Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1 Einleitung
2 Begriffserklärung
3 Die Bedeutung von Arbeit für den Menschen
3.1 Allgemeine Aspekte
3.2 Die Säulen der Identität
4 Möglichkeiten um (wieder) in Arbeit zu kommen
4.1 Rehabilitationseinrichtung für psychisch Kranke und Behinderte (RPK)
4.2 Berufliches Trainingszentrum (BTZ)
4.3 Berufsförderungswerk (BFW)
4.4 Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM)
4.5 Integrationsfirmen
4.6 Integrationsfachdienste
4.7 Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM)
4.7.1 Das BEM im Allgemeinen
4.7.2 Das BEM am Beispiel der stufenweisen Wiedereingliederung
5 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
5.1 Leistungen an den Betroffenen
5.2 Leistungen an den Arbeitgeber
6 Fazit und Ausblick
Literaturverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser leseprobe nicht enthalten
1 Einleitung
Arbeit ist seit jeher ein elementarer Bestandteil des menschlichen Lebens und auch der Gesellschaft. Es ist etwas Alltägliches, das nahezu jeder macht. Es verschafft uns viele Freiheiten und kann uns das Gefühl geben etwas Sinnvolles zu tun. Auf der anderen Seite kann uns Arbeit aber auch einschränken. Es zwingt uns, sich an bestimmte Strukturen zu halten und sich gegebenenfalls unterzuordnen
Ein weiteres Thema, das mittlerweile einen immer größeren Teil in unserem Leben einnimmt sind psychisches Störungen. Was früher noch verpönt war, ist heute omnipräsent. Burn-Out, Depression und noch einige weitere Störungsbilder sind nahezu zu Volkskrankheiten geworden. Es erscheint auch nicht verwunderlich, dass solche Störungen immer weiter zunehmen in einer Zeit, die von Digitalisierung, Leistung und gesellschaftlichen Zwängen geprägt ist. Ständige Erreichbarkeit, vermehrter Informationsfluss und schließlich Reizüberflutung sind für die Gesundheit nicht gerade förderlich.
Während manche Menschen eine Störung wie Burn- Out nach 4-6 Wochen „wieder auskuriert“ haben und anschließend wieder in ihr altes Arbeitsumfeld nahezu Problemlos zurückkehren können und den Kollegen/ Kolleginnen mit einer kleinen Prise Stolz erzählen, dass sie wegen all dem Fleiß und Engagement krank wurden, gibt es auch andere, die nach mehreren Aufenthalten in psychiatrischen Fachkliniken in kein bestehendes Arbeitsverhältnis zurückkehren können oder Menschen, die Unterstützung bei der Rückkehr in den Betrieb gebrauchen können.
„Der Mensch ist nicht behindert, sondern er wird von der Gesellschaft behindert, denn diese schafft Barrieren (oder baut sie nicht ab) und verwehrt so Menschen mit individuellen Beeinträchtigungen eine aktive Teilhabe.“ (Heuchmer/ Neeser 2014, S.15)
Spätestens durch diese neue, soziale Definition von Behinderung durch die UN- Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), die die frühere defizitorientierte Definition ablöst, ist der Begriff Inklusion wieder in den Medien angekommen. (Heuchmer/ Neeser 2014, S.15)
Doch was genau macht die Integration und was meint Inklusion. Sind Integration und/ oder Inklusion in einer Gesellschaft, die immer schnelllebiger wird überhaupt möglich?
Hieraus ergibt sich der Forschungsgegenstand dieser Arbeit. Es soll darum gehen, ob Menschen mit psychischen Störungen in einer modernen Leistungsgesellschaft überhaupt vollständig in das Arbeitsleben integriert werden können und inwieweit dies in der Bundesrepublik Deutschland verwirklicht wird. Dazu ist es notwendig zuerst wichtige Begriffe zu definieren. Anschließend soll die Bedeutung von Arbeit für den Menschen beschrieben werden und anhand eines Modells kurz dargestellt werden. Darüber hinaus werden einige Maßnahmen zur Unterstützung von Menschen mit psychischen Störungen bei der Rückkehr oder dem Eintritt ins Arbeitsleben dargestellt und kritisch beleuchtet. Außerdem sollen die verschiedenen Rehabilitationsmaßnahmen von gesetzlicher Seite betrachtet werden und anschließend grundlegende Gesetze zu Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben aufgezeigt. Zuletzt wird es noch ein Fazit und einen Ausblick für die Zukunft geben.
