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Strafjustiz nach 1945. Personelle Kontinuität in der jungen BRD und ihre Auswirkungen

Titel: Strafjustiz nach 1945. Personelle Kontinuität in der jungen BRD und ihre Auswirkungen

Hausarbeit , 2017 , 18 Seiten , Note: 2,7

Autor:in: Mathias Klimesch (Autor:in)

Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug
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Zusammenfassung Leseprobe Details

Furchtbare Juristen. So der Titel von Ingo Müllers bekannter Monographie. Vor mittlerweile 30 Jahren ist diese veröffentlicht worden und erfreulicherweise hat seitdem mehr Forschung in diesem Bereich stattgefunden. Jedoch erscheint es wichtiger denn je, dass auch neue Generationen von Juristen sich der Vergangenheit der deutschen Justiz bewusst sind. Viel zu selten wird gefragt, woher eigentlich Handlungs- und Verfahrensweisen kommen, was ihre Hintergründe sind und ob man sie vielleicht überdenken sollte. Einer ganzen Generation von Juristen ist gelungen, sich vor ihrer Strafe und auch ihrer Verantwortung gegenüber der Öffentlichkeit zu verstecken. Nicht nur, dass sie straffrei ausgingen. Nein, es war ihnen oftmals sogar möglich, ihre Karriere fortzusetzten und ihr Gedankengut weiter zu verbreiten. Die Auswirkungen dieser personellen Kontinuität auf die Rechtsprechung und die Urteile der NS-Justiz in der jungen BRD sollen in dieser Arbeit untersucht werden. Im Rahmen dieser Arbeit soll zunächst der Verlauf der Entnazifizierungsbemühungen der Alliierten und ihre Ergebnisse dargestellt werden. Daran anschließend soll beleuchtet werden, wie weitreichend am Bundesgerichtshof und im Justizministerium der jungen BRD aus dem Nationalsozialismus „belastete“ Juristen beschäftigt waren. Die Darstellung soll auf diese beiden Bereiche beschränkt werden, da ansonsten der Rahmen dieser Arbeit gesprengt werden würde. Im folgenden und letzten Kapitel sollen die Auswirkungen des Wirkens dieser Juristen auf die Rechtsprechung und auf den Umgang mit den Urteilen aus der Zeit des Nationalsozialismus untersucht werden.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

2. Einleitung

3. Von Entnazifizierung zu Renazifizierung

4. Personelle Kontinuität zwischen Drittem Reich und BRD

4.1 Kontinuität am Bundesgerichtshof

4.2 Kontinuität im Justizministerium

5. Folgen der Kontinuität

5.1 Rechtsprechung

5.2 Urteile der NS-Justiz

6. Fazit

Zielsetzung & Themen

Diese Arbeit untersucht die personelle Kontinuität von Juristen aus der Zeit des Nationalsozialismus in der Justiz der jungen Bundesrepublik Deutschland sowie deren weitreichende Auswirkungen auf die juristische Aufarbeitung und die Rechtsprechung jener Zeit.

  • Verlauf und Scheitern der alliierten Entnazifizierungsbemühungen
  • Personelle Kontinuität am Bundesgerichtshof
  • Strukturelle Belastung des jungen Bundesjustizministeriums
  • Auswirkungen der Kontinuität auf die Ahndung von NS-Unrecht
  • Umgang mit Urteilen aus der Zeit des Nationalsozialismus

Auszug aus dem Buch

4.2 Kontinuität im Justizministerium

Beim Aufbau des Justizministeriums 1949 durch Bundesjustizminister Dehler und Staatsekretär Walter Strauß orientierten sich diese an der Struktur des Reichsjustizministeriums und übernahmen auch direkt einige Mitarbeiter von diesem. Bis in die 1960iger Jahre waren in verschiedenen Abteilungen des Ministeriums durchschnittlich 50% und teilweise sogar über 70% der Mitarbeiter ehemalige NSDAP Mitglieder, einige waren sogar direkt an der Umsetzung des Führerwillens beteiligt. Als ein Beispiel ist Josef Schafheutle zu nennen, der im Justizministerium Abteilungsleiter für Strafrecht und Strafverfahren war. Bereits ab 1933 ging dieser einer ähnlichen Tätigkeit im Reichsjustizministerium nach und war dort an der Ausarbeitung des politischen Sonderstrafrechts beteiligt und arbeite am Entwurf des Strafprozessrechtes des Dritten Reiches mit. Weiter zu nennen ist Eduard Dreher, der in der Zeit des Nationalsozialismus Staatsanwalt am Sondergericht Innsbruck war. In dieser Funktion hatte er für Nichtigkeiten die Todesstrafe gefordert und galt als überzeugter Nationalsozialist. Er gelangte auf Empfehlung in das Bundesjustizministerium. Bis 1969 formulierte er alle Strafrechtsgesetzte und hatte damit Einfluss auf die Strafrechtsentwicklung. Zusätzlich war er als Autor und Generalreferent der Großen Strafrechtkommission am meistbenutzten Strafrechtskommentar beteiligt, des Beck‘schen Kurz-Kommentars.

Ihm wird eine wichtige Rolle bei der Gesetzesänderung zugesprochen, die dafür sorgte, dass zum 1. Oktober 1969 alle Mordbeihilfen aus der NS-Zeit plötzlich verjährt waren und laufende Verfahren eingestellt werden mussten. Fraglich bleibt, warum Dehler und Strauß nicht darauf bedacht waren, nicht belastete Juristen einzustellen. Beide gelten als unbelastet; Dehler war mit einer Jüdin verheiratet und Strauß stammte aus einem jüdischen Elternhaus. Beide waren während der Zeit des Nationalsozialismus Repressalien unterworfen und mussten um ihr Leben fürchten. Bei einer solchen Erfahrung sollte eigentlich erwartet werden, dass beide darauf bedacht waren, keine ehemaligen Nationalsozialisten zu fördern.

