Zu Beginn der Besiedlung durch die Europäer Ende des 18. Jahrhunderts war das Bewahren von natürlich geformten Naturlandschaften leider nicht wichtig und so wurden riesige Teile außergewöhnlich biodiverser Gebiete einfach in ebenes, baumloses Acker- und Weideland umgewandelt.
Australien ist seit 1901 eine föderale, parlamentarische Monarchie, wobei die Kompetenzverteilung besagt, dass alle Kompetenzen, die nicht explizit als Angelegenheiten des Bundes genannt werden, in den Verantwortungsbereich der Bundesstaaten fallen. Der Natur- und Umweltschutz gehört dabei zu den Kompetenzen der Bundesstaaten.
1967 wurde im Bundesstaat New South Wales die Schutzgebietsbehörde „National Parks and Wildlife Service (NPWS)“ gegründet, womit erstmals die Agenden aller Schutzgebiete unter einen Hut gebracht und gleichzeitig die Rechtssicherheit aller Gebiete, durch die Verabschiedung des ersten Schutzgebietsgesetzes, erreicht wurde.
Die schon erwähnte NPWS ist eine stark dezentral organisierte Behörde, die derzeit 653 Schutzgebiete mit einer Gesamtfläche von knapp 59.000 km² managt. Insgesamt zählt man in Australien 6.720 geschützte Gebiete mit einer Fläche von 774.390 km². Eine Schwäche ist jedoch die Verteilung der Schutzgebiete über das Land, so liegt der Großteil in Küstennähe und nahe der großen Zentren, im Landesinneren jedoch sind Schutzgebiete nu wenig verbreitet.
Nach dem Gesetz hat die NPWS für jedes einzelne Schutzgebiet einen eigenen Managementplan nach den Leitplänen der Schutzgebietsbehörde zu erstellen. Diese haben zwingend Ziel- und Maßnahmenformulierungen inkl. einer Prioritätenreihung zu beinhalten. Ebenso strikt sind auch die Monitoringmaßnahmen, nach denen alle fünf Jahre eine Überarbeitung der Managementpläne erforderlich ist.
Unterschiede zur Verwaltung österreichischer Schutzgebiete sind:
Eine gemeinsame Behörde für alle Schutzgebiete gibt klar Leitlinien für die zukünftige Entwicklung vor.
Jedes Schutzgebiet verfügt über einen auf seine Bedürfnisse zugeschnittenen Managementplan mit einer klaren Ziel- und Maßnahmenformulierung inkl. einer Prioritätenreihung.
Es findet eine regelmäßige Evaluierung der Managementpläne statt.
Im naturschutzrechtlichen Verfahren hat in sensiblen Gebieten (Nationalparks, Naturschutz-gebiete, Wildnisgebiete und Historische Stätten) jeder(!) Rechtsstellung.
Inhaltsverzeichnis
- 0 EINLEITUNG
- 0.1 ZIEL DER ARBEIT
- 0.2 AUFBAU DER ARBEIT
- 0.3 THEMENWAHL
- 0.4 ABLAUF VOR ORT
- 0.5 WEITERE ANMERKUNGEN
- 0.5.1 Zusatzinformationen in Boxen
- 0.5.2 Literaturhinweise
- 1 DAS UMFELD DER SCHUTZGEBIETE
- 1.1 ZUR BESIEDLUNGSGESCHICHTE AUSTRALIENS
- 1.1.1 Die Annektierung durch die Engländer
- 1.1.2 Erste Schritte zur Selbstbestimmung
- 1.1.3 Entstehung echter Demokratie
- 1.2 DIE ENTWICKLUNG DES AUSTRALISCHEN FÖDERALISTISCHEN SYSTEMS
- 1.2.1 Erste erfolglose Versuche
