Die wissenschaftliche Arbeit "Die Anfechtung der Willenserkärungen im deutschen und im albanischen Recht" soll das Anfechtungsinstitut in beiden Rechtssystemen analysieren. Die Anfechtung ist ein wichtiges Institut im Zivilrecht, weil mit seiner Hilfe Fehler bei der abgabe der Willenserklärung aus verschiedenen Gründen korrigiert werden können. Auch die Anfechtung ist ein sehr komplexes Institut, das sich aus verschiedenen Elementen zusammensetzt, die einer detaillierten Analyse bedürfen, um sie besser zu verstehen. Das deutsche Zivilrecht ist die Geburtsstunde der sogenannten Willenstheorie. Deutsche Juristen haben maßgeblich zur Entstehung und Entwicklung der Willenstheorie beigetragen. Diese Theorie wurde auch aus anderen Ländern übernommen. Diese Tatsache zeigt die große Bedeutung der Willenstheorie für das deutsche Recht. Aus diesem Grund habe ich bei der Analyse der Anfechtung im deutschen Recht die Willenserklärung kurz analysiert. Denn die Willenserklärung ist Gegenstand der Wirkung der Anfechtung. Die Anfechtung soll die Willenserklärung vernichten und somit kann die Anfechtung nicht ohne Analyse der Willenserklärung analysiert werden. Neben der Anfechtung der Willenserklärung im deutschen Recht wurde in dieser wissenschaftlichen Arbeit auch die Anfechtung der Willenserklärung im albanischen Recht analysiert. Das albanische Recht hat das Institut der Willenserklärung aus dem deutschen Recht übernommen. Dieses Institut, das nach dem albanischen Zivilgesetzbuch asl Rechtshandlung genannt wird, ist jedoch nicht so entwickelt wie im deutschen Zivilrecht. Das albanische Zivilrecht wird mehr von den italo-französischen Systemen beeinflusst als vom deutschen Zivilrecht. Aus diesem Grund wird die Willenserklärung nicht wie im deutschen Zivilrecht erläutert. Nach dem albanischen Zivilrecht können Rechtshandlungen, die relativ ungültig sind, mit dem Ex-Tunc-Effekt annulliert werden. Unter dem Begriff Anullierung wird von dem albanischen Zivilgesetzbuch die Anfechtung verstanden. Die Analyse der Fälle, die das albanische Zivilgesetzbuch für das Anullierungsrecht vorsieht, ist sehr wichtig, um das Institut der Anfechtung/Anullierung im albanischen Zivilrecht zu verstehen. Ich habe versucht, diese Analyse auf der Grundlage des albanischen Zivilrechts und der Rechtstexte von albanischen Juristen durchzuführen.
Inhaltsverzeichnis
1. Abstract
2. Einleitung
3. Die Willenserklärung im deutschen Recht
3.I. Die Beschreibung der Willenserklärung
3.II. Die objektive und subjektive Bestandteile der Willenserklärung
3.II.a) Objektiver Tatbestand einer Willenserklärung
3.II.b) Subjektiver Tatbestand einer Willenserklärung
3.II.b.1) Der Handlungswille
3.II.b.2) Das Erklärungsbewusstsein
3.II.b.3) Der Geschäftswille
4. Die Anfechtung im deutschen Recht
4.I. Der Begriff der Anfechtbarkeit
4.II. Die Zulässigkeit der Anfechtung
4.III. Die Anfechtungsgründe
4.IV. Die Anfechtungserklärung gemäß §143 BGB
4.IV.a) Die Anfechtungserklärung
4.IV.b) Die Anfechtungsparteien
4.V. Die Wirkung der Anfechtung gemäß §142 BGB
4.VI. Die Anfechtungsfrist gemäß §§ 121; 124 BGB
4.VII. Die Schadenersatzpflicht des Anfechtenden gemäß §122 BGB
5. Die Anfechtbarkeit wegen Irrtums und falscher Übermittlung gemäß §§119, 120 BGB
5.I. Übersicht §119 BGB
5.II. Der Erklärungsirrtum
5.III. Der Inhaltsirrtum
5.III.a) Der Verlautbarrungsirrtum
5.III.b) Der Identitätsirrtum
5.III.c) Der Kalkulationsirrtum
5.IV. Der Eigenschaftsirrtum
5.V. Die Anfechtung wegen falscher Übermittlung gemäß §120 BGB
6. Die Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung gemäß §123 BGB
6.I. Übersicht §123 BGB
6.II. Arglistige Täuschung
6.II.a) Täuschungshandlung
6.II.b) Arglistig
6.II.c) Kasualtität zwischen Täuschung und Willenserklärung
6.II.d) Täuschung durch einen Dritten
6.III. Widerrechtliche Drohung
6.III.a) Kasualität