2 Begriffserklärung
Die wörtliche Übersetzung von Rehabilitation ist „Wiederbefähigung“. Die Rehabilitation reicht also über die Wiederherstellung von Schädigungen hinaus und konzentriert sich auf das Nutzen von physischen und psychischen Strukturen. (Hallier 2013, S.45)
Die Rehabilitation konzentriert sich also auf das Aufbauen und Ausbauen von Handlungskompetenzen des Klienten in verschiedenen Lebensbereichen, durch Unterstützung seiner Umwelt. Ein Lebensbereich, auf den die Rehabilitation Einfluss nehmen kann ist das Arbeitsleben, hier spricht man dann von beruflicher Rehabilitation. (Zeelen/ Van Weeghel 1994, S.65)
Ob ein Mensch an einer psychischen Störung leidet oder nicht, entscheidet sich durch die Beurteilung seines Verhaltens. Die Objektivität dieser Beurteilung ist wünschenswert, jedoch nicht immer gleichermaßen möglich. Wichtig hierbei ist, dass die Beurteilung durch den Inhalt und den Kontext des vermeintlich gestörten Verhaltens beeinflusst wird. (Gerring/ Zimbardo 2008, S.550f.) Ganz allgemein kann man heutzutage bei psychischen Störungen nicht mehr nur von einer Störung mit organischen Ursachen sprechen, geschweige denn von einer ausschließlichen Störung sozialer Gegebenheiten. (Zeelen/ Van Weeghel 1994, S.65) Vielmehr kann man psychische Störungen als Folge fehlender oder nichtausreichender Ressourcen und Bewältigungsstrategien verstehen, die benötigt werden, um alltäglichen Anforderungen gerecht zu werden. (Reichert 2015, S.44)
Menschen gelten als behindert, wenn sie gemäß §2 Abs.1 SGB IX körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie daran hintern gleichberechtigt an der Gesellschaft teilzuhaben und diese Einschränkung in der Teilhabe mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate dauert.
Die wohl dominanteste Form des menschlichen Handelns ist über mehrere Jahrhunderte hinweg die Arbeit geblieben. Ganz allgemein kann man unter Arbeit ein bewusstes und gezieltes Handeln verstehen, dass darauf abzielt gesellschaftlich verwertbare Dienstleistungen und Produkte hervorzubringen. (Zeelen/ Van Weeghel 1994, S.32) Wichtig anzumerken ist auch, dass sich Arbeit ständig verändert, sowohl im Laufe der Zeit als auch in den verschiedenen Gesellschaftsformen. Arbeit verändert sich zum einen in der Art ihrer Produkte und Dienstleistungen, wie in den technischen Geräten und Hilfsmitteln, die sie benötigt um ihre Güter und Dienste herzustellen. Zum Anderen verändern sich die sozialen Strukturen, in denen gearbeitet wird. Die Art des Zusammenarbeitens verändert sich, genau wie die Hierarchien, die im Arbeitsprozess herrschen. (Zeelen/ Van Weeghel 1994, S.33)
Die moderne Gesellschaft beschreibt sich selbst als Leistungsgesellschaft, also als Gesellschaft, in der die Zuschreibung eines bestimmten Status durch eine maßgeblich erbrachte Leistung erfolgt. Diese Anknüpfung der sozialen Chancen an ein Leistungsprinzip wird als gerecht bewertet und soll die Verteilungsprozesse rechtfertigen. Einzelne bereiche der Gesellschaft sind auf die Erzeugung von Leistung und Wachstum ausgerichtet. Interne Hindernisse gegen den Steigerungsgedanken gibt es nicht. (Dorn/Tacke 2018, S.1f.) Aber Leistung beschränkt sich längst nicht mehr auf einzelne Individuen, heutzutage stellen Organisationen und der Staat wesentliche Akteure der Leistungsgesellschaft dar. Auf der einen Seite erstellen, bewerten und teilen sie Leistungen an Individuen zu, auf der anderen Seite prüfen und vergleichen sie auch selbst Leistungen. (Dorn/Tacke 2018, S.4f.)
