CO2-Emissionshandel in der EU. Theorie und Probleme der praktischen Umsetzung


Bachelorarbeit, 2011

62 Seiten, Note: 1,7

Marco Harfner (Autor:in)


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Einleitung

2 Der Weg zum CO2-Emissionshandel
2.1 Die Bedeutung des globalen Klimawandels
2.2 Das Kyoto-Protokoll: Die Reaktion auf den Klimawandel
2.2.1 Inhalte und Ziele
2.2.2 Die flexiblen Instrumente des Kyoto-Protokolls

3 Die Theorie des Emissionshandels
3.1 Der Grundgedanke des Emissionshandels
3.1.1 Die Probleme der Umwelt als öffentliches Gut
3.1.2 Preislösung versus Mengenlösung: Ein vergleichender Ansatz
3.1.3 Der Preismechanismus von Emissionszertifikaten
3.1.4 Kritische Beurteilung des Emissionshandels
3.2 Primärallokation von Emissionszertifikaten
3.2.1 Das Grandfathering-System als freie Vergabe
3.2.2 Die Versteigerung von Emissionszertifikaten
3.3 Umweltökonomische Bewertung durch Effizienzkriterien
3.3.1 Prüfung der ökonomischen Effizienz
3.3.2 Dynamische Anreizwirkung für Umweltinnovationen
3.3.3 Ökologische Effizienz zur Erreichung von Umweltstandards
3.3.4 Erschwerte administrative Effizienz und Durchsetzbarkeit

4 Die Entwicklung des CO2-Emissionshandels in der EU
4.1 Verschiedene Handelsperioden
4.1.1 Licht und Schatten der ersten Handelsperiode
4.1.2 Die Kyoto-Verpflichtungsperiode von 2008 bis 2012
4.1.3 Ein Ausblick in die dritte Handelsperiode 2013-2020
4.2 Preisentwicklung und mögliche Preistreiber

5 Ausgewählte Probleme der praktischen Umsetzung
5.1 Ungerechtfertigte „Windfall Profits“ der Energiebranche
5.2 Das Risiko des „Carbon Leakage“
5.3 Betrug im Rahmen des CO2-Emissionshandels

6 Fazit und Ausblick

Literatur- und Quellenverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Änderung der globalen Durchschnittstemperatur Seite

Abbildung 2: Preisbildung von Emissionszertifikaten Seite

Abbildung 3: Darstellung der Kosteneffizienz Seite

Abbildung 4: Innovationswirkung von Emissionszertifikaten Seite

Abbildung 5: Aufteilung des Emissionsbudgets im NAP II Seite

Abbildung 6: Zielvorgaben der EU im CO2­-Emissionshandel bis 2020 Seite

Abbildung 7: Preisentwicklung der CO2-Emissionszertifikate am Spotmarkt Seite

Abbildung 8: Betrug durch Karussellgeschäfte Seite

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Aufteilung der Reduktionsverpflichtungen in der EU Seite

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieer Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

Jeden Tag erreichen die Menschen an vielen Orten der Erde Meldungen aus diversen Lebensbereichen, die jedoch oft kurz nach ihrem Aufkeimen schon wieder aus der Medienlandschaft verschwinden. Im Gegensatz dazu findet der auf der Erde stattfindende Klimawandel seit mehreren Jahren regelmäßigen Eingang in unzählige ökonomische und politische Diskussionen und Debatten. Der Grund für die entgegengebrachte Aufmerksamkeit liegt wohl in den Auswirkungen begründet, die für die Menschen aus dem Klimawandel resultieren können. Zu nennen sind beispielsweise Einflüsse auf die menschliche Gesundheit, aber auch eine steigende Anzahl dramatischer Wetterereignisse wie extreme Dürren oder Überschwemmungen [vgl. Vierter Sachstandsbericht des IPCC (2007, S. 22-24)]. Die Wissenschaft ist sich mittlerweile sicher, dass der Klimawandel schwerwiegende globale Risiken mit sich bringt und eine weltweite Reaktion notwendig ist [vgl. Stern Review (2007, S. 1)].

„Terroristen töten Menschen. Massenvernichtungswaffen haben das Potenzial, eine ungeheure Menge Menschen zu töten. Aber die globale Erwärmung hat das Potenzial, alle zu töten…“ [Bloomberg (2008)]. Dies sagte der Bürgermeister von New York, Michael Bloomberg, im Jahre 2008 während einer dreitägigen UN-Konferenz zum Klimawandel. Wahrscheinlich scheint der Vergleich des Klimawandels mit dem internationalen Terrorismus ein wenig überzogen und hat unter Umständen auch das Ziel der Effekthascherei. Das Zitat spiegelt jedoch auch die Dringlichkeit wider, sich dem Thema Klimawandel anzunehmen. Etwas provozierend kann angeführt werden, dass wohl auch jedes Land der Erde gegen drohende Angriffe von Terroristen und Massenvernichtungswaffen vorgehen und geeignete Maßnahmen ergreifen würde – warum also dann den Klimawandel unbeachtet lassen?

Die vorliegende Arbeit startet mit einer Einführung in die aktuelle Klimasituation der Erde. Thematisiert werden dabei die Ursachen des Klimawandels und die daraus resultierenden Auswirkungen. Vor allem der rasante Temperaturanstieg der letzten Jahrzehnte gilt als Sinnbild des Klimawandels [vgl. Vierter Sachstandbericht des IPCC (2007, S. 5)]. Das Kyoto-Protokoll gilt als Reaktion auf den Klimawandel und Meilenstein der globalen Klimapolitik. Es gelang bei den Verhandlungen in der japanischen Großstadt erstmals, verbindliche Emissionsminderungsziele für Industriestaaten an einen fixen Zeitrahmen zu knüpfen [vgl. Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (2010)]. Diese Arbeit spricht sowohl die Inhalte und Ziele als auch die flexiblen Instrumente des Kyoto-Protokolls an.

In Kapitel 3 schließt sich der theoretische Hauptteil an. Aufgrund des Fehlens von Eigentumsrechten, ein Resultat der Umwelt als öffentliches Gut, kommt es nicht automatisch zur Herausbildung eines Markts für Umweltgüter. Das Ziel eines Emissionshandels ist es daher, einen solchen Markt zu schaffen [vgl. Weimann (1995, S. 226)]. Im weiteren Verlauf des Kapitels werden zudem die verschiedenen umweltpolitischen Ansätze der Preis- und Mengenlösung gegenübergestellt, bevor schließlich der Preismechanismus erklärt und ein Zwischenfazit gezogen wird. Damit die Emittenten erstmals in den Besitz der Emissionszertifikate gelangen, bieten sich mit dem Grandfathering-System und der Versteigerung grundsätzlich zwei Möglichkeiten an. Es gilt die zwei Methoden abzuwägen und jeweils Vor- und Nachteile herauszuarbeiten. Den Abschluss bildet eine umweltökonomische Bewertung des Emissionshandels anhand von Effizienzkriterien. Gemäß dem aktuellen Stand der Fachliteratur finden zu diesem Thema besonders die ökonomische, dynamische und ökologische Effizienz Beachtung. Jedoch erhält auch die in einigen Monografien nicht beachtete administrative Effizienz Eingang in die vorliegende Arbeit [vgl. Endres (2007, S. 106)]. Es kann nämlich nur unter Beachtung aller relevanten Kriterien ein aussagekräftiges Urteil gebildet werden.

