Robert Nozicks Kritik als libertäre Antwort auf John Rawls Gerechtigkeitstheorie

Die Ambivalenz zwischen den Prämissen Freiheit und Gleichheit innerhalb der Legitimation der liberalen Grundstruktur einer fairen und gerechten Gesellschaft


Hausarbeit, 2013

25 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhalt

1 Freiheit im Wandel des Liberalismus
1.1 Thematische Einleitung
1.2 Problemstellung, erkenntnisleitendes Interesse und Fragestellung
1.3 Methodisches Vorgehen und Forschungsstand

2 Das liberale Gerechtigkeitskonzept im Spannungsfeld zwischen Freiheit und Gleichheit
2.1 Das Streben nach Gleichheit: Der egalitäre Liberalismus
2.2 Die Verteidigung von Freiheit: Der Libertarismus

3.1 Die Frage nach Gerechtigkeit
3.2 Die Legitimation der Gerechtigkeitsgrundsätze durch den Urzustand
3.3 Die Gerechtigkeitskriterien zur Überwindung des Urzustandes

4 Robert Nozicks Kritik an John Rawls' Gerechtigkeitsvorstellung: Eigentumsab- solutismus als oberste Prämisse der Gerechtigkeit
4.2 Die Gerechtigkeitsgrundsätze innerhalb der Anspruchstheorie und der daraus resultierende Minimalstaat als Gegenentwurf zur Rawls' Gerechtigkeitsverteilung

5 Fazit

6 Literaturverzeichnis

Internetquellen

1 Freiheit im Wandel des Liberalismus

1.1 Thematische Einleitung

Der Weg hin zum modernen Staatsverständnis innerhalb des politisch-philosophischen Diskurses scheint wahrlich grenzenlos zu sein.[1] Einhergehend mit der französischen Re- volution und dem Gedankengut der Aufklärung etablierte sich hierbei die konstitutive Verbindung von Freiheit und Gleichheit als Prämisse für die politische Moderne und der europäischen Demokratie.[2]

Im Gegensatz zur absolutistischen Auffassung des Staatswesens von Thomas Hob- bes im 17. Jahrhundert[3], bei welchem die individuelle Freiheit zugunsten der Selbster- haltung und des zufriedenes Lebens sowie der Handlungsfähigkeit des Staates seinen Feinden gegenüber zu weichen hatte,[4] korrelierte mit der aufsteigenden Emanzipation des Bürgertums ein progressiver Wandel. Es setzte sich eine Vorstellung durch, welche von einer ursprünglichen sowie prinzipiellen Freiheit und Gleichheit aller Menschen ausging.[5] Freiheit verstand sich hierbei als Gleichheit im Recht sowie als unverlierbare Rechte gegenüber dem Staat. Somit hatte sich im Vergleich zu Hobbes konstituierten Herrschaftsform neben der Freiheit als Qualität des souveränen Herrschers ebenfalls ein freier Untertan begründet, welcher von Natur aus friedfertig und als Vernunftwesen han- delt.[6]

In diesem Freiheitsverständnis, welches dem politischen Ideenkomplex des klassi- schen Liberalismus zuzuordnen ist, gehört zu den entscheidenden Rechten des Individu- ums vor allem das Recht auf Eigentum. Hierbei wird ein Besitzindividualismus [7] postuliert, welcher sich einerseits gegen die Interventionen des absolutistischen Staates rich- tet und andererseits mit der Grundlage einer ökonomischen Unabhängigkeit einhergeht.[8] Der liberale Rechtsstaatsgedanke sah hier folglich die Gewährleistung des Schutzes und der Selbstentfaltung der Bürger als normative Grundlage der Gesellschafts- und Wirt- schaftsordnung an.

