerikanische Stellung als Weltmacht, in besonderem Hinblick auf deren Interventions- und Außenpolitik zeithistorisch zu begründen und Schmitts theoretische Modelle im Fazit kritisch zu hinterfragen.

2. Carl Schmitt

Die folgende Tabelle soll einen Überblick über Carl Schmitts bisheriges Leben bis zu seinem Vortrag „USA und die völkerrechtlichen Formen des modernen Imperialismus“ im Jahre 1933 geben:

Tabelle 1: Carl Schmitt 1888-1985 (Biographie bis 1933)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Eigene Zusammenstellung; Daten: Deutsches Historisches Museum; Berlin; dhm.de (Abruf am 25.03.2015)

Carl Schmitt wurde am 11. Juli 1888 als Sohn eines katholischen Kaufmanns geboren und genoss eine humanistische Bildung (WILMES 2013). Die katholische Erziehung prägt sein außerordentlich konservatives Denken und beeinflusste auch nachhaltig sein Handeln sowie seine deutliche Ablehnung gegen jedweden Parlamentarismus. Auch war er ein Feind des Pluralismus. Dies erkennt man deutlich an seinem wissenschaftlichen Werdegang ab 1921 (siehe Tab. 1).

Schon während der Weimarer Republik war er aktiv dabei die demokratische Verfassung durch seine Schriften zu untergraben und begrüßte zudem die Rechtmäßigkeit des Putsches an der preußischen Regierung unter Reichskanzler von Papen im Juli 1932 in einem Gutachten (vgl. ebd.).

Es ist bis heute unklar ob Schmitt wirklich aus nationalsozialistischer Überzeugung Hitlers Machtübernahme unterstützte oder doch eher wegen mangelnder Alternativen und seine eigene Maxime folgte: „Souveränität ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet“ (SCHMITT 1922: 13). Was Schmitt mit diesem berühmt gewordenen Satz meint, ist die Ordnung die von einem Souverän geschafft und garantiert wird. Notfalls müsse der Souverän wie historisch bei Hitler seine Entscheidungen aus dem „Nichts“ treffen. Als Souverän ist man auch in der Lage, in diesem Falle, innerstaatliche Konflikte zu vermeiden und/oder effektiv zu beenden. Es ist nach Schmitt von enormer Wichtigkeit, dass der Bestand der politischen Einheit gesichert ist. Im Kapitel „Unterscheidung zwischen Freund und Feind“ gehe ich tiefer in dieses Thema ein.

Sein Eintritt in die NSDAP im Jahre 1933 muss nicht zwangsläufig heißen, dass er sämtliche ideologische und politische Gedanken der Nazis teilt: Einige Schmitt- Forscher sind der Meinung, dass er gewisse Kernelemente der Weimarer Verfassung gegen die Nazis verteidigt hatte und andere wiederum betonen seine christliche Prägung (KUBON 2013). Interessant ist auch, dass er bis zur Machtübernahme der Nationalsozialisten freundschaftliche Kontakte zu Juden gepflegt hatte (ebd.). Nach 1932 hielt man ihm dies und seine Nähe zum Christentum in der Partei vor und er verlor danach viele seiner Ämter, blieb aber bis zum Kriegsende Professor und Staatsrat (vgl. ebd.).

3. USA und die völkerrechtlichen Formen des modernen Imperialismus [1932/1933]

Der Vortrag handelt von der kritischen Betrachtungsweise Schmitts an der US- amerikanischen Außenpolitik auf deren Berufung der Monroe-Doktrin. Im Folgenden habe ich den Vortrag in verschiedene Unterpunkte nach Schmitts Kernaussagen gegliedert.

3.1 Monroe-Doktrin

Der Vortrag beginnt mit der These Schmitts, dass die Amerikaner die Begründer des modernsten Imperialismus sind (SCHMITT 2005: 349). Er stützt seine Aussage damit, dass die USA es geschafft haben, ein Imperium der besonderen Art von Souveränität erschaffen haben. Ihre defensive sowie offensive Außen- und Interessenpolitik rechtfertigen sie damit, dass ihre Vorgehensweise nicht militärisch wie beispielsweise in Preußen, sondern wirtschaftlich, friedlich und sogar unpolitisch ist (ebd.).