Die verschiedenen Handelsphasen des CO2-Emissionshandels in der EU, die historische Preisentwicklung bis zur Gegenwart und ausgewählte Preistreiber von CO2-Emissions-zertifikaten stellen den praxisorientierten Hauptteil der Arbeit dar. Es ist zu erkennen, dass die EU bemüht ist, mögliche Schwachstellen der ersten Handelsperiode von 2005-2007 zu vermeiden und mithilfe von Neuerungen den CO2-Emissionshandel in Europa zu optimieren. Die politischen Entscheidungsträger haben die Fehler wie beispielsweise die Überallokation von CO2-Emissionszertifikaten von Phase 1 erkannt und versuchen eine stetige Verbesserung zu erreichen.

Den Schluss der Arbeit bilden ausgewählte Probleme der praktischen Umsetzung des CO2-Emissionshandels. Diese reichen von ungerechtfertigten Gewinnen, die durch die Einpreisung von Opportunitätskosten generiert wurden über die mögliche Verlagerung von CO2-Emissionen in Länder ohne restriktive Klimapolitik bis hin zu Betrugsfällen. Es ist das Ziel, nicht nur die positiven, sondern auch die negativen Seiten des CO2-Emissionshandels anzusprechen. Dies ist relevant, um kritisch über dieses Thema reflektieren zu können.

2 Der Weg zum CO2-Emissionshandel

2.1 Die Bedeutung des globalen Klimawandels

Es stellt sich die Frage, wie es zum angesprochenen Klimawandel kommen kann. Grundsätzlich können die Ursachen, die zum Klimawandel führen und geführt haben, in zwei Teilbereiche aufgegliedert werden. Auf der einen Seite sind hierbei die natürlichen Ursachen und auf der anderen Seite die anthropogenen Ursachen zu nennen [vgl. Podbregar / Schwanke / Frater (2009, S. 16)]. Bei den natürlichen Ursachen sind beispielsweise die Änderung der Erdparameter und die unterschiedlich starke Sonnenaktivität zu erwähnen. Die Wissenschaft ist sich dennoch mittlerweile einig darüber, dass nicht die natürlichen, sondern die anthropogenen Ursachen hauptausschlaggebend für den Klimawandel sind. Auch gemäß der Einschätzung des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) ist es nicht möglich, die Erwärmung der Erde in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts allein durch natürliche Faktoren zu erklären [vgl. Schwarz / Harmeling / Kier / Bals (2008, S. 8)].

Essentiell für das Leben auf der Erde ist der natürliche Treibhauseffekt. Dieser sorgt dafür, dass die Durchschnittstemperatur auf der Erdoberfläche ungefähr um 33°C höher ist im Vergleich zu einer Situation ohne natürlichen Treibhauseffekt. Es trifft dabei kurzwellige Strahlung der Sonne auf die Erdoberfläche, von der ein Teil wieder reflektiert, jedoch ein Großteil absorbiert wird. Die absorbierte Strahlung verbleibt aber nicht auf der Erde, sondern wird in Form langwelliger Infrarotstrahlung (Wärmestrahlung) an die Atmosphäre abgegeben. Die dort vorkommenden Treibhausgase sorgen zwar dafür, dass aus dem Weltall ankommende Sonnenstrahlung auf die Erde treffen kann, jedoch die langwellige Infrarotstrahlung aufgrund der Undurchlässigkeit nicht austreten kann. Auf diese Weise wird die Erde erwärmt und infolgedessen für Lebewesen bewohnbar [vgl. Küll (2009, S. 23-24)]. Es gibt in diesem Zusammenhang jedoch die berechtigte Vermutung, dass die natürlichen Vorgänge durch menschliche Aktivitäten ergänzt werden. Man spricht hierbei vom anthropogenen Treibhauseffekt. Er ist auf den schnellen Anstieg von Treibhausgasen wie z.B. Kohlendioxid (CO2), Methan (CH4) und Distickstoffoxid (N2O), im Volksmund auch Lachgas genannt, zurückzuführen [vgl. Matthes (2008, S. 21)]. CO2 ist wohl das bekannteste und wichtigste Treibhausgas. Vor allem aufgrund der Industrialisierung und der damit einhergehenden Verbrennung fossiler Energieträger (z.B. Kohle) ist die globale atmosphärische CO2-Konzentration von etwa 280 ppm auf 379 ppm1 im Jahre 2005 gestiegen. Besonders ab Mitte des 20. Jahrhundert stieg die CO2-Konzentration in der Atmosphäre stark an. Es gilt in der Forschung als erwiesen, dass der Großteil des Anstiegs der Durchschnittstemperatur auf der Erdoberfläche das Resultat der zunehmenden Treibhausgaskonzentration ist [vgl. Vierter Sachstandsbericht des IPCC (2007, S. 2-3)].

Aktuelle Untersuchungen zeigen, dass es definitiv zu einer Erwärmung des Klimasystems kommt. Elf der letzten zwölf Jahre im Zeitraum von 1995-2006 gehören zu den wärmsten Jahren seit Beginn der Messungen im Jahr 1850. Die folgende Abbildung zeigt das 5-Jahres-Mittel der globalen Durchschnittstemperatur von 1880-2008. Die Temperaturänderung bezieht sich auf das Mittel des Zeitraums 1951-1980. Man kann erkennen, dass es vor allem ab den 1960er Jahren zu einem starken Anstieg gekommen ist. Auch der lineare Erwärmungstrend der letzten 50 Jahre von 0,13°C pro Jahrzehnt spricht für einen deutlichen Temperaturanstieg [vgl. Vierter Sachstandsbericht des IPCC (2007, S. 5-7)].

Abbildung 1: Änderung der globalen Durchschnittstemperatur

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Eigene Darstellung (Temperaturdaten der NASA, 2010).

Des Weiteren ist zu beobachten, dass es zu einem Abschmelzen von Schneebedeckung und Gletschern in beiden Hemisphären gekommen ist und somit zu einer zusätzlichen Wasserzufuhr, insbesondere für die Ozeane. Besonders haben aber die Verluste der Eisschilde in Grönland und der Antarktis zum Anstieg des Meeresspiegels beigetragen. Im 20. Jahrhundert hat der Meeresspiegel um geschätzte 17 cm zugenommen [vgl. Vierter Sachstandsbericht des IPCC (2007, S. 5-7)].

Den möglichen Prognosen zum Klimawandel wird sehr viel Aufmerksamkeit entgegengebracht. Das Ziel ist es, die Richtung, in welche das Klima der Erde in Zukunft zusteuern wird, zu antizipieren. Nach Berichten des Stern-Review zufolge besteht ohne entschiedenes Gegensteuern das realistische Risiko, dass die Konzentration von Treibhausgasen in der Atmosphäre zu einem Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur bis 2035 um mehr als 2°C führen wird. Bei einem BAU-Szenario2, der Trendfortschreibung der gegenwärtigen Treibhausgasmissionen, besteht ein mindestens 50%-iges Risiko, dass die Durchschnittstemperatur auf der Erde bis zum Jahre 2100 um mehr als 5°C ansteigen wird. Diese Konstellation hätte weitreichende Konsequenzen für Mensch und Natur. Schon ein Anstieg von 2°C würde dazu führen, dass sich das globale Wasserproblem weiter verschärfen und die Schere zwischen wasserreichen und wasserarmen Gebieten immer drastischer auseinanderklaffen würde. Zunehmend mehr Menschen hätten nicht mehr genügend Süßwasser zur Verfügung. Je stärker der globale Temperaturanstieg ausfallen wird, desto schwerwiegender werden beispielsweise auch die Ernteausfälle und die negativen Auswirkungen auf viele Ökosysteme der Erde sein [vgl. Stern Review (2007, S. 3-4)].

