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Rechte des Käufers bei Nichterfüllung der Verkäuferpflichten. § 437 BGB

Title: Rechte des Käufers bei Nichterfüllung der Verkäuferpflichten. § 437 BGB

Seminar Paper , 2005 , 17 Pages , Grade: 2.3

Autor:in: Talip Toksöz (Author)

Law - Civil / Private / Law of Obligation / Property Law
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Summary Excerpt Details

Sowohl Käufer als auch Verkäufer verfolgen bei der Abwicklung von Kaufverträgen unterschiedliche Interessen. Im Interesse des Käufers liegt es, die gekaufte, mangelfreie Ware zu erhalten. Unter Umständen möchte er neben dieser Leistung den Ersatz von aufgetretenen Schäden erhalten. Sofern der Verkäufer überhaupt nicht liefert, hat der Käufer darüber hinaus das Interesse, sich von dem V ertrag zu lösen um möglicherweise mit einem anderen Verkäufer ein Geschäft abschließen zu können. Vor allem wird es dem Käufer wohl darauf ankommen, den Vertrag zügig abzuwickeln.
Dagegen liegt es vor allem im Interesse des Verkäufers, den Kaufpreis zu erhalten und für den Fall, dass Mängel auftreten, bevor der Kaufvertrag rückabgewickelt wird, diese Mängel zunächst selber beseitigen zu können. Schließlich möchte der Verkäufer nach vollständiger Abwicklung des Kaufvertrages sicher sein, dass die Mängelhaftung zeitlich begrenzt ist und er so einige Zeit n ach Erbringung seiner Leistung keinen Ansprüchen des Käufers mehr ausgesetzt ist.
Diesen umfassenden Interessen der beiden Vertragsparteien trägt das Gesetz in § 437 BGB Rechnung. Dort finden sich Regelungen über die Rechte des Käufers bei Schlechterfüllung durch den Verkäufer. Dabei ist § 437 BGB in erster Linie eine Verweisungsnorm und stellt keine eigenständige
Anspruchsgrundlage dar. Vielmehr fungiert § 437 BGB als Rechtsgrundverweisung, indem die Rechtsbehelfe des Käufers, dem eine mangelhafte Sache geliefert worden ist, aufgezählt werden und von ihnen bestimmt wird, dass sie geltend gemacht werden können, „wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen“. Damit verweist § 437 BGB sowohl auf die im Zusammenhang mit dem Kauf geregelten Rechtsbehelfe wie die Nacherfüllung (§§ 439, 440 BGB) und die Minderung (§ 441 BGB), als auch auf die im Rahmen des allgemeinen Schuldrechts geregelten Rechtsbehelfe wie Rücktritt und Schadensersatz (§§ 323, 280, 281, 311a Abs. 2, 284 BGB). Damit sind explizit die wichtigsten dieser Rechtsbehelfe aufgezählt, es fehlen allerdings Verweise auf § 282 und § 285 BGB.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1. Vorbemerkung

2. Einführung

3. Übersicht

3.1 Anwendungsvoraussetzungen

3.2. Besonderheit beim Verbrauchsgüterkauf

4. Verhältnis der Gewährleistungsansprüche zueinander

5. Nacherfüllung

5.1 Verhältnismäßigkeit der Nacherfüllung

5.2. Unentgeltlichkeit der Nacherfüllung

6. Rücktritt, § 437 Nr. 2 BGB

6.1 Fristsetzung

6.2 Entbehrlichkeit der Fristsetzung

6.3 Ausschluss des Rücktrittsrechts

6.4 Rücktrittserklärung

6.5 Rechtsfolge

7. Minderung

8. Schadensersatz

8.1 Schadensersatz statt der Leistung wegen eines behebbaren Mangels: §§ 437 Nr. 3, 440, 281 Abs. 1 S. 1 Alt. 2

8.2 Schadensersatz statt der Leistung wegen bereits bei Vertragsschluss unbehebbar mangelhafter Kaufsache: §§ 437 Nr. 3, 311 a Abs. 2 S. 1 BGB

8.3. Schadensersatz statt der Leistung wegen nachträglich unbehebbar mangelhaft gewordener Kaufsache: § 437 Nr. 3, 283, 280 Abs. 1 BGB

8.4. Schadensersatz neben der Leistung: §§ 437 Nr. 3, 280 I BGB

9. Aufwendungsersatz

10. Gewährleistungsausschluss

11. Verjährung

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Arbeit gibt einen Überblick über die Rechte des Käufers bei Mängeln der Kaufsache gemäß § 437 BGB, um die komplexen gesetzlichen Regelungen des Gewährleistungsrechts des Kaufvertrags strukturiert darzustellen.

  • Systematik der Gewährleistungsrechte im Kaufrecht
  • Voraussetzungen und Ablauf der Nacherfüllung
  • Bedingungen für Rücktritt und Minderung
  • Differenzierung der verschiedenen Schadensersatzansprüche
  • Vertragliche und gesetzliche Ausschlussmöglichkeiten

Auszug aus dem Buch

7. Minderung

Auch bei der verschuldensunabhängigen Minderung ist grundsätzlich eine Fristsetzung zur Nacherfüllung erforderlich, für die die gleichen Ausnahmen wie beim Rücktritt gelten. Dies ergibt sich unmittelbar aus der Formulierung in § 441 Abs. 1 S. 1 BGB „statt zurückzutreten“.

