Vergleichende Betrachtung von Niccolo Machiavellis 'Der Fürst' und Martin Luthers 'Von weltlicher Obrigkeit, wie weit man ihr Gehorsam schuldig sei'


Hausarbeit, 2005

14 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhalt

1. Einleitung

2. Vom Recht der Obrigkeit zu herrschen

3. Von der Macht und den Befugnissen der Obrigkeit

4. Vom Wesen der Untertanen

5. Resümee

6. Quellenverzeichnis

1. Einleitung

Ich werde in dieser Arbeit die zwei bereits genannten Werke auf die teilweise sehr unterschiedlichen Standpunkte, im Bezug auf die entsprechenden Fragen, untersuchen. Diese werden vornehmlich sein: nach welchem Recht, gewissermaßen mit welcher Existenzberechtigung sich die jeweilige Obrigkeit zu behaupten vermag, wie weit sich die Macht der Fürsten erstrecken sollte und auf welche Weise sie mit welcher Rechtfertigung zu gebrauchen ist. Schließlich soll die zentrale Rolle der Untertanen erläutert werden und die jeweiligen Vorstellungen, die die zwei Autoren über den rechten Umgang mit dem Volke und das rechte Handeln des Volkes niederschrieben. Hierbei werde ich in erster Linie verwenden Niccolo Machiavellis „Der Fürst“ (Machiavelli, Niccolo: Der Fürst / Verlag Philipp Reclam jun. / Hrsg.: Bahner, Werner / Leipzig 1976) sowie Martin Luthers „Von weltlicher Obrigkeit, wie weit man ihr Gehorsam schuldig sei“ (Luther, Martin : Von weltlicher Obrigkeit, wie weit man ihr Gehorsam schuldig sei / Der Heliand – Volksmissionarische Hefte Nr.12/13/14 – III. Reihe : Zeugnisse der Väter / Hrsg.: Verlag des Evangelischen Bundes, Berlin W35 / 1934),

„Der Fürst“ erschien 1532 in Italien und „Von weltlicher Obrigkeit, wie weit man ihr Gehorsam schuldig sei“ 1523 in Deutschland. Da die zwei Titel in ihrem Erscheinen so unmittelbar beieinander liegen, lassen sich gut die entsprechenden Kontraste der jeweiligen Ansichten nachvollziehen. Wo Machiavelli seinen „Fürsten“ so nüchtern und sachlich als möglich formulierte und sich rein auf historische Quellen sowie seine eigenen politischen Erfahrung und Betrachtungen bezog, da ist Luthers Werk in seiner Gänze durchwirkt von festen religiösen Grundsätzen, welche das Fundament der kompletten Schrift darstellen. Die Frage der Religion, wo sie bei Luther doch Zentrum aller Überlegung ist, bezieht Machiavelli, wenn überhaupt, lediglich unter den gleichen nüchternen Blickpunkten wie auch den Rest des behandelten Stoffes in seine Schrift mit ein, wird teilweise sogar höchst zynisch gegen das Papsttum. Dieser starke Unterschied, im Bezug auf die Betrachtungsart des beinahe identischen Stoffes, ist Hauptgrund für die im Folgenden aufzuzeigenden Unterschiede.

Des Weiteren ist anzumerken, dass beide Werke in ihrer Bestimmung an einen jeweiligen Fürsten gerichtet sind. Machiavelli legt seinen „Fürsten“ dem Lorenzo aus der Familie der Medici vor, der zu seiner Zeit Herrscher von Florenz war und von dem Machiavelli hoffte ihn durch sein Buch dazu bewegen zu können ihn in seine Dienste zu nehmen.

Luthers Schrift ist an den „Fürsten Johannes, Herzog zu Sachsen, Landgraf in Thüringen und Markgraf zu Meißen“ gerichtet um das Problem des angemessenen Gehorsams gegenüber weltlicher Obrigkeit und der rechten Regierungsweise eines weltlichen Herrschers zu erörtern.