Inklusion bedeutet, dass jeder Mensch genauso wie er ist zur Gesellschaft dazu gehört, jeder Mensch kann überall teilhaben und dabei sein, so z.B. beim Wohnen, in der Freizeit und auch bei der Arbeit. (Aktion Mensch 2018) Das Wort Inklusion stammt von dem Wort „includere“, was so viel wie „einschließen“ oder „einbeziehen“ meint. (Cornelsen 2018)
Bei der Integration hingegen soll eine Randgruppe von Menschen in eine bestehende Gesellschaft einbezogen werden. Das Wort Integration kommt aus dem lateinischen und bedeutet zu Deutsch „Einbeziehung“. (Cornelsen 2018)
3 Die Bedeutung von Arbeit für den Menschen
3.1 Allgemeine Aspekte
Dass Arbeit krank machen kann hört man immer wieder. Vor allem im Zeitalter der Handys und Laptop ist dies kein weithergeholter Gedanke mehr. Das Privat- und das Berufsleben vermischen sich heutzutage immer mehr, viele Menschen sind rund um die Uhr über ihr Handy erreichbar und können dank der Erfindung des „Homeoffice“ spontan am Laptop arbeiten. Durch die Vermischung von privater und beruflicher Sphäre nimmt für viele Menschen der Stress immer mehr zu. Oftmals kommt es dann dazu, dass der durch die ständige Doppelbelastung entstehende Stress und Frust an Kollegen ausgelassen wird. (Heuchmer/ Neeser 2014, S.6)
Folgen daraus sind oftmals Mobbing, Angst vor der Arbeit und immer wiederkehrendes Grübeln darüber, wie man dem Kollegen am besten begegnet. (Heuchmer/ Neeser 2014, S.6) Aber nicht nur Arbeit kann krank machen, sondern auch Arbeitslosigkeit. Arbeitslosigkeit stellt einen der größten Risikofaktoren für psychische Störungen dar. Bei 40% der Menschen, die Arbeitslosengeld II beziehen, werden psychische Störungen diagnostiziert. (Heuchmer/ Neeser 2014, S.6)
Grund dafür könnte beispielsweise der Verlust der positiven Auswirkungen von Arbeit auf das Leben sein. Arbeit eröffnet uns ein Mehr an finanziellen Möglichkeiten. (Heuchmer/ Neeser 2014, S.5) So ist man mit Arbeit fähig seinen Lebensunterhalt selbst zu verdienen und ein selbstbestimmtes Leben unabhängig von seiner Familie und der Gesellschaft zu führen. (Zeelen/ Van Weeghel 1994, S.34) Im besten Fall kann man bei der Arbeit seine Interessen und Begabungen verwirklichen. Bei einer Tätigkeit, die man als sinnvoll erachtet und, die einem Spaß macht, fühlt man sich gebraucht und sieht somit einen Sinn im eigenen Handeln. Neben der festen Tagesstruktur die einem die Arbeit gibt sind auch die sozialen Kontakte bei der Arbeit nicht unwesentlich für unser Wohlbefinden. (Heuchmer/ Neeser 2014, S.5) Nicht nur der Kontakt zu den Kollegen/Kolleginnen oder zum/zur Vorgesetzten sind positiv sondern auch das Arbeiten im Team an sich. Man ist auf seine Kollegen angewiesen und strebt mit ihnen ein gemeinsames Ziel an, dies gibt einem das Gefühl von Zugehörigkeit. (Zeelen/ Van Weeghel 1994, S.35.) Solche Aspekte der Arbeit können aber subjektiv bewertet werden, beispielsweise können soziale Kontakte im Arbeitsleben mehr oder weniger angenehm sein. (Zeelen/ Van Weeghel 1994, S.35)