Grundsätzlich gibt es zwei mögliche Reaktionen auf den globalen Klimawandel. Dabei sind zum einen die Adaption und zum anderen die Mitigation zu nennen. Unter ersterem versteht man Anpassungsmaßnahmen, um Risiken zu vermeiden und wirtschaftliche und soziale Chancen in Anbetracht des Klimawandels zu nutzen [vgl. Bundesministerium für Bildung und Forschung (2007)]. In Nigeria wurde beispielsweise in ein Bewässerungssystem investiert, um die immer unregelmäßigeren Regenfälle auszugleichen und so die Nahrungsgrundlage zu erhalten [vgl. Chemnitz / Höffler (2010, S. 4)]. Das Ziel der Mitigation hingegen ist es, die anthropogenen Ursachen des Klimawandels wie beispielsweise die CO2-Emissionen mithilfe geeigneter Maßnahmen auf der Entstehungsseite zu vermeiden oder zu vermindern [vgl. Günther (2008, S. 5)]. Bei der Mitigation stehen technologische Innovationen wie die erneuerbaren Energien (z.B. Solarenergie, Windenergie) im Vordergrund.

2.2 Das Kyoto-Protokoll: Die Reaktion auf den Klimawandel

Nachdem sich in den 1980er Jahren die Klimapolitik als eines der wichtigsten internationalen Politikfelder entwickelt hatte, trafen sich 1992 die Staaten der Erde auf der UN-Konferenz in Rio de Janeiro, um über gemeinsame Lösungen für das Klimaproblem zu beraten. Die Industriestaaten bekannten sich dazu, dass ein Großteil des Klimawandels auf die aus der Industrialisierung resultierenden Emissionen zurückzuführen ist. Die Verabschiedung einer Klimarahmenkonvention war ein wichtiger Erfolg der Rio-Konferenz [vgl. Dutschke / Michaelowa (1998, S. 11)]. Schließlich wurde im Jahre 1997 in der japanischen Stadt Kyoto die relativ unverbindliche Klimarahmenkonvention vertraglich fixiert [vgl. Thurau (2004)].

2.2.1 Inhalte und Ziele

Insgesamt nahmen 170 Länder und hunderte Nichtregierungs- und zwischenstaatliche Organisationen an den Verhandlungen zum Kyoto-Protokoll teil. Es war zu beobachten, dass die Parteien teilweise unterschiedliche Ziele und Interessen verfolgten. Der Grund dafür kann darin gesehen werden, dass die wirtschaftlichen Strukturen in den jeweiligen Ländern unterschiedlich stark von der Produktion und dem Einsatz fossiler Brennstoffe abhingen. Auch die Kosten der angestrebten Maßnahmen zur Treibhausgasreduktion spielten eine wichtige Rolle [vgl. Lokhov (2006, S. 31)]. Das Kyoto-Protokoll wurde am 11. Dezember 1997 von anfangs 40 Vertragsparteien unterzeichnet. Die Anzahl der Staaten, die zu einem späteren Zeitpunkt das Kyoto-Protokoll unterzeichneten, stieg bis zur Zeichnungsfrist am 15. März 1999 auf 84 an. Für das in Krafttreten des Protokolls von Kyoto mussten jedoch zuerst zwei Bedingungen erfüllt werden. Zum einen musste das Protokoll von mindestens 55 Ländern ratifiziert werden und zum anderen war gefordert, dass „die ratifizierenden Staaten zusammen mindestens 55 % der CO2-Emissionen der im Annex I genannten Länder der Rahmenkonvention von 1992 auf sich vereinigen“ [Endres (2007, S. 261)]. Wie oben erwähnt, war die geforderte Mindestanzahl relativ schnell erreicht. Die zweite Bedingung wurde jedoch erst mit der Ratifizierung durch Russland erreicht. Das Kyoto-Protokoll trat schließlich am 16.02.2005 in Kraft [vgl. Endres (2007, S. 261)].

Im Kyoto-Protokoll verpflichten sich die im Anhang B genannten Staaten (sogenannte Annex-B-Staaten) dazu, ihre Treibhausgasemissionen im Zeitraum zwischen 2008 und 2012 um durchschnittlich 5,2 % zum Basisjahr 1990 zu senken [vgl. Harmeling / Kubek (2006, S. 11)]. Anhang B des Kyoto-Protokolls listet in diesem Zusammenhang sechs in Kohlendioxidäquivalenten3 ausgedrückte Treibhausgase auf [vgl. Protokoll von Kyoto (1997, Anlage A)]:

- Kohlendioxid (CO2)
- Methan (CH4)
- Distickstoffoxid (N2O)
- Teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe (H-FKW/ HFC)
- Perfluorierte Kohlenwasserstoffe (FKW/ PFC)
- Schwefelhexafluorid (SF6)

Die Europäische Union (EU) sollte eine Vorreiterrolle einnehmen und verpflichtete sich zu einer Senkung der Treibhausgase um 8 %. Es ist jedoch keineswegs so, dass alle Staaten der EU die gleichen Reduktionsverpflichtungen zu erbringen hatten. Die EU nutzte eine sogenannte „Bubble-Lösung“4 und hatte sich auf ein Burden-Sharing (Lastenausgleich) geeinigt. Dies bedeutet, dass die insgesamte Reduktionslast von 8% individuell auf jedes Land der EU aufgeteilt wurde. Der Vorteil dieser Variante ist, dass die Reduktionsverpflichtung eines Staats innerhalb dieser Blase nicht als unwiderruflich angesehen werden muss, sondern auch zu einem späteren Zeitpunkt noch Modifikationen möglich sind [vgl. Endres (2007, S. 263)]. Während sich Deutschland zu einer Reduktion der Treibhausgase um 21 % verpflichtete, waren es die Länder Griechenland, Irland, Portugal und Spanien, denen eine besondere Rolle im Zusammenhang mit dem Burden-Sharing zustand. Sie durften ihre Treibhausgasemissionen sogar erhöhen, um ihre wirtschaftliche Situation und die Heranführung an das EU-Pro-Kopf-Einkommen nicht zu gefährden. Bei einer Reduktionsverpflichtung gegenüber diesen Ländern hätte das Risiko einer Ausbremsung des wirtschaftlichen Aufholungsprozesses bestanden [vgl. Mittendorf (2004, S. 48)]. Auch im Hinblick auf eine ökonomisch effiziente Reduktion der Treibhausgasemissionen ist es wichtig, die unterschiedlichen Kostenstrukturen und Vermeidungspotentiale der einzelnen Länder zu berücksichtigen. Einheitliche Reduktionsziele würden nämlich zu einem ineffizienten Klimaschutz führen [vgl. Stephan / Ahlheim (1996, S. 99)]. Die anschließende Tabelle gibt einen Überblick über die länderspezifischen Reduktionsverpflichtungen in der EU.

Tabelle 1: Aufteilung der Reduktionsverpflichtungen in der EU

Abbildung in dieer Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Eigene Darstellung nach Lueg (2007, S. 11).

