Der Deal bzw. die Verständigung im Strafprozeß ist eine Absprache zwischen den Strafverfolgungsorganen und dem Beschuldigten bzw. seinem Verteidiger mit dem Ziel, Einigkeit über die Art und Weise der Verfahrensgestaltung oder die Verfahrensbeendigung herzustellen.
Eine Absprache ist faktisch in jedem Stadium des Verfahrens möglich.
Gekennzeichnet ist die Absprache durch wechselseitiges Nachgeben der Beteiligten. Am häufigsten sind insoweit einerseits das Geständnis und andererseits im Ermittlungsverfahren ein ”diskretes” Vorgehen bzw. im Hauptverfahren Zusagen im Hinblick auf das Strafmaß.
Absprachen sind in der StPO nicht normiert, gewinnen aber in der Praxis immer größere Bedeutung, insbesondere zur Verfahrensvereinfachung und -beschleunigung.
Vorteile werden darin gesehen, eine Entscheidung in angemessener Zeit zu finden, die Strafrechtspflege zu entlasten, die Akzeptanz des Urteil zu erhöhen, die Interessen des Opfers besser zu berücksichtigen, einer Prangerwirkung entgegenzuwirken und die in anderen Rechtsbereichen zu beobachtende Tendenz zu konsensorientierter Verfahrensweise und Ergebnisfindung nutzbar zu machen.
Neben den genannten Vorteilen wird seitens der Befürworter des Deal angeführt, daß andere Verfahrensordnungen, die gleichfalls dem Untersuchungsgrundsatz unterliegen, ausdrücklich die Zulässigkeit von Vereinbarungen normieren, vgl. §§ 93 FGO, 106 VwGO, 101 SGG.
Inhaltsverzeichnis
1. Begriff, Bedeutung
2. Zulässigkeit
3. Kollision mit Verfahrensgrundsätzen
4. Weitere Bedenken
5. Versuche der Vereinheitlichung der Absprachenpraxis
5.1 Leitlinien der Rechtsprechung
5.2 Richtlinien der Staatsanwaltschaft
5.3 Thesen der Bundesrechtsanwaltskammer
6. Verbindlichkeit
7. Vorschlag für eine gesetzliche Regelung
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Die Arbeit untersucht die rechtliche Zulässigkeit und Problematik von Absprachen („Deals“) im deutschen Strafprozess, analysiert die Kollision mit geltenden Verfahrensgrundsätzen und diskutiert Möglichkeiten einer gesetzlichen Normierung zur Sicherung rechtsstaatlicher Standards.
- Grundlagen und Definition der Verständigung im Strafverfahren
- Konfliktpotenzial mit elementaren Verfahrensgrundsätzen wie dem Legalitätsprinzip und der Unschuldsvermutung
- Die Rolle der verschiedenen Akteure (Richter, Staatsanwaltschaft, Verteidigung) bei der Absprachenpraxis
- Leitlinien der Rechtsprechung und Standpunkte der Anwaltschaft
- Vorschläge zur gesetzlichen Regelung und Verbesserung der Rechtssicherheit
Auszug aus dem Buch
Kollision mit Verfahrensgrundsätzen
Absprachen im Strafprozeß können im geltenden Strafprozeßrecht mit folgenden Verfahrensgrundsätzen kollidieren:
Faires Verfahren; Absprachen im Strafprozeß bergen die Gefahr in sich, daß der Beschuldigte nur noch Objekt des Verfahrens zwischen Richter, Staatsanwalt und Verteidiger ist.
Legalitätsprinzip; Der staatliche Strafanspruch ist grundsätzlich indisponibel. Eine Verletzung des Legalitätsprinzips liegt vor, wenn unverhältnismäßig geringe Strafen als Belohnung für ein Geständnis ausgeurteilt werden.
Unschuldsvermutung; Grundlage des Deal ist gerade die Annahme, daß der Beschuldigte sich strafbar gemacht hat. Er gerät unter Druck, sich selbst zu belasten.
