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Staatliche Durchsetzung von Datenschutz

Die Institution der Landes- (und Bundes-)Datenschutzbeauftragten unter besonderer Berücksichtigung der Einsetzung des ersten Datenschutzbeauftragten in Hessen im Jahr 1971

Titel: Staatliche Durchsetzung von Datenschutz

Bachelorarbeit , 2018 , 58 Seiten , Note: 14,00

Autor:in: Alexander Gleixner (Autor:in)

Jura - Datenschutz
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Zusammenfassung Leseprobe Details

Bereits in den frühen 1970er-Jahren erkannte Hessen die Herausforderungen durch die Digitalisierung. Mit Hilfe einer zentralen Sammlung und breiten Verfügbarkeit von Bevölkerungsdaten sollte damals der Bedarf an infrastrukturellen Investitionen vom Wohnungsbau über Krankenhäuser und Schulen bis hin zum Ausbau des öffentlichen Personennah- und Individualverkehrs genau ermittelt und effizienter gedeckt werden. Die damit verbundene umfassende Speicherung und Verarbeitung persönlicher Informationen in digitalen Datenbanken rief aber auch Kritiker auf den Plan.

Anknüpfend an Debatten in den USA wiesen sie auf die Gefahren einer zentralen Datenspeicherung und -auswertung durch staatliche und privatwirtschaftliche Stellen hin. Um einen ähnlichen Widerstand wie in den Vereinigten Staaten zu vermeiden, beauftragte der damalige hessische Ministerpräsident Georg-August Zinn sein Staatsministerium unter der Leitung von Spiros Simitis mit der Ausarbeitung von Lösungsansätzen. Dadurch entstand das Hessische Datenschutzgesetz, als zugleich erstes Datenschutzgesetz der Welt. Vier Jahre später folgten Rheinland-Pfalz und 1977 schließlich der Bund.

Der Mann, der in Hessen darüber wachen sollte, dass Herrschaftswissen des Staates nur zum Wohl des Bürgers und nicht gegen ihn verwendet wurde, war Willi Birkelbach. Damit war er, als Ombudsmann für Datenschutz, der erste Datenschutz-beauftragte (DSB) der Welt. Heute, knapp 50 Jahre später, hat Deutschland ein europaweit einmaliges föderales System mit der Datenschutzbeauftragten des Bundes (BfDI) und den 17 Datenschutzbeauftragten der Länder (LfD).

Mit der seit dem 25.5.2018 geltenden EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) wird die Institution des Datenschutzbeauftragten nun europaweit etabliert. Die Vorgaben für den Datenschutz und damit einhergehend für das Amt des Datenschutzbeauftragten kommen heutzutage nicht mehr aus Wiesbaden oder Berlin, sondern vorrangig aus Brüssel.

Im Folgenden sollen in dieser Arbeit die Institution des Landesdatenschutzbeauftragten am Beispiel Hessens, sowie die der Bundesdatenschutzbeauftragten dargestellt werden. Dabei werden insb. die Entwicklung seit den Anfängen 1970 und die zentralen Neuerungen durch die DS-GVO herausgearbeitet. Dem folgt, darauf aufbauend, eine Darstellung der Kooperation der Datenschutzbehörden auf nationaler und europäischer Ebene. Abschließend wird ein Fazit gezogen und ein Ausblick gegeben.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

A. Einleitung

B. Hauptteil

I. Der Landesdatenschutzbeauftragte am Beispiel Hessens

1. Rechtsstellung

2. Zuständigkeit

a) Sachliche Zuständigkeit

b) Örtliche Zuständigkeit

3. Aufgaben

a) Kontrolle

b) Beratung

c) Eingaben

d) Gewaltenteilung und Informationsgleichgewicht

4. Rechte und Pflichten

a) Auskunftsrecht

b) Parlamentarische Teilnahme- und Äußerungsrecht

c) Gutachten und Untersuchungen

d) Verschwiegenheitspflicht

5. Beanstandung

6. Sanktionen

a) Nicht öffentlicher Bereich

b) Öffentlicher Bereich

7. Zwischenfazit

II. Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

1. Rechtsstellung

2. Zuständigkeit

3. Aufgaben

a) Kontrolle

b) Beratung

c) Eingaben

4. Rechte und Pflichten

5. Beanstandung

6. Sanktionen

7. Zwischenfazit

III. Die Zusammenarbeit der Kontrollinstanzen

1. Landesebene

2. Bundesebene

a) Konferenz der Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (DSK)

b) Düsseldorfer Kreis

3. Europäische Ebene

a) Europäischer Datenschutzausschuss (EDSA)

b) Zentrale Anlaufstelle

c) One-Stop-Shop-Mechanismus

4. Internationale Ebene

5. Zwischenfazit

C. Fazit und Ausblick

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit analysiert die institutionelle Ausgestaltung und Entwicklung der Datenschutzaufsicht in Deutschland, wobei ein besonderer Fokus auf der historischen Vorreiterrolle Hessens sowie der aktuellen Struktur der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) liegt. Ziel der Untersuchung ist es, die Entwicklung der Befugnisse und die Kooperation zwischen den Aufsichtsbehörden auf nationaler und europäischer Ebene unter dem Einfluss der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) kritisch zu beleuchten.