In dieser politischen Philosophie der Freiheit entstand allerdings mit der gleichwerti- gen Betrachtungsweise von Freiheit und Gleichheit ein ambivalentes Verhältnis zwi- schen diesen Prinzipien:

Wenn allen Menschen das Recht auf gleiche Freiheit, Achtung und Würde zu- kommt und sie als Bürger gleiche politische Freiheiten genießen, muss ihnen dann nicht auch die gleiche ökonomische Macht zur Inanspruchnahme dieser Rechte zur Verfügung stehen? [9]

Ein nachhaltiger Konflikt zwischen der liberalen Freiheit und der gesellschaftlichen Gleichheit ist unweigerlich die Folge: Im Falle einer ungleichen Verteilung des Eigen- tums ist ipso facto das Potenzial eines jeden Einzelnen sich zu verwirklichen ebenso un- gleich verteilt, folglich der Anspruch an gleiche Autonomie und Freiheit. Die äquivalen- te Verteilung an Gleichheit müsse deswegen mit einschneidenden Maßnahmen in das Eigentumsrecht sowie in die freie Ökonomie seitens einer übergeordneten Instanz ein- hergehen, welche unweigerlich mit einer Beschränkung und Beschneidung der Frei- heitsansprüche des Einzelnen korreliert.[10] Bezug nehmend auf diesen Umstand kommt auch der deutsche Sozialphilosoph und einst führender Kopf der Frankfurter Schule Max Horkheimer zur Erkenntnis: „Je mehr Freiheit, desto weniger Gleichheit, je mehr Gleichheit, desto weniger Freiheit.“[11]

1.2 Problemstellung, erkenntnisleitendes Interesse und Fragestellung

Aufgrund dieser liberalen Vorstellung einer Gesellschaftsstruktur sowie unter der Be- rücksichtigung des Dilemmas von den als gleichwertig angesehenen Prämissen Freiheit und Gleichheit, scheint die Frage nach der politischen Grundordnung nun ambivalent zu sein. Zu fragen ist hierbei nach den prioritären Aufgaben des Staates: Muss im Vorder- grund die Gewährleistung der Rechte seiner Bürger, die innere sowie die äußere Sicher- heit oder die Chancengleichheit und soziale Gerechtigkeit innerhalb seiner Gesellschaft stehen? Wie müssen die institutionellen Strukturen geschaffen sein, um eine liberale Wirtschaftsordnung herzustellen? Welche Rolle kommt an dieser Stelle der Verfassung, einer machteinschränkenden Gewaltenteilung sowie einer rechtsstaatlichen Ordnung zu?[12]

Einer der wesentlichen Leitgedanken der politischen Philosophie ist somit die Legi- timation von Herrschafts- und politischer Grundordnung sowie sozioökonomische Ver- teilungsstrukturen.[13] In Abgrenzung zum Utilitarismus mit dessen Leitvorstellung eines gemeinsamen Nützlichen[14] setzt sich die legitimationstheoretische Konstruktion des Kontraktualimus mit einer normativen Theorie auseinander, welche sich mit dem Span- nungsverhältnis zwischen der individuellen Freiheit und der politischen Ordnung einer Gesellschaft beschäftigt. Vor allem die Kompetenzgrenzen von staatlicher Herrschafts- ausübung sowie die Rechtfertigung von individuellen freiheitseinschränkenden Maß- nahmen mittels einer politische Grundordnung bilden an dieser Stelle die entscheiden- den Faktoren.[15] Im Zentrum dieser Überlegungen innerhalb des liberalen Diskurses ste- hen die US-amerikanischen Philosophen John Rawls und Robert Nozick.

Mit dem im Jahre 1971 erschienenen Werk Eine Theorie der Gerechtigkeit [16] formu- lierte Rawls die entscheidende Gerechtigkeitskonzeption eines modernen Liberalismus, in welchem er die Kriterien für die Grundstruktur einer fairen und gerechten Gesell- schaft anzugeben versuchte. In der Hervorhebung der Gleichheit als Grundnorm stellte Rawls dem liberalen Rechtsstaat das Prinzip der sozialen und ökonomischen

Gerechtigkeit zur Seite,[17] wobei dessen kontraktualistische Zielvorstellung mit einer So- zialstaatsbegründung einher ging.[18] Nozick hingegen hatte drei Jahre später die theoreti- sche Konzeption von Rawls kritisiert und mit seinem Werk Anarchie, Staat und Utopia [19] einen vertragstheoretischen Gegenentwurf entwickelt, wobei der absolute Eigentumsbe- griff jegliche Art von staatlicher Intervention in Form von sozialstaatlicher Umvertei- lung verbiete und einen Rechtsbruch der individuellen Rechte darstelle und somit einen Widerspruch zwischen individueller Freiheit und strukturierten Gerechtigkeitsprinzipien deklariert.[20]