Zusammenfassung der Kapitel

2. Einleitung: Die Einleitung skizziert die Problematik der personellen Kontinuität ehemaliger NS-Juristen in der frühen Bundesrepublik und formuliert die Zielsetzung der Untersuchung.

3. Von Entnazifizierung zu Renazifizierung: Dieses Kapitel beschreibt den Prozess der alliierten Entnazifizierungsbemühungen und dessen schleichende Umkehrung durch das Gesetz zur Fortführung der Entnazifizierung sowie den Artikel 131 des Grundgesetzes.

4. Personelle Kontinuität zwischen Drittem Reich und BRD: Hier wird der hohe Anteil belasteter Juristen am Bundesgerichtshof und im Justizministerium detailliert belegt und personell anhand von Fallbeispielen illustriert.

5. Folgen der Kontinuität: Dieses Kapitel analysiert die konkreten Auswirkungen der personellen Kontinuität auf die Rechtsprechung sowie den mangelhaften Umgang mit NS-Unrechtsurteilen.

6. Fazit: Das Fazit fasst das Scheitern der Entnazifizierung zusammen und bewertet die Kontinuität in den Schlüsselstellen der Justiz als skandalös.

Schlüsselwörter

Personelle Kontinuität, NS-Justiz, Entnazifizierung, Bundesgerichtshof, Justizministerium, NS-Unrecht, Richterprivileg, Artikel 131 GG, Rechtbeugung, Aufarbeitung, NS-Vergangenheit, Juristenprozesse, Wiedergutmachung, Mitläufer, Strafrechtsgeschichte.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit befasst sich mit der personellen Kontinuität von Juristen, die bereits während der Zeit des Nationalsozialismus in der Justiz tätig waren und ihre Karrieren in der frühen Bundesrepublik Deutschland nahtlos fortsetzen konnten.

Welches sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?

Zentrale Themen sind die Entnazifizierungsbemühungen der Alliierten, die personelle Besetzung des Bundesgerichtshofs und des Justizministeriums sowie die daraus resultierenden Folgen für die Rechtsprechung in der jungen Bundesrepublik.

Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?

Das Ziel ist es, den Verlauf der Entnazifizierung zu rekonstruieren und zu prüfen, inwieweit die personelle Kontinuität belasteter Juristen die Aufarbeitung des NS-Unrechts aktiv behindert oder verhindert hat.

Welche wissenschaftliche Methode wurde für diese Arbeit gewählt?

Es handelt sich um eine rechtshistorische Untersuchung, die auf der Analyse von Fachliteratur, zeitgenössischen Dokumenten sowie der Auswertung historischer Forschungsergebnisse zur Justizgeschichte basiert.

Welche Inhalte werden schwerpunktmäßig im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil behandelt den Scheitern der Entnazifizierung, die personelle Belastung des Bundesgerichtshofs und des Justizministeriums sowie die Anwendung der sogenannten „Gehilfen-Konstruktion“ und das „Richterprivileg“.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die Arbeit ist durch Begriffe wie Personelle Kontinuität, NS-Justiz, Entnazifizierung, Justizministerium, Richterprivileg und Aufarbeitung gekennzeichnet.

Warum spielt der Artikel 131 des Grundgesetzes eine so bedeutende Rolle in der Arbeit?

Der Artikel 131 ermöglichte vielen ehemaligen Staatsbeamten und Juristen die Wiedereinstellung und Versorgung, was die personelle Kontinuität in der Justiz maßgeblich begünstigte und die Säuberung des Justizapparates effektiv unterlief.

Was bedeutet der Begriff „Gehilfen-Konstruktion“ in diesem Kontext?

Die Gehilfen-Konstruktion diente der Entlastung von NS-Tätern, indem Richter und Beamte rechtlich als bloße Gehilfen eingestuft wurden, die ohne eigenen Täterwillen handelten, was oft zum Freispruch oder zur Einstellung der Verfahren führte.

Gab es Versuche, ehemalige NS-Richter in der BRD strafrechtlich zu belangen?

Zwar gab es Verfahren, doch das sogenannte Richterprivileg und die strenge Auslegung des Tatbestands der vorsätzlichen Rechtsbeugung führten in der Praxis dazu, dass kaum ein NS-Richter für seine Urteile rechtskräftig verurteilt wurde.

Ende der Leseprobe aus 18 Seiten  - nach oben

Details

Titel
Strafjustiz nach 1945. Personelle Kontinuität in der jungen BRD und ihre Auswirkungen
Hochschule
Universität Bielefeld
Veranstaltung
Furchtbare Juristen - Kontinuität in der Strafrechtsgeschichte
Note
2,7
Autor
Mathias Klimesch (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2017
Seiten
18
Katalognummer
V443277
ISBN (eBook)
9783668807891
ISBN (Buch)
9783668807907
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Justiz Strafe Kontinuität BRD Deutschland 1945
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Mathias Klimesch (Autor:in), 2017, Strafjustiz nach 1945. Personelle Kontinuität in der jungen BRD und ihre Auswirkungen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/443277
Blick ins Buch
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Leseprobe aus  18  Seiten
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