Untersuchungsgrundsatz; Soweit bei vorliegendem Geständnis nicht weiter ermittelt wird, kann der Untersuchungsgrundsatz, § 244 II StPO, verletzt sein.
Öffentlichkeit, Mündlichkeit, Unmittelbarkeit; Werden Absprachen - wie fast immer - außerhalb der Hauptverhandlung getroffen, dann erfolgen sie nicht unter Einbeziehung der Öffentlichkeit, nicht mündlich und nicht unmittelbar.
Aussagefreiheit des Beschuldigten nach § 136 a StPO.
Zusammenfassung der Kapitel
Begriff, Bedeutung: Definiert die informelle Absprache zwischen Strafverfolgungsorganen und Beschuldigten als Mittel zur Verfahrensgestaltung und -beendigung.
Zulässigkeit: Erörtert, inwieweit organisatorische Absprachen und Prognosen des Gerichts zulässig sind, während „erkaufte“ Geständnisse kritisch betrachtet werden.
Kollision mit Verfahrensgrundsätzen: Analysiert die Gefahren für zentrale rechtsstaatliche Prinzipien wie das faire Verfahren und die Unschuldsvermutung.
Weitere Bedenken: Beleuchtet die Gefahr der Befangenheit des Richters und die soziale Ungleichheit zugunsten begüterter Angeklagter.
Versuche der Vereinheitlichung der Absprachenpraxis: Fasst die unterschiedlichen Vorgaben von Rechtsprechung, Staatsanwaltschaft und Anwaltschaft zur Strukturierung der Praxis zusammen.
Verbindlichkeit: Erläutert die prozessuale Problematik der mangelnden Bindungswirkung von Absprachen aufgrund des Offizialprinzips.
Vorschlag für eine gesetzliche Regelung: Unterbreitet konkrete gesetzgeberische Ansätze zur Einführung von Rechtsgesprächen und zur Sicherung der Verteidigungsrechte.
Schlüsselwörter
Strafprozess, Verständigung, Deal, Legalitätsprinzip, Geständnis, Verfahrensgrundsätze, Untersuchungsgrundsatz, Unschuldsvermutung, Strafmaß, Rechtsgespräch, Strafrechtspflege, Verteidigung, StPO.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit thematisiert die informelle Absprachenpraxis in deutschen Strafverfahren, ihre praktische Bedeutung zur Prozessbeschleunigung sowie die damit verbundenen rechtsstaatlichen Bedenken.
Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?
Im Zentrum stehen die Zulässigkeit von Deals, die Kollision mit der Strafprozessordnung sowie die Bemühungen, diese Praxis durch Leitlinien und gesetzliche Regelungen in geordnete Bahnen zu lenken.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist die Darstellung der aktuellen Problematik von Strafprozessabsprachen und die Entwicklung von Vorschlägen, um Willkür auszuschließen und die Rechtssicherheit zu erhöhen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine juristische Analyse, die auf der Auswertung von Rechtsprechung, Richtlinien der Staatsanwaltschaft und Stellungnahmen der Anwaltschaft basiert.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil erörtert die Vereinbarkeit von Absprachen mit dem Untersuchungsgrundsatz, der Öffentlichkeitsmaxime sowie die spezifischen Anforderungen an Verteidiger und Richter bei Verständigungsgesprächen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die zentralen Begriffe sind Strafprozess, Verständigung, Legalitätsprinzip, Verfahrensgrundsätze und Rechtsgespräch.
Warum ist das Offizialprinzip bei Absprachen problematisch?
Das Offizialprinzip besagt, dass der staatliche Strafanspruch nicht zur Disposition der Parteien steht, was im Widerspruch zu informellen Deals steht, bei denen über das Strafmaß "gehandelt" wird.
Welchen konkreten Vorschlag macht der Autor für die gesetzliche Neuregelung?
Der Autor schlägt die explizite Einführung eines "Rechtsgesprächs" in der Hauptverhandlung sowie eine Erörterung der Rechtslage bereits vor Prozessbeginn vor, um Transparenz zu schaffen.
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- ass. jur. Matthias Höreth (Author), 1998, Die Verständigung im Strafprozeß, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/4441