Die Frage wann ein Staat politisch und damit in diesem Kontext praktisch imperialistisch sowie illegitim handelt, entscheiden laut Schmitt die USA selbst, denn sie berufen sich immer wieder auf das zentrale Dokument der Monroe-Doktrin (vgl. ebd.).

Die Doktrin aus dem Jahre 1823 ist eine Botschaft an die ehemaligen europäischen Großmächte des damaligen amerikanischen Präsidenten Monroe, die ursprünglich dazu gedacht ist, den noch relativ jungen Staat USA zukünftig vor europäischen Interventionen auf dem amerikanischen Kontinent zu schützen (vgl. SCHMITT 2005: 350). Gleichzeitig verzichten die Amerikaner auf jede Einmischung in europäische Angelegenheiten, inklusive deren bestehenden Kolonien in Amerika (ebd.). Lediglich der Handel soll die Brücke zwischen den Kontinenten sein, was Washington in seiner Rede 1796 bereits betont hatte: „Möglichst viel Handel, möglichst wenig Politik“ (SCHMITT 2005: 349).

Seit Ausrufung dieser Doktrin schafften es die USA, sich erfolgreich durch ihre scheinbare Isolationspolitik zu etablieren und aufzubauen. Fakt ist auch, dass diese Doktrin eben eine Botschaft ist und kein Vertrag und damit juristisch gesehen keine Gültigkeit, vor allen Dingen auf internationaler Ebene, besitzt. Trotzdem ist es ihnen gelungen den ursprünglich rein defensiven Charakter der Monroe-Doktrin, für ihr eigentliches Vorhaben, nämlich der Machtausdehnung auf dem amerikanischen Doppelkontinent zu nutzen und zu legitimieren (SCHMITT 2005: 352 f.).

Genau genommen ist die Monroe-Doktrin schwammig in ihrer Interpretation. Europäische Interventionen wurden nicht immer direkt negativ von den USA bewertet sondern die Monroe-Doktrin sollte den USA zur Legitimation eigener Interventionen in Latein- und Südamerika rechtfertigen (vgl. SCHMITT 2005: 353).

Die europäischen Großmächte legitimierten ihrerseits den Imperialismus im 19. Jahrhundert dadurch, dass sie als fortgeschrittene, christliche Zivilisation die „heilige Aufgabe“ haben, andere weniger zivilisierte, nichtchristliche Völker erziehen zu müssen (SCHMITT 2005: 350). Schmitt verweist hierbei auf das Völkerrecht der christlichen Völker (ebd.).

3.2 Interventionsverträge

Wie bereits in den Abschnitten zuvor erwähnt, liegt der scheinbare Fokus der USA auf dem Handel. Bei ihrer Außenpolitik unterscheiden sie nicht wie die Europäer zwischen zivilisierten/nichtzivilisierten oder christlichen/nichtchristlichen Völkern, sondern zwischen Gläubiger- und Schuldnerstaaten, was sie wiederum zu einem modernen, ökonomischen Imperialismus macht (SCHMITT 2005: 351). Auch der Begriff „Protektorat“ wird von den USA vermieden, da dieser veraltet ist und die Staaten „hinsichtlich der Zivilisation auf der gleichen Stufe stehen“ sollen (SCHMITT 2005: 358).

Die USA entwickelten sich dabei selbst von einem Schuldner- in einen Gläubigerstaat. Schmitt erwähnt in seinem Vortrag die Staaten Kuba und Panama als Beispiele (SCHMITT 2005: 356 ff.). Sie schlossen mit den lateinamerikanischen Staaten Interventionsverträge ab, womit die offiziell neuen, „souveränen“ Staaten eine eigene Regierung haben, unabhängige Wahlen durchführen dürfen und sogar im Völkerbund vertreten sind, dennoch stehen sie de facto unter der Kontrolle der USA (SCHMITT 2005: 356 f.).

