Die Wirksamkeit der sullanischen Reformen und die Auswirkungen auf die Verfassungsentwicklung Roms


Hausarbeit (Hauptseminar), 2014

15 Seiten, Note: 2.3


Leseprobe


Inhalt

1.) Einleitung

2.) Kernziele und Umsetzung der sullanischen Reform
2.1) Neuordnung des Senats
2.2) Militärische Reformen
2.3) Reformen für das Volkstribunat

3.) Situation in der römischen Republik nach dem Tod Sullas
3.1) Situation im Senat
3.2) Die Restaurationsherrschaft
3.3) Gründe für das Scheitern der Reformen

4.) Zusammenfassung der Ergebnisse

5.) Literaturverzeichnis

1.) Einleitung

„Diese ganze Gesetzgebung ist von imponierender Größe. Niemals vorher hatte jemand in Rom auch nur annähernd eine gesetzgeberische Initiative solchen Ausmaßes entfaltet; Sulla hatte den in seiner Diktatur formulierten Auftrag in beispielloser Weise erfüllt… die großen grundlegenden Gesetze, die die Staatsverwaltung neu regelten, blieben bis weit in die Kaiserzeit hinein in Geltung. Im ganzen gesehen bildet Sullas Tätigkeit einen besonders wichtigen Einschnitt in die Verfassungsentwicklung Roms.“ (Römischer Staat und Staatsgedanke. Zürich 1975, 322f.)

Dieses Zitat stammt von Ernst Meyer, der frühere Züricher Althistoriker und wohl einer der besten Kenner der römischen Verfassungsgeschichte. Inwiefern es sich bei Sullas Reformwerk um einen besonders wichtigen Einschnitt in die Verfassungsentwicklung Roms handelte und wo genau sich das Ausmaß seiner gesetzgeberischen Initiative widerspiegelt, soll im Folgenden erläutert werden. Im Fokus stehen hierbei die direkten Jahre nach der Niederlegung der Diktatur (79 v. Chr.) bis zur Umwandlung der Republik in die Monarchie unter Kaiser Augustus (30 v. Chr.). Die räumliche Eingrenzung bezieht sich allein auf das römische Reich, bzw. die römische Republik. Bei dem Forschungsstand handelt es sich hauptsächlich um allgemeine Betrachtungen der römischen Geschichte (Bleicken, Heuss, Mommsen, Linke). Desweiteren bilden eine Enzyklopädie zur Reichsbildung und Bündnissen in der Antike (Baltrusch) und eine Biographie Sullas (Fündling) die Grundlage. Ein ausreichender Korpus an objektiven Primärquellen liegt der Arbeit nicht zu Grunde. Sulla selbst könnte hier als Quelle dienen, da er Schriften in Auftrag gab, die sein Wirken für die Nachwelt festhalten sollten. Allerdings ist hier von einer stark subjektiven Betrachtungsweise auszugehen, die eine wissenschaftliche, beziehungsweise sachliche Analyse unmöglich machen würde.

Um die Situation in der römischen Republik nach dem Tod des Dictators analysieren zu können, ist es nötig die Kernziele und die Umsetzung zuvor noch einmal genauer zu erläutern. Die Frage nach der Wirksamkeit seiner Reformen stellt insofern ein Problem dar, als das man hier unterscheiden muss, in welcher Form sie eigentlich „wirksam“ waren. Auch wenn sie den Tod Sullas nicht lange überdauert haben, so waren sie vielleicht doch eine Antwort auf die vorherrschenden innenpolitischen Spannungen, mit denen er sich nach seinem zweiten Marsch auf Rom auseinandersetzen musste und lösten zumindest temporär einen der Konflikte. Außerdem ist es wichtig zu differenzieren, inwiefern die Reaktionen auf sein Reformwerk die Republik weiterbrachten oder einen Lösungsansatz lieferten, der vielleicht nicht die Antwort aber einen Ansatz zur Bewältigung eines Konflikts darstellte.

