Der öffentliche Sektor deckt seinen Beschaffungsbedarf hauptsächlich auf dem freien Markt. Das Volumen im Bausektor durch staatliche beziehungsweiße kommunal getätigte Investitionen ist enorm. Deshalb bedarf es einen gesetzlichen Ordnungsrahmen für die Funktionsfähigkeit des Wettbewerbs und die Verwendung öffentlicher Mittel. Aufgrund des sogenannten Kaskadenmodells (individuelle Konstruktion des deutschen Vergaberechts) ist auch in der VOB/A die Vergabe öffentlicher Bauaufträge nicht umfassend geregelt. Zusätzlich zu beachten sind bundes- und landesgesetzliche Regelungen.
Inhaltsverzeichnis
A. Einführung VOB Teil A
I. Aufbau und Anwendungsbereich der VOB
II. Verfahrensarten
1. offenes Verfahren
2. nicht offenes Verfahren
3. wettbewerblicher Dialog
4. Verhandlungsverfahren/Freihändige Vergabe
B. Voraussetzungen
I. Form und Inhalt von Angeboten
II. Prüfung und Wertung von Angeboten
1. Erste Wertungsstufe
2. Zweite Wertungsstufe
3. Dritte Wertungsstufe
4. Vierte Wertungsstufe
C. Beschluss der Vergabekammer Nordbayern
I. Allgemeine formale Kriterien
II. Unzulässige Änderung des Angebots
III. Abweichung vom Leistungsverzeichnis
IV. Weitere Gerichtsentscheidungen zur Rechtsauffassung der Vergabekammer Nordbayern
Zielsetzung & Themen der Arbeit
Diese Seminararbeit untersucht die rechtlichen Anforderungen an die Verbindlichkeit von Angeboten im Vergaberecht, insbesondere unter Berücksichtigung der VOB/A. Der Fokus liegt dabei auf der Analyse eines konkreten Beschlusses der Vergabekammer Nordbayern und der Frage, welche formalen und inhaltlichen Abweichungen zwingend zum Ausschluss eines Angebots führen.
- Grundlagen des Vergaberechts und Anwendungsbereich der VOB/A
- Die verschiedenen Verfahrensarten bei der Vergabe öffentlicher Aufträge
- Formale Anforderungen an die Angebotsabgabe und deren Verbindlichkeit
- Stufenmodell der Angebotsprüfung und -wertung
- Rechtliche Folgen bei unzulässigen Angebotsänderungen und Leistungsabweichungen
Auszug aus dem Buch
III. Abweichung vom Leistungsverzeichnis
Aus dem Beschluss der Vergabekammer Nordbayern lässt sich jedoch noch ein weiteres – im Gesetz nicht geregeltes – Tatbestandsmerkmal für die Verbindlichkeit von Angeboten entnehmen. Denn die Vergabekammer hat in Fortsetzung einer bereits früheren Rechtsprechung entschieden, dass auf ein Angebot, welches den Vorgaben des Leistungsverzeichnisses nicht in allen Punkten entspricht, der Zuschlag nicht erteilt werden darf, weil es an den für einen Vertragsschluss erforderlichen sich deckenden und sich entsprechenden Willenserklärungen fehlt. Die Vergabekammer spricht hier von einem zwingenden Ausschlussgrund jedenfalls in den Fällen, in denen ein offenes Abweichen vom Leistungsverzeichnis vorliegt. Konkret führt die Vergabekammer hier aus: „Ob dieser zwingende Ausschlussgrund unter den Ausschlussgrund des § 16 EG Abs. 1 Nr. 1b i.V.m § 13 EG Abs. 1 Nr. 5 VOB/A a.F. in Form der unzulässigen Änderung an den Vergabeunterlagen […] oder unter einen nicht ausdrücklich in der VOB/A erwähnten zwingenden Ausschlussgrund […] subsumiert wird, ist zwar in der Rechtsprechung umstritten, kann im Falle eines offenen Abweichens vom Leistungsverzeichnis aber dahinstehen, da die Rechtsfolge in beiden Fällen gleich ist […].“
In dem von der Vergabekammer zu entscheidenden Fall führte dies im Ergebnis zur Ablehnung des Antrages des Bieters.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einführung VOB Teil A: Erläutert den gesetzlichen Rahmen für öffentliche Bauaufträge und die Struktur der VOB/A mit ihren drei Abschnitten.