2.2.2 Die flexiblen Instrumente des Kyoto-Protokolls

Um die im Kyoto-Protokoll festgesetzten Minderungsziele möglichst effizient zu erreichen, wurden flexible Mechanismen geschaffen. Flexibel bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Minderungen in Zusammenarbeit mit anderen Staaten herbeigeführt werden können [vgl. Gabriel (2003, S. 91)]. Zu nennen sind [vgl. Endres (2007, S. 261)]:

- Der Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung (Clean-Development-Mechanismus)
- Der Mechanismus der gemeinsamen Durchführung (Joint Implementation)
- Der Handel mit Emissionsrechten (Emission Trading)

Clean-Development-Mechanismus:

Industrieländer können im Rahmen des Clean-Development-Mechanismus (CDM) Projekte zur Reduzierung von Treibhausgasen in Entwicklungsländern durchführen. Die resultierende Emissionsreduktion wird durch sogenannte zertifizierte Emissionsreduktionseinheiten (englisch: Certified Emission Reductions, CERs) auf die Reduktionsverpflichtung des investierenden Landes angerechnet. Die Industrieländer sind demnach also in der Lage einen möglichen Anstieg der inländischen Emissionen durch CDM-Maßnahmen andernorts wieder auszugleichen. Beispiele hierfür sind Investitionen in erneuerbare Energien oder in Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz [vgl. Erling (2008, S. 15-16)]. Die Bundesrepublik Deutschland partizipierte 2009 an ungefähr 200 CDM-Projekten weltweit. Ein Großteil der Aktivitäten vollzog sich in China und Indien. Man ist der Meinung, dass sich die technologischen Innovationen Deutschlands positiv auf den Klimaschutz weltweit auswirken werden [vgl. Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (2009)]. Der Energieversorger E.ON hat beispielsweise in Hanoi (Vietnam) eine Mülldeponie mit einer Deponiegasrückgewinnung ausgestattet. Dadurch sollen in den nächsten 20 Jahren Emissionen eingespart werden, die in etwa 4,5 Millionen Tonnen CO2 entsprechen [vgl. E.ON (2010)].

Joint Implementation:

Unter Joint Implementation (JI) versteht man die Kooperation von Annex-B-Ländern, um den Ausstoß von Treibhausgasen zu verringern. Im Gegensatz zum CDM werden die Reduktionsmaßnahmen hingegen nicht in Entwicklungsländern, sondern in anderen Industriestaaten durchgeführt. Auch beim JI erhält das finanzierende Land entweder eine Emissionsgutschrift oder die Erlaubnis, die beim Projekt vermiedenen Emissionen zusätzlich auszustoßen [vgl. Endres (2007, S. 262)]. Man bezeichnet die daraus resultierenden Emissionszertifikate als Emissionsreduktionseinheiten (englisch: Emission Reduction Units, ERUs) [vgl. Amsterdam Capital Trading (2010)]. Ein wesentlicher Unterschied zum CDM ist, dass die ERUs im Gegensatz zu den CERs die Anzahl der verfügbaren Emissionszertifikate in ihrer Gesamtheit nicht erhöhen, sondern sie lediglich vom Gastgeberland in die investierende Industrienation verlagern [vgl. Adam / Hentschke / Kopp-Assenmacher (2006, S. 186)]. Es gibt sowohl für CDM- als auch für JI-Projekte strikte Regeln: Es ist in einem Prüfprozess nachzuweisen, ob es durch das zu bewertende Projekt tatsächlich zu einer Minderung von Treibhausgasen gekommen ist. Man vergleicht aus diesem Grund die Emissionen vor und nach der Projektdurchführung [vgl. Dürr (2007, S. 4)]. In der Vergangenheit stammten ein Drittel der registrierten JI-Projekte aus Russland oder der Ukraine. Viele JI-Maßnahmen konzentrieren sich beispielsweise auf defekte Gas-Pipelines, aus denen das klimaschädliche Treibhausgas Methan entweicht [vgl. Dürr (2007, S. 5)].

Emissionshandel:

Der Handel mit Emissionszertifikaten ist das wohl bekannteste Instrument des Kyoto-Protokolls und wird in Artikel 17 desselbigen geregelt [vgl. Protokoll von Kyoto (1997, Artikel 17)]. Es wird eine Höchstmenge an Treibhausgasemissionen bestimmt und diese Menge in Emissionszertifikaten verbrieft und ausgegeben. Die Annex-B-Länder können sich anschließend am staatenübergreifenden Emissionshandel beteiligen, um ihren Reduktionsverpflichtungen nachkommen zu können [vgl. Möller (2008, S. 19)]. Die Emissionen werden in Kohlendioxidäquivalenten angegeben, um den Handel zu vereinfachen. Die Einheit „Assigned Amount Unit“ (AAU) repräsentiert dabei genau eine Tonne Kohlendioxidäquivalente [vgl. Freudenthaler (2009, S. 31)].

3 Die Theorie des Emissionshandels

Bevor in Kapitel 4 dieser Arbeit die Brücke zur Praxis geschlagen werden kann, ist es wichtig für das Verständnis, die theoretischen Vorgänge in Bezug auf den Emissionshandel fundiert und umfangreich zu beschreiben. Zu beachten gilt es, dass im folgenden Kapitel 3 kein direkter Bezug auf den Emissionshandel im Zusammenhang mit CO2 genommen wird, sondern bewusst eine allgemeine Herangehensweise gewählt wurde. Man darf nämlich nicht vergessen, dass nicht nur CO2 durch Emissionszertifikate gehandelt werden kann. Beispielsweise wurde im Jahre 1995 in den USA das sogenannte „Acid Rain Program“ eingeführt, welches einen landesweiten Handel mit Emissionszertifikaten für Schwefeldioxid (SO2) zum Ziel hatte [vgl. Michaelis (1996, S. 82)].

Der Grundgedanke des Emissionshandels wird im ersten Teil dieses Kapitels behandelt. Zudem wird die Frage beantwortet, welche Möglichkeiten der Primärallokation von Emissionszertifikaten es gibt. Die jeweilige Diskussion von Vor- und Nachteilen trägt dazu bei, die unterschiedlichen Erstausgabemechanismen nahezubringen. Eine ökonomischere Betrachtung des Emissionshandels anhand von Effizienzkriterien schließt sich in Unterkapitel 3.3 an.

3.1 Der Grundgedanke des Emissionshandels

3.1.1 Die Probleme der Umwelt als öffentliches Gut

Die Grundidee, welche sich hinter dem Konzept des Emissionshandels verbirgt, ist gewissermaßen die Erschaffung eines Markts für Umweltgüter. Da man die Umwelt als öffentliches Gut ansehen kann, fehlen infolgedessen Eigentumsrechte, die den rechtmäßigen „Besitzer“ der Umwelt kenntlich machen [vgl. Weimann (1995, S. 226)]. Eine entscheidende Eigenschaft eines öffentlichen Guts ist seine Nichtausschließbarkeit. Es ist somit nicht möglich eine Person von der Nutzung des Guts auszuschließen [vgl. Roth (2007, S. 152)]. Wenn jedoch das Eigentum an einem Gut nicht eindeutig definiert ist, so fühlt sich in den meisten Fällen auch niemand für die Erhaltung desgleichen zuständig. Das Gut wird in diesem Fall nicht optimal, sondern maximal genutzt, da ein Verzicht darauf von einem rational agierenden Marktakteur nicht als sinnvoll angesehen wird [vgl. Stephan / Ahlheim (1996, S. 57)]. Übertragen auf das vorliegende Beispiel würde dies bedeuten, dass die Industrienationen ihre CO2-Emissionen nicht vermindern, solange keine entsprechende Regelung oder Restriktion geschaffen wird. Man würde durch die entstandenen CO2-Emissionen einen globalen Schaden anrichten, jedoch die wirtschaftliche Entwicklung und den resultierenden Reichtum national auskosten.5 Durch das umweltpolitische Instrumentarium des Emissionshandels schafft man „marktfähige[n] Rechte[n] auf Inanspruchnahme der Umwelt“ [Endres (2007, S. 110)]. Der Emissionshandel beruht auf dem Verursacherprinzip [vgl. Deutsche Emissionshandelsstelle (2008a, S. 2)]. Es muss also derjenige für die Beseitigung eines Umweltschadens aufkommen, der ihn verursacht hat [vgl. Schwartmann (2006, S. 16)]. Angewendet auf den Emissionshandel bedeutet dies, dass Unternehmen nur durch den Erhalt oder Kauf von Emissionszertifikaten die Legitimation erlangen, Treibhausgase freisetzen zu dürfen.

