Leseprobe
Inhalt
1 Einleitung
2 M 11.1: Hilfe zur Erziehung
2.1 Reflexion
2.2 Werkstück
3 M 11.2: Planung, Steuerung und Fianzierung
3.1 Reflexion
3.2 Werkstück
4 M 11.3: Grundlagen der Gesprächsführung
4.1 Reflexion
4.2 Werkstück
5 Ausblick
Literatur
1 Einleitung
Bei der vorliegenden Arbeit handelt es sich um ein Portfolio des Moduls 11 mit den Themen Hilfe zur Erziehung (M 11.1), Planung, Steuerung und Finanzierung (M 11.2) und Grundlagen der Gesprächsführung (M 11.3).
Aufgrund des eingeschränkten Umfangs des Portfolios habe ich die Reflexionen der einzelnen Teile relativ kurz gehalten und nicht jede Sitzung reflektiert, um den Werkstücken den nötigen Raum zu geben. Lediglich bei der Reflexion des Teils
11.1 bin ich chronologisch vorgegangen, was aufgrund der Strukturierung, in jeder Sitzung ein Hauptthema, auch kein Nachteil war.
Das Werkstück für 11.2 habe ich so konzipiert, dass es für mich auch durchfürbar wird. Ich habe es bereits im Team der Kita (in der ich arbeite) angesprochen und wir werden es noch in diesem Herbst realisieren. Bislang habe ich dort lediglich einmal in der Woche mit den Kindern einen Waldtag veranstaltet.
Der dritte Teil des Portfolios (M11.3) ist wesentlich länger ausgefallen, als die beiden anderen Teile, liegt daran liegt, dass ich für mich aus diesem Teil des Moduls am meisten mitnehmen konnte. Hier hat die Reflexion wirklich unmittelbar zu meinem Verständnis und zu meiner Wissenerweiterung beigetragen.
Das Portfolio gliedert sich in drei Teile, die jeweils die Reflexion und das Werkstück des Teilmoduls beinhalten.
Zum einfacheren Verständnis und der Übersichtlichkeit halber, habe ich ausschließ- lieh die weibliche Form verwendet. Männer sind selbstverständlich mitgemeint.
2 Modul 11.1: Hilfe zur Erziehung
2.1 Reflexion
13.04.2010
Nach der Wiederholung der einzelnen Phasen des Hilfeplanverfahrens steht fest, dass sich unser Seminar an diesen Phasen orientieren und nach ihnen strukturiert wird. In der heutigen Sitzung behandeln wir den Falleingang, die Anamnese (Fallvestehen) und die Erstellung des Hilfekonzepts.
Anhand des Hilfeplandreiecks (Abbildung 1) erläutert Herr Behnisch das Hilfeplanverfahren. Neu war mir dabei, dass das Jugendamt Hilfen niemals selber durchführt, sondern immer an Träger weitergibt. Negativ ist mir dabei im Gedächtnis geblieben, dass das Jugendamt über keinerlei Kontrollmöglichkeiten im Bezug auf den Träger verfügt, was ein Qualitätsmanagement unmöglich macht.
Abbildung 1: Hilfeplandreieck.
Quelle: Herr Behmsch. Jugendamt
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Die Klientel der Erziehungshilfen stammt überwiegend aus einem einkommensschwachen Milieu. Suchtproblematiken, Gewalt in den Familien und Krankheiten spielen eine große Rolle.
20.04.2010
Herr Behnisch lässt uns auf kurze Sequenzen realer Fälle reagieren. Es ist sehr schwer atoe die richtigen Antworten in den Situationen parat zu haben. Selbst wenn wir die kurzen Szenen zweimal vorgelesen bekommen und genug Zeit zum überlegen bekommen, fiel es mir sehr schwer.
In Fall sechs geht es um Frau Korff, deren Kinder von ihr misshandelt wurden und die nun ein HPG mit einer Sozialarbeiterin hat.
Wir bekommen zehn Minuten um das Gespräch zu analysieren. Es geht darum zu erkennen, was wer mit welcher Aussage ausdrückt, gewollt oder ungewollt (unterbewusst). Das gesamte Gespräch gleicht einem ״Eiertanz“. Hätte die Sozialarbeiterin an einigen Stellen unsensibler reagiert oder sich weniger bedacht geäußert, hätte der Gesprächsverlauf ein komplett anderer sein können.
Die Sozialarbeiterin schafft es die (schlimmen) Tatsachen zu benennen ohne anzuklagen und die Mutter trotzdem positiv zu bestärken. Ich finde das äußerst beeindruckend.