Die Minderung ist wie der Rücktritt ein Gestaltungsrecht, das heißt die Rechtsfolge tritt allein durch die Erklärung der Minderung durch den Käufer ein, ohne das es eines Einverständnisses des Verkäufers bedarf.20 Die erklärte Minderung schließt darüber hinaus den Rücktritt nach § 441 Abs. 1 S. 1 BGB aus. Sofern der Käufer die Minderung erklärt, erlischt sein Wahlrecht zwischen Rücktritt und Minderung.21

Die Rechtsfolgen der Minderung ergeben sich aus § 441 Abs. 3 und 4.

Sofern der Käufer seiner Zahlungspflicht aus dem Kaufvertrag noch nicht nachgekommen ist, braucht er nur den nach Maßgabe des § 441 Abs. 3 BGB herabgesetzten Kaufpreis an den Verkäufer zu zahlen.

Der Kaufpreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses der Wert der Sache im mangelfreien Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde.22 Berechnungsformel:

Wert der mangelhaften Sache

Minderungspreis = ---------------------------------------- X Kaufpreis

Wert der mangelfreien Sache

Zusammenfassung der Kapitel

1. Vorbemerkung: Einführung in das Thema der Käuferrechte bei Nichterfüllung und Definition des Fokus auf das Gewährleistungsrecht.

2. Einführung: Erläuterung der widerstreitenden Interessen von Käufer und Verkäufer bei der Abwicklung von Kaufverträgen.

3. Übersicht: Definition der grundlegenden Voraussetzungen für die Anwendung des § 437 BGB und des Mangelbegriffs.

4. Verhältnis der Gewährleistungsansprüche zueinander: Erläuterung der Vorrangigkeit der Nacherfüllung vor anderen Gewährleistungsrechten.

5. Nacherfüllung: Darlegung des Wahlrechts des Käufers sowie der Einschränkungen durch Verhältnismäßigkeit und Unentgeltlichkeit.

6. Rücktritt, § 437 Nr. 2 BGB: Erläuterung des nachrangigen Rücktrittsrechts, inklusive Fristsetzungserfordernissen und Ausschlussgründen.

7. Minderung: Beschreibung der Minderung als Gestaltungsrecht und Erläuterung der Berechnungsformel für den geminderten Kaufpreis.

8. Schadensersatz: Aufschlüsselung der verschiedenen Schadensersatzkonstellationen im Kaufrecht nach dem Verweisungssystem des BGB.

9. Aufwendungsersatz: Erklärung des Anspruchs auf Ersatz getätigter Aufwendungen im Vertrauen auf die Leistung.

10. Gewährleistungsausschluss: Analyse der vertraglichen und gesetzlichen Möglichkeiten, die Gewährleistung auszuschließen.

11. Verjährung: Detaillierung der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche und deren Abänderbarkeit.

Schlüsselwörter

Gewährleistungsrecht, Kaufvertrag, Nacherfüllung, Sachmangel, Rechtsmangel, Rücktritt, Minderung, Schadensersatz, Kaufpreis, Fristsetzung, Verbrauchsgüterkauf, Beweislastumkehr, Verjährung, Gewährleistungsausschluss, BGB.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit behandelt die Rechte des Käufers bei mangelhafter Leistung des Verkäufers im Rahmen des Kaufvertrags gemäß § 437 BGB.

Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?

Zu den zentralen Themen gehören die Nacherfüllung, der Rücktritt, die Minderung, verschiedene Arten des Schadensersatzes, der Aufwendungsersatz sowie Fragen zum Gewährleistungsausschluss und zur Verjährung.

Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?

Das Ziel ist die Vermittlung eines klaren Überblicks über die Rechtsbehelfe des Käufers, wenn eine mangelhafte Sache geliefert wurde.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse und Auslegung der einschlägigen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) unter Heranziehung anerkannter Kommentarliteratur.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil gliedert systematisch die einzelnen Gewährleistungsrechte, ihre Voraussetzungen, die notwendigen Fristsetzungen sowie die Rechtsfolgen der jeweiligen Ansprüche.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die zentralen Begriffe sind Gewährleistungsrecht, Kaufvertrag, Nacherfüllung, Mangelbegriff, Rücktritt und Minderung.

Was besagt die Vermutung beim Verbrauchsgüterkauf in Bezug auf Mängel?

Es wird vermutet, dass ein Sachmangel bereits bei Gefahrübergang vorlag, wenn er sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang zeigt, was eine Beweislastumkehr zugunsten des Verbrauchers bedeutet.

Unter welchen Voraussetzungen kann ein Käufer den Kaufpreis mindern?

Die Minderung setzt grundsätzlich voraus, dass eine angemessene Frist zur Nacherfüllung erfolglos verstrichen ist und die Minderung gegenüber dem Verkäufer erklärt wird.

Kann ein Unternehmer die Gewährleistung beim Verbrauchsgüterkauf ausschließen?

Nein, beim Verbrauchsgüterkauf ist ein Ausschluss der Gewährleistung durch den Unternehmer gemäß § 475 BGB unzulässig.

Wann ist eine Fristsetzung zur Nacherfüllung entbehrlich?

Eine Fristsetzung ist unter anderem dann entbehrlich, wenn der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert, ein Fixgeschäft vorliegt oder besondere Umstände die sofortige Geltendmachung rechtfertigen.

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Details

Title
Rechte des Käufers bei Nichterfüllung der Verkäuferpflichten. § 437 BGB
Grade
2.3
Author
Talip Toksöz (Author)
Publication Year
2005
Pages
17
Catalog Number
V44322
ISBN (eBook)
9783638419475
Language
German
Tags
Rechte Käufers Nichterfüllung Verkäuferpflichten
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Talip Toksöz (Author), 2005, Rechte des Käufers bei Nichterfüllung der Verkäuferpflichten. § 437 BGB, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/44322
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