Vor dem Hintergrund dieser divergenten Sichtweisen auf gerechte und faire Grund- sätze eines liberalen Rechtsstaates, versucht die vorliegende Arbeit im Folgenden an- hand der libertären Kritik Nozicks' an Rawls' Theorie und dessen Gerechtigkeitsprinzi- pien die elementaren Unterschiede der konträren Zielvorstellungen zu analysieren, wel- che innerhalb des liberalen Diskurses durch beide Philosophen repräsentiert werden. Der Fokus liegt hierbei auf der Ambivalenz zwischen den beiden Prämissen Freiheit und Gleichheit und der Frage, welcher dieser beiden Norm im Sinne der Gerechtigkeit für eine liberale gesellschaftliche Grundstruktur der Vorzug zu gewähren ist.

1.3 Methodisches Vorgehen und Forschungsstand

Um sich nun im Folgenden mit der Frage nach einem legitimen Entwurf für die Grund- struktur einer gerechten Ordnung und dem inhärenten Spannungsverhältnis von Freiheit und Gleichheit zu beschäftigen, bedarf es der vorliegenden Analyse vorerst einer kon- zeptionellen Konkretisierung der jeweiligen Positionen von Rawls und Nozick inner- halb der politisch-philosophischen Ideenkonstruktionen. Aufgrund dessen werden im Analyserahmen vorab die theoretischen Kontexte des egalitären Liberalismus und des Libertarismus inhaltlich voneinander abgegrenzt. Demzufolge können die divergenten Verständnisse der Balance zwischen Freiheit und Gleichheit hinsichtlich des Gerechtig- keitspostulates im Verlauf der kontraktualistischen Kontroverse einer politischen Herr- schaftsform konstatiert werden.

Anschließend wird in dem deskriptiven Teil auf das wohl einflussreichste Werk des 20. Jahrhunderts[21] zu dieser Thematik eingegangen, John Rawls' Eine Theorie der Gerech- tigkeit. Hierin wird vor allem sein Argumentationsdreischritt, sprich aus welcher Logik sich eine Gesellschaftsbildung mit bindendem -vertrag konstruiert, wiedergegeben und welche zwei postulierten Prinzipien dabei als Gerechtigkeitskriterien einzuhalten sind. Darauf Bezug nehmend wird in der Analyse die Kritik seitens Nozick zu Rawls' Gerech- tigkeitsprinzipien fundierendem Konktraktualismus in Relation gesetzt. Einerseits sol- len hierbei die konträren Gerechtigkeitsgrundsätze innerhalb Nozicks Anspruchstheorie und andererseits seine Rechtfertigung eines freiheitsmaximierenden Minimalstaates als Gegenentwurf zur Rawls' Verteilungsgerechtigkeit analysiert werden.

Im wissenschaftlichen Diskurs wurde sich mit dieser Thematik eingehendst beschäf- tigt, so dass diesem analytischen Vorgehen ein komplexer Stand an Fachliteratur zur Verfügung steht. Neben der Primärliteratur Eine Theorie der Gerechtigkeit und Anar- chie, Staat und Utopia sind sowohl zahlreiche Aufsätze und Werke von den Autoren Rawls und Nozick selbst publiziert,[22] als dass sich auch mit ihnen und ihren kontraktua- listischen Entwürfen innerhalb der Kontroverse intensiv und umfangreich beschäftigt wurde.[23]

Die in dieser Arbeit aufgegriffene Debatte der liberalen gerechtigkeitstheoretischen Strömungen zwischen dem Egalitarismus und dem Libertarismus sind hierbei insbeson- dere in der politischen Philosophie hinreichend dokumentiert. Dabei verweist die vorlie- gende deskriptive Analyse in Bezug auf die egalitaristischen Maxime vor allem auf die gedankliche Auseinandersetzung der Equality-of-What?-Debatte [24], in welcher die vor- herrschenden divergenten Ansätze diskutiert werden. Hinsichtlich des Libertarismus bedient sich die Untersuchung hauptsächlich der Werke von Angelika Krebs,[25] Bodo Knoll[26] und von Julian Nida-Rümelin[27], wobei eine präzise inhaltliche Abgrenzung zur egalitaristischen Bewegung vorgenommen wird.