6.III.b) Widerrechtlichkeit der Drohung (Mittel, Zweck, Mittel-Zweck-Relation)
7. Die Willenserklärung im albanischen Recht (Die Rechtshandlung)
7.I. Die historische Entwicklung der Rechtshandlung und der Willenstheorie in Albanien
7.II. Die Beschreibung der Rechtshandlung
7.III. Die Elementen der Rechtshandlung
7.III.a) Die Subjekten der Rechtshandlung
7.III.b) Die Äußerung des Willens
7.III.c) Die Form der Äußerung des Willens
7.IV. Die Arten der Rechtshandlung
7.IV.a) Einseitige oder mehrseitige Rechtshandlungen
7.IV.b) Inter vivos Rechtshandlungen und todesbezogene Rechtshandlungen (mortis causa)
7.IV.c) Rechtshandlungen mit einer durch das Gesetz bestimmten Form und Rechtshandlungen ohne eine bestimmte Form
8. Die Anfechtung der Willenserklärung im albanischen Recht (Die Anullierung der relativ ungültig Rechtshandlungen)
8.I. Die relative Ungültigkeit der Rechtshandlung (Die Anullierung der Rechtshandlung)
8.II. Der Unterschied zwischen der relativen Ungültigkeit der Rechtshandlung und der absoluten Ungültigkeit der Rechtshandlung
8.III. Die Rechtsfolgen der relativ ungültigen Rechtshandlungen
9. Schlussfolgerung und eine Vergleichung zwischen der Anfechtung der Willenserklärungen im albanischen und im deutschen Recht
Zielsetzung & Themen
Diese Arbeit zielt darauf ab, das Rechtsinstitut der Anfechtung im deutschen und albanischen Zivilrecht detailliert zu analysieren und einen rechtsvergleichenden Überblick zu schaffen, um die Gemeinsamkeiten und Unterschiede in der Behandlung fehlerhafter Willenserklärungen aufzuzeigen.
- Grundlagen der Willenserklärung und der Willenstheorie im deutschen Recht
- Struktur, Voraussetzungen und Wirkungsweise der Anfechtung gemäß BGB
- Detaillierte Analyse der Anfechtungsgründe (Irrtum, Täuschung, Drohung)
- Systematik der Rechtshandlung und deren Anullierung im albanischen Recht
- Vergleichende Analyse der Rechtssysteme hinsichtlich ihrer Ansätze zur Korrektur von Fehlern bei Willenserklärungen
Auszug aus dem Buch
II. Die Beschreibung der Rechtshandlung:
Die Rechtshandlung im albanischen Zivilrecht wird durch die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt, und zwar von §79 KC bis §90 KC. § 79 KC gibt diesem Begriff diese Definition: Die Rechtshandlung ist das rechtmäßige Erscheinen des Willens einer natürlichen oder juristischen Person, das darauf abzielt, bürgerliche Rechte oder Pflichten zu begründen, zu ändern oder zu löschen. Die Rechtshandlung kann einseitig oder mehrseitig sein. §79 S.1 KC gibt eine Definition dessen, was Rechtshandlung ist. Nach § 79 S.1 KC ist die Rechtshandlung ein Willensausdruck. Mit diesem Willensausdruck beabsichtigt der Erklärende, bürgerliche Rechte oder Pflichten zu begründen, zu ändern oder zu beenden. Es darf nicht vergessen werden, dass in der albanischen Doktrin keiner der drei in § 79 S.1 KC genannten Zwecke verletzt sein soll, sonst haben wir es nicht mit einer Rechtshandlung zu tun, sondern mit eine normale Handlung. Die Rechtshandlung ist immer Teil eines Rechtsgeschäftes, in dem die beteiligten Parteien ihre Rechte und Pflichten haben, und diese Rechte und Pflichten ergeben sich aus einer Rechtshandlung, also dem Ausdruck des Willens der Parteien.
Die Rechtshandlung wird mit dem freien Willen des Erklärenden durchgeführt. Das Willenselement wird ausdrücklich im Gesetz erwähnt. Der Wunsch, die Rechtshandlung durchzuführen, stellt den inneren Willen des Menschen dar, also muss bei der Ausführung der Rechtshandlung der innere Wille in der Außenwelt Ausdruck finden, damit der Wille der anderen Partei bekannt wird, andernfalls wenn Wille wird in der Außenwelt nicht ausgedrückt, es wird keine "Rechtshandlung" geben. Der Ausdruck des inneren Willens in der Außenwelt kann verbal oder schriftlich sein, aber es kann mit anderen Zeichen oder mit einer bestimmten Form des Verhaltens geschehen.
