Der Kosovo-Krieg und die damit verbundenen Interventionen der Nato zeigt exemplarisch das derzeitige Dilemma der internationalen Politik: Wie kann die internationale Staatengemeinschaft mit schweren Menschenrechtsverletzungen innerhalb von Staaten umgehen?
Der allgemeinen Überzeugung, dass Menschenrechte geschützt und schwere Verletzungen dergleichen verhindert werden müssen, stehen die Grundfeste des Völkerrechts gegenüber: das Gewaltverbot und das Verbot in die Souveränität eines Staates intervenierend einzugreifen.
Zwar hat der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen die Möglichkeit, Menschenrechtsverletzungen als Bedrohung für bzw. Bruch des Friedens zu deklarieren und unterschiedliche Maßnahmen (auch unter Einbeziehung von Gewalt) zu legitimieren, als politische Institution ist er aber selten objektiv und auf Grund des Veto-Rechts oft zur Untätigkeit verdammt.
Wie unter diesen Vorzeichen die Lücke zwischen dem Gewaltverbot und dem Willen, Menschenrechtsverletzungen zu verhindern, geschlossen werden kann, wird im Folgenden diskutiert.
Zu Beginn werden Grundlagen wie Gewalt- und Interventionsverbot, Stellung der Menschenrechte sowie unterschiedliche Souveränitätsbegriffe diskutiert.
Die sich anschließende Untersuchung der rechtlichen, der moralischen und der politischen Perspektiven des oben angesprochenen Dilemmas führt zu dem Ergebnis, dass sich zwischen der moralischen Gebotenheit, der politischen Realisierbarkeit und der völkerrechtlichen Legitimierbarkeit eine große Lücke auftut: So können z.B. moralisch gebotene und völkerrechtlich legitimierte Interventionen politisch verhindert uodermoralisch gebotene Interventionen wie im Kosovo völkerrechtlich nicht legitimiert sein.
Daher wird zum Schluss auf die Frage eingegangen, wer wessen Interventionen zu welchen Anlässen und welchen Bedingungen autorisiert.
Eine entsprechende Diskussion führt zu folgendem Ergebnis: Militärische Interventionen können unter festgelegten Bedingungen ein sinnvolles Instrument zur Beendigung massiver Menschenrechtsverletzungen sein und sind daher als ultima ratio zu befürworten.
Die Entscheidung, ob entsprechende Menschenrechtsverletzungen vorliegen, darf jedoch nicht Staaten bzw. Staatengruppen überlassen werden, da dies das Gewaltverbot verwässern und der Willkür Tür und Tor öffnen würde. Ein allgemeines Interventionsrecht, welches unabhängig von den Entscheidungen des Sicherheitsrates ist, muss daher abgelehnt werden.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
1.1 Militärische Interventionen
1.2 Menschenrechte und massive Menschenrechtsverletzungen
2 Entwicklung des Gewaltverbotes seit 1648
3 Die Charta der Vereinten Nationen
3.1 Der Souveränitätsbegriff
3.1.1 Klassischer Souveränitätsbegriff
3.1.2 Neue Interpretationsansätze
3.2 Gewaltverbot
3.3 Interventionsverbot
4 Einfallstor Friedensbruch – Praxis des Sicherheitsrates
5 Rechtliche Perspektive
5.1 Gewohnheitsrecht
5.2 Erga Omnes Verpflichtungen
5.3 Nothilfe
5.4 Generalversammlung und regionale Organisationen
6 Moralische Perspektive
7 Politische Perspektive
8 Zusammenfassung der unterschiedlichen Perspektiven
9 Bedingungen für militärische Interventionen
9.1 Kompetente Autorität
9.2 Gerechter Grund
9.3 Richtige Absicht
9.4 Krieg als letztes Mittel
9.5 Vernünftige Aussicht auf Erfolg
9.6 Verhältnismäßigkeit der Mittel
9.7 Wer autorisiert militärische Interventionen
10 Vorschläge der Vereinten Nationen
11 Schlussbetrachtung
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die völkerrechtliche Lücke zwischen dem Gewaltverbot und der Notwendigkeit, massive Menschenrechtsverletzungen durch militärische Interventionen zu stoppen. Das primäre Ziel ist es, einen Katalog von Voraussetzungen und Regeln zu entwickeln, unter denen militärische Interventionen als legitim betrachtet werden können, und die Rolle der Vereinten Nationen in diesem Prozess kritisch zu beleuchten.
- Völkerrechtliche Entwicklung des Gewaltverbots und Souveränitätsbegriffs
- Rechtliche, moralische und politische Argumente für und gegen militärische Interventionen
- Die Praxis des UN-Sicherheitsrates bei Friedensbedrohungen durch interne Konflikte
- Voraussetzungen für eine moralisch gebotene und politisch realisierbare Intervention
- Die Rolle regionaler Organisationen und Reformansätze der Vereinten Nationen
Auszug aus dem Buch
3.1.1 Klassischer Souveränitätsbegriff
Erste systematische Erwähnung findet die Souveränität bei Jean Bodin (Les six livres de la Republique, 1576), Hugo Grotius (De jure belli ac pacis, 1625) und bei Thomas Hobbes (Leviathan, 1651).
Nach Bodin ist der Souverän die höchste Macht innerhalb eines Gemeinwesens, der in seiner Entscheidung nur durch das Naturrecht, das Völkerrecht und das göttliche Recht eingeschränkt ist. Für Grotius basiert der Souveränitätsanspruch zusätzlich auf Abmachungen zwischen Herrscher und Beherrschten. Hobbes dementiert die Existenz eines solchen Vertrages, für ihn unterliegt der Souverän keiner Beschränkung, nur er entscheidet was gut und was schlecht ist.
