Die Geschichte geht auf das Jahr 1930 zurück. In diesem Jahr wurde auf Anregung von Ernst Rabel eine Expertenkommission von UNIDORIT gegründet, die einen Entwurf über den Abschluss und Inhalt von internationalen KV erarbeiten sollte. Abgeschlossen wurden diese Arbeiten 1964 auf der Diplomatischen Konferenz in Den Haag. Hierbei wurden zwei Übereinkommen verabschiedet:
1. das Übereinkommen zur Einführung des EKG „materielle KR“ und
2. das Übereinkommen zur Einführung des EAG „Kaufabschlussrechts“.
Nachdem die Übereinkommen von fünf Staaten ratifiziert worden waren, traten sie 1972 völkerrechtlich in Kraft. Die Hoffnung für weltweite Vereinheitlichung des internationalen Kaufrechts trübte sich jedoch, da viele Staaten die Ratifizierung oder den Beitritt ablehnten. Gründe für die Zurückhaltung waren vor allem sachliche Einwände. Des Weiteren wurden kommunistische- und Entwicklungsländer erst gar nicht an der Ausarbeitung beteiligt und sahen somit die Interessen der industrialisierten Staaten zu stark berücksichtigt. Infolgedessen traten sie dem Übereinkommen nicht bei.1966 beschloss die UNCITRAL, neue weltweit annehmbare Rechtsvorschriften für den grenzüberschreitenden Handel auszuarbeiten. Grundlage der Arbeiten war das Haager Übereinkommen von 1964. Jahr später wurde der Wiener Entwurf zum materiellen Kaufrecht verabschiedete. Parallel hierzu wurde ein Entwurf über das Recht bezüglich des Abschluss von internationalen KV erarbeitet. Diese beiden Entwürfe wurden 1978 zum New Yorker Entwurf zusammengefasst. Die bislang praktizierte Trennung von Kaufabschlussrecht und materiellem Kaufrecht wurde damit aufgegeben. Dieser Entwurf wurde 1980 Gegenstand der Vollversammlung der Vereinten Nationen in Wien. Das Ergebnis dieser jahrzehntelangen Arbeiten war das UNKR, das von 62 Staaten erarbeitet wurde. Hiermit wurde der Grundstein für die internationale Vereinheitlichung des materiellen Kaufrechts und des Kaufabschlussrechts gelegt. Bis 1999 wurde das Übereinkommen von 57 Staaten ratifiziert oder sie traten ihm bei. Die Ratifizierung des UNKR, setzt die Kündigung des HÜ von 1964 voraus. Das Übereinkommen ist gemäß seinem Artikel 99 Abs 1 am 1. Januar 1988 völkerrechtlich in Kraft getreten. [...]
Inhaltsverzeichnis
Historie
Aufbau des Übereinkommens
Vorteile des UNKR gegenüber dem HÜ von 1964
Unterschiede zum deutschen Recht
Vorzüge des UNKR gegenüber dem deutschen Recht
Allgemeine Grundsätze des UNKR
Terminologie des Übereinkommens
Anwendungsbereiche des UNKR
Bedeutung des Übereinkommens
Verbesserungsideen
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit befasst sich mit dem UN-Kaufrecht (UNKR/CISG) und analysiert dessen historische Entwicklung, Struktur sowie die Bedeutung für den internationalen Warenverkehr. Ein zentrales Ziel ist es, die Vorteile des UNKR gegenüber dem deutschen BGB und dem vorangegangenen Haager Übereinkommen (HÜ) aufzuzeigen und dabei insbesondere die rechtlichen Rahmenbedingungen für deutsche Exporteure zu beleuchten.
- Historische Entwicklung und Entstehungsprozess des UNKR
- Struktur und systematische Grundprinzipien des Übereinkommens
- Rechtsvergleich zwischen UNKR, BGB und dem HÜ von 1964
- Ökonomische Bedeutung und Anwendung in der Praxis
- Potenziale zur Weiterentwicklung und Harmonisierung des Kaufrechts
Auszug aus dem Buch
Vorzüge des UNKR gegenüber dem deutschen Recht
In der Vergangenheit und auch noch heute bevorzugen deutsche Exporteure das deutsche Recht. Dabei übersehen sie die Vorteile des einheitlichen Rechts.
Das UNKR wird allgemein von deutschen Vertragspartnern für zu käuferfreundlich gehalten und daher durch ausdrückliche Rechtswahl des BGB ausgeschlossen. Nach Ansicht der Exporteure ist das UNKR für sie mit erheblichen Nachteilen und teilweise kaum überschaubaren Risiken verbunden.
Jedoch überwiegen die Vorteile des UNKR bei Export-Verträgen spätestens seit der im Jahr 2002 erfolgten Novelle des BGB. Dieses hat nämlich mit seinen weit reichenden Änderungen die Rechte der Käufer erweitert und somit die Rechte der Verkäufer eingeschränkt.