Das Gefühl von Zugehörigkeit beschränkt sich jedoch nicht nur auf den Betrieb, sondern lässt sich auf die Gesellschaft übertragen. Durch Arbeit erlangt man einen gewissen „Status“ in der Gesellschaft. (Zeelen/ Van Weeghel 1994, S.35)
Es haben aber auch nicht nur die bereits genannten Aspekte einen positiven Einfluss auf den Menschen, jeder Mensch hat ganz individuelle Gründe, warum Arbeit für ihn einen positiven Einfluss auf sein Leben hat. Beispielsweise ist man bei der Arbeit gezwungen nicht einer Sucht nachzugeben oder man hat die Möglichkeit zeitweise aus seiner belastenden häuslichen Situation zu entkommen. Viele Menschen mit psychischen Störungen nutzen die Arbeit außerdem als Mittel, um zu sehen, ob sie schon wieder voll leistungsfähig sind. (Zeelen/ Van Weeghel 1994, S.36)
3.2 Die Säulen der Identität
Nach Petzold besteht die menschliche Identität aus fünf Säulen. Die erste Säule stellt die Säule der Leiblichkeit, die zweite ist die Säule der sozialen Beziehungen/Netzwerken. Die dritte Säule ist die Säule der Arbeit, Leistung und Freizeit. Die vierte Säule ist die Säule der materiellen Sicherheit. Und die fünfte Säule ist die Säule der Werte und Normen. (Reichert 2015, S.50f.)
Die dritte Säule, die hauptsächlich auf Arbeit abzielt, besagt, dass Arbeit die persönliche Entwicklung und den Erwerb von Kenntnissen und Fähigkeiten fördert. Außerdem kann Arbeit das Selbstvertrauen steigern und eine sinnstiftende Tätigkeit darstellen. Auf der anderen Seite besteht die Gefahr, dass Menschen ihren kompletten Selbstwert aus ihrer Arbeit schöpfen und sich nur als wertvoll erachten, wenn sie etwas leisten. (Reichert 2015, S.55f.) Die fünf Säulen der Identität beeinflussen sich wechselseitig. So ist beim Verlust der Arbeitsfähigkeit nicht nur die dritte Säule betroffen, sondern auch die Säule der materiellen Sicherheit, der sozialen Beziehungen und der Leiblichkeit. Im Betrieb selbst bringt der Mitarbeiter/ die Mitarbeiterin auch alle diese Aspekte der Identität ein. Zum Beispiel ist bei der Arbeit im Team die Säule der sozialen Beziehungen/ Netzwerke gefragt, seine Gesundheit bzw. psychische und physische Leistungsfähigkeit spiegeln sich in der Säule der Leiblichkeit wieder und die Entlohnung, die er/sie für seine/ihre Arbeit bekommt, ist Teil der materiellen Sicherheit. (Reichert 2015, S.60f.)