Die Betrachtung findet hierbei jeweils auf drei Ebenen statt. Reformen für den Senat, das Militär und das Volkstribunat. Diese drei Gruppen bedingen sich gegenseitig und von daher konnten die Reformen nicht unabhängig voneinander durchgesetzt werden.

2.) Kernziele und Umsetzung der sullanischen Reform

Im Folgenden werden die Kernziele und die Umsetzung der sullanischen Reform dargestellt. Da diese auf verschiedenen Ebenen von statten gingen, ist eine differenzierte Betrachtung nötig. Sullas Reformwerk beinhaltete eine ausgiebige Umwälzung des vorherrschenden Systems. Ihm war bewusst, dass eine Stärkung des Senats nicht ohne die Schwächung der Gegner – dem Volkstribunat – einhergehen konnte. Livius schildert diese Umwälzung wie folgt:

„Sulla wurde zum Diktator ernannt und trat mit 24 Rutenbündeln auf, was keiner jemals getan hatte. Durch neue Gesetze sicherte er die Verfassung des Staates. Er schränkte die Macht der Volkstribunen ein und nahm ihnen jegliches Recht zur Gesetzgebung. Das Kollegium der Pontificies und der Auguren vergrößerte er, so daß es 15 waren. Den Senat füllte er aus dem Ritterstand aus. Den Kindern der Geächteten nahm er das Recht, sich um die Ämter zu bewerben, und verkaufte ihren Besitz, von dem er sehr viel an sich brachte; es kamen 350 Millionen Sesterze herein.“[1]

Auch auf militärischer Ebene führte er Neuerungen ein, die nicht nur die Innen- sondern auch die Außenpolitik nachhaltig beeinflussen sollten. Heuss spricht in diesem Zusammenhang von einer Politik, die den alten römischen Staat zu erhalten suchte und ihn durch Beseitigung aller Mängel krisenfest machen sollte.

Dies geschah in erster Linie durch bindende Vorschriften, die dem labilen Verfassungsrecht einige feste Stützen zu Grunde legten. Sullas Vorgehen zeugt hierbei von einer bemerkenswerten konstruktiven Fähigkeit, die es so in Rom noch nicht gegeben hatte.[2] Er festigte seine Stellung anhand von Vergleichen mit römischen Heldengestalten, die genau wie er etwas „Überirdisches“ an sich hatten und von den Göttern zum ständigen Sieger auserkoren worden waren. Daraus resultiert sein Beiname „Felix“ (vom Glück begünstigt). Zum Zeichen hierfür ließ er sich einen gigantischen Tempel in Praeneste bauen. Dass es sich hierbei um eine Stadt handelte, die gerade unter ihm immens gelitten hatte, war kein Zufall.[3]