Der Staat oder ein anderer politischer Entscheidungsträger setzen beim Emissionshandel eine Emissionsobergrenze eines bestimmten Schadstoffs für eine Region in einem begrenzten Zeitraum fest. Dabei ist es wichtig, dass man über den ökologischen Kreislauf und seine regionale Ausprägung genaue Informationen besitzt. Man benötigt beispielsweise Kenntnis darüber, welche Mengen des Schadstoffs für ein begrenztes Gebiet in einem bestimmten Zeitraum zumutbar sind [vgl. Stephan / Ahlheim (1996, S. 95)]. Die Gesamtmenge wird darauffolgend in beliebig viele Einheiten aufgeteilt und in Emissionszertifikaten verbrieft.6 Wenn ein Verursacher im Besitz eines solchen Zertifikats ist, steht es ihm zu, eine bestimmte Menge des Schadstoffs auszustoßen [vgl. Endres (2007, S. 110)]. Essentiell ist, dass ein Markt ins Leben gerufen wird, der den Handel mit Emissionszertifikaten ermöglicht. Ist ein solcher Markt nicht garantiert, so kann auch eine pareto-effiziente7 Allokation der Emissionszertifikate nicht gewährleistet werden [vgl. Stephan / Ahlheim (1996, S. 96)]. In den Medien wird teilweise kritisiert, dass man daran Geld verdienen kann, indem man einen anderen Wirtschaftsakteur über den Handel dazu legitimiert, die Umwelt durch Schadstoffe zu verschmutzen [vgl. Frankfurter Allgemeine Zeitung (2004, S. 9)].

3.1.2 Preislösung versus Mengenlösung: Ein vergleichender Ansatz

Im Gegensatz zu Umweltsteuern, welche auch als „Preislösung“ bezeichnet werden können, spricht man im Zusammenhang mit dem Emissionshandel von einer „Mengenlösung“. Eine Mengenlösung ist dadurch gekennzeichnet, dass der Staat die Menge eines bestimmten Schadstoffs begrenzt, jedoch den Preis, zu welchem man das Recht auf einen Schadstoffausstoß erwerben kann, flexibel lässt. Der Staat kontrolliert also die maximale Emissionsmenge, jedoch nicht den Preis. Schlussendlich bildet der Markt den Preis, für den der Schadstoff „eingekauft“ werden kann. Spiegelbildlich dazu fixiert der Staat bei einer Preislösung ab einer bestimmten Emissionsgrenze den Preis für eine Schadstoffeinheit (z.B. in Form einer Umweltsteuer) und erst ex-post stellt sich heraus, welche Menge des Schadstoffs tatsächlich nachgefragt bzw. emittiert wurde. Es ist in diesem Fall theoretisch möglich, dass Unternehmen eine beliebige Menge des schädlichen Stoffs freisetzen, wenn sie dazu bereit sind, einen relativ hohen monetären Aufwand in Kauf zu nehmen [vgl. Feess (2007, S. 123)]. Es ist ersichtlich, dass durch die Preislösung die ökologische Treffsicherheit nicht sehr hoch ist. Da der Kurvenverlauf der unternehmerischen Grenzvermeidungskosten in den wenigsten Fällen genau bekannt ist, kann der staatliche Entscheidungsträger nämlich nur schwer eine Steuer festlegen, welche zu einem gewünschten Emissionsniveau führt [vgl. Dorn / Fischbach / Letzner (2010, S. 196)].

Als Beispiel für eine Preislösung kann der Ansatz der Pigou-Steuer genannt werden [vgl. Lueg (2010, S. 136)]. Die externen Effekte der Produktion wie beispielsweise Schadstoffemissionen führen zu einer ineffizienten Situation, in welcher die Gesamtwohlfahrt der Marktlösung nicht mehr maximal ist. Der Gleichgewichtspreis enthält in diesem Fall lediglich die privaten Grenzkosten und muss um einen Steuerbetrag ergänzt werden. Die Zusatzlast des Steuerbetrags geht hierbei auf den Verbraucher über [vgl. Troja (1998, S. 33)]. Es wird ein Preis gesucht, der die Nutzung und den Verbrauch von Umweltgütern (z.B. Wasser, Luft) widerspiegelt. Man erreicht durch dieses Konzept, dass die Kosten der Umweltnutzung von einzelwirtschaftlichen Entscheidungsträgern berücksichtigt werden und die Produktionsmenge in Bezug auf das Marktgleichgewicht reduziert wird. Die Gesamtwohlfahrt wird auf diese Weise gesteigert [vgl. Sturm / Vogt (2011, S. 63-64)]. Der Ansatz der Pigou-Steuer ist jedoch mit einigen Nachteilen behaftet. Anzuführen ist die Asymmetrie der Informationen und die daraus folgende Unmöglichkeit für den Staat, den Steuerbetrag optimal zu wählen. Das Konstrukt der Pigou-Steuer ist somit nur theoretisch denkbar und in der Realität nicht praktikabel [vgl. Cezanne (2005, S. 225)].

3.1.3 Der Preismechanismus von Emissionszertifikaten

Im folgenden Abschnitt wird der Markt für Emissionszertifikate und die Herausbildung des Marktpreises erläutert. Die folgende Abbildung bereitet den Sachverhalt grafisch auf.

Abbildung 2: Preisbildung von Emissionszertifikaten

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Eigene Darstellung nach Endres (2007, S. 128).

Die Abbildung zeigt ein Koordinatensystem, in welchem zum einen die Grenzvermeidungskosten (GVK) und der Preis der Emissionszertifikate (pz) auf der Ordinate und zum anderen die Emissionen (e) auf der Abszisse abgetragen sind. Das Angebot an Emissionszertifikaten wird durch die vertikale Gerade Az beschrieben. Es ist exogen vorgegeben und infolgedessen nicht modifizierbar. Die Grenzvermeidungskostenkurve GVKi kann definiert werden als die horizontale Aggregation von i verschiedenen firmenspezifischen Grenzvermeidungskostenkurven. Sie gibt an, wie viel es die Gesamtheit der Verursacherfirmen kostet, eine Emissionseinheit zusätzlich zu reduzieren und stellt gleichzeitig ihre Nachfragekurve nach Emissionszertifikaten dar. Ihr steigender Verlauf in Richtung des Nullpunkts zeigt, dass es für Unternehmen umso schwieriger wird, zusätzliche Emissionen zu vermeiden, je mehr Emissionen bereits reduziert wurden. Bei emax haben die Unternehmen noch keine Vermeidungsanstrengungen unternommen – es ist das maximale Emissionsniveau. Das Integral unter GVKi gibt die Gesamtkosten zur Vermeidung der Emissionen an [vgl. Endres (2007, S. 127-130)].

