Leistung, Leistungserhebung und Leistungsbewertung in deutschen Schulen

Die Bewertung von mündlicher Leistung im Unterricht


Hausarbeit, 2018

19 Seiten, Note: 1,3

Anonym


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Leistungsbewertung – Bezugsnormen und Funktionen

3. Leistungsbewertung von sonstiger Mitarbeit in deutschen Schulen

4. Leistungsbewertung von sonstiger Mitarbeit in anderen europäischen Ländern

5. Risiken der traditionellen Leistungsbewertung von sonstiger Mitarbeit

6. Ansätze zur Reformierung der Leistungsbewertung sonstiger Mitarbeit

7. Fazit

8. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Mathematikunterricht bei Frau Sommer in der 7b. Regelmäßig werden hier zu Beginn einer Stunde Kurztests durchgeführt. Die Aufgaben dafür erstellen die Schüler abwechselnd selbst. Nach Durchführung der Tests werden die Lösungen der Aufgaben besprochen und die Schüler und Schülerinnen erhalten Noten für ihren Test. Für zwei Schüler verlief der heutige Kurztest nicht so gut. Sie haben eine Fünf. Doch keine Sorge: „Die Note würde ja noch mit zwei weiteren verrechnet, und Frau Sommer würde ihnen dann sagen, was sie als erste mündliche Note kriegen würden.“ (Zaborowski, Meier, & Breidenstein, 2011)

Leistungserhebung und Leistungsbewertung gehören zum Alltag jedes Schülers und jeder Schülerin, aber auch zum täglichen Berufsleben jeder Lehrkraft. Beide Aspekte nehmen im Schulleben neben der Vermittlung von Wissen und Kompetenzen einen hohen Stellenwert ein.

Im obigen Fallbeispiel lässt sich erkennen, dass Frau Sommer ein eigenes Verständnis von Leistungserhebung und mündlicher Leistungsbewertung hat, welche sie in ihrem Fachunterricht anwendet, um die Zensuren der Schülerinnen und Schüler zu ermitteln. Ob diese Vorstellung mit der Definition und dem Verständnis von Leistungserhebung und Leistungsbewertung in Literatur und Schulgesetz übereinstimmt, soll am Ende der folgenden Ausarbeitung diskutiert werden.

Um eine Diskussion zu ermöglichen und ein Fazit ziehen zu können, wird der Begriff Leistung zunächst definiert. Aufbauend darauf sollen Leistung, Leistungserhebung und Leistungsbewertung im Kontext Schule näher beleuchtet und mündliche Leistung als Begriff eingegrenzt werden.

Im weiteren Verlauf wird sich auf die Leistungserhebung und Leistungsbewertung in deutschen Schulen fokussiert. Hierbei werden Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern verdeutlicht und ausgearbeitet. Im Anschluss daran erfolgt ein Vergleich mit der mündlichen Leistungsbewertung in Schulen anderer europäischer Länder, durch den Gemeinsamkeiten und Unterschiede herausgearbeitet werden.

Zuletzt werden noch Risiken der traditionellen Leistungsbewertung und die daraus folgende notwendige Reformierung der mündlichen Leistungsbewertung in deutschen Schulen thematisiert.

Schlussendlich wird dann das zu Beginn aufgeführte Beispiel von Frau Sommers mündlicher Leistungsbewertung unter den zuvor ausgeführten Aspekten beleuchtet und diskutiert.

2. Leistungsbewertung – Bezugsnormen und Funktion

Leistung wird im Allgemeinen definiert als „der Vollzug und das Ergebnis einer Tätigkeit, die mit Anstrengung verbunden, auf die Erlangung eines Ziels gerichtet und auf Gütemaßstäbe und Anforderungen bezogen ist“ (Sacher W. , Leistungen entwickeln, überprüfen und beurteilen. Bewährte und neue Wege für die Primar- und Sekundarstufe, 2014).

Leistungserhebung kann auf unterschiedlichste Art erfolgen. Die Erhebung der Leistung wird meist über einen festgelegten Zeitraum anhand von festgelegten zu erreichenden Zielen durchgeführt. Am Ende der Leistungserhebung erfolgt dann die Leistungsbewertung.