2.1) Neuordnung des Senats

Eines der Hauptziele der sullanischen Reformen war die Neuordnung des Senats. Dessen Stärkung als Gremium stand hierbei im Fokus um ihn zum Zentrum der politischen Entscheidungsfindung zu machen. Es erfolgte eine allgemeine Umstrukturierung des Senats, da dessen Handlungsspielraum im Alltag nicht gefährdet werden durfte.[4] Die Gerichte wurden den Rittern entzogen, um der exklusiven Gruppe auch im rechtssprechenden Bereich eine beherrschende Stellung zu verschaffen. Bei dieser exklusiven Gruppe handelte es sich um die sogenannten Obermagistrate, die nun auch faktisch das Monopol auf die Vorbereitung von Gesetzesvorschlägen hatten. Folglich konnten die Gerichte nicht mehr für die Anklage gegen amtierende Politiker instrumentalisiert werden. Eine öffentliche Opposition sollte somit dauerhaft und systematisch ausgeschaltet werden. Hierbei darf nicht außer Acht gelassen werden, dass die Verdopplung der Senatoren Anzahl mit einer Neustrukturierung des Senats einher ging. Dies geschah in Anlehnung an die alten Reformvorschläge von Livius Drusus (91 v. Chr.) und sollte vor allem nach dem Amtsantritt Cäsars noch eine wichtige Rolle spielen. Zu Senatoren ernannt wurde hierbei eine große Zahl aus dem Kreis der verdienten Soldaten des Diktators, ebenso wie die Aufnahme von Rittern in den Senat. Sulla zögerte hierbei nicht, Ritter die auf seine Seite getreten waren, vertrauensvoll einzusetzen. Zwei Beispiele hierfür sind Pompeius und Ofella. Damit wandte er sich bewusst gegen jede selbstständige Politisierung des Standes, wie sie einer seiner Vorgänger – Gaius Gracchus – eingeleitet hatte.[5] Von nun an bestand der Großteil des Senats aus politischen Neulingen, deren Familie keine Tradition in der Führung der Republik vorzuweisen hatten. Man spricht daher von einer epochalen Umwälzung in der personalen Struktur, die es so noch nie zuvor gegeben hatte.[6] Sulla wusste von den Schwächen, gerade auch der Optimaten, wie kein anderer und berief sich daher auf eine grundlegende Analyse der zentralen Probleme des Staates verratende Gesetzgebung.[7]

2.2) Militärische Reformen

Ein weiterer Kernbestandteil der neuen Ordnung war die Ausweitung der Kompetenzbereiche und Besatzungsmodalitäten für wichtige Beamtenstellen in Rom und dessen Provinzen. Diese besaßen somit ungewöhnlich weitreichende Kompetenzen. Die zentrale Rolle im innenpolitischen Bereich stellte von nun an die Amtsgewalt der Obermagistrate (imperium), welche den Oberbefehl über die römischen Truppen im Kriegsfall beinhaltete. Die zivile und militärische Befehlsgewalt war grundsätzlich nicht getrennt, was im Zuge der Eroberung des Weltreiches einen Anstieg der Anforderungen an die Verwaltung zur Folge hatte. Es kristallisierte sich zunehmend das Fehlen einer systematischen Struktur des Beamtenapperates heraus, die die Zuweisung der Kompetenzbereiche für Beamte und die Verlängerung ihrer Befehlsgewalt im Kriegsfall über die eigentliche Amtszeit hinaus betraf. Schließlich orientierte man sich aufgrund des sozialen Drucks innerhalb der aristokratischen Gemeinschaft am Konsens des Adels, welche einen beachtlichen Entscheidungsspielraum einzelner Amtsinhaber mit sich brachte. Die Mechanismen der kommunikativen Selbstregulierung verloren als bald durch starke innenpolitische Verwerfungen, die bereits seit 135 v.Chr. von statten gingen, ihre Wirkung.[8] Die durch Sulla selbst begonnene Militarisierung wurde also wieder aufgehoben. Dies geschah durch eine Entmilitarisierung Italiens, da künftig alle Beamten in Rom nur noch zivile Kompetenzen besaßen. Auch die Konsuln und Prätoren, die über eine militärische Kommandogewalt verfügten, übten während ihrer Amtszeit keine militärischen Aufgaben mehr aus. Folglich waren die Konsuln die obersten Leiter aller zivilen Staatsgeschäfte und die Prätoren die Gerichtsbeamten in Zivil- und Strafsachen.[9] Allerdings hatte diese neue Militärordnung auch ihre Nachteile, denn die Gefahr für Frieden und Sicherheit war eine andere. Das gewaltige Reich hatte mit einer stetig wachsenden Anzahl von militärischen Problemen zu kämpfen. Die von nun an geltende Militärordnung gestand den Statthalten eine bloß auf ihr Gebiet begrenzte militärische Kommandogewalt zu und verhinderte dadurch größere Unternehmungen.[10]