Der Emissionszertifikatpreis pz wird letztlich durch den Schnittpunkt des Zertifikatangebots Az mit der aggregierten Grenzvermeidungskostenkurve GVKi determiniert. Für jede einzelne Verursacherfirma (und auch für die Gesamtheit der Marktteilnehmer) ist es am sinnvollsten, ihre Emissionen auf ein Niveau abzusenken, bei welchem ihre Grenzvermeidungskosten und der Preis der Emissionszertifikate gleich sind. Für darüber hinausgehende Emissionen müssen Zertifikate erworben werden. Je flacher die Grenzvermeidungskostenkurve einer Firma ist, desto billiger ist für sie die Vermeidung von Emissionen. Solange die Vermeidungskosten einer Verursacherfirma geringer sind als der Emissionszertifikatpreis, wird man nicht in Anspruch genommene Emissionszertifikate am Markt verkaufen und die Emissionen selbst vermeiden. Wenn jedoch die Vermeidungskosten den Emissionszertifikatpreis übersteigen, werden die Verursacherfirmen keine Vermeidungsanstrengungen durchführen und das Emissionsrecht über den Zertifikathandel beziehen [vgl. Endres (2007, S. 126-130)].

Es ist darauf hinzuweisen, dass es im Laufe der Zeit zu einer Veränderung des Emissionszertifikatpreises kommen kann. Wenn z.B. ceteris paribus8 umwelttechnische Innovationen eingeführt werden, durch welche sich die Vermeidung von Emissionen effizienter gestalten lässt, verschiebt sich die Grenzvermeidungskostenkurve nach links [vgl. Lueg (2010, S. 129)]. Die Folge ist, dass sich der Schnittpunkt zwischen der neuen Grenzvermeidungskostenkurve GVK‘i (in der Abbildung gestrichelt dargestellt) und dem Zertifikatsangebot Az nach unten verlagert. Der Emissionszertifikatpreis ist daraufhin auf p’z gesunken. Problematisch wäre, wenn einige Unternehmen mit großer Marktmacht relativ zeitgleich aufwändige Vermeidungsaktivitäten ergreifen würden, die einen plötzlichen Preisverfall der Emissionszertifikate zur Folge hätten. In diesem potentiellen Fall könnte der Staat das entstandene Überangebot regulieren, indem er Emissionszertifikate aufkauft. Interveniert ein Staat in einer solchen Situation nicht, hätte dies negative Auswirkungen auf den gewünschten umwelttechnischen Fortschritt. Unternehmen mit hohen Investitionen in umwelttechnische Maßnahmen würden nämlich nachträglich feststellen, dass sich ihre Investitionen in Anbetracht der niedrigen Emissionszertifikatpreise als unrentabel erwiesen haben [vgl. Binder (1999, S. 148)]. Wenn ceteris paribus eine weitere Firma in den Markt eintreten würde, wäre eine Verschiebung der Grenzvermeidungskostenkurve nach rechts die Folge [vgl. Endres (2007, S. 131)]. Aufgrund des zusätzlichen Marktteilnehmers würden sich die Emissionszertifikate verteuern.

3.1.4 Kritische Beurteilung des Emissionshandels

Die Intention der vorherigen Abschnitte des Kapitels 3 war eine deskriptive Einführung in das Thema des Emissionshandels. Es sollten dabei die theoretischen Grundzüge dieses umweltökonomischen Instruments erläutert werden. Darunter fallen beispielsweise die Abgrenzung von Mengen- und Preislösung und die Preisbildung der Emissionszertifikate. Eine kritische Bewertung wurde bisher außen vor gelassen. Dieser Aspekt soll nun im folgenden Teil aufgegriffen werden. In Kapitel 3.3 wird es zusätzlich eine umweltökonomische Bewertung des Emissionshandels anhand von Effizienzkriterien geben.

Der Marktprozess ist bei einem Emissionshandel Segen und möglicher Fluch zugleich. Funktioniert der Handel perfekt, stellt sich quasi automatisch eine effiziente Allokation der Emissionszertifikate ein. Ist dies jedoch nicht der Fall, können daraus Probleme resultieren. Der Zertifikatmarkt funktioniert nur ideal, wenn die Bedingungen des ersten Lehrsatzes der Wohlfahrtsökonomie erfüllt sind. Er lautet: „Wenn alle Marktteilnehmer auf einem Wettbewerbsmarkt handeln, werden alle gegenseitig vorteilhaften Tauschgeschäfte durchgeführt, und die sich ergebende Gleichgewichtsallokation der Ressourcen ist ökonomisch effizient“ [Pindyck / Rubinfeld (2009, S. 773)]. In den Ressourcen können in diesem Beispiel die gehandelten Emissionszertifikate gesehen werden. Bei einem „dünnen“ Markt9 besteht das Risiko, dass die oben genannten gegenseitig vorteilhaften Tauschgeschäfte nicht durchgeführt werden und stattdessen versucht wird, den Markt durch strategisches Verhalten zu beeinflussen. Man muss dabei mit einer Abweichung des Grenzkostenpreises der Emissionszertifikate rechnen [vgl. Weimann (1995, S. 243)]. Es könnte sich beispielsweise für Unternehmen als sinnvolle Strategie erweisen, nicht in Anspruch genommene Emissionszertifikate zu horten und nicht am Markt zu verkaufen. Konkurrenzunternehmen wären somit nicht in der Lage die Emissionszertifikate vom Markt zu beziehen und müssten in teure Emissionsreduktionsmaßnahmen investieren, um Schadstoffe zu vermeiden. Die Konkurrenzunternehmen würden durch diese Maßnahme in ihren liquiden und finanziellen Möglichkeiten geschwächt. Es ist deshalb die Aufgabe des Staates, den Markt zu observieren und die optimalen Marktbedingungen zu gewährleisten [vgl. Stephan / Ahlheim (1996, S. 96-97)]. In der Vergangenheit wurde von einigen Ökonomen eine Bundes-Umweltbank vorgeschlagen, die einer möglichen Hortungsstrategie von partizipierenden Marktakteuren entgegenwirken soll. Mit einer Art Offenmarktpolitik10 könnte die Bundes-Umweltbank zusätzliche Emissionszertifikate am Markt anbieten und bei Bedarf zu einem späteren Zeitpunkt wieder zurückkaufen [vgl. Bartmann (1996, S. 155)]. Man könnte auf diese Weise dem aus marktwirtschaftlicher Sicht kontraproduktiven strategischen Verhalten die Existenzgrundlage entziehen.

Bei der Implementierung eines Emissionshandels ist es essentiell, dass der Staat oder ein anderer politischer Entscheidungsträger eine Überwachungsfunktion einnimmt. In diesem Fall entstehen jedoch hohe Kosten, die bei einer freien Vergabe von Emissionszertifikaten nicht durch Einnahmen gedeckt sind. Man muss beispielsweise kontrollieren, ob die Emittenten die erworbenen Emissionsmengen tatsächlich einhalten [vgl. Tischler (1994, S. 245)]. Damit die Unternehmen den Regeln des Emissionshandels folgen und die Glaubwürdigkeit nicht gefährdet wird, sind stetige Kontrollen und Sanktionen bei Fehlverhalten unabdingbar [vgl. Lueg (2010, S. 194)]. Weitere Ausgaben entstehen z.B. für den Aufbau eines geeigneten Handelsplatzes (Umweltbörse) und der Gestaltung einer entsprechenden Richtlinie.