Gemein ist den dreien die Stellung des Souveräns an der Spitze eines Gemeinwesens, sie unterscheiden sich jedoch bei der Legitimierung dieser Position. Mit dem Westfälischen Frieden von 1648 findet der Souveränitätsgedanke auch Anwendung auf zwischenstaatliche Beziehungen. Neben der letztinstanzlichen Entscheidungsfreiheit des Souveräns im Innern sichert das System der doppelten Souveränität auch absolute Handlungsfreiheit nach Außen. Souveränität wird nun nicht mehr von einer überirdischen Instanz hergeleitet, sie legitimiert sich hingegen aus der wechselseitigen Anerkennung politischer Akteure. Souveränität also nicht von Gottes Gnaden, sondern durch gegenseitige Anerkennung mit anderen souveränen Herrschern.
Dieses System der doppelten Souveränität bildet noch heute das Fundament des Völkerrechts. So sichert es nach Hedley Bull zum einen die Unabhängigkeit von anderen Autoritäten (externe Souveränität) und schützt zum anderen vor Versuchen, die eigene Regierung zu kippen um eine Marionetten-Regierung einzusetzen (interne Souveränität).
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Einführung in die Problematik des Gewaltverbots im Kontrast zum Schutz von Menschenrechten und Definition des Untersuchungsgegenstandes.
2 Entwicklung des Gewaltverbotes seit 1648: Historischer Rückblick auf die Entwicklung des Kriegsbegriffs vom souveränen Recht zum völkerrechtlichen Verbot.
3 Die Charta der Vereinten Nationen: Analyse der VN-Charta hinsichtlich Souveränität, Gewaltverbot und der notwendigen Neuinterpretation im Kontext von Menschenrechten.
4 Einfallstor Friedensbruch – Praxis des Sicherheitsrates: Untersuchung, wie der Sicherheitsrat massive Menschenrechtsverletzungen zunehmend als Bedrohung des Weltfriedens einstuft.
5 Rechtliche Perspektive: Diskussion von Lösungsansätzen jenseits der VN-Charta wie Gewohnheitsrecht, Nothilfe und die Rolle regionaler Organisationen.
6 Moralische Perspektive: Beleuchtung der ethischen Argumentation zum Schutz von Individuen gegenüber der staatlichen Souveränität.
7 Politische Perspektive: Analyse der politischen Selektivität und der Interessen, die Entscheidungen zu militärischen Interventionen tatsächlich bestimmen.
8 Zusammenfassung der unterschiedlichen Perspektiven: Synthese der Spannungsfelder zwischen Recht, Moral und politischer Realisierbarkeit.
9 Bedingungen für militärische Interventionen: Aufstellung eines Katalogs von Voraussetzungen für legitime militärische Interventionen.
10 Vorschläge der Vereinten Nationen: Vorstellung der jüngsten Reformansätze der VN zur Legitimation militärischer Eingriffe.
11 Schlussbetrachtung: Fazit zur Frage der Schließung der Lücke zwischen Gewaltverbot und notwendigem Schutz von Menschenrechten.
Schlüsselwörter
Militärische Intervention, Gewaltverbot, Menschenrechte, Vereinte Nationen, Souveränität, Sicherheitsrat, humanitäre Intervention, Nothilfe, Völkerrecht, Weltfrieden, ethno-nationale Konflikte, legitime Intervention, Interventionismus.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht das Spannungsfeld zwischen dem völkerrechtlichen Gewaltverbot und der Notwendigkeit, in Staaten einzugreifen, um massive Menschenrechtsverletzungen zu beenden.
Welche zentralen Themenfelder werden bearbeitet?
Im Zentrum stehen die Entwicklung des Souveränitätsbegriffs, die rechtliche Praxis des UN-Sicherheitsrates, moralethische Überlegungen zum Schutz von Individuen und die politische Realisierbarkeit militärischer Interventionen.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es, einen Kriterienkatalog zu entwickeln, der aufzeigt, unter welchen Bedingungen militärische Interventionen als legitimes Mittel zum Schutz der Menschenrechte akzeptiert werden können, ohne das Gewaltverbot auszuhöhlen.
Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?
Der Autor führt eine politikwissenschaftliche und völkerrechtliche Analyse durch, die auf der Auswertung von Fachliteratur, VN-Dokumenten und der Analyse historischer Fallbeispiele basiert.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in drei Teile: Die völkerrechtliche Entwicklung, die rechtliche, moralische und politische Perspektive auf Interventionen sowie die Herleitung eines Regelkatalogs für deren Durchführung.
Welche Begriffe charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind insbesondere die militärische Intervention, das Gewaltverbot der VN-Charta, massive Menschenrechtsverletzungen und die Schutzverantwortung von Staaten.
Warum spielt der Kosovo-Konflikt eine wichtige Rolle?
Der Kosovo-Konflikt von 1998 dient als zentrales Fallbeispiel für die Handlungsunfähigkeit des Sicherheitsrates und verdeutlicht die Problematik nicht-mandatierter militärischer Eingriffe durch Bündnisse wie die NATO.
Wie bewertet die Arbeit die Rolle des UN-Sicherheitsrates?
Der Sicherheitsrat wird zwar als die kompetente, aber aufgrund politischer Vetos oft blockierte Institution beschrieben, die ein Entscheidungsmonopol innehat, das selten zu objektiven Ergebnissen führt.
- Quote paper
- Lukas Schulte (Author), 2005, Die Lücke zwischen dem Gewaltverbot des Völkerrechts und einem möglichen Bedarf an gewalttätiger Beendigung von Menschenrechtsverletzungen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/44408