2 Das liberale Gerechtigkeitskonzept im Spannungsfeld zwischen Freiheit und Gleichheit

Da sich die politische Philosophie im Kern mit der Legitimation von einer politischen Grundordnung beschäftigt, stellt sich im Folgenden die Frage, welche Grundprinzipien dabei eingehalten werden müssen. Hierbei erheben die Theorien innerhalb des Diskur- ses den normativen Anspruch, dass diese Ordnung beziehungsweise das „Arrangement des gemeinsamen gesellschaftlichen Zusammenlebens“[28] gerecht sein muss. Gerechtig- keit scheint demzufolge als zentrale Leitidee für eine moralischen Kategorie im poli- tisch-sozialen Bereich[29] allerdings einen inneren Konflikt zu beinhalten, wie die Kritik von Nozick an Rawls' Gerechtigkeitstheorie veranschaulicht: Die Unvereinbarkeit von Freiheit und Gleichheit.

Aus diesem Grund beschäftigt sich das folgende Kapitel mit den kontroversen Posi- tionen des Egalitarismus und des Libertarismus, welchen jeweils unterschiedliche Auf- fassungen dieser Balance zuzuordnen sind. Diese disparaten Ansichten in der liberalen Bewegung bilden damit den theoretischen Kontext, welcher der libertären Kritik No- zicks an Rawls' Gerechtigkeitstheorie zugrunde liegt.

2.1 Das Streben nach Gleichheit: Der egalitäre Liberalismus

Da die politische Philosophie des Liberalismus fundamental mit der freien Selbstbe- stimmung und -entfaltung des Individuums verbunden ist, muss sie deshalb vom An- spruch geleitet sein, möglichst jedem Menschen zur Chance der Autonomie zu verhel- fen. Die liberale Konzeption von Gerechtigkeit ist hierin allerdings von divergenten Verständnissen geprägt, wobei eine substanzielle Diskrepanz zwischen den egalitären[30] und non-egalitären Interpretation zu konstatieren ist.[31]

In dieser Kontroverse versteht Stefan Gosepath eine Konzeption von Gerechtigkeit dann als egalitaristisch, wenn sich in ihr die Gerechtigkeit per se als Gleichheit[32] bewer- tet und somit sich die Gleichheit als die elementare Zielvorstellung der Gerechtigkeit ansieht.[33] Gemeint ist an dieser Stelle die Gleichheit unter den Menschen, in ihren Le- bensumständen sowie in ihrer Stellung im gesellschaftlichen Zusammenleben, wobei dieser Prämisse ein intrinsischer Wert, sprich ein absoluter Eigenwert zugesprochen wird.[34] Die wechselseitige Beziehung zueinander, also auf welchem Niveau sich eine jede Person im Vergleich zu einer anderen befindet, ist hierbei der wesentliche Maßstab für Egalitaristen.[35] Gleichheit kann demnach nur in Beziehung zu Anderen erreicht wer- den, wobei sie ausschließlich aus der gegenseitigen moralischen Verpflichtung im menschlichen Handeln resultiert.[36] Deshalb sei es aus moralischen Gründen verwerflich, unfair und schlecht, dass einige unverschuldet schlechter gestellt sind als andere.[37]

Als Kern dieser egalitaristischen Bewegung sieht Wofgang Kersting vor allem das Ideal einer „tiefe[r]n Chancengleichheit“[38] innerhalb der gesellschaftlichen Zustände, wobei unverschuldete sozioökonomische Ungleichheiten durch eine direkte Umvertei- lung kompensiert werden müssen. Für die Verwirklichung von Gleichheit ist demnach die Maximierung der Lebensaussichten, das heißt ein gutes Leben führen zu können oberste Priorität der Egalitaristen. Für die Erzeugung dieses wünschenswerten Zustan- des herrschen allerdings in der Equality-of-What?-Debatte [39] unterschiedliche Position