Wenn man die ökonomische Sichtweise beiseitelegt und stattdessen den Emissionshandel aus einer sozial- und gesellschaftswissenschaftlichen Perspektive betrachtet, so lässt sich auch ein möglicher Widerstand erkennen, der emotionale und moralische Gründe hat. Zum einen haben menschliche Individuen eine natürliche Skepsis davor, dass der Markt praktisch ohne menschliches Zutun Umweltprobleme lösen kann. Zum anderen empfinden es manche Menschen als unangebracht, dass sich Marktteilnehmer durch den An- und Verkauf von Emissionszertifikate gegenseitig dazu legitimieren können, die Umwelt durch Schadstoffe zu belasten [vgl. Bartmann (1996, S. 155)]. Schon in Kapitel 3.1 dieser Arbeit wurde auf einen Pressartikel der Frankfurter Allgemeinen Zeitung verwiesen, der diese Kritik widerspiegelt.

3.2 Primärallokation von Emissionszertifikaten

Es wurde im Vorlauf schon erwähnt, dass ein Handel mit Emissionszertifikaten betrieben werden kann. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die Unternehmen durch irgendeine Art von Ausgabemechanismus erstmals in den Besitz der Emissionszertifikate gelangen. Dieser Frage wird nun im Folgenden nachgegangen. Man unterscheidet grundsätzlich zwischen dem Grandfathering-System und der Versteigerung von Emissionszertifikaten.

3.2.1 Das Grandfathering-System als freie Vergabe

Beim „Grandfathering“ werden die Emissionszertifikate grundsätzlich kostenlos an die Unternehmen ausgegeben. Der Zuteilungsumfang soll Unternehmen ermöglichen, ihre derzeitigen Emissionen beizubehalten [vgl. Feess (2007, S. 124)]. Um den unternehmensspezifischen Bedarf an Emissionszertifikaten zu erhalten, wird ein Referenzwert einer bestimmten Basisperiode bestimmt [vgl. Küll (2009, S. 67)]. Problematisch bei dieser Methode der Primärallokation von Emissionszertifikaten ist, dass sie das Verursacherprinzip, auf welchem der Emissionszertifikathandel im eigentlichen Sinne aufbaut, weitestgehend ungeachtet lässt. Aufgrund der freien Zuteilung von Emissionszertifikaten können die Unternehmen nämlich weiterhin Emissionen ausstoßen, ohne dafür bezahlen zu müssen. Lediglich Emissionen, welche die übertragenen Emissionszertifikate nicht abdecken, müssen durch innovative Maßnahmen vermieden werden [vgl. Endres (2007, S. 112)]. Auf diese Weise wird die Umweltqualität natürlich nicht verbessert, jedoch kann eine zunehmende Belastung vermieden werden. Damit sich der Emissionsausstoß rückläufig gestaltet und dadurch auch die Umwelt profitiert, müsste man den Unternehmen anfangs nur einen Bruchteil der Istemissionen als Emissionszertifikate zur Verfügung stellen [vgl. Endres (2007, S. 113)]. Gegeben sei der Fall, dass sich ein Unternehmen für eine Expansion der Produktion entschließt, so muss es entweder die Emissionen innerhalb des Unternehmens durch Vermeidungsstrategien verhindern oder die notwendigen Emissionszertifikate vom Markt beziehen. Möglich wird die Marktnachfrage durch weitere, ebenfalls am Emissionshandel partizipierende Unternehmen. Diese sind in der Lage ihre Emissionen billiger zu vermeiden und die restlichen Emissionszertifikate am Markt zu verkaufen [vgl. Binder (1999, S. 143)].

Der Nachteil einer freien Vergabe ist, dass neue Marktteilnehmer gegenüber bestehenden Unternehmen tendenziell benachteiligt werden. Da sich die Primärallokation der Emissionszertifikate im Sinne des Grandfatherings an den Emissionen der Vergangenheit orientiert, haben Unternehmen, die bisher keine größeren Investitionen in Emissionsvermeidungsmaßnahmen getätigt haben, große Vorteile [vgl. Tischler (1994, S. 244)]. Man wird im Endeffekt mit einer großen Anzahl von Emissionszertifikaten dafür belohnt, dass man in der Vergangenheit die Umwelt nicht durch Reduktionsmaßnahmen geschont hat. Ein weiteres Problem eines reinen Grandfathering-Systems liegt darin begründet, dass eine Verteilung der Emissionszertifikate lediglich an bisherige Emittenten stattfindet. Unternehmen, die neu in den Markt einsteigen und sich etablieren wollen, werden enorm benachteiligt, da sie alle notwendigen Emissionszertifikate an den vorgesehenen Handelsplätzen erwerben müssen [vgl. Ziesing (2005, S. 56)]. Das Grandfathering-System ist durchaus im Stande eine kontraproduktive Markteintrittsbarriere zu errichten. Für das Grandfathering-System spricht, dass ein Kostenschub für die Unternehmen vermieden wird. Sie müssen sich also nicht plötzlich einer besonderen Situation stellen, in welcher sie für den bisher kostenlosen „Produktionsfaktor“ Umwelt nun einen hohen monetären Aufwand leisten müssen [vgl. Feess (2007, S. 124)].

3.2.2 Die Versteigerung von Emissionszertifikaten

Bei der Methode der Versteigerung werden die Emissionszertifikate zum Höchstpreis an den Meistbietenden verkauft. Diese entgeltliche Primärallokation kann als fiskalisches Instrument angesehen werden, bei welchem der Staat Einnahmen generiert und die Emittenten zu einer monetären Ausgabe gezwungen werden. Das Verursachungsprinzip, welches beim Grandfathering keine wirkliche Beachtung erfährt, wird bei der Versteigerung deutlich stärker berücksichtigt [vgl. Stengel / Wüstner (1997, S. 60)]. Die Marschroute ist nämlich klar und deutlich herausgestellt: Entweder die Unternehmen vermeiden Emissionen schon an der Basis oder sie haben die Pflicht für Emissionszertifikate zu bezahlen. Auf diese Weise werden die Unternehmen dazu veranlasst, sparsamer mit dem „Produktionsfaktor“ Umwelt umzugehen. Um die optimale Ausstattung an Emissionszertifikaten bestimmen zu können, vergleichen die Emittenten den Emissionszertifikatpreis mit den individuellen Vermeidungskosten. Diejenigen Unternehmen, denen es gelingt, Emissionen relativ leicht und kostengünstig zu vermeiden, werden keine oder vergleichsweise wenige Emissionszertifikate durch die Versteigerung beziehen. Sie präferieren eine selbstständige Emissionsvermeidung. Im Kontrast dazu kaufen Unternehmen mit hohen Emissionsvermeidungskosten primär Emissionszertifikate am Markt ein. Für sie ist diese Methode kostengünstiger [vgl. Binder (1999, S. 140)].

Ein großer Vorteil der Erstvergabe durch Versteigerung ist, dass es sich für die Unternehmen nicht lohnt, kurz vor der Einführung von Emissionszertifikaten ihre Emissionen zu erhöhen. Das Grandfathering-System hat im Gegensatz dazu, wie im Unterpunkt 3.2.1 bereits angesprochen, diesen negativen Ankündigungseffekt und bietet den Emittenten dadurch einen Anreiz ihren Schadstoffausstoß ex-ante zu steigern. Problematisch in Bezug auf die Versteigerung von Emissionszertifikaten ist, dass ein enormer Kostenschub auf die Unternehmen zukommt. Die Emittenten werden durch die Politik dazu gezwungen, Ausgaben zu tätigen, die mit Umsätzen in der Zukunft zusammenhängen. Da jedoch eine perfekte Voraussicht auf die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung kaum möglich ist, besteht ein Problem bezüglich der Planung des Emissionszertifikatbedarfs für die Zukunft. Es ist in diesem Fall möglich, dass sowohl zu viele also auch zu wenige Emissionszertifikate nachgefragt werden. Beide Umstände wären nicht optimal und würden zu einer Verschlechterung der betriebswirtschaftlichen Rentabilität des Unternehmens führen [vgl. Stephan / Ahlheim (1996, S. 96)].

