Der Deal bzw. die Verständigung im Strafprozeß ist eine Absprache zwischen den Strafverfolgungsorganen und dem Beschuldigten bzw. seinem Verteidiger mit dem Ziel, Einigkeit über die Art und Weise der Verfahrensgestaltung oder die Verfahrensbeendigung herzustellen.
Eine Absprache ist faktisch in jedem Stadium des Verfahrens möglich.
Gekennzeichnet ist die Absprache durch wechselseitiges Nachgeben der Beteiligten. Am häufigsten sind insoweit einerseits das Geständnis und andererseits im Ermittlungsverfahren ein ”diskretes” Vorgehen bzw. im Hauptverfahren Zusagen im Hinblick auf das Strafmaß.
Absprachen sind in der StPO nicht normiert, gewinnen aber in der Praxis immer größere Bedeutung, insbesondere zur Verfahrensvereinfachung und -beschleunigung.
Vorteile werden darin gesehen, eine Entscheidung in angemessener Zeit zu finden, die Strafrechtspflege zu entlasten, die Akzeptanz des Urteil zu erhöhen, die Interessen des Opfers besser zu berücksichtigen, einer Prangerwirkung entgegenzuwirken und die in anderen Rechtsbereichen zu beobachtende Tendenz zu konsensorientierter Verfahrensweise und Ergebnisfindung nutzbar zu machen.
Neben den genannten Vorteilen wird seitens der Befürworter des Deal angeführt, daß andere Verfahrensordnungen, die gleichfalls dem Untersuchungsgrundsatz unterliegen, ausdrücklich die Zulässigkeit von Vereinbarungen normieren, vgl. §§ 93 FGO, 106 VwGO, 101 SGG.
Inhaltsverzeichnis
- Begriff, Bedeutung
- Zulässigkeit
- Kollision mit Verfahrensgrundsätzen
- Weitere Bedenken
- Versuche der Vereinheitlichung der Absprachenpraxis
- Leitlinien der Rechtsprechung
- Richtlinien der Staatsanwaltschaft
- Thesen der Bundesrechtsanwaltskammer
- Verbindlichkeit
- Vorschlag für eine gesetzliche Regelung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Dieses Referat untersucht den Deal, eine Verständigung im Strafprozess, hinsichtlich seiner rechtlichen Zulässigkeit, seiner Kollision mit Verfahrensgrundsätzen und seiner Auswirkungen auf die Strafrechtspflege. Es analysiert die verschiedenen Perspektiven von Rechtsprechung, Staatsanwaltschaft und Anwaltschaft sowie die Herausforderungen, die sich aus der Absprachenpraxis im Strafprozess ergeben.
- Rechtliche Zulässigkeit von Absprachen im Strafprozess
- Kollision von Absprachen mit Verfahrensgrundsätzen
- Kritikpunkte und Bedenken hinsichtlich der Absprachenpraxis
- Vorschläge zur Vereinheitlichung und gesetzliche Regelung der Absprachen
- Auswirkungen der Absprachen auf die Strafrechtspflege
Zusammenfassung der Kapitel
- Begriff, Bedeutung: Der Deal im Strafprozess wird als Absprache zwischen Strafverfolgungsorganen und Beschuldigtem definiert. Er beinhaltet ein wechselseitiges Nachgeben und dient der Verfahrensgestaltung oder -beendigung. Absprachen sind in jedem Verfahrensstadium möglich.
- Zulässigkeit: Verständigungen über den organisatorischen Ablauf des Verfahrens werden als zulässig angesehen, sofern sie Verfahrensgrundsätze nicht verletzen. Labile Absichtserklärungen des Gerichts im Sinne einer Prognose des Verfahrensausgangs sind ebenfalls zulässig. Umstritten sind Absprachen, in denen der Beschuldigte sich Gegenleistungen erkauft.
- Kollision mit Verfahrensgrundsätzen: Absprachen können mit Verfahrensgrundsätzen wie dem fairen Verfahren, dem Legalitätsprinzip, der Unschuldsvermutung, dem Untersuchungsgrundsatz und den Prinzipien der Öffentlichkeit, Mündlichkeit und Unmittelbarkeit kollidieren. Sie können auch die Aussagefreiheit des Beschuldigten beeinflussen.
- Weitere Bedenken: Es bestehen Bedenken hinsichtlich der Befangenheit von Richtern, der möglichen Verfälschung des Strafverfahrens, der Diskriminierung von Angeklagten ohne finanzielle Mittel sowie der Überlastung von Gericht und Staatsanwaltschaft in Wirtschaftsprozessen.
- Versuche der Vereinheitlichung der Absprachenpraxis: Rechtsprechung, Staatsanwaltschaften und Anwaltschaft haben Leitlinien und Thesen zur Absprachenpraxis veröffentlicht, die die rechtlichen Grenzen und ethischen Anforderungen der Absprachen aufzeigen.
- Verbindlichkeit: Absprachen sind nicht verbindlich im Sinne einer prozessualen Durchsetzbarkeit. Das Gericht behält sich die Freiheit vor, nach besserer Einsicht zu einer anderen Entscheidung zu gelangen.
- Vorschlag für eine gesetzliche Regelung: Es wird ein Vorschlag für eine gesetzliche Regelung der Absprachen im Strafprozess unterbreitet, der die Erörterung der Sach- und Rechtslage in der Hauptverhandlung und die Möglichkeit der Bestellung eines Verteidigers im Rahmen der Erörterung beinhaltet.
Schlüsselwörter
Der Deal, Verständigung, Strafprozess, Verfahrensgrundsätze, Legalitätsprinzip, Unschuldsvermutung, Untersuchungsgrundsatz, Öffentlichkeit, Mündlichkeit, Unmittelbarkeit, Aussagefreiheit, Befangenheit, Rechtssicherheit, Strafrechtspflege, Absprachenpraxis, Leitlinien, Richtlinien, Thesen.
- Arbeit zitieren
- ass. jur. Matthias Höreth (Autor:in), 1998, Die Verständigung im Strafprozeß, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/4441