vor: Einerseits wird hierbei die Gleichheit der Lebensaussichten in der Gelegenheit zur Gewinnung von Wohlergehen verstanden,[40] andererseits als Gleichheit in der Funktions- fähigkeit.[41] John Rawls, als einer der bedeutendsten Vertreter des egalitaristischen Ver- ständnisses, sieht allerdings die Gewährleistung von Gleichheit in der Verfügbarkeit über die gleiche Anzahl an Ressourcen[42] und von einem sozialen Minimum.[43] Alle Ge- sellschaftsmitglieder sollen mit den gleichen Grundgütern versehen werden, so dass die Ungleichheit der sozialen Startbedingungen korrigiert werden können. Hierbei sind vor allem Rechte, Freiheiten, Chancen, Einkommen und Vermögen sowie die sozialen Be- dingungen der Selbstachtung zu klassifizieren, „ohne die die Menschen ihr Leben nicht nach eigenen Vorstellungen führen und bei der Gestaltung ihrer Gesellschaft nicht mit- sprechen können.“[44] In diesem Sinne kommt Institutionen die erforderliche Aufgabe zu, diese Grundgüter gleich und fair zu verteilen.[45] Rawls' Vorstellung einer Konzeption von Gerechtigkeit ist somit einem distributiven Element[46] untergeordnet, bei welchem der Fokus auf dem Prinzip einer fairen Chancengleichheit [47] liegt und infolgedessen mit einer gerechtfertigten politischen Umverteilung im Sinne einer Gewährleistung der best- möglichen Grundverhältnisse einhergeht.[48]

[...]


[1] „Von 'Staat' in einem Sinne, der nicht mehr nur 'status' = Zustand bedeutet, spricht man etwa seit 500 Jahren“, Luhmann, Niklas: „Metamorphosen des Staates“, in: Luhmann, Niklas (Hrsg.): Gesell- schaftsstruktur und Semantik. Studien zur Wissenssoziologie der modernen Gesellschaft, Frank - furt/Main 4/1995, S. 102.

[2] Nida-Rümelin, Julian: Eine Verteidigung von Freiheit und Gleichheit, in: Langbehn, Claus (Hrsg.): Recht, Gerechtigkeit und Freiheit. Paderborn 2006, S. 17.

[3] „Dies ist die Erzeugung jenes großen Leviathan oder besser, um es ehrerbietiger auszudrücken, jenes sterblichen Gottes, dem wir unter dem unsterblichen Gott unseren Frieden und Schutz verdanken. Denn durch diese ihm von jedem einzelnen im Staate verliehene Autorität steht ihm so viel Macht und Stärke zur Verfügung, die auf ihn übertragen worden sind, daß er durch den dadurch erzeugten Schre - cken in der Lage versetzt wird, den Willen aller auf den innerstaatlichen Frieden und auf gegenseitige Hilfe gegen den auswärtige Feinde hinzulenken. Hierin liegt das Wesen des Staates, […]. Wer diese Person verkörpert, wird Souverän genannt und besitzt, wie man sagt, höchste Gewalt, und jeder ande- re daneben ist sein Untertan.“, Hobbes, Thomas: Leviathan oder Stoff, Form und Gewalt eines kirchli- chen und bürgerlichen Staates. 7. Auflage, Frankfurt/Main 1996, S. 134 – 135.

[4] Vgl. ebd., S. 131.

[5] „Es gibt nur gleiche Freiheit oder keine Freiheit.“, Nida-Rümelin, Julian: Eine Verteidigung von Frei- heit und Gleichheit, Paderborn 2006, S. 18.

[6] Greven, Michael Th.: Freiheit, in: Nohlen, Dieter/Schultze, Rainer-Olaf (Hrsg.): Lexikon der Politik- wissenschaft. Theorien, Methoden, Begriffe, Band 1: A – M, München 2010, S. 278.

[7] Vgl. Macpherson, Crawford Brough: Die politische Theorie des Besitzindividualismus. Von Hobbes bis Locke, Frankfurt/Main 1973, S. 295 ff..

[8] Hoffmann, André: Der Liberalismus: das Dilemma von Freiheit und Gleichheit, Dezember 2006, http://www.forum.lu/pdf/artikel/5950_262_Hoffmann.pdf, 17.09.2013.

[9] Esser, Andrea: Faire Verteilung oder absoluter Schutz des Eigentums? Eine klassische Alternative in der neueren Diskussion: John Rawls und Robert Nozick, in:Eckl. Andreas/Beck, Ludwig (Hrsg.): Was ist Eigentum? Philosophische Eigentumstheorien von Platon bis Habermas, München 2005, S. 217.

[10] Hoffmann, André: Der Liberalismus: das Dilemma von Freiheit und Gleichheit, Dezember 2006, http://www.forum.lu/pdf/artikel/5950_262_Hoffmann.pdf, 17.09.2013.