Im Kontext Schule unterscheidet man verschiedene Leistungen. Je nach Bundesland werden schriftliche, mündliche und praktische Leistungen unterschiedlich verstanden. Dazu mehr in Kapitel 3. Diese Ausarbeitung konzentriert sich auf die Bewertung von mündlicher Leistung im Unterricht.

Doch was ist überhaupt mündliche Leistung und welche Teilbereiche zählen dazu?

Mündliche Leistungen sind alle Leistungen, die nicht punktuell erfolgen und während der Unterrichtszeit beobachtet werden können. Punktuelle Leistungen sind zum Beispiel Klassenarbeiten und Tests. Sie werden zu einem festgelegten Zeitpunkt mit einem festgelegten Erhebungszeitraum erhoben. Nicht punktuelle Leistungen werden vielmehr während der Unterrichtszeit beobachtet und teilweise auch als „sonstige Mitarbeit“ neben den schriftlichen punktuellen Leistungen benannt (Sacher, W., Überprüfung und Beurteilung von Schülerleistungen, 2013; Kulow, 2011; Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW, 2014). Zu den Teilbereichen der mündlichen Leistung zählen also alle Kompetenzen, die der Lehrer oder die Lehrerin im Unterrichtsverlauf beobachten kann. Es geht dabei nicht nur um fachliche, sondern auch um sozial-kommunikative und methodisch-strategische Kompetenzen (Amt für Lehrerbildung, 2005). Rundum geht es um die gesamte Mitarbeit, die ein Schüler oder eine Schülerin im Unterricht zeigt und die beobachtet werden kann. Aus diesem Grund wird im Folgenden der Begriff „sonstige Mitarbeit verwendet, um alle zu beobachtenden und zu bewertenden Kompetenzen miteinzubeziehen. Wie schon erwähnt, ist der naheliegendste Weg, sonstige Mitarbeit zu bewerten, derjenige sie zu beobachten. Die Lehrkraft stellt dazu in ihrem Unterricht, wenn auch nur beiläufig, eine Situation auf, in der die Mitarbeit der Schülerinnen und Schüler beobachtet werden kann. Die Beobachtungen werden dann letztendlich bewertet. Es kommen dazu verschiedene Bezugsnormen infrage, anhand dessen die Leistungsbewertung erfolgt:

- Soziale bzw. kollektive Bezugsnorm:

Wendet die Lehrkraft die soziale bzw. kriteriale Bezugsnorm an, so vergleicht er die Individualleistungen eines Schülers oder einer Schülerin mit den Leistungen der anderen Schülerinnen und Schüler in der Gruppe. Nachteil dieser Bezugsnorm, dass die Konkurrenzverhalten unter den Gruppenmitgliedern provozieren kann, was sich negativ auf das Klassenklima und damit auf die Lernumgebung und die Leistung der Schülerinnen und Schüler auswirken kann.

- Kriteriale Bezugsnorm:

Wendet die Lehrkraft diese Bezugsnorm an, um die Schülerleistungen zu bewerten, so erfolgt die Beurteilung auf Grundlage von zuvor festgelegten Kriterien. Im Idealfall sind diese Kriterien zu jedem Beobachtungszeitpunkt gleich und den Schülerinnen und Schülern bekannt. Außerdem sollte zuvor eine Mindestkompetenz festgelegt werden, „die erbracht werden muss, damit die Anforderungen als erfüllt bzw. die Lernziele als erreicht gelten“. Die kriteriale Bezugsnorm ist in der Praxis aufgrund der Objektivität, Reliabilität und Validität am ehesten vertretbar.

- Individuelle Bezugsnorm bzw. Entwicklungsnorm:

Wendet eine Lehrkraft diese Bezugsnorm an, um die Schülerleistungen zu bewerten, so beurteilt sie die Entwicklung des Schülers oder der Schülerin. Betrachtet wird dann der Lernfortschritt in Bezugnahme auf zuvor erbrachte Leistungen. Problematisch ist hierbei die Vermittlung und Transparenz für den Bewertenden. Aufgrund dessen kann es für den Schüler oder die Schülerin auch schwierig sein, die Bewertung nachzuvollziehen oder zu interpretieren. Des Weiteren ist diese Bezugsnorm sehr subjektiv und die Gefahr einer Verfälschung der Ergebnisse durch selektive Wahrnehmung ist größer (dazu mehr in Kapitel 5).