27.04.2010
Am Beispiel Felix und seiner Mutter haben wir genau beobachten können, wie geschickt es ist in solchen Gesprächen die Emotionen des Gegenübers (hier die Mutter) aufzugreifen, um das Gespräch in die richtige Richtung zu lenken und das angepeilte Ziel zu erreichen. Die Sozialarbeiterin versteht es, sich scheinbar mit der Mutter zu verbünden um das Ziel, dass der Sohn wieder die Schule besuchen soll, zu erreichen. Gegen Ende des Gesprächs hat die Sozialarbeiterin das Ziel emotional verankert, so dass die Mutter voll und ganz hinter diesem steht.
Interessant war in dieser Sitzung außerdem folgende Information: Mit eskalierten Paaren führt man keine Einzelgespräche, da man sonst Gefahr läuft zur Bündnispartnerin der einen Person zu werden und die andere zu ״verlieren“. Ein gemeinsame Problemlösung ist so nicht möglich. Wichtig ist es, eine gemeinsame Basis und verbindende Emotionen zu schaffen. Dies konnten wir am zweiten behandelten Fall erkennen, der von Luca und seiner Mutter. Dieser Fall zeichnete sich dadurch aus, dass die beiden vor dem Sozialarbeiter permanent in ein Streitgespräch verfielen.
Ich habe gelernt, dass eine ״perfekte“ Gesprächsführung sehr anstrengend ist ein hohes maß an Übung und viel Wissen bedarf. Ich hoffe, dass ich noch des öfteren die Gelegenheit erhalte solch Gespräch zu üben, bevor ich sie dann im Berufsleben führen muss.
04.05.2010
An diesem Tag bekamen wir einen kleinen Vorgeschmack auf die Methoden der Gesprächsführung und die Möglichkeiten für Sozialarbeiterinnen ein Gespräch zu beeinflussen.
Als Beispiel bearbeiteten wir das Gespräch einer Sozialarbeiterin mit einer Mutter und ihrem Sohn. Das Problem lag unter anderem darin, dass die Mutter das Gespräch ständig an sich riss und auch an ihren Sohn gestellte Fragen beantwortete. Dieser kam kaum zu Wort. Die Herausforderung in dieser Situation besteht nun darin, dem Jungen den Raum zum Sprechen zu schaffen, ohne, dass sich die Mutter ausgeschlossen oder übervorteilt fühlt.
Wir bekamen nun verschiedene Methoden vorgestellt, die mir bis zu diesem Zeitpunkt alle neu waren:
- die Trennung der Systeme/Parteien: Einzelgespräche mit Klientinnen um Dinge in Ruhe und ohne den Einfluss des ״Gegenparts“ zu führen.
- Zielkarten: Gemeinsam mit den Klienten gefundene Ziele werden auf Karten festgehalten und werden so überprüfbar.
- das Selbstgespräch: Die Sozialarbeiterin fasst das von den Klientinnen Gesagte noch einmal zusammen.
Bei der Formulierung des Selbstgesprächs ist Vorsicht geboten: Wenn das von der Sozialarbeiterin Gesagte der Selbstwahrnehmung der Klientin nicht entspricht, kann sie sich angegriffen fühlen. Auf der anderen Seite ist es wichtig, der Klientin deutlich zu machen, wie sie auf mich wirkt und was von dem von ihr Gesagten bei mir angekommen ist. So kann sie wiederum Missverständnisse aus dem Weg räumen und Informationen nachliefern, wo diese fehlen.
18.05.2010
Im ersten Teil der heutigen Sitzung ging es um Macht und Kontrolle und auf welche Weise Sozialarbeiterinnen diese ausüben, bewusst und unbewusst.
Interessanterweise beginnt die Machtausübung bereits bei der Wahl des Gesprächsortes und der Uhrzeit. Verabredet man das Gespräch in der Wohnung der Klienten, fühlen sich diese natürlich sicherer, als wenn sie im Büro der Sozialarbeiterin antreten müssen. Die Uhrzeit kann Klienten zwingen entgegen ihrer sonstigen Gewohnheiten extra früh auszustehen oder Urlaub zu nehmen wenn sie berufstätig sind.
Ein Macht und Kontrollfaktor ergibt sich allein dadurch, dass die Sozialarbeiterin im staatlichen Auftrag handelt, die Sozialarbeiterin also ein Mandat hat. Des Weiteren hat eine Sozialarbeiterin durch ihr fachliches Wissen die Deutungshoheit, das heißt, sie kann abweichendes Verhalten ausmachen und einordnen und gegenüber der Klientin belegen.
