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Vernehmungspsychologie

Título: Vernehmungspsychologie

Ponencia (Handout) , 1997 , 19 Páginas , Calificación: 12 Punkte

Autor:in: ass. jur. Matthias Höreth (Autor)

Derecho - Derecho procesal civil
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Resumen Extracto de texto Detalles

Die Vernehmungspsychologie stützt sich im wesentlichen auf systematische Praxisbeobachtungen, insbesondere sog. Vergleichsbefragungen, bei denen dieselbe Person zum selben Thema unter verschiedenen Situationsbedingungen befragt wurde.
Experimente haben sich hingegen nur in Teilbereichen bewährt, die künstlich herbeigeführte Situation entspricht in psychologischer Hinsicht der Vernehmungsrealität häufig nicht in ausreichendem Maße.
Statistische Erhebungen spielen im Rahmen der Vernehmungspsychologie eine geringere Rolle als die Kasuistik. Das Material der Vernehmungspsychologie wird im wesentlichen aus Strafverfahren gewonnen. In diesen wird - im Unterschied zum Zivilverfahren - der Zeuge in der Regel mehrmals vernommen, so daß Vergleiche überhaupt erst möglich werden.
Die Aussagepsychologie ist nicht in der Lage, einen Katalog zu erstellen, anhand dessen sich optimale Ergebnisse erzielen ließen, die Vernehmungsmethode ist in der Praxis weitgehend von persönlicher Berufserfahrung bestimmt.

Extracto


Inhaltsverzeichnis

I. Einführung

II. Ziel der Vernehmung

III. Vernehmungstechnik

1. Kontaktebene

2. Freundliches Interesse

3. Persönlichkeit des Vernehmenden

IV. Verständlichkeit der Vernehmungssprache

1. Berücksichtigung sprachlicher Regionalfärbungen

2. Dialektberücksichtigung

3. Jargonberücksichtigung

4. Abstraktionsgrad der Sprache

5. Satzbau

6. Dolmetschereinsatz

V. Aufschließung und Enthemmung des Zeugen

1. Gründe der Gehemmtheit

2. Gestaltung der äußeren Vernehmungssituation

3. Die Befragung unter dem Aspekt der Enthemmung

VI. Verhalten gegenüber aufgeregten Zeugen

1. Gelassenheit in der Vernehmungsweise

2. Verhalten bei Affekten des Zeugen

3. Verhalten bei Falschaussagen

VII. Vorbereitung des Termins

1. Terminplanung

2. Angabe des Beweisthemas

3. Alternativdenken

VIII. Zeugenbelehrung

1. Zeitaufwand

2. Verständlichkeit

3. Motivierung zur wahrheitsgemäßen Aussage

4. Graduelle Belehrung

5. Aussagekorrektur vor Vereidigung

6. Belehrung über das Aussageverweigerungsrecht

7. Informationen über das Verfahren

8. Vernehmung zur Person

IX. Inhaltliche Gestaltung der Vernehmung

X. Spontaner Zeugenbericht und gesteuerte Befragung

1. Probleme des spontanen Zeugenberichts

2. Gesteuerte Befragung

2.1. Eröffnungsfragen

2.1.1. Offene Fragen

2.1.2. Geschlossene Fragen

2.2. Lenkungsfragen

2.3. Suggestivfragen

XI. Fixierung der Vernehmung

Zielsetzung und thematische Schwerpunkte

Das Werk vermittelt fundierte Kenntnisse der Vernehmungspsychologie und -technik, um die Wahrheit im zivilprozessualen Kontext durch eine methodisch strukturierte Zeugenbefragung zu explorieren. Der Fokus liegt darauf, die Aussagequalität durch den Abbau von Hemmungen, die Vermeidung von Suggestion und den Einsatz angemessener Fragetechniken zu optimieren.

  • Psychologische Grundlagen der Vernehmungssituation und Zeugenpsychologie
  • Methodik der Gesprächsführung und Kontaktaufbau
  • Techniken zur Enthemmung und Stressreduktion beim Zeugen
  • Systematische Differenzierung verschiedener Fragetypen
  • Kriterien zur Bewertung der Glaubhaftigkeit einer Zeugenaussage

Auszug aus dem Buch

III. Vernehmungstechnik

Feste Vernehmungsregeln lassen sich für die Vielzahl von individuellen Vernehmungen nicht aufstellen. Bei der Vernehmung ist sowohl die Person des Vernehmenden als auch die des Zeugen entscheidend.

Zwei Extreme der Vernehmungsführung sollten vermieden werden, es sollte weder eine familiäre, noch eine eisige Vernehmung vorgenommen werden.

1. Kontaktebene

Der Vernehmende sollte sich der Auskunftsperson anpassen, sich aber nicht auf jedes Niveau herablassen, er muß in der Lage sein, seinen Verhandlungs- und Vernehmungsstil den Persönlichkeiten der Prozeßbeteiligten anzupassen. Zu starke Routine und Distanziertheit können schädlich sein.

Die Anpassungsfähigkeit des Richters sollte sich auch auf den Sprachgebrauch (vgl. unten) erstrecken.

2. Freundliches Interesse

Für den Richter sollte es nichts Interessanteres als die Auskunftsperson geben, er sollte Interesse und Teilnahme zeigen. Zuviel Reden seitens des Richters schadet nur, der Richter sollte etwa 30 %, der Zeuge 70 % des Vernehmungsgesprächs bestreiten.