[11] Hassmann, Friedrich: Lenkung und Freiheit in dezentralisierten Systemen, in: Framer, Karl/Haupt, Reinhard/Lachmann, Werner (Hrsg.): Individuelle Freiheit oder staatliche Lenkung?, Münster 2000, S. 166.

[12] Esser, Andrea: Faire Verteilung oder absoluter Schutz des Eigentums? Eine klassische Alternative in der neueren Diskussion: John Rawls und Robert Nozick, München 2005, S. 217.

[13] „In der politischen Philosophie des Gesellschaftsvertrags geht es freilich nicht um Probleme der ange - messenen Beschreibung sozialer Wirklichkeit und der Erklärung gesellschaftlicher Kohärenz, sondern um Probleme der Legitimation staatlicher Herrschaft, der Begründung politischer Obligation und der Rechtfertigung sozialer Normen und politischer Organisationsformen.“, Kersting, Wolfgang: Die poli- tische Philosophie des Gesellschaftsvertrages, Darmstadt 1994, S. 41.

[14] „Dieser bezeichnet bekanntlich jene gesellschaftlichen Institutionen und Regelungen als gerecht, die das Wohlergehen der Bevölkerung insgesamt maximieren. […] Der Utilitarismus indessen nehme die Verletzungen von Rechten einzelner in Kauf, wenn sie zur kollektiven Nutzenmaximierung beitrage.“, Kley, Roland: Vertragstheorien der Gerechtigkeit. Eine philosophische Kritik der Theorien von John Rawls, Robert Nozick und James Buchanan, Bern 1989, S. XIII.

[15] Vgl. Kersting, Wolfgang: Vertragstheorien, in: Nohlen, Dieter/Schultze, Rainer-Olaf (Hrsg.): Lexikon der Politikwissenschaft. Theorien, Methoden, Begriffe, Band 2: N – Z, München 2010, S. 1175.

[16] Rawls, John: A Theory of Justice, Cambrige/Massachusetts 1971; dt. Übersetzung: Eine Theorie der Gerechtigkeit, übersetzt von Hermann Vetter, Frankfurt/Main 1975.

[17] Esser, Andrea: Faire Verteilung oder absoluter Schutz des Eigentums?, München 2005, S. 217 – 218.

[18] Kersting, Wolfgang: Vertragstheorien, in: Nohlen, Dieter/Schultze, Rainer-Olaf (Hrsg.): Lexikon der Politikwissenschaft. Theorien, Methoden, Begriffe, Band 2: N – Z, München 2010, S. 1177.

[19] Nozick, Robert: Anarchy, State and Utopia, Oxford 1974; dt. Übersetzung: Anarchie, Staat und Utopia, übersetzt von Hermann Vetter, München 1976.

[20] Kersting, Wolfgang: Vertragstheorien, in: Nohlen, Dieter/Schultze, Rainer-Olaf (Hrsg.): Lexikon der Politikwissenschaft. Theorien, Methoden, Begriffe, Band 2: N – Z, München 2010, S. 1178.

[21] „Rawls' „A Theory of Justice“ ist der wohl bekannteste Versuch einer liberalen politischen Philoso- phie des 20. Jahrhunderts mit einer großen Rezeption über die Fachgrenzen der Philosophie hinweg.“, Knoll, Bodo: Minimalstaat. Eine Auseinandersetzung mit Robert Nozicks Argumenten, Tübingen 2008, S. 95.

[22] Hierbei vor allem zu nennen: Rawls, John/Kelly, Erin: Justice as Fairness: A Restatement, Cambri- ge/Massachusetts 2001; Rawls, John: Politischer Liberalismus, Übersetzt von Wilfried Hinsch, Frank- furt/Main 1998; Hinsch, Wilfried (Hrsg.):John Rawls. Die Idee des politischen Liberalismus. Aufsätze 1978 – 1989, Frankfurt/Main 1994.; Nozick, Robert: The Nature of Rationality, New York 1993;