- 1.2.2 Die neue Bundesverfassung
- 1.3 DER ADMINISTRATIVE AUFBAU DES STAATES
- 1.3.1 Politischer und rechtlicher Überblick
- 1.3.2 Die drei Verwaltungsebenen
- 1.4 DATEN UND FAKTEN ZU AUSTRALIEN
- 2 DAS NETZWERK DER SCHUTZGEBIETE
- 2.1 ENTSTEHUNGSGESCHICHTE DER SCHUTZGEBIETE
- 2.2 DARSTELLUNG DES NETZWERKS AN SCHUTZGEBIETEN
- 2.2.1 Allgemeines
- 2.2.2 Das Schutzgebietsnetzwerk Australiens
- 2.2.3 Das Schutzgebietsnetzwerk in New South Wales
- 3 DIE KONZEPTION DER SCHUTZGEBIETE
- 3.1 DAS PLANUNGSSYSTEM IN NEW SOUTH WALES
- 3.1.1 Die Bundesstaatlichen Umweltplanungsstrategien (SEPPS)
- 3.1.2 Die Regionalen Umweltpläne (REPS)
- 3.1.3 Die Lokalen Umweltpläne (LEPs)
- 3.1.4 Die Entwicklungskontrollpläne (DCPs)
- 3.2 DAS BEWILLIGUNGSVERFAHREN IM PLANUNGSSYSTEM VON NEW SOUTH WALES
- 3.2.1 Vorhaben, die ohne behördliche Bewilligung ausgeführt werden dürfen
- 3.2.2 Vorhaben, die nur mit behördlicher Bewilligung ausgeführt werden dürfen
- 3.2.3 Vorhaben, die verboten sind
- 3.2.4 Bewilligungsschema
- 3.3 DIE NATURSCHUTZRECHTLICHEN GRUNDLAGEN IN NEW SOUTH WALES
- 3.3.1 Zur Kompetenzverteilung im Naturschutz
- 3.3.2 Die Australische Biodiversitätsstrategie als nationaler Rahmen
- 3.3.3 Das Nationale Schutzgebietsprogramm
- 3.3.4 Die Biodiversitätsstrategie von New South Wales
- 3.3.5 Die naturschutzrechtliche Basis für die Schutzgebiete
- 3.3.6 Das naturschutzrechtliche Bewilligungsverfahren
- 3.3.7 Rechtssicherheit der Schutzgebiete
- 3.4 DAS MANAGEMENT DER SCHUTZGEBIETE IN NEW SOUTH WALES
- 3.4.1 Administrativer Kontext
- 3.4.2 Die Bundesstaatliche Schutzgebietsbehörde "National Parks and Wildlife Service" (NPWS)
- 3.4.3 Managementpläne für Schutzgebiete
- 4 FALLSTUDIE: BLUE MOUNTAINS NATIONAL PARK
- 4.1 LAGE, GESCHICHTE SOWIE REGIONALER KONTEXT
- 4.2 MANAGEMENTSTRUKTUR DES NATIONALPARKS
- 4.2.1 Juristische Grundlage
- 4.2.2 Verwaltungsstruktur
- 4.2.3 Managementplan des Blue Mountains Nationalparks
- 4.2.4 Evaluation und Monitoring
- 4.3 TOURISMUS IM NATIONALPARK
- 4.3.1 Statistischer Überblick
- 4.3.2 Besuchereinrichtungen
- 4.4 BEDROHUNGEN UND SCHWÄCHEN FÜR DEN BLUE MOUNTAINS NATIONALPARKS
- 4.4.1 Siedlungsentwicklung
- 4.4.2 Tourismus
- 4.4.3 Wassermanagement
- 4.4.4 Bergbau
- 4.4.5 Eingeschleppte Tier- und Pflanzenarten
- 4.4.6 Fallbeispiel: Filmrechte im Blue Mountains Nationalpark
- 5 VORSCHLÄGE FÜR DAS HEIMISCHE NATURSCHUTZSYSTEM
- 5.1 ECHTES MANAGEMENT FÜR SCHUTZGEBIETE
- 5.1.1 Gemeinsame Verwaltung aller Schutzgebiete
- 5.1.2 Einheitliche Managementpläne
- 5.2 STÄRKUNG DER ROLLE DES NATIONALSTAATS IN SCHUTZGEBIETSPLANUNG UND -MANAGEMENT
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- Martin Scheiflinger (Author), 2005, Schutzgebietsmanagement in Australien: Administrative und rechtliche Rahmenbedingungen am Beispiel von New South Wales, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/44464