Die Arbeit untersucht, inwieweit sich für den Geschäftsführer einer GmbH im Kontext einer Unternehmenskrise besondere Sorgfaltspflichten und verschärfte Haftungsrisiken ergeben. Dazu werden zunächst die allgemeinen, außerhalb einer Krisensituation bestehenden Pflichten und Haftungsrisiken des GmbH-Geschäftsführers überblicksartig dargestellt. Anschließend wird im Einzelnen beleuchtet, welche spezifischen Sorgfaltspflichten und Haftungsrisiken für den Geschäftsführer aus einer Krise der GmbH resultieren. Besondere Berücksichtigung finden dabei die durch das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) bewirkten Gesetzesänderungen. In einem abschließenden Teil werden die krisenbezogenen Sorgfaltspflichten und Haftungsrisiken des GmbH-Geschäftsführers sodann einer zusammenfassenden kritischen Würdigung unterzogen.
Inhaltsverzeichnis
II. Überblick über die außerhalb einer Krisensituation bestehenden Sorgfaltspflichten und Haftungsrisiken
1. Sorgfaltspflichten und Haftungsrisiken des Geschäftsführers im Gründungsstadium
a) Handelndenhaftung nach § 11 Abs. 2 GmbHG
b) Pflichten und Haftungsrisiken im Zusammenhang mit der Kapitalaufbringung
2. Sorgfaltspflichten und Haftungsrisiken des Geschäftsführers im Rahmen der laufenden Geschäftstätigkeit
a) Allgemeine Pflicht zur ordnungsgemäßen Unternehmensführung gem. § 43 Abs. 1 GmbHG
b) Sorgfaltspflichten und Haftungsrisiken des Geschäftsführers im Zusammenhang mit der Kapitalerhaltung
c) Pflichten und Risiken des Geschäftsführers bei Verlust der Hälfte des Stammkapitals
III. Zu den Sorgfaltspflichten und Haftungsrisiken des Geschäftsführers in der Krisensituation der Gesellschaft
1. Existenzvernichtender Eingriff und Insolvenzverursachung
a) Existenzvernichtungshaftung nach den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen
aa) Haftungsvoraussetzungen
bb) Rechtsfolge
b) Insolvenzverursachung gem. § 64 S. 3 GmbHG
aa) Tatbestandsvoraussetzungen
bb) Rechtsfolge
2. Insolvenzantragspflicht und Insolvenzverschleppungshaftung
a) Insolvenzantragspflicht nach § 15a InsO
b) Insolvenzverschleppungshaftung
3. Massesicherungspflicht und Haftung nach § 64 S. 1 GmbHG
a) Tatbestandsvoraussetzungen
b) Rechtsfolgen
IV. Zusammenfassende Würdigung der Sorgfaltspflichten eines Geschäftsführers in der Krise der Gesellschaft und der daraus resultierenden Haftungsrisiken
1. Kein Schutz bei Weisungen der Gesellschafter
2. Interessenkollisionen
3. Unbestimmte Haftungsvoraussetzungen und Entlastungsmöglichkeiten
Zielsetzung & Themen
Diese Arbeit analysiert die Sorgfaltspflichten und verschärften Haftungsrisiken des GmbH-Geschäftsführers, insbesondere im Kontext einer finanziellen Krisensituation unter Berücksichtigung des MoMiG.
- Sorgfaltspflichten außerhalb und innerhalb der Unternehmenskrise
- Existenzvernichtungshaftung und Insolvenzverursachung nach § 64 S. 3 GmbHG
- Insolvenzantragspflicht (§ 15a InsO) und Insolvenzverschleppungshaftung
- Massesicherungspflicht und Haftungsrisiken bei Zahlungen nach Insolvenzreife
- Rolle von Weisungen der Gesellschafter und Beweislastverteilung
Auszug aus dem Buch
Existenzvernichtender Eingriff und Insolvenzverursachung
Ausgehend von einer im Wege der Durchgriffshaftung dem Gesellschafter auferlegten sog. Existenzvernichtungshaftung hat der Bundesgerichtshof seine diesbezügliche Rechtsprechung in einer Weise fortentwickelt, die zur Folge hat, dass gestützt auf §§ 826, 830 BGB nunmehr auch eine Existenzvernichtungshaftung des Geschäftsführers in Betracht kommen kann. Als eine Existenzvernichtungshaftung stellt sich auch die mit Inkrafttreten des MoMiG eingeführte Regelung des § 64 S. 3 GmbHG dar, nach der der Geschäftsführer zum Ersatz von speziell an Gesellschafter geleistete Zahlungen verpflichtet ist, wenn und soweit diese zur Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft führen mussten.