[23] Vgl. Daniels, Norman: Reading Rawls. Critical Studies on Rawls' „A Theory of Justice“, New York 1975; Höffe, Otfried: Über John Rawls' Theorie der Gerechtigkeit, Frankfurt/Main 1977; Kley, Ro- land: Vertragstheorien der Gerechtigkeit. Eine philosophische Kritik der Theorien von John Rawls, Robert Nozick und James Buchanan, Bern 1989; Corlett, J. Angelo: Equality and Liberty. Analyzing Rawls and Nozick, London 1991; Pogge, Thomas W.: John Rawls, München 1994; Esser, Andrea: Faire Verteilung oder absoluter Schutz des Eigentums? Eine klassische Alternative in der neueren Dis- kussion: John Rawls und Robert Nozick, München 2005; Wolff, Jonathan: Robert Nozick. Property, Justice and the Minimal State, Stanfort University Press 1991; Hinsch, Wilfried: Gerechtfertigte Un - gleichheiten. Grundsätze sozialer Gerechtigkeit, Berlin/New York 2002.

[24] Vgl. Cohen, Gerald: Equality of What? On Welfare, Goods, and Capabilities, in: Nussbaum, Martha/ Sen, Amartya (Hrsg.): The Quality of Life. Oxford 1993.

[25] Krebs, Angelika: Gleichheit oder Gerechtigkeit. Die Kritik am Egalitarismus, o.O, o.J, http://www.- gap-im-netz.de/gap4Konf/Proceedings4/pdf/6%20Pol1%20Krebs.pdf, 27.09.2013.

[26] Knoll, Bodo: Minimalstaat. Eine Auseinandersetzung mit Robert Nozicks Argumenten, Tübingen 2008.

[27] Nida-Rümelin, Julian: Eine Verteidigung von Freiheit und Gleichheit, Paderborn 2006.

[28] Gosepath, Stefan: Gleiche Gerechtigkeit. Grundlagen eines liberalen Egalitarismus, Frankfurt/Main 2004, S. 29.

[29] Ebd., S. 12.

[30] Etymologisch stammt das Wort „Egalitarismus“ aus dem lateinischen und leitet sich aus von dem Ter- minus aequalitas „die Gleichheit“ ab, Definition nach Enzyklo, Online Enzyklopädie: Eagiltarismus, o.O, o.J., http://www.enzyklo.de/suche.php?woord=egalitarismus, 27.09.2013.

[31] Vgl. Krebs, Angelika: Gleichheit oder Gerechtigkeit. Die Kritik am Egalitarismus, o.O, o.J, http://ww - w.gap-im-netz.de/gap4Konf/Proceedings4/pdf/6%20Pol1%20Krebs.pdf, 27.09.2013.

[32] „Gleichheit bedeutet Übereinstimmung einer Mehrzahl von Gegenständen, Personen oder Sachverhal- ten in einem bestimmten Merkmal, bei Verschiedenheit in anderen Merkmalen.“, Dann, Otto: „Gleich- heit“, in: Brunner, Otto/Conze, Werner/Kosselleck, Reinhard (Hrsg.): Sprache in Deutsc-hland, Bd. 2, Stuttgart 1979, S. 997ff.

[33] Gosepath, Stefan: Gleiche Gerechtigkeit. Grundlagen eines liberalen Egalitarismus, Frankfurt/Main 2004, S. 447.

[34] „That is, egalitarians value equality because they take it to be good in itself,“, Holtug, Nils: „Priorita - rianism“, in: Holtug, Nils/Lippert-Rasmussen, Kasper (Hrsg.): Egalitarianism. New Essays on the Na- ture and Value of Equality, Oxford 2007, S. 127.

[35] Vgl. Parfit, Derek: Gleichheit und Vorrangigkeit, in: Krebs,Angelika (Hrsg.): Gleichheit oder Gerech- tigkeit. Frankfurt 2000, S. 86.

[36] „Egalitaristisch ist jede Position, die Gleichheit selbst als ein aus moralischen Gründen zu verwirkli - chendes Ideal menschlichen Handelns behauptet.“, Gosepath, Stefan: Gleiche Gerechtigkeit. Grundla- gen eines liberalen Egalitarismus, Frankfurt/Main 2004, S. 447 – 448.

[37] Temkin, Larry: Inequality, in: Pojman, Louis. P./Westmoreland, Robert (Hrsg.): Equality: Selected Readings, Oxford 1993, S. 100.

[38] Kersting, Wolfgang; Die Bedeutung der Gerechtigkeit. München 2010, S. 24.

[39] Vgl. Cohen, Gerald: Equality of What? On Welfare, Goods, and Capabilities, Oxford 1993, S. 9-29.