Allerdings haben auch Klientinnen Macht. Sie bestimmen, was sie erzählen oder nicht. Sie können die Sozialarbeiterin auch bewusst in die Irre führen oder sie anlügen. Klientinnen können sich bei den Vorgesetzten der Sozialarbeiterin beschweren oder einfach die Zusammenarbeit mit dem Amt bzw. der Sozialarbeiterin verweigern.
2.2 Werkstück M 11.1: Hilfe zur Erziehung
Was ist die Hilfe zur Erziehung!
Unter Hilfe zur Erziehung wird ein breites Spektrum an Beratungs-, Betreuungs-, und Hilfemaßnahmen verstanden, welches sowohl ambulant, teilstationär oder stationär erbracht werden kann. Die Veranlassung erfolgt durch das Jugendamt, kann aber sowohl von den Eltern und den Kindern beantragt werden, als auch Z.B. von Erzieherinnen angeraten werden. Die Inanspruchnahme erfolgt jedoch immer freiwillig.
Ein Anrecht auf Hilfe zur Erziehung entsteht dann, wenn ״eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist“ (vgl. Bundesministerium der Justiz 2010). Die Hilfen werden gewährt, wenn ein erzieherischer Bedarf vorhanden ist, den die Personensorgeberechtigten ohne Hilfe von außen nicht erfüllen können. Auf ein Verschulden kommt es hierbei nicht an (vgl. BMFSFJ 2010). Das unterscheidet die Hilfe zur Erziehung von den eingriffsorientierten Maßnahmen des Jugendamt, die noch bis in die 90er Jahr des letzten Jahrhundert durchgeführt wurden. Diese waren auf das Jugendwohlfahrtsgesetz begründet.
Zu den Formen der Hilfe zur Erziehung zählen neben pädagogischen und therapeuti- sehen Leistungen
- die Erziehungsberatung: Sie erfolgt meistens in Erziehungs- und Familienberatungsstellen, um individuelle und familienbezogene Probleme zu bewältigen und zu klären. Anlässe für die Inanspruchnahme können Z.B. sein: Emotionale Probleme, Verhaltensauffälligkeiten, Schulprobleme, Kommunikationsprobleme der einzelnen Familienmitgliedern, psychosomatische Störungen. Die Erziehungsberatung ist ein niedrigschwelliges Angebot und kann auch in Anspruch genommen werden, ohne, dass das Jugendamt vorher ein Hilfeplanverfahren eingeleitet hat.
- die soziale Gruppenarbeit: Die soziale Gruppenarbeit ist eine ambulante ErZiehungshilfe, die Mädchen und Jungen mit einem relativ geringen zeitlichen Aufwand (z.B. einen Nachmittag pro Woche) soziales Lernen in der Gruppe ermöglichen soll. Solche Gruppen sind relativ verbindlich und können in Form von z.B. einem Hip Hop Kurs oder einer Theater-AG stattfinden (vgl. Trede 2006: 20).
- der Erziehungsbeistand: Er soll die emotionalen und sozialen Fähigkeiten von Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen fördern und zur Bewältigung von Alltagssituationen sowie bei der Aufarbeitung aktueller Konfliktsituationen unterstützen. Der Erziehungsbeistand soll Verhaltensänderung des Sozial- und Leistungsverhaltens in der Schule herbeiführen und die Selbstständigkeit von Kindern und Jugendlichen fördern (vgl. BMFSFJ 2010). Der Erziehungsbeistand ist die älteste ambulante Familienhilfe.
- die Unterstützung durch Betreuungshelferinnen: Betreuungshelferinnen haben ähn- liehe Aufgabenstellungen wie der Erziehungsbeistand. Sie werden grundsätzlich nur auf richterliche Anordnung hin tätig. In einem jugendgerichtlichen Verfahren kann einem Jugendlichen auferlegt werden, sich der Betreuung und Aufsicht einer Betreuungshelferin zu unterstellen. Auch nicht strafrechtlich aufgefallene junge Mensehen können eine Betreuungshelferin bekommen. Betreuungshelferinnen werden überwiegend für ältere Jugendliche und Heranwachsende gewählt (vgl. BMFSFJ 2010).