2. Vom Recht der Obrigkeit zu herrschen

Ich möchte hier zunächst auf Luther eingehen. Dieser führt zur Rechtfertigung des Machtanspruches der Obrigkeit an: „Röm. 13, (1.2): Ein jegliche Seele sein der Gewalt und Oberkeit untertan; denn es ist kein Gewalt ohn von Gott. Die Gewalt aber, die allenthalben ist, die ist von Gott verordnet. Wer nu der Gewalt widerstehet, der widersteht Gottes Ordnung. Wer aber Gottes Ordnung widersteht, der wird ihm selbst das Verdammnis erlangen.“ (Der Heliand Nr.12 – 1934: 5) und des Weiteren „Item 1. Petr. 2, (13. 14.): Seid untertan allerlei menschlicher Ordnung, es sei dem Könige, als dem Fürnehmsten, oder den Pflegern, als die von ihm gesandt sind zur Rach der Bösen und zu Lob den Frommen.“ (Der Heliand Nr.12– 1934: 5) Er führt hier einen, wie es scheint unumstößlichen Beweiß an, dass alle Obrigkeit von Gottes Gnaden ist. Er tut dies vor dem Hintergrund, dass sich mit Recht die Frage aufwerfen ließe, die sich aus Folgendem ergibt. „Item Paulus Röm. 12, (19.): Meine Liebsten, schützt euch nicht selbst, sondern gebt Raum Gottes Zorn, denn es steht geschrieben: Die Rache ist mein, ich will vergelten, spricht der Herr.“ (Der Heliand Nr.12 – 1934: 6). Mit diesem und ähnlichen Bibelzitaten erörtert er die Problemstellung, dass eine Obrigkeit über Christen angezweifelt werden könnte, da sie doch allein dem Herrn Untertanen sind und lebten sie nach christlichen Geboten auch keine weitere Rechtsprechung nötig hätten, was de facto jeglicher weltlichen Herrschaft die Autorität nähme. Hier greift nun Luther wieder mit einigen belegenden Bibelzitaten ein, die verdeutlichen sollen, dass die Christen, wahre Christen, zwar durchaus weder weltlicher Herrschaft noch Schwertes bedürfen, es von ihnen aber nur allzu Wenige gibt. Der Großteil aller Menschen bestehe entweder aus Nicht-Christen oder solchen die Christen zu sein vorgeben, aber bei der ersten Gelegenheit gegen die Christenwerte verstoßen würden. Und um eben jene geradezu erdrückende Mehrheit im Zaume zu halten, ist weltliches Schwert und Herrschertum bestellt und zwar von Gott selbst auf das es in seinem Namen Recht sprechen und Ordnung halten solle. Der Christ nun gliedert sich aus Nächstenliebe mit ein unter jene Herrschaft um seinem Nächsten zu helfen, alle Gesetze zu befolgen und der Obrigkeit Unterstützung bei ihrer gottgefälligen Aufgabe zu leisten durch Steuern, Frondienste und Ähnliches. Auf diese Weise ist auch die Dualität der Obrigkeit generell gerechtfertigt, existiert doch die geistliche um die Menschen zu Christen und frommen Bürgern zu erziehen und die weltliche um allen Unchristen und allem Bösen zur Wehr zu sein. Gäbe es diese nicht wäre die Welt wüst und öd, da keiner in Frieden sein und seine Felder bestellen könnte. An dieser Stelle soll eine Metapher zur Verdeutlichung dienen: „(...) das ist eben als wenn ein Hirt in einen Stall zusammen tät Wölf, Leuen, Adeler, Schaf; und ließ jeglichs frei unter dem andern gehen und spräch: Da weidet euch und seid fromm und friedsam unternander; der Stall steht offen, Weide habt ihr gnug, Hund und Keulen dürft ihr nicht fürchten. Hie würden die Schaf wohl Fried halten und sich friedlich also lassen weiden und regieren; aber sie würden nicht lange leben, noch kein Tier für dem andern bleiben.“ (Der Heliand Nr.12 – 1934: 9) Aus all dem kann man also folgern, dass jegliche weltliche Obrigkeit ihr Recht zu herrschen über alle anderen von Gott selbst hat und dieses unumstößlicher Natur und zum Wohle aller bestellt ist, was ich hier mit einem abschließenden Zitat noch einmal hervorheben möchte: „Es ist ein großer Herr unser Gott, darum muss er auch solch edele, hochgeborne, reiche Henker und Büttel haben, und will, daß sie Reichtum, Ehre und Furcht von jedermann die Menge haben sollen“ (Der Heliand Nr.13 – 1934: 12)

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Ende der Leseprobe aus 14 Seiten

Details

Titel
Vergleichende Betrachtung von Niccolo Machiavellis 'Der Fürst' und Martin Luthers 'Von weltlicher Obrigkeit, wie weit man ihr Gehorsam schuldig sei'
Hochschule
Friedrich-Schiller-Universität Jena  (Philosophie/ Verhaltens-und Solzialwissenschaften)
Veranstaltung
Einführung in die angewandte Ethik
Note
2,0
Autor
Jahr
2005
Seiten
14
Katalognummer
V44557
ISBN (eBook)
9783638421324
ISBN (Buch)
9783640552504
Dateigröße
452 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Nach den Schwerpunkten des Rechtes zu herrschen, den Befugnissen der Obrigkeit sowie der Rolle der Untertanen.
Schlagworte
Vergleichende, Betrachtung, Niccolo, Machiavellis, Fürst, Martin, Luthers, Obrigkeit, Gehorsam, Einführung, Ethik
Arbeit zitieren
Thomas Marx (Autor:in), 2005, Vergleichende Betrachtung von Niccolo Machiavellis 'Der Fürst' und Martin Luthers 'Von weltlicher Obrigkeit, wie weit man ihr Gehorsam schuldig sei', München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/44557

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