(Sacher W. , Leistungen entwickeln, überprüfen und beurteilen. Bewährte und neue Wege für die Primar- und Sekundarstufe, 2014; Sacher W. , 2011)

Leistungsbewertung erfüllt des Weiteren wichtige Funktionen, sowohl für den Bewertenden als auch für das gesamt gesellschaftliche System. Einerseits erfüllt die Leistungsbewertung die gesellschaftliche Funktion der Selektion und der Allokation der Bewertenden (also in diesem Fall der Schülerinnen und Schüler). Die Schülerinnen und Schüler werden einerseits aufgrund ihrer Leistung sortiert (z.B. nach verschiedenen Schularten, Jahrgangsstufen oder Schulabschlüssen), andererseits werden sie auf gesellschaftliche und berufliche Positionen verteilt (Selektions- und Allokationsfunktion). Leistungsbewertung soll aber auch eine pädagogische Funktion übernehmen, die oft in den Hintergrund gerät. Die pädagogische Funktion beinhaltet in erster Linie eine Rückmeldung für den Schüler oder die Schülerin. Ziel ist dem Lernenden ein Feedback über seinen aktuellen Leistungsstand und seine bereits erreichten Kompetenzen zu geben, mit dessen Hilfe er sich weiterentwickeln kann. Dem Lernenden wird durch die Leistungsbewertung nämlich ebenfalls klar, in welchen Bereichen eventuell noch Verbesserungsbedarf herrscht. Dies wiederum soll/kann für Motivation sorgen, sich noch weiterentwickeln und verbessern zu wollen. Alles in Allem soll die Leistungsbewertung in Hinblick auf die pädagogische Funktion eine unterstützende Rolle im Entwicklungsprozess des Schülers oder der Schülerin einnehmen. Nicht außer Acht zu lassen ist, dass gesellschaftliche und pädagogische Funktionen zu erheblichen Spannungen im Schulalltag bringen können – sowohl für den, der bewertet als auch für den, der bewertet wird (Zaborowski, Meier, & Breidenstein, 2011).

3. Leistungsbewertung sonstiger Mitarbeit in deutschen Schulen

Im Folgenden Kapitel geht es um die Bewertung der sonstigen Mitarbeit in deutschen Schulen. Zur Einführung soll für das bessere Verständnis zunächst kurz die Gesetzeslage zur Leistungsbewertung vorgestellt werden. In Deutschland gilt bezüglich des Bildungssektors und des Schulsystems Eigenstaatlichkeit der Länder. Dies bedeutet, dass in jedem Bundesland ein eigens Schulgesetz mit eigenen Bestimmungen (auch zur Leistungsbewertung) gilt. Über das Schulgesetz werden alle Abläufe, Grenzen und Anforderungen an alle Beteiligten des Schulsystems vermittelt. Eines aber haben alle Schulgesetze gemeinsam: Sie orientieren sich am Grundgesetz. Das Grundgesetz besagt unter anderem in Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetzbuch „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“. Diese Aussage ist Grundlage für Leistungserhebung und -beurteilung, woraus sich letztendlich die Chancengleichheit ableiten lässt. Demnach muss der Prüfer oder die Prüferin gewährleisten, dass jeder Prüfling zur Zeit der Prüfung (oder für die Bewertung der sonstigen Mitarbeit für den Zeitraum der Bewertung) möglichst gleiche Bedingungen haben muss. Der Prüfende ist demnach auch dazu verpflichtet, ungleiche Bedingungen im Bewertungsprozess zu berücksichtigen (Kulow, 2011). Trotz der so genannten Schulhoheit, haben sich die Länder an gewisse Regelungen des Staates zu halten. Das 1964 von der Kultusministerkonferenz (KMK) geschlossene „Hamburger Abkommen“ ist eine der wichtigsten länderübergreifenden Vereinbarungen, das unter anderem die Notengebung der Leistungen bestimmt. Im Hamburger Abkommen sind die folgenden Noten als Zeugniszensuren festgelegt:

- „Die Note „sehr gut“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen in besonderem Maße entspricht.
- Die Note „gut“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen in vollem Maße entspricht.
- Die Note „befriedigend“ soll erteilt werden, wenn die Leistung im Allgemeinen den Anforderungen entspricht.
- Die Note „ausreichend“ soll erteilt werden, wenn die Leistung zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen noch den Anforderungen entspricht.
- Die Note „mangelhaft“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können.
- Die Note „ungenügend“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht und selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können.“ (Kulow, 2011)

Einzelheiten der Notengebung oder darüber hinaus geltende Leistungsbewertungsverfahren werden meist in den einzelnen Schulgesetzen für jedes Land individuell festgelegt (Kulow, 2011).

Die Leistungserhebung der sonstigen Mitarbeit erfolgt ebenfalls, wie oben angedeutet, mit Berücksichtigung der Chancengleichheit. Normen zur Erhebung und Bewertung der sonstigen Mitarbeit gibt es nicht. Es gibt beispielweise keine Aussage darüber, welche Bezugsnorm für die Leistungsbewertung genommen werden soll. Die Bewertung erfolgt durch eine permanente Leistungserhebung während des Unterrichtsverlaufs und hat einen informellen Charakter. Wie die Lehrkraft die sonstige Mitarbeit bewertet, bleibt ihr damit selbst überlassen. Bewertet werden soll das gesamt gezeigte Verhalten der Schülerinnen und Schüler. Arbeits- und Sozialverhalten sind nicht explizit von der Bewertung ausgeschlossen. Im Allgemeinen sind Schülerinnen und Schüler verpflichtet, an der Leistungserhebung mitzuwirken. Die Lehrkraft ist für die Bewertung der Leistung in seinem jeweiligen Fachunterricht zuständig. Die Benotung, die mit der Bewertung einhergehen kann, erfolgt in „pädagogischer Verantwortung“ und im Rahmen „pädagogischen Beurteilungsspielraums“ des Lehrers oder der Lehrerin (Kulow, 2011). Des Weiteren sind Lehrer und Lehrerinnen dazu verpflichtet, den Erziehungsberechtigten und den Schülerinnen und Schülern Auskunft über den aktuellen Leistungsstand zu geben, sofern dies gewünscht ist und auch zu informieren, sobald sich die Leistungen stark verändert haben oder den Anforderungen nicht mehr ausreichend entsprechen (Kulow, 2011).

Am Ende des Schuljahres oder des Halbjahres erhalten die Schülerinnen und Schüler die Bewertung ihrer in dem Zeitraum erbrachten Leistung über das ausgeteilte Zeugnis. Die Art und der Aufbau des Zeugnisses variieren je nach Schulform, Bundesland und Schule. Allen gemein ist die Transparenz, Verständlichkeit und der diagnostische Gehalt der Zeugnisse. Die Bewertungen können in Form von Zensuren, als Verbalbeurteilungen oder auch als Zensurzeugnis mit Kommentarbogen vermittelt werden. Auch hier haben die Bundesländer und die einzelnen Schulen individuelle Bestimmungen, wie die Zeugnisse formuliert sein müssen. Ist auf dem Zeugnis kein Platz für einen Kommentar zum Arbeits- und Sozialverhalten oder für eine Formulierung der sonstigen Mitarbeit, ist die sonstige Mitarbeit lediglich ein Teilbereich der Endnote. In diesem Fall fällt es dem Schüler oder der Schülerin schwer, die Bewertung seiner sonstigen Mitarbeit nachzuvollziehen. (Beutel, 2011).

Je nach Bundesland ist die Gewichtung und das Verständnis der Bewertung der sonstigen Mitarbeit verschieden. Im Folgenden sollen die Bestimmungen zur Leistungsbewertung sonstiger Mitarbeit einzelner Bundesländer bezugnehmend auf die Schulgesetze vorgestellt werden.

