„Der erste ‚Karolinger’ Karl Martell“1, der immerhin die Voraussetzungen für die gewaltige Expansion des fränkischen Reiches unter seinem Enkel Karl dem Großen schuf2, ist seit jeher in der Legitimität seines Herrschaftsanspruches mit dem Makel eines Sohnes zweifelhafter oder unklarer Herkunft behaftet gewesen. Die Einordnung Karl Martells als „politischer Abenteurer ohne eigentlichen Rechtstitel auf die Nachfolge seines Vaters“, getroffen von Eugen Ewig 19533, erscheint aus der Sicht der heutigen Forschung in ihrer Bestimmtheit aber als zumindest fragwürdig. Bis in die 1930er Jahre herrschte in der Forschung weitgehender Konsens darüber, dass Karl ein legitimer Sohn Pippins des Mittleren war4.
Erst durch die Arbeiten von Herbert Meyer5 und der Anerkennung der sogenannten ‚Friedelehe’ als Rechtsinstitut erfolgte eine Neubewertung der rechtlichen Stellung Karls, und zwar dahingehend, dass er ein illegitimer Sohn Pippins ohne fundierte Erb- und Herrschaftsansprüche gewesen sei6. Seine Mutter Chalpaida wird in diesem Kontext verstärkt von der Ehefrau in die Nähe einer bloßen Konkubine Pippins gerückt7. Diese Anschauung und insbesondere der Begriff der ‚Friedelehe’ sehen sich in jüngster Zeit vermehrt fundamentaler Kritik ausgesetzt. Die Quellen aus der Zeit Karl Martells sind nicht nur äußerst begrenzt8, sondern auch durch Widersprüche 9 und teilweise tendenziöse Motivationen10 gekennzeichnet. Hier ist somit eine äußerst genaue Quellenkritik vonnöten.
Die vorliegende Arbeit soll sich mit der rechtlichen Stellung Karl Martells als Sohn und Erbe Pippins des Mittleren beschäftigen. Dazu sollen die Ehe von Karls Mutter Chalpaida mit Pippin und die sich daraus ergebenden Erbansprüche von Karl untersucht werden; in diesem Zusammenhang sollen auch die verschiedenen Erbregelungen Pippins berücksichtigt werden. Von besonderer Bedeutung für die spezielle Thematik von Karls Qualität als Erbe Pippins müssen die Arbeiten von Waltraud Joch gelten. Im Zusammenhang mit dem Problemkreis der ‚Friedelehe’ und des Konkubinats sei auf Else Ebels11 und vor allem auf Andrea Esmyols eingehende Untersuchungen hingewiesen.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Die rechtliche Stellung Karl Martells
2.1. Geburtsrechtliche Stellung Karls
2.1.1. Friedelehe vs. Muntehe
2.1.2. Chalpaidas Ehe mit Pippin dem Mittleren
2.2. Erbrechtliche Ansprüche Karls und Pippins Erbregelungen
3. Zusammenfassung
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Die vorliegende Arbeit untersucht die rechtliche Stellung Karl Martells als Sohn und Erbe Pippins des Mittleren. Dabei wird insbesondere der Frage nachgegangen, ob die Verbindung seiner Eltern als rechtmäßige Ehe einzustufen ist und inwiefern dies seine Erbansprüche beeinflusste, die trotz seines Status als legitimer Sohn bei verschiedenen Erbteilungen übergangen wurden.
- Rechtliche Bewertung der "Friedelehe" im historischen Kontext
- Analyse der Beziehung zwischen Pippin dem Mittleren und Chalpaida
- Untersuchung der erbrechtlichen Stellung Karl Martells gegenüber seinen Halbbrüdern
- Darstellung der Einflussnahme Plectruds auf die Erbfolge Pippins
- Kritische Würdigung der Quellenlage zur Legitimität Karl Martells
Auszug aus dem Buch
2.1.1. ‚Friedelehe’ vs. ‚Muntehe’
Die ‚Muntehe’ stellt nach Ogris „die normale, landläufige und in ihren rechtlichen Wirkungen vollkommenste Form der Ehe im älteren Recht dar.“ Ihr hervorstechendstes Charakteristikum bestand darin, dass der Mann durch die Heirat die eheherrliche Gewalt (Munt) über die Frau erlangte.
Im Gegensatz dazu wird die ‚Friedelehe’ dahingehend definiert, dass sie nicht auf „einer Vereinbarung zwischen den Sippen der Brautleute“ beruhe, sondern ihr lediglich der (übereinstimmende) Wille der Ehewerber zugrunde liege. Auch erlange der Mann in der ‚Friedelehe’ nicht die Muntgewalt über die Frau, vielmehr verbleibe diese in der Muntgewalt des väterlichen Hauses.