Auch überhebliche Überlegenheit sollte vermieden werden, der Vernehmende sollte rücksichtsvoll sein, niemand will vor Gericht sein Gesicht verlieren, der Richter sollte eher der Auskunftsperson helfen, ihr Gesicht zu wahren.

Zusammenfassung der Kapitel

I. Einführung: Die Vernehmungspsychologie basiert primär auf systematischen Praxisbeobachtungen, da psychologische Experimente die Vernehmungsrealität nur unzureichend abbilden.

II. Ziel der Vernehmung: Im Zivilprozess dient die Vernehmung der Erforschung der Wahrheit durch Menschen, wobei subjektive Faktoren des Zeugen berücksichtigt werden müssen.

III. Vernehmungstechnik: Der Vernehmende muss eine angemessene Kontaktebene durch freundliches Interesse und Anpassungsfähigkeit wahren, um eine effektive Gesprächsführung zu gewährleisten.

IV. Verständlichkeit der Vernehmungssprache: Eine klare, einfache Sprache ohne hochabstrakte Begriffe oder Jargon ist essenziell, um Missverständnisse durch den Zeugen zu vermeiden.

V. Aufschließung und Enthemmung des Zeugen: Der Abbau von psychischen Hemmungen durch eine angemessene Gestaltung der Vernehmungssituation ist entscheidend für den Gewinn von aussagekräftigem Material.

VI. Verhalten gegenüber aufgeregten Zeugen: Durch Gelassenheit und einen Wechsel der Vernehmungsthemen wird der Zeuge beruhigt, während der Affekt selbst nicht explizit thematisiert werden sollte.

VII. Vorbereitung des Termins: Eine gewissenhafte Terminplanung und ein breites Verständnis der Sachverhaltsalternativen sind zentrale Voraussetzungen für den Erfolg der Vernehmung.

VIII. Zeugenbelehrung: Die Belehrung dient nicht nur der rechtlichen Aufklärung, sondern fungiert als Einstimmung auf die Wahrheitspflicht und kann die Aussagewilligkeit positiv beeinflussen.

IX. Inhaltliche Gestaltung der Vernehmung: Eine chronologische Befragung ist am ergiebigsten, wobei schwierige Fragen idealerweise ans Ende gestellt werden, um die Vernehmungsatmosphäre zu schonen.

X. Spontaner Zeugenbericht und gesteuerte Befragung: Nach einem spontanen Bericht des Zeugen folgt eine strukturierte Befragung mittels offener Fragen, um Lücken zu schließen und die Unabhängigkeit der Aussage zu wahren.

XI. Fixierung der Vernehmung: Die Protokollierung muss die wesentlichen Inhalte der Aussage präzise wiedergeben, wobei der Wortschatz der wörtlichen Äußerung nahebleiben sollte.

Schlüsselwörter

Vernehmungspsychologie, Vernehmungstechnik, Zeugenaussage, Glaubhaftigkeit, Beweismittel, Zeugenbelehrung, Suggestivfragen, Aussagepsychologie, Protokollierung, Zeugenvernehmung, Wahrheitsfindung, Inkadenzphänomen, Fragetechnik, Vernehmungssituation, Realitätskriterien

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit behandelt die psychologischen Aspekte und die praktische Technik der Zeugenvernehmung im zivilprozessualen Umfeld.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Die zentralen Felder umfassen die Vernehmungsführung, sprachliche Verständlichkeit, die psychologische Enthemmung des Zeugen sowie die Kriterien zur Bewertung der Glaubhaftigkeit.

Was ist das primäre Ziel der Arbeit?

Das Ziel ist es, dem Vernehmenden methodische Anleitungen an die Hand zu geben, um die Wahrheit möglichst objektiv und fehlerfrei zu explorieren.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit stützt sich primär auf systematische Praxisbeobachtungen und die kasuistische Auswertung von Vernehmungen.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die psychologische Vorbereitung, die konkrete Befragungstechnik, die methodische Steuerung durch Fragen sowie die Analyse von Glaubhaftigkeitssymptomen.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Wichtige Begriffe sind Vernehmungstechnik, Glaubhaftigkeit, Suggestivfragen, Zeugenbelehrung und Wahrheitsfindung.

Warum ist die Wahl der Fragetechnik so entscheidend für die Glaubhaftigkeit?

Die Wahl der Fragetechnik entscheidet darüber, ob die Aussage eine selbstständige Leistung des Zeugen bleibt oder ob durch Suggestionen die Unabhängigkeit und damit die Glaubwürdigkeit gefährdet wird.

Wie soll bei einem Verdacht auf Falschaussage verfahren werden?

Zunächst sollten Hemmungen gegenüber einem Widerruf beseitigt werden. Erst als letzte Konsequenz sollten drastische Mittel wie die erneute Belehrung oder das Vorhalten von Widersprüchen zum Einsatz kommen.

Final del extracto de 19 páginas  - subir

Detalles

Título
Vernehmungspsychologie
Curso
AG im Referendariat - Vortrag
Calificación
12 Punkte
Autor
ass. jur. Matthias Höreth (Autor)
Año de publicación
1997
Páginas
19
No. de catálogo
V4442
ISBN (Ebook)
9783638127516
Idioma
Alemán
Etiqueta
Vernehmungspsychologie Referendariat Vortrag
Seguridad del producto
GRIN Publishing Ltd.
Citar trabajo
ass. jur. Matthias Höreth (Autor), 1997, Vernehmungspsychologie, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/4442
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