Zusammenfassung der Kapitel
3. Die Willenserklärung im deutschen Recht: Dieses Kapitel erläutert die Grundsätze der Privatautonomie und definiert die Willenserklärung als zentrales Element im deutschen Zivilrecht, wobei objektive und subjektive Bestandteile detailliert untersucht werden.
4. Die Anfechtung im deutschen Recht: Hier werden das Institut der Anfechtung, seine Zulässigkeit, die Anfechtungserklärung sowie die Rechtsfolgen der Anfechtung, insbesondere gemäß § 142 BGB, systematisch dargelegt.
5. Die Anfechtbarkeit wegen Irrtums und falscher Übermittlung gemäß §§119, 120 BGB: Dieses Kapitel behandelt verschiedene Irrtumsarten wie Erklärungs-, Inhalts- und Eigenschaftsirrtum als Anfechtungsgründe.
6. Die Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung gemäß §123 BGB: Diese Ausführungen befassen sich mit den spezifischen Anfechtungsgründen der arglistigen Täuschung und der widerrechtlichen Drohung.
7. Die Willenserklärung im albanischen Recht (Die Rechtshandlung): Dieses Kapitel analysiert das albanische Konzept der Rechtshandlung, ihre historische Entwicklung und ihre gesetzliche Definition im albanischen Zivilgesetzbuch.
8. Die Anfechtung der Willenserklärung im albanischen Recht (Die Anullierung der relativ ungültig Rechtshandlungen): Hier werden die Voraussetzungen und Konsequenzen der relativen Ungültigkeit von Rechtshandlungen nach albanischem Recht erläutert.
9. Schlussfolgerung und eine Vergleichung zwischen der Anfechtung der Willenserklärungen im albanischen und im deutschen Recht: Im abschließenden Kapitel werden die beiden Rechtssysteme gegenübergestellt, Unterschiede in der Ausgestaltung und Interpretation identifiziert und Verbesserungspotenziale für das albanische Zivilrecht aufgezeigt.
Schlüsselwörter
Anfechtung, Willenserklärung, deutsches Recht, albanisches Recht, Privatautonomie, Irrtum, Täuschung, Drohung, Rechtshandlung, Anfechtungserklärung, Rechtsgeschäft, Willenstheorie, Zivilgesetzbuch, Anullierung, Rechtsvergleichung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundlegend?
Die Arbeit befasst sich mit der vergleichenden Analyse des Anfechtungsinstituts für Willenserklärungen im deutschen und albanischen Recht.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Themen sind die Willenserklärung, die verschiedenen Anfechtungsgründe (Irrtum, Täuschung, Drohung) sowie die Rechtsfolgen einer Anfechtung.
Welches ist das primäre Ziel der Forschungsarbeit?
Das Ziel ist es, Gemeinsamkeiten und Unterschiede in beiden Rechtssystemen aufzudecken, um einen Beitrag zur Bereicherung der albanischen Rechtsliteratur in Bezug auf das Anfechtungsrecht zu leisten.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt die rechtsvergleichende Methode, um das deutsche und das albanische Zivilrecht gegenüberzustellen.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Im Hauptteil werden zunächst die Grundlagen der Willenserklärung im deutschen Recht, dann die Anfechtungsgründe und das Anfechtungsverfahren im deutschen BGB, sowie darauf aufbauend das albanische System der Rechtshandlung und deren Anullierung analysiert.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Schlüsselbegriffe sind Anfechtung, Willenserklärung, Privatautonomie, Irrtum, Rechtshandlung und Rechtsvergleichung.
Wie unterscheidet sich die "Rechtshandlung" im albanischen Recht von der deutschen Willenserklärung?
Die Rechtshandlung im albanischen Recht wird als eine Mischform aus Rechtsgeschäft und Willenserklärung verstanden, während das deutsche Recht strenger zwischen der einseitigen Willenserklärung und dem daraus resultierenden Rechtsgeschäft trennt.
Was kritisiert der Autor am albanischen Zivilgesetzbuch?
Der Autor bemängelt die begriffliche Unschärfe, insbesondere bei der Unterscheidung von relativer und absoluter Ungültigkeit, sowie das Fehlen einer detaillierten Literatur und Rechtsprechungstradition zur Willenstheorie im Vergleich zum deutschen System.
- Arbeit zitieren
- Kristi Vako (Autor:in), 2018, Die Anfechtung im Deutschen und im Albanischen Recht, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/441157