- die sozialpädagogische Familienhilfe: Sie ist als Hilfe für die gesamte Familie konzipiert und soll durch eine intensive Betreuung und Begleitung die Familie in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen und der Lösung von Konflikten und Krisen sowie in Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen. Die Hilfe wird überwiegend ambulant in der Wohnung der Familie durchgeführt (vgl. Trede 2006: 22).
- die Erziehung in einer Tagesgruppe[1]: Tagesgruppen sind ein teilstationäres Angebot für Kinder und Jugendliche, bei denen sich auf Grund besonderer Lebens- und Alltagssituationen Störungen im innerfamiliären Bereich zeigen. Sie haben sich aus der klassischen Heimerziehung herausgebildet und sind so etwas wie ״Heime ohne Betten“ (vgl. Trede 2006: 22). Tagesgruppen sollen auch eine Hilfe für die Eltern sein, weswegen auch eine intensive Elternarbeit und die Einbeziehung der restii- chen Familie in die Tagesgruppenarbeit erfolgt.
- die Vollzeitpflege: Unter Vollzeitpflege wird die Unterbringung eines Kindes oder eines Jugendlichen in einer Pflegefamilie oder in Verwandtenpflege verstanden.
- die Heimerziehung: Reichen ambulante Hilfen innerhalb der Familie (z.B. Erziehungsbeistand oder die sozialpädagogische Familienhilfe) nicht aus und kommt die Unterbringung in einer Pflegefamilie nicht in Frage, kann das Kind auch in einem Heim untergebracht werden. Hier gibt es deutliche Unterschiede in der Heimform, z.B. gibt es Wohngruppen, Familiengruppen in sogenannten Kinderdörfern oder auch heilpädagogisch-therapeutische Wohngruppen.
- die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung: Sie richtet sich in der Regel an Jugendliche und junge Erwachsene ״die einer intensiven Unterstützung zur sozialen Integration und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung bedürfen“ (Bundesministerium der Justiz 2010) und kommt meistens dann zum Einsatz, wenn andere Hilfearten nicht zum Ziel geführt haben. Sie gehört zur ״aufsuchenden Betreuung“ und umfasst sowohl erlebnispädagogische Projekte, wie ״Abenteuerreisen“[2], als auch mobile Betreuung in der eigenen Wohnung der Jugendlichen oder die stundenweise Betreuung in der Familie.
Was ist die Funktion des Hilfeplanverfahrens?
Durch das Hilfeplanverfahren soll eine geeignete Erziehungshilfe für Kinder, Jugendliehe und ihre Familien gefunden werden. Es dient dazu, die Ziele und Rahmenbedingungen der Hilfe festzuschreiben. Gesetzliche Grundlage für das Hilfeplanverfahren ist der § 36 des Kinder- und Jugendhilfegesetz[3]. Der öffentlichen Jugendhilfeträger (das Jugendamt) ist verpflichtet vor Installation einer Hilfe zur Erziehung ein ordentliches Hilfeplanverfahren durchzuführen.
Beteiligte des Hilfeplanverfahrens sind die Personensorgeberechtigten, die betroffenen Jugendlichen bzw. Kinder, sowie eine Vertreterin des sozialpädagogischen Dienstes des zuständigen Jugendamtes und meistens auch eine Vertreterin des für die Durchführung der Hilfe angedachten Trägers.
[...]
[1] § 32 SGB VIII: Gesetz (vgl. Bundesministerium der Justiz 2010)
[2] Zum Beispiel Felsklettern, Wildwasserfahren usw. (vgl. Trede 2006: 26).
[3] §36 (2) SGB VIII: Die Entscheidung über die im Einzelfall angezeigte Hilfeart soll, wenn Hilfe voraussichtlich für längere Zeit zu leisten ist, im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte getroffen werden. Als Grundlage für die Ausgestaltung der Hilfe sollen sie zusammen mit dem Personensorgeberechtigten und dem Kind oder dem Jugendlichen einen Hilfeplan aufstellen, der Feststellungen über den Bedarf, die zu gewährende Art der Hilfe sowie die notwendigen Leistungen enthält; sie sollen regelmäßig prüfen, ob die gewählte Hilfeart weiterhin geeignet und notwendig ist. Werden bei der Durchführung der Hilfe andere Personen, Dienste oder Einrichtungen tätig, so sind sie oder deren Mitarbeiter an der AufStellung des Hilfeplans und seiner Überprüfung zu beteiligen. Erscheinen Maßnahmen der beruflichen Eingliederung erforderlich, so sollen auch die für die Eingliederung zuständigen Stellen beteiligt werden (Statistisches Bundesamt 2010).