- Nordrhein-Westfalen:

In Nordrhein-Westfalen wird die Gesamtleistungen in punktuelle und nicht punktuelle Leistungen unterteilt. Zu den punktuellen Leistungen gehören Klassenarbeiten, Tests, Wiederholungsarbeiten etc. (siehe auch Kapitel 1). Alle anderen Leistungen zählen zur sonstigen Mitarbeit im Unterricht. Nordrhein-Westfalen ist von den hier vorgestellten Bundesländern das Einzige, dass die Unterteilung der Gesamtleistung so vornimmt. Bezüglich der Reformierung der traditionellen Leistungsbewertung (s. Kapitel 6) ist diese Art der Leistungsunterteilung ziemlich fortschrittlich .

- Bayern:

In Bayern werden die Leistungen im Fachunterricht grundsätzlich in schriftliche, mündliche und praktische Leistungen unterteilt. Wie genau sich diese Leistungen zusammensetzen bzw. woraus sie bestehen, wird nicht näher vertieft. Es ist lediglich angegeben, dass sich die Leistungserhebung und die zu bewertenden Leistungen an der Jahrgangsstufe und Schulform orientieren müssen. Im Schulgesetz sind die einzelnen Notenabstufungen angegeben, nicht jedoch, was genau in Hinblick auf die mündlichen Leistungen erbracht werden muss, um die jeweilige Note zu erreichen. Es wird weiter erwähnt, dass die Lehrkraft verpflichtet ist, die mündlichen Noten jederzeit bekannt zu geben, wenn dies erwünscht ist, und die Benachteiligung der Schülerinnen und Schüler bei der Bewertung zu berücksichtigen. Durch letzteres soll die Chancengleichheit gewährt werden .

- Niedersachsen:

In Niedersachsens Schulgesetz ist noch einmal die Verpflichtung von Seiten der Schülerinnen und Schüler zur Ermöglichung der Leistungserhebung und Leistungsbewertung genannt. Es gibt zwar keinen einzelnen Abschnitt zur Leistungserhebung und -bewertung (wie in anderen Bundesländern), dennoch ist im Allgemeinen erklärt, dass auch die Selbsteinschätzung der Schülerinnen und Schüler mit in die Bewertung einfließen soll. Wie auch für das Land Nordrhein-Westfalen ist dieser Aspekt fortschrittlich in Hinblick auf die Reformierung der Leistungsbewertung (siehe Kapitel 6).

- Brandenburg:

Im Schulgesetz von Brandenburg ist festgehalten, dass sowohl der Leistungsstand als auch die Lernentwicklung der Schülerinnen und Schüler in die Bewertung miteinfließen soll. Außerdem soll die Mitarbeit im Unterricht gleichwertig zu allen anderen erbrachten Leistungen gewertet werden. Auch hier wird das Arbeits- und Sozialverhalten der Schülerinnen und Schüler auf den Zeugnissen einzeln festgehalten. Die Bewertung dessen kann durch Punkte, Noten oder verschriftliche Bemerkungen erfolgen .

- Hessen:

Auch in Hessen werden Arbeits- und Sozialverhalten neben den sonst erbrachten Leistungen gesondert bewertet. Die Noten auf den Zeugnissen setzen sich aus mündlichen, schriftlichen und praktischen Arbeiten zusammen und können durch schriftliche Aussagen ergänzt werden.

[...]

Ende der Leseprobe aus 19 Seiten

Details

Titel
Leistung, Leistungserhebung und Leistungsbewertung in deutschen Schulen
Untertitel
Die Bewertung von mündlicher Leistung im Unterricht
Hochschule
Universität Duisburg-Essen
Note
1,3
Jahr
2018
Seiten
19
Katalognummer
V443193
ISBN (eBook)
9783668862296
ISBN (Buch)
9783668862302
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Leistungsbewertung, Bezugsnormen, Funktion, sonstige Mitarbeit, Mitarbeit, Aufzeigen, Gruppenarbeit, deutsche Schule, europäische Länder, fremde Länder, Risiken, Risiken der traditionellen Leistungsbewertung, traditionelle Bewertung, Ansätze zur Reformierung, Ansätze, Reformierung, Fazit, Literatur, Anhang, mündlich, schriftlich, Bewertung, Leistung, Schule, Unterricht, Alltag, Einleitung, Beispiel, andere Länder, Länder, Vergleich, vergleichen, traditionell
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