Das neue BGB, zum Beispiel, sieht bei Weiterverkauf von Waren einen zwingenden Rückgriffsanspruch des Zwischenhändlers gegen den Verkäufer im Ausland vor. Wenn also der Endkunde im Ausland Mängelansprüche (Nachlieferung, Rücktritt, Minderung bzw. Schadensersatz) gegen seinen Verkäufer geltend machen will, hat er das Recht, sich direkt an den Verkäufer im Ausland zu wenden. Einen derartigen Regressanspruch gegen den Exporteur kennt das UNKR nicht.
Zusammenfassung der Kapitel
Historie: Dieses Kapitel zeichnet den jahrzehntelangen Entstehungsprozess des UNKR von den ersten Expertenkommissionen 1930 bis zur Unterzeichnung 1980 nach.
Aufbau des Übereinkommens: Hier wird die Gliederung des UNKR in 101 Artikel sowie die vier Hauptteile und die tragenden Grundprinzipien erläutert.
Vorteile des UNKR gegenüber dem HÜ von 1964: Das Kapitel vergleicht die Praxistauglichkeit des neuen UNKR mit dem Haager Übereinkommen und hebt die Vereinfachungen bei Leistungsstörungen hervor.
Unterschiede zum deutschen Recht: Es werden spezifische Differenzen zwischen dem UNKR und dem deutschen BGB/HGB in den Bereichen Vertragsabschluss und Pflichten beider Parteien analysiert.
Vorzüge des UNKR gegenüber dem deutschen Recht: Dieses Kapitel erörtert, warum das UNKR trotz anfänglicher Skepsis insbesondere nach der BGB-Novelle von 2002 vorteilhafter für Verkäufer sein kann.
Allgemeine Grundsätze des UNKR: Hier werden die juristischen Grundpfeiler wie Treu und Glauben, Parteiwillen und Schadensminderungspflicht detailliert dargelegt.
Terminologie des Übereinkommens: Dieses Kapitel behandelt die Auslegungsmethoden und die Lückenfüllung gemäß Artikel 7 UNKR.
Anwendungsbereiche des UNKR: Es wird geklärt, unter welchen Voraussetzungen das UNKR auf einen internationalen Kaufvertrag Anwendung findet.
Bedeutung des Übereinkommens: Das Kapitel analysiert die juristische und ökonomische Relevanz des UNKR für den Außenhandel der BRD anhand von Statistiken.
Verbesserungsideen: Abschließend werden Vorschläge zur weiteren Harmonisierung und zur Schaffung einer oberen Instanz zur Vereinheitlichung der Rechtsprechung unterbreitet.
Schlüsselwörter
UN-Kaufrecht, CISG, Internationales Kaufrecht, UNKR, Vertragsrecht, Warenkauf, Außenhandel, BGB, Rechtsvereinheitlichung, Leistungsstörungen, Warenimport, Export, UNCITRAL, Kaufvertrag, Rechtsvergleich
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundlegend?
Die Arbeit untersucht das UN-Kaufrecht als einheitliches Regelwerk für den internationalen Warenverkehr und vergleicht dessen Vor- und Nachteile mit nationalen Rechtssystemen.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zu den Schwerpunkten zählen die historische Entwicklung, die systematische Struktur des UNKR, der Rechtsvergleich zum deutschen BGB sowie die praktische Bedeutung für den Im- und Export.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, den Nutzen des UNKR zu verdeutlichen und aufzuzeigen, dass es im modernen Wirtschaftsverkehr eine rechtssichere Alternative zum deutschen Recht darstellen kann.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt eine rechtsvergleichende Methode sowie eine ökonomische Analyse der Handelsströme, um die Anwendbarkeit und Vorteile des Übereinkommens zu prüfen.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert die historischen Grundlagen, die Unterschiede zum deutschen Recht, die allgemeinen Prinzipien des UNKR sowie konkrete statistische Daten zum Außenhandel der BRD.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Zentrale Begriffe sind UN-Kaufrecht (CISG), Rechtsvereinheitlichung, Vertragsfreiheit, Leistungsstörungen und Außenhandel.
Warum ist das UNKR für Exporteure oft attraktiver als das BGB?
Das UNKR bietet laut Autor höhere Sicherheit bei der Kaufpreiszahlung und kennt beispielsweise keinen automatischen Regressanspruch des Endkunden gegen den ursprünglichen Exporteur, wie er im neuen BGB existiert.
Welche Rolle spielt der Artikel 7 für die Rechtsanwendung?
Artikel 7 ist zentral für die Auslegung des Übereinkommens und die Schließung von Regelungslücken, wobei er den Rückgriff auf nationales Recht minimieren soll.
Welchen Vorschlag macht der Autor zur Verbesserung der Rechtssicherheit?
Der Autor schlägt die Einführung einer oberen Instanz für das UNKR vor, um divergierende Gerichtsentscheidungen zu harmonisieren und eine Datenbank für Grundsatzentscheidungen zu schaffen.
- Quote paper
- Matthias Hintze (Author), 2004, UN-Kaufrecht. Anwendungsbereiche, Bedeutung und Vergleich zum deutschen Recht, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/44558