4 Möglichkeiten um (wieder) in Arbeit zu kommen
4.1 Rehabilitationseinrichtung für psychisch Kranke und Behinderte (RPK)
RPKs stellen für Menschen mit psychischen Störungen und Behinderungen eine Möglichkeit zur medizinischen und beruflichen Rehabilitation dar. Zur Zielgruppe der RPKs gehören Menschen, die nach einem Klinikaufenthalt noch nicht ausreichend stabil sind und daher einen weiteren Bedarf an beruflicher Rehabilitation haben, um dem Anspruch des Alltags und des Berufslebens gerecht zu werden. Um an einer RPK- Maßnahme teilnehmen zu können darf aber kein Bedarf für eine Krankenhausbehandlung vorliegen. Auch Menschen, die über kein intaktes soziales Umfeld verfügen und nicht zur selbständigen Lebensführung in der Lage sind, gehören zu der Zielgruppe der RPKs, da soziale Isolation das Risiko der Dekompensation erhöhen kann. Auch wenn der Klient/ die Klientin schon während der Schulzeit erkrankt ist und somit noch keine Chance auf eine berufliche Ausbildung hatte, kann er/sie von den RPKs profitieren. Menschen unter 15 Jahren oder über 65 Jahren können nicht in eine RPK- Maßnahme aufgenommen werden. Außerdem gehören Personen, die eine psychische Störung durch eine somatische Grunderkrankung erlangen nicht zur Zielgruppe der RPKs, sowie Menschen mit geistiger Behinderung, mit einer im Vordergrund stehenden Suchterkrankung oder Menschen, die stark pflegebedürftig sind. (Steinert 2010, S.488f.)
Je nach Zielsetzung oder Verlauf der Maßnahme, werden die Kosten entweder von der Agentur für Arbeit oder der Kranken- oder Rentenversicherung übernommen. Durch regelmäßige Dokumentation des Rehabilitationsverlaufs wird der Kostenträger auf dem Laufenden gehalten. Bei Wechsel der Prognose/ Zielsetzung kann es dazu kommen, dass der Kostenträger wechselt. (Steinert 2010, S.488f.)
Das Ziel der RPK- Maßnahme ist es den Klienten/die Klientin zu einer selbständigen und selbstbestimmten Lebensführung, der alleinigen Bewältigung des Alltags und der Teilnahme am Arbeitsleben und dem gesellschaftlichen Leben, zu befähigen. (Steinert 2010, S.489)
Für die Verwirklichung des ganzheitlichen Arbeitsansatzes, der medizinische und berufliche Reha, sowie psychosoziale Beratung umfasst, ist ein multiprofessionelles Team von Nöten. In einer RPK-Einrichtung arbeiten also Ärzte/Ärztinnen, Psychotherapeuten/Psychotherapeutinnen, Sozialpädagogen/Sozialpädagoginnen, Ergotherapeuten/Ergotherapeutinnen und diverses Pflegepersonal zusammen. (Steinert 2010, S.489)
Die Zielsetzungen sind je nach Situation des Klientels ganz unterschiedlich. So kann der Klient/ die Klientin bei der Berufsfindung unterstütz werden, indem man mit ihm Berufswünsche entwickelt und nach seinen Stärken schaut. Außerdem kann der Klient/ die Klientin bei der Arbeitserprobung unterstützt werden. Das heißt ganz konkret, dass der Klient/ die Klientin einen bestimmten Beruf erlernt und aufkommende Fragen geklärt werden, darüberhinaus wird ein Anforderungsprofil des angestrebten Berufes erstellt. Auch die Berufsvorbereitung ist eine mögliche Zielsetzung der RPK- Maßnahme. Bei der Berufsvorbereitung wird der zu betreuende dabei unterstützt behinderungs – und lernbedingte Einschränkungen abzubauen. Durch Vorbereitung im praktischen und theoretischen Sinne, wird der Klient/ die Klientin dazu befähigt eine Ausbildung, Umschulung oder einen Arbeitsplatz aufzunehmen. Ein letztes Ziel kann die berufliche Anpassung sein. Hier erlangt der Klient wichtige Fertigkeiten in der Praxis und wird dabei unterstützt betriebliches Wissen wiederzuerlangen. Ebenso wird der Klient im Umgang mit gesellschaftlichen Anforderungen begleitet und unterstützt. (Steinert 2010, S.490)