  • Historische Entwicklung der Datenschutzgesetzgebung in Hessen
  • Institutionelle Unabhängigkeit und Rechtsstellung von Datenschutzbeauftragten
  • Befugnisse bei der Überwachung, Beratung und Sanktionierung von Datenverarbeitung
  • Herausforderungen durch die DS-GVO und die Rolle des Europäischen Datenschutzausschusses
  • Zusammenarbeit nationaler Kontrollinstanzen und internationale Kooperationsmechanismen

Auszug aus dem Buch

Die Institution des Landesdatenschutzbeauftragten am Beispiel Hessens

Die Institution der Landesdatenschutzbeauftragten gibt es in jedem deutschen Bundesland. Die Rechtsstellung und die Befugnisse sind in den jeweiligen Landesgesetzen geregelt. In Hessen war es 1971 Willi Birkelbach, der als erster in das neu geschaffene Amt des DSB eingesetzt wurde. Mit Silvia Liebau war Thüringen das letzte Bundesland, das 1994 dieses Amt einrichtete. Trotz der unterschiedlichen Startpositionen, haben sich das Datenschutzrecht wie auch die Rechtsstellung und die Aufgaben der LfD in den letzten Jahren immer mehr angeglichen. Dies ist nicht zuletzt darauf zurückzuführen, dass aktuelle Datenschutzbestimmungen auf EU-Ebene getroffen werden.

Seit dem 1. Oktober 2003 ist Prof. Dr. Michael Ronellenfitsch der Hessische Datenschutzbeauftragte. Dem HDSB stehen bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben derzeit 43 Mitarbeiter zur Seite. Sitz der Behörde ist in Wiesbaden. Der HDSB wird auf Vorschlag der Landesregierung vom Landtag mit mehr als der Hälfte der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder gewählt. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre.

Zusammenfassung der Kapitel

I. Der Landesdatenschutzbeauftragte am Beispiel Hessens: Dieses Kapitel erläutert die rechtlichen Grundlagen, Zuständigkeiten und operativen Befugnisse des Hessischen Datenschutzbeauftragten als Modell für die Datenschutzaufsicht.

II. Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit: Hier wird die institutionelle Stellung und Aufgabenverteilung der BfDI dargestellt, insbesondere im Kontext der zunehmenden Bedeutung der Datenschutzaufsicht auf Bundesebene.

III. Die Zusammenarbeit der Kontrollinstanzen: Dieser Abschnitt beschreibt die verschiedenen Ebenen der Kooperation zwischen nationalen und europäischen Aufsichtsbehörden, um eine einheitliche Rechtsanwendung sicherzustellen.

Schlüsselwörter

Datenschutz, Datenschutzbeauftragter, HDSB, BfDI, DS-GVO, Datenschutzaufsicht, Unabhängigkeit, Sanktionen, Kontrollinstanzen, Europäischer Datenschutzausschuss, One-Stop-Shop-Mechanismus, Informationsgleichgewicht, Rechtsstellung, Datenschutzgesetz, Aufsichtsbehörden

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit befasst sich mit der Entwicklung und Institutionalisierung der Datenschutzaufsicht in Deutschland, beginnend mit dem historischen Vorreiter Hessen bis hin zur aktuellen Struktur auf Bundesebene.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Zentrale Themen sind die rechtliche Unabhängigkeit der Aufsichtsbehörden, deren Kontroll- und Beratungsbefugnisse sowie die Kooperation innerhalb des europäischen Rechtsrahmens.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Das Ziel ist die Analyse der Funktionsweise und Befugnisse der Datenschutzbeauftragten sowie deren Anpassung an die Anforderungen durch die Datenschutz-Grundverordnung.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit stützt sich primär auf eine rechtswissenschaftliche Analyse von Gesetzen, Verordnungen, einschlägiger Rechtsprechung und fachwissenschaftlicher Literatur.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Untersuchung des Hessischen Datenschutzbeauftragten, der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit sowie der Zusammenarbeit dieser Instanzen.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Wichtige Schlagworte sind Datenschutz, Aufsichtsbehörden, Unabhängigkeit, DS-GVO, Sanktionsbefugnisse und europäische Zusammenarbeit.

Warum war das Jahr 1971 in Hessen für den Datenschutz bedeutsam?

1971 wurde mit Willi Birkelbach der erste Datenschutzbeauftragte in Hessen eingesetzt, nachdem Hessen als weltweit erstes Land ein Datenschutzgesetz verabschiedet hatte.

Welche Rolle spielt der "One-Stop-Shop-Mechanismus" in der Arbeit?

Der Mechanismus wird als eine der fundamentalen Neuerungen der DS-GVO beschrieben, die bei grenzüberschreitender Datenverarbeitung die Zuständigkeit konzentriert und die aufsichtsrechtliche Kooperation in der EU stärken soll.

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Details

Titel
Staatliche Durchsetzung von Datenschutz
Untertitel
Die Institution der Landes- (und Bundes-)Datenschutzbeauftragten unter besonderer Berücksichtigung der Einsetzung des ersten Datenschutzbeauftragten in Hessen im Jahr 1971
Hochschule
EBS Universität für Wirtschaft und Recht  (Law School)
Note
14,00
Autor
Alexander Gleixner (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2018
Seiten
58
Katalognummer
V448430
ISBN (eBook)
9783668829114
ISBN (Buch)
9783668829121
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Bundesdatenschutzbeauftragte Landesdatenschutzbeauftragte HDSB DS-GVO EDSA One-Stop-Shop-Mechanismus Aufgaben Zuständigkeit Rechte Sanktionen Beanstandungen Datenschutz DS-RL BDSG HDSG
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Alexander Gleixner (Autor:in), 2018, Staatliche Durchsetzung von Datenschutz, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/448430
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Leseprobe aus  58  Seiten
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