Mithilfe ständig neuer Rentengesetze und Reformen versucht die Regierung den Bürgern eine Absicherung im Alter zu ermöglichen. Nach einer kurzen Skizze der Situation nach der Wiedervereinigung, widme ich mich in diesem Essay aktuellen Rentensystemen und versuche sie auf ihren Nutzen hin zu analysieren. Hauptfokus wird hier die betriebliche Altersvorsorge und die Riesterrente sein. Wer profitiert hier eigentlich wirklich von diesen neuen Systemen und wo liegen potenzielle Nachteile? In diesem Essay möchte ich genau dieser Frage nachgehen und erläutere dabei die Grundmerkmale der betrieblichen Altersvorsorge und Riesterrente und analysiere diese dann nach ihren Vor- und Nachteilen. In einem kurzen Fazit reflektiere ich dann nochmal alle Erkenntnisse in Hinblick auf die Fragestellung. Eines steht fest: ausschließlich auf die gesetzliche Rentenversicherung kann sich eine Vielzahl der deutschen Bürger nicht mehr verlassen. Um zusätzlich vorzusorgen und auch noch Zuschüsse von Staat zu bekommen, haben ab 2002 alle Erwerbstätigen einen gesetzlichen Anspruch auf die Betriebsrente, solange sie als Arbeitnehmer in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Diese Maßnahme ist von Seiten der Arbeitgeber freiwillig und wurde geschaffen „um die Arbeitnehmer*innen an die Betriebe zu binden“. Die Entgeltumwandlung schafft zusätzliche Flexibilität und ermöglicht es dem Arbeitnehmer einen Teil seines Gehaltes oder der Sonderzahlungen, wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, in die Rente zu investieren. Somit kann ein Teil des Bruttolohns oder der Sonderzahlungen in eine Rentenversicherung investiert werden, dies anstelle einer privaten Rentenversicherung. Die Beiträge werden zwar intern angelegt, können aber auch in einen Pensionsfond umgewandelt werden. Die großen Vorteile dieser Handhabung sind Einsparungen von Sozialabgaben und erhebliche Steuervorteile und das im Endeffekt der Staat die Rente nicht unerheblich mitfinanziert. Bei 100 Euro wären das ganze 40 Euro vom Staat und die Arbeitgeber sparen in vielen Fällen auch noch die Lohnnebenkosten. Dies hat aber auch eine negative Wechselwirkung. Da insgesamt weniger Sozialabgaben an den Staat geleistet werden, senkt die Entgeltumwandlung automatisch auch die Ansprüche der gesetzlichen Rente. Dies bedeutet im Endeffekt: eine Steuerersparnis im Erwerbsleben, aber eine Steuerpflicht für stätere Rentenauszahlungen. Zusätzlich müssen volle Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auf die Betriebsrente gezahlt werden.
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