I. Aufbau und Anwendungsbereich der VOB: Beschreibt die Differenzierung zwischen verschiedenen Vergabeordnungen innerhalb der VOB/A und deren Anwendungsbereiche.
II. Verfahrensarten: Gibt einen Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten der Vergabe, wie das offene und nicht offene Verfahren sowie den wettbewerblichen Dialog.
B. Voraussetzungen: Definiert die notwendigen Kriterien, unter denen ein Angebot im Vergabeverfahren als rechtsverbindlich gilt.
I. Form und Inhalt von Angeboten: Detailliert die formalen Anforderungen an die Angebotsabgabe und die Konsequenzen bei Verstößen.
II. Prüfung und Wertung von Angeboten: Erklärt den vierstufigen Prozess, den Auftraggeber zur Auswahl des wirtschaftlichsten Angebots durchlaufen.
C. Beschluss der Vergabekammer Nordbayern: Analysiert den spezifischen Fall bezüglich der Verbindlichkeit von Angeboten und unzulässiger Änderungen.
I. Allgemeine formale Kriterien: Behandelt die formalen Voraussetzungen, die im konkreten Beschluss der Vergabekammer nicht entscheidungsrelevant waren.
II. Unzulässige Änderung des Angebots: Erörtert, wann Konkretisierungen am Angebot noch zulässig sind und ab wann sie als unzulässige Änderung gelten.
III. Abweichung vom Leistungsverzeichnis: Diskutiert die Rechtsprechung, dass Abweichungen vom Leistungsverzeichnis zum Ausschluss führen, da keine übereinstimmenden Willenserklärungen vorliegen.
IV. Weitere Gerichtsentscheidungen zur Rechtsauffassung der Vergabekammer Nordbayern: Belegt die Rechtsansicht der Kammer durch Verweise auf weitere relevante Urteile, wie die des OLG München.
Schlüsselwörter
Vergaberecht, VOB/A, öffentlicher Auftrag, Angebot, Angebotswertung, Vergabekammer Nordbayern, Leistungsverzeichnis, Ausschlussgrund, Vergabeverfahren, Zuschlag, Wettbewerbsgrundsatz, Eignungsprüfung, Bauauftrag, Rechtsverbindlichkeit.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit beschäftigt sich mit den rechtlichen Bedingungen, unter denen ein abgegebenes Angebot in einem öffentlichen Vergabeverfahren als verbindlich anzusehen ist.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Themen sind die Anforderungen der VOB/A, die verschiedenen Verfahrensarten sowie die Kriterien für die formale und inhaltliche Korrektheit von Angeboten.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es, anhand eines konkreten Beschlusses der Vergabekammer Nordbayern zu verdeutlichen, bei welchen Abweichungen ein Angebot zwingend ausgeschlossen werden muss.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt eine rechtswissenschaftliche Analyse, indem sie gesetzliche Bestimmungen der VOB/A und des GWB mit der aktuellen Rechtsprechung und einem spezifischen Fallbeispiel verknüpft.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine theoretische Einführung in die VOB/A und Verfahrensarten, eine Darstellung der Voraussetzungen für verbindliche Angebote und eine detaillierte Analyse der Entscheidungsgründe der Vergabekammer.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind insbesondere Vergaberecht, VOB/A, Angebotswertung, Ausschlussgründe und Leistungsverzeichnis.
Welche Rolle spielt das Leistungsverzeichnis für die Verbindlichkeit?
Das Leistungsverzeichnis ist maßgeblich, da ein Angebot, welches den dortigen Vorgaben nicht vollständig entspricht, keine deckungsgleichen Willenserklärungen bietet und somit den Vertragsschluss verhindert.
Wie unterscheidet die Vergabekammer zwischen erlaubter Konkretisierung und unzulässiger Änderung?
Eine Konkretisierung ist dann zulässig, wenn sie innerhalb der Angebotsfrist erfolgt und den Inhalt nicht wesentlich verfälscht; eine unzulässige Änderung liegt vor, wenn im Ergebnis eine andere als die ausgeschriebene Leistung angeboten wird.
- Arbeit zitieren
- Susen Müller (Autor:in), 2018, Wann ist ein Angebot verbindlich?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/444472