[40] „Roughly put, my suggestion was that equality of opportunity for welfare obtains among a group of people when all would have the same expected welfare over the course of their lives if each behaved as prudently as it would be reasonable to expect her to behave.“, Arneson, Richard J.: Equality and Equal Opportunity for Welfare Defendend and Recanted, in: The Journal of Political Philosophy 7/1999, S. 488.

[41] „The Capability Approach focuses directly on the quality of life that individuals are actually able to achieve. This quality of life is analyzed in terms of the core concepts of ‘functionings’ and‘capability’. […] Capability refers to the set of valuable functionings that a person has effective access to. Thus, a person’s capability represents the ef-fective freedom of an individual to choose between different func- tioning combinations – between different kinds of life – that she has reason to value.“, Wells, Thomas: Sen´s Capability Approach, o.O. 2012, http://www.iep.utm.edu/sen-cap/, 28.09.2013.

[42] „But it is not easy to decide what measure of the „standard of living“ it is appropriate to employ to give content to the idel of distrubutive equality. Recent discussions by John Rawls and Ronald Dwor - kin have debated the merits of versions of equality of welfare and equality of resources taken as inter- pretations of the eqalitarian ideal.“, Arneson, Richard J.: Equality and Equal Opportunity For Welfare, in: Philosophical Studies 56/1989, S 77.

[43] „Matters of basic justice include mainly matters relating to social and economic inequalities, and con- cern measures bearing upon equal opportunities, economic justice, and setting the social minimum.“, Freeman, Samuel: Rawls, Routledge 2007, S. 399.

[44] Kley Roland: Gerechtigkeit, in: Enderle, Georges/Hohmann, Karl/Honecker, Martin/Kerber, Walter/ Steinmann, Horst: Wirtschaftsethik, Freiburg 1993, S. 355.

[45] Merkel, Wolfgang: Soziale Gerechtigkeit: Theorien und Wirklichkeit, Friedrich-Ebert-Stiftung Online- Akademie 2007, http://library.fes.de/pdf-files/akademie/online/06078.pdf, 28.09.2013.

[46] „Für sie kann sich die Frage nach der Prinzipien der Gerechtigkeit nur als Frage nach der gerechten Distribution von Grundgütern stellen.“, Habermas, Jürgen: Die Einbeziehung des Anderen. Studien zur politischen Theorie, Frankfurt/Main 1997, S. 71.

[47] Vgl. Rawls, John: Eine Theorie der Gerechtigkeit, Frankfurt/Main 1975, S. 93 f.

[48] „Der Zweck der Chancengleichheit in diesem Sinn ist nicht gleiche Wahrscheinlichkeit auf Erfolg. Sie kann sich auf Macht, Positionen, Rechte, Wohlstand usw. beziehen. Die Chancen […] zu erreichen, sollen gleich sein, anderenfalls läge Ungerechtigkeit und Diskriminierung derjenigen mit schlechteren (Start-)Chancen vor. Die Chancen sollen gleich sein, nicht jedoch die Ergebnisse.“, Gosepath, Stefan: Gleiche Gerechtigkeit. Grundlagen eines liberalen Egalitarismus, Frankfurt/Main 2004, S. 436.

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Details

Titel
Robert Nozicks Kritik als libertäre Antwort auf John Rawls Gerechtigkeitstheorie
Untertitel
Die Ambivalenz zwischen den Prämissen Freiheit und Gleichheit innerhalb der Legitimation der liberalen Grundstruktur einer fairen und gerechten Gesellschaft
Hochschule
Christian-Albrechts-Universität Kiel  (Institut für Sozialwissenschaften / Bereich Politikwissenschaft)
Veranstaltung
Kontraktualismus - Vertragstheorien in der politischen Ideengeschichte
Note
1,0
Autor
Jahr
2013
Seiten
25
Katalognummer
V439083
ISBN (eBook)
9783668789937
ISBN (Buch)
9783668789944
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Kontraktualismus, Liberalismus, Libertarismus, Egalitarismus, John Rawl, Theorie der Gerechtigkeit, Robert Nozick, Anarchie Staat Utopia
Arbeit zitieren
Yves Ribaric (Autor:in), 2013, Robert Nozicks Kritik als libertäre Antwort auf John Rawls Gerechtigkeitstheorie, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/439083

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