Unter Aufgabe seiner Rechtsprechung zur Haftung im sog. „qualifiziert faktischen Konzern“ hatte der Bundesgerichtshof mit der Entscheidung „Bremer Vulkan“ subsidiär zu der sich aus §§ 30, 31 GmbHG ergebenden Haftung der Gesellschafter eine begrifflich als „Existenzvernichtungshaftung“ bezeichnete Haftung der Gesellschafter für missbräuchliche, zur Insolvenz der Gesellschaft führende Handlungen der Gesellschafter entwickelt. Nach dieser Rechtsprechung hat ein Gesellschafter, ohne sich auf die Haftungsbeschränkung des § 13 Abs. 2 GmbHG berufen zu können, im Wege der unbeschränkten Außenhaftung den Gläubigern der Gesellschaft für die Gesellschaftsschulden persönlich einzustehen, wenn er ohne Rücksichtnahme auf die Zweckbindung des Gesellschaftsvermögens der Gesellschaft ohne angemessenen Ausgleich – offen oder verdeckt – Vermögenswerte entzieht, die sie zur Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten benötigt.
Zusammenfassung der Kapitel
II. Überblick über die außerhalb einer Krisensituation bestehenden Sorgfaltspflichten und Haftungsrisiken: Dieses Kapitel erläutert die allgemeinen Sorgfaltspflichten des Geschäftsführers bei der Gründung sowie im laufenden Geschäftsbetrieb, einschließlich der Pflichten zur Kapitalerhaltung.
III. Zu den Sorgfaltspflichten und Haftungsrisiken des Geschäftsführers in der Krisensituation der Gesellschaft: Hier werden die krisenspezifischen Haftungsrisiken, insbesondere die Existenzvernichtungshaftung, die Insolvenzantragspflicht sowie die Massesicherungspflicht, detailliert analysiert.
IV. Zusammenfassende Würdigung der Sorgfaltspflichten eines Geschäftsführers in der Krise der Gesellschaft und der daraus resultierenden Haftungsrisiken: Das Fazit fasst die Ausweitung der Pflichten und die daraus resultierenden, schwer einschätzbaren Haftungsrisiken sowie die schwierige Lage des Geschäftsführers im Interessenkonflikt zusammen.
Schlüsselwörter
GmbH-Geschäftsführer, Sorgfaltspflicht, Haftungsrisiken, Unternehmenskrise, Insolvenzreife, Insolvenzantragspflicht, Existenzvernichtungshaftung, Kapitalerhaltung, Innenhaftung, Außenhaftung, MoMiG, Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung, Massesicherung, Gesellschafterdarlehen.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit den rechtlichen Sorgfaltspflichten und den damit verbundenen persönlichen Haftungsrisiken des GmbH-Geschäftsführers, insbesondere wenn sich die Gesellschaft in einer wirtschaftlichen Krise befindet oder insolvenzreif wird.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Themenfelder umfassen die Haftung im Gründungsstadium, die allgemeine Unternehmensführung, die Anforderungen an die Kapitalerhaltung sowie die krisenspezifische Haftung bei Insolvenzverursachung und Insolvenzverschleppung.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Ziel ist es zu untersuchen, inwieweit sich für einen GmbH-Geschäftsführer durch eine Krisensituation besondere Sorgfaltspflichten und verschärfte Haftungsrisiken ergeben, unter besonderer Berücksichtigung der Änderungen durch das MoMiG.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Untersuchung, die primär auf der Analyse von Gesetzestexten, der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung (insb. BGH) sowie der einschlägigen Fachliteratur basiert.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Im Hauptteil werden zunächst die allgemeinen Pflichten außerhalb einer Krise dargestellt und anschließend detailliert die krisenspezifischen Haftungsregeln wie die Existenzvernichtungshaftung, die Insolvenzantragspflicht (§ 15a InsO) und die Massesicherungspflicht (§ 64 GmbHG) analysiert.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie GmbH-Geschäftsführer, Insolvenzreife, Existenzvernichtungshaftung, Haftungsrisiken, Sorgfaltspflicht und MoMiG charakterisiert.
Warum schützt die Befolgung von Weisungen der Gesellschafter in der Krise nicht vor Haftung?
In der Krise überwiegt die gesetzliche Schutzfunktion der Pflichten des Geschäftsführers gegenüber den Gläubigern. Der Geschäftsführer darf daher gesetzliche Pflichten (z.B. Insolvenzantragstellung) nicht aufgrund von Weisungen verletzen, ohne eine persönliche Haftung zu riskieren.
Was versteht man unter dem Solvency Test, den der Geschäftsführer anstellen muss?
Der Geschäftsführer muss eine Prognose hinsichtlich der künftigen Liquiditätslage erstellen, um zu beurteilen, ob Zahlungen an Gesellschafter die Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft herbeiführen könnten, um eine persönliche Ersatzpflicht zu vermeiden.
Wie unterscheidet sich die Haftung bei Altgläubigern und Neugläubigern?
Nach der Rechtsprechung können Altgläubiger bei Insolvenzverschleppung nur den Quotenschaden (Differenz der Insolvenzquote) verlangen, während Neugläubigern der Ersatz des Vertrauensschadens (negatives Interesse) in vollem Umfang zustehen kann.
- Quote paper
- Jan Michael Danelzik (Author), 2010, Sorgfaltspflichten und Haftungsrisiken des GmbH-Geschäftsführers in der Unternehmenskrise, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/444216