Die Interventionsverträge sollen verhindern, dass die europäischen Staaten sich in die neu gegründeten Staaten in Zentralamerika einmischen. Als Schutzmacht dient hier die USA für die pseudo-souveränen Protektorate. Allein dieser Aspekt, macht die lateinamerikanischen Staaten zu Schuldnerstaaten.

Die USA werden dennoch zu einem besseren Licht gerückt als Europa, da sie angeblich nicht imperialistisch vorgehen, sondern sich als demokratisches Land für die Freiheit in anderen Ländern einsetzen (SCHMITT 2005: 349 & S.356). Der amerikanische Imperialismus unterscheidet sich vom europäischen darin, dass der amerikanische keinen direkten, kolonialen Charakter einer Besetzung hat. Es geht hierbei nicht um einen Imperialismus unter dem Vorwand der Missionierung und Aufklärung, sondern um eine juristische Vorgehensweise, nämlich in Form der Interventionsverträge.

Zudem sind die zwischenstaatlichen Spannungen dadurch gegeben, dass die Schuldnerstaaten unter dem Druck stehen ihrem „Beschützer“ eine gewisse Treue versprechen.

Dies gilt auch für die Bildung der dortigen Regierungen. Wenn die USA ihre nationalen und geopolitischen Interessen durch die dort gewählte Regierung gefährdet sehen, entscheiden sie über deren Rechtmäßigkeit (legale/illegale Regierungen) und geben sich selbst das Recht, unter dem Vorwand, dass sie für die innerstaatliche Sicherheit sowie Ordnung sorgen, intervenieren dürfen und sogar müssen (vgl. SCHMITT 2005: 357 f.). Diese Form der Außenpolitik der USA beschränkt sich jedoch nur auf dem amerikanischen Doppelkontinent (SCHMITT 2005: 359).

Der eigentliche Punkt ist, dass die Monroe-Doktrin, je nachdem in welcher politischen Situation sich die USA gerade befindet, sehr flexibel oder wie Schmitt sagen würde „höchst wandelbar“ sein kann (SCHMITT 2005: 353). Sie entscheiden als letzte Instanz oder besser gesagt als Weltpolizist darüber, wann Interventionen von anderen Ländern gerechtfertigt sind oder nicht und sie entscheiden über die Anerkennung neuer Regierungen (ebd.).

Zweifellos hat sich die USA als Hegemon auf dem amerikanischen Kontinent etabliert. Doch obwohl sie sich bisher tatsächlich aus Europa und deren dortigen Angelegenheiten rausgehalten haben, intervenierten sie in den Ersten Weltkrieg. Schmitt ist der Meinung, dass die Einmischung der USA zur Niederlage Deutschlands geführt hatte, sie sich allerdings nach dem Krieg auch wiederzurückgezogen haben ohne direkte Gebietsansprüche zu erheben (vgl. SCHMITT 2005: 360).

[...]

Ende der Leseprobe aus 21 Seiten

Details

Titel
USA und die völkerrechtlichen Formen des modernen Imperialismus (1932/1933)
Hochschule
Justus-Liebig-Universität Gießen
Veranstaltung
Die Weltordnungspolitik der USA
Note
1,8
Autor
Jahr
2015
Seiten
21
Katalognummer
V439039
ISBN (eBook)
9783668791206
ISBN (Buch)
9783668791213
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Weltmacht, Monroe-Doktrin, Internationale Beziehungen, Carl Schmitt, Intervention, Imperialismus, Freund-Feind-Theorie, Raumordnung, Genfer Völkerbund
Arbeit zitieren
Bachelor of Science Geographie Hoang Long Nguyen (Autor:in), 2015, USA und die völkerrechtlichen Formen des modernen Imperialismus (1932/1933), München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/439039

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