4.2 Berufliches Trainingszentrum (BTZ)
Die BTZ sind Einrichtungen, die ausschließlich für die berufliche Rehabilitation zuständig sind. Die Zielgruppe stellen Menschen mit Psychosen, Neurosen, Persönlichkeitsstörungen und psychosomatischen Störungen dar. Von der Maßnahme ausgeschlossen sind Menschen mit geistiger Behinderung, Suchterkrankung und Menschen mit hirnorganischen Störungen. Voraussetzung für die Aufnahme in eine BTZ Maßnahme ist, dass bei dem Klienten/ der Klientin aktuell keine Krankenhausbedürftigkeit vorliegt und, dass der Klient/ die Klientin mindestens vier Stunden täglich belastbar ist. (Steinert 2010, S.490) Vor der Aufnahme in eine BTZ findet ein Vorstellungsgespräch mit dem Bewerber/ der Bewerberin und mit Vertretern des multiprofessionellen Teams des BTZs statt. Wenn für den Bewerber keine der Rehabilitationsmöglichkeiten in Frage kommt, schlägt ihm das BTZ alternative Möglichkeiten zur beruflichen Rehabilitation vor. Zu den vier Rehabilitationsleistungen der BTZ gehört die Anpassungsqualifizierung. Menschen, die bereits bevor sie erkrankt sind eine Ausbildung abgeschlossen haben, können hier wieder in diesen Beruf finden. Wichtig dafür ist aber, dass trotz der psychischen Störung weiterhin die Eignung für den Beruf besteht. Bereits vorhandene Kenntnisse werden aktualisiert und erweitert. Auch Menschen, die wegen ihrer psychischen Störung keine Ausbildung abschließen konnten oder die ihr Studium abgebrochen haben, können vom BTZ profitieren. Sie werden im BTZ dazu befähigt eine Ausbildung oder eine Umschulung abzuschließen. Die anderen drei Angebote der BTZs sind den Angeboten der RPKs sehr ähnlich, sie umfassen Unterstützung bei der Berufsfindung, der Arbeitserprobung und der beruflichen Orientierung. (Steinert 2010, S.490f.)
4.3 Berufsförderungswerk (BFW)
BFWs bieten Deutschlandweit Einrichtungen zur beruflichen Rehabilitation an. Die Einrichtungen konzentrieren sich vor allem auf die berufliche Wiedereingliederung und auf Weiterbildungsmaßnahmen. (Berg 2013, S.145) Die BFWs bieten ein breites Leistungsspektrum an. Von präventiven Leistungen über Orientierungsverfahren bis hin zur Nachsorge können die BFWs mit Maßnahmen dienen. Zum Klientel gehören Menschen mit psychischen Störungen aber auch Menschen mit neurologischen Störungen oder diversen körperlichen Behinderungen. (Berg 2013, S.151)
Für Menschen mit psychischen Störungen gibt es neben den allgemeinen Maßnahmen auch spezielle Angebote. (Steinert 2010, S.492) Nach der sechs wöchigen Arbeitserprobung und Berufsfindung findet ein Rehabilitationsvorbereitungstraining statt. Das Rehabilitationsvorbereitungstraining dauert 10 Wochen und soll den Klienten/ die Klientin an die Ausbildungssituation gewöhnen, da es Menschen mit psychischen Störungen oft schwer fällt sich auf unbekannte Situationen einzulassen. Außerdem geht es darum, die allgemeinen beruflichen Anforderungen kennenzulernen und die Persönlichkeit des Klienten/ der Klientin zu stärken und die Leistungsfähigkeit auszubauen. Vor dem Beginn der beruflichen Ausbildung oder Umschulung bietet das BFW einen 12 wöchigen Rehabilitationslehrgang an. Hier können sich die Klienten/ die Klientinnen speziell auf ihren angestrebten Ausbildungsberuf vorbereiten. Hier können Wissenslücken geschlossen werden und verschiedene Lernmethoden ausprobiert und angeeignet werden. Während den Ausbildungen des BFW machen die Klienten/ die Klientinnen diverse Praktika in umliegenden Betrieben und nach der Ausbildung werden die Klienten durch das BFW bei der Suche nach einer festen Arbeitsstelle unterstützt. (Steinert 2010, S.492f.)
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