Zu beachten ist, dass es im Hinblick auf die Endallokation keinen Unterschied macht, ob man die Emissionszertifikate durch das Grandfathering-System oder durch eine Versteigerung ausgegeben hat. Weder das Grandfathering-System noch eine Versteigerung haben einen Allokationseffekt [vgl. Brandes / Recke / Berger (1997, S. 230)].

3.3 Umweltökonomische Bewertung durch Effizienzkriterien

Um das umweltpolitische Instrument des Emissionshandels sinnvoll bewerten zu können, muss man es auf die Existenz typischer Effizienzkriterien untersuchen. Die umweltökonomische Fachliteratur verwendet zu diesem Zweck meist die vier nachfolgend genannten Beurteilungskriterien: Die ökonomische Effizienz bzw. Kosteneffizienz, die dynamische Anreizwirkung für Umweltinnovationen, die ökologische Treffsicherheit und die administrative Effizienz von Emissionszertifikaten.

3.3.1 Prüfung der ökonomischen Effizienz

Es ist bekannt, dass es das Ziel des Staates bei der Einführung eines Emissionszertifikathandels ist, die Emissionen auf ein bestimmtes Niveau zu begrenzen. Fraglich ist jedoch, welche Unternehmen nun die entscheidende Emissionsreduktion beisteuern und vor allem zu welchen Kosten [vgl. Sturm / Vogt (2011, S. 86)].

Ein entscheidender Vorteil bei der Implikation eines Emissionszertifikatmarkts ist die Reduktion der Emissionen zu minimalen gesamtwirtschaftlichen Kosten. Es würden Wohlfahrtseinbußen entstehen, wenn man die Emissionen nicht zu geringstmöglichen Vermeidungskosten reduzieren würde [vgl. Endres (2007, S. 122)]. Das Funktionieren des Emissionszertifikatmarkts ohne monopolistische und oligopolistische Mechanismen ist für die Realisierung einer ökonomischen Effizienz sehr wichtig. Ist dies nicht gewährleistet, so könnten mächtige Unternehmen Einfluss auf den Emissionszertifikatpreis nehmen und dadurch den „Maßstab“ für umweltfreundliche Reduktionsmaßnahmen verändern [vgl. Küll (2009, S. 47)]. Voraussetzung der ökonomischen Effizienz ist, dass sich die Grenzvermeidungskosten aller Unternehmen im Gewinnmaximum und der am Markt vorherrschende Emissionszertifikatpreis ausgleichen [vgl. Feess (2007, S. 126)]. Dies wird im Folgenden formal dargestellt.

Die untenstehende Auflistung gibt Aufschluss über die in der formalen Herleitung verwendeten Bezeichnungen.

Abbildung in dieer Leseprobe nicht enthalten

Die Summe aus den Vermeidungskosten Cj und den Kosten für den Ankauf von Emissionszertifikaten (pz Ej) bilden die umweltbezogenen Gesamtkosten Kj eines Unternehmens j.11 Im Hinblick auf das Gewinnmaximum versucht selbstverständlich jedes Unternehmen (im vorliegenden Beispiel das Unternehmen j) diese Gesamtkosten zu minimieren.

[...]


1 Die Abkürzung ppm steht für parts per million bzw. Teile pro Million und gibt das Verhältnis der Anzahl von Treibhausgasmolekülen zur Gesamtzahl der Moleküle in trockener Luft an [vgl. Vierter Sachstandsbericht des IPCC (2007, S. 2)].

2 Das Kürzel „BAU“ steht in diesem Zusammenhang für „Business As Usual“, der englische Ausdruck für „weiter wie bisher“ [(vgl. Stern-Review (2007, S. 3)].

3 Durch das Kohlenstoffäquivalent wird das Erwärmungspotenzial von Treibhausgasen in Bezug auf Kohlendioxid angegeben. Kohlendioxid hat dabei ein Erwärmungspotenzial von 1 [vgl. Wagner (2007, S. 6)].

4 Die EU ist im Rahmen des Kyoto-Protokolls als geschlossene Ländergruppe aufgetreten und hat sich gemeinsam auf ein Reduktionsziel geeinigt [vgl. Lueg (2007, S. 11)]. Die „Bubble-Lösung“ ist in Artikel 4 des Kyoto-Protokolls geregelt.

5 Das öffentliche Gut „Weltklima“ wird in diesem Fall durch eine gewisse Rivalität im Konsum ergänzt. Man spricht deshalb auch von einem Allmendegut. Die Qualität der Umwelt nimmt ab, wenn sie konsumiert wird. Wenn nämlich ein Land CO2 emittiert, wirkt sich dies auch negativ auf die Situation anderer Länder auf der Erde aus [vgl. Dorn / Fischbach / Letzner (2010, S. 185)].

6 Die Primärallokation der Emissionszertifikate wird in Kapitel 3.2 dieser Arbeit in größerem Umfang erläutert und diskutiert.

7 Eine Allokation ist pareto-effizient, wenn es nicht möglich ist, jemanden besser zu stellen, ohne einen anderen schlechter zu stellen [vgl. Pindyck / Rubinfeld (2009, S. 766)].

8 Der Ausdruck „ceteris paribus“ gibt an, dass die sonstigen Bedingungen auf dem Markt gleich bleiben [vgl. Löchel (2003, S. 26)].

9 Auf einem „dünnen“ Markt agiert nur eine geringe Anzahl an Marktteilnehmern. Bei einem kompetitiven Markt sind hingegen Marktteilnehmer in ausreichender Anzahl vorhanden [vgl. Weimann (1995, S. 229)].

10 Der Begriff „Offenmarktpolitik“ stammt ursprünglich aus der Geldpolitik und bezeichnet eine Tätigkeit der Zentralbank, bei welcher sie die monetäre Basis in der Volkswirtschaft entweder erhöht oder verringert [vgl. Dieckheuer (2003, S. 118)].

11 Da sich die Kosten für ein Emissionszertifikat auf pz belaufen, ergeben sich die insgesamten Kosten für die erworbenen Emissionszertifikate aus dem Produkt des Emissionszertifikatpreises pz und der nachgefragten Menge Ej.

Ende der Leseprobe aus 62 Seiten

Details

Titel
CO2-Emissionshandel in der EU. Theorie und Probleme der praktischen Umsetzung
Hochschule
Universität Hohenheim
Note
1,7
Autor
Jahr
2011
Seiten
62
Katalognummer
V448502
ISBN (eBook)
9783668833234
ISBN (Buch)
9783668833241
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Emissionshandel, Klimawandel, Kyoto, Kyoto-Protokoll, Emissionszertifikate, Windfall Profits, Carbon Leakage, Ökonomische Effizienz
Arbeit zitieren
Marco Harfner (Autor:in), 2011, CO2-Emissionshandel in der EU. Theorie und Probleme der praktischen Umsetzung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/448502

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