Einerseits wird die Friedel als „echte Ehefrau und Herrin des Hauses“ apostrophiert, andererseits soll die ‚Friedelehe’ auch als „Neben-Ehe“ aufgetreten sein, die wohl „als Lebensgemeinschaft minderer Art angesehen wurde“. „Die ‚Friedelehe’ war eine Minderehe (Löwenstein), eine rechtsgültige Vollehe (Becker, Schott), ein Konkubinat (Schwab).“
Die Vielfalt der Meinungen ist also groß und die Aussagekraft einer Einordnung Karl Martells als Friedelsohn, bzw. seiner Mutter Chalpaida als Friedelfrau ist hinsichtlich der Legitimität Karls dementsprechend dürftig, da ohne eine allgemein anerkannte und gültige Definition der ‚Friedelehe’ nur zu vermuten ist, was der einzelne Autor unter dem Begriff versteht. D. h. im Grunde hat sich mit der Verwendung des Begriffs ‚Friedelehe’ eine große Sprachlosigkeit etabliert, was die Legitimität, bzw. Illegitimität von Karls Herkunft anlangt.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet den historischen Forschungsstand zur Legitimität Karl Martells und betont die Notwendigkeit einer kritischen Neubewertung der Quellen und Begrifflichkeiten.
2. Die rechtliche Stellung Karl Martells: Dieses Hauptkapitel analysiert die Herkunft Chalpaidas, die rechtliche Konstruktion der sogenannten Friedelehe sowie die erbrechtlichen Regelungen Pippins des Mittleren.
2.1. Geburtsrechtliche Stellung Karls: Hier wird die Frage der Legitimität Karls durch einen detaillierten Vergleich von Eheformen und die Rolle seiner Mutter erörtert.
2.1.1. Friedelehe vs. Muntehe: Dieser Unterabschnitt setzt sich mit der wissenschaftlichen Definition und der Kritik am Konzept der Friedelehe auseinander.
2.1.2. Chalpaidas Ehe mit Pippin dem Mittleren: Der Text untersucht die Quellen zur Beziehung zwischen Pippin und Chalpaida und widerlegt die pauschale Einordnung als Konkubinat.
2.2. Erbrechtliche Ansprüche Karls und Pippins Erbregelungen: Dieser Teil beleuchtet, warum Karl Martell trotz seiner legitimen Abstammung bei der politischen Nachfolge Pippins übergangen wurde.
3. Zusammenfassung: Das Fazit stellt fest, dass Karl Martell ein legitimer Erbe war und seine systematische Ausschließung von der Erbfolge primär auf den Einfluss Plectruds zurückzuführen ist.
Schlüsselwörter
Karl Martell, Pippin der Mittlere, Friedelehe, Muntehe, Legitimität, Erbrecht, Chalpaida, Plectrud, Karolinger, Merowinger, Konkubinat, Erbfolge, Fränkisches Reich, Quellenkritik, Hausmeier
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit beschäftigt sich mit der rechtlichen Legitimität von Karl Martell als Sohn Pippins des Mittleren und untersucht die Gründe, warum er trotz dieses Status von der Erbfolge seines Vaters ausgeschlossen wurde.
Welche zentralen Themenfelder werden bearbeitet?
Im Zentrum stehen die Eheformen des frühen Mittelalters (insbesondere die Friedelehe), die Quellenlage zu Karls Mutter Chalpaida sowie die machtpolitischen Aspekte der Erbteilungen Pippins des Mittleren.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, den Forschungsdiskurs um den "illegitimen" Status Karl Martells kritisch zu hinterfragen und zu zeigen, dass dieser rechtlich gesehen als vollwertiger Sohn Pippins einzuordnen ist.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer quellenkritischen Analyse historischer Dokumente unter Einbeziehung und Bewertung aktueller Forschungsliteratur zur Rechtsgeschichte der frühen Karolinger.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert die rechtliche Stellung Karls, setzt sich kritisch mit der Definition der Friedelehe auseinander, prüft den Status von Chalpaida und untersucht die verschiedenen Erbregelungen Pippins des Mittleren.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind unter anderem Karl Martell, Friedelehe, Legitimität, Erbrecht, Pippin der Mittlere und die politische Sukzessionskrise der frühen Karolinger.
Wie bewertet der Autor das Konzept der "Friedelehe"?
Der Autor schließt sich der modernen Kritik an, wonach die "Friedelehe" ein wissenschaftliches Konstrukt ist, das zur Analyse der realen Rechtsverhältnisse jener Zeit kaum hilfreich ist.
Warum wurde Karl Martell von der Erbfolge ausgeschlossen?
Die Arbeit legt nahe, dass dies nicht auf eine rechtliche Illegitimität zurückzuführen ist, sondern auf die Vorbehalte Pippins gegenüber Karls Machtwillen sowie den direkten Einfluss seiner Ehefrau Plectrud.
- Quote paper
- Andreas Lehmann (Author), 2005, Karl Martell - der "illegitime" Erbe Pippins des Mittleren?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/43948