2.3) Reformen für das Volkstribunat

Die zuvor erläuterte Neuordnung des Senats konnte nur aufgrund verschiedener Reformen geschehen. Umgesetzt wurden diese auf Kosten der Volkstribune, durch die Beschränkung ihrer Kompetenzen, der Beschneidung des Initiativrechts, was eine Nötigung zur vorherigen Genehmigung der Initiativen durch den Senat zur Folge hatte.[11] Eine Einbringung von unabhängigen Gesetzesvorschlägen in der Volksversammlung war nicht mehr möglich, was wiederum einer Beschneidung der elementaren Rechte gleichkommen sollte. Die Vermeidung einer eigenständigen Politik einzelner Volkstribunen ging mit diesen Reformen ebenfalls einher.[12] Das Volkstribunat wurde jedoch nicht vollständig beseitigt, da die symbolische Funktion als „Schutzorgan für das einfache Volk“ im Bewusstsein der Römer nach wie vor tief verankert war. Allerdings wurden dessen Kompetenzen auf ein elementares Niveau der Hilfeleistung für Mitbürger beschränkt. Nachdem dieses Amt von einer Person ausgeübt worden ist, war die Bekleidung weiterer Ämter nicht mehr möglich. Dies führte zu einer Verkümmerung des Amtes.[13]

3.) Situation in der römischen Republik nach dem Tod Sullas

Nach dem Tod des Diktators herrschten zuerst einmal geordnete Verhältnisse. Viele Optimaten beschlich allerdings das Gefühl, dass gerade mit den Maßnahmen Sullas ein Stück der alten Freiheit dahingegangen sei. Im Fokus stand hierbei das unbeschwerte Zusammenleben der großen Familien. Außerdem wurde es zur „neuen Mode“ die sullanische Ordnung zu kritisieren und zur Verantwortung zu ziehen.[14] Bleicken beschreibt dieses Phänomen wie folgt:

„Da nur wenige unbeschwert an die sullanische Vergangenheit denken mochten und zudem zur allgemeinen Beruhigung der inneren innenpolitischen Gegner überfällig zu sein schien, musste die Bereinigung der inneren Problem mit einer Korrektur der sullanischen Ordnung verbunden sein.“[15]

[...]


[1] Livius, LXXXIX, 82-79 v. Chr., 3-5.

[2] Vgl.: Heuss 2001, S.183.

[3] Vgl.: Heuss 2001, S.183f.

[4] Vgl.: Linke 2012, S.131.

[5] Vgl.: Christ 2002, S.127.

[6] Vgl.: Linke 2012, S.131.

[7] Vgl.: Fündling 2010, S.156.

[8] Vgl.: Linke 2012, S. 131f.

[9] Vgl.: Bleicken 1999, S.73.

[10] Vgl.: Bleicken 2012, S.107.

[11] Vgl.: Linke 2012, S.131.

[12] Vgl.: Linke 2012, S.131.

[13] Vgl.: Linke 2012, S.131.

[14] Vgl.: Bleicken 2012, S.105.

[15] Bleicken 2012, S.106.

Ende der Leseprobe aus 15 Seiten

Details

Titel
Die Wirksamkeit der sullanischen Reformen und die Auswirkungen auf die Verfassungsentwicklung Roms
Hochschule
Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn  (Geschichtswissenschaft, Alte Geschichte)
Veranstaltung
Von den Gracchen bis Sulla
Note
2.3
Autor
Jahr
2014
Seiten
15
Katalognummer
V442747
ISBN (eBook)
9783668806474
ISBN (Buch)
9783668806481
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Sulla Gracchen Sulanische Reformen
Arbeit zitieren
Nadine Vetter (Autor:in), 2014, Die Wirksamkeit der sullanischen Reformen und die Auswirkungen auf die Verfassungsentwicklung Roms, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/442747

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Die Wirksamkeit der sullanischen Reformen und die Auswirkungen auf die Verfassungsentwicklung Roms



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden