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Vorsteuerabzug für nicht unternehmerisch genutzte Gebäudeteile - Auswirkungen des EuGH - Urteils vom 08. Mai 2003

Title: Vorsteuerabzug für nicht unternehmerisch genutzte Gebäudeteile - Auswirkungen des EuGH - Urteils vom 08. Mai 2003

Seminar Paper , 2005 , 35 Pages , Grade: ~ 2,0

Autor:in: Sascha Habel (Author)

Business economics - Accounting and Taxes
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Warum öffnet der Europäische Gerichtshof die Tür zum unversteuerten Endverbrauch? Diese Frage beschäftigte Europa und die deutsche Finanzverwaltung, als jene höchste Europäische Gerichtsbarkeit am 08. Mai 2003 das Urteil im Fall „Seeling“ verlas.
Was war geschehen? Der Europäische Gerichtshof gab einem deutschen Unternehmer das Recht, für seine private Nutzung und somit für den eigenen Endverbrauch, die Vorsteuer geltend zu machen. Allerdings war die Entscheidung zu Gunsten des Steuerpflichtigen nach deutscher Rechtsauffassung ein Paradoxon, denn die Sachlage war nach Auffassung der deutschen Finanzverwaltung eindeutig. Der Unternehmer - Wolfgang Seeling - errichtete 1995 ein Gebäude, welches teilweise privat und teilweise unternehmerisch genutzt wird. Ein Grundsatz des Umsatzsteuersystems ist die Entlastungsfunktion des Vorsteuerabzugs. Er soll den Unternehmer im Rahmen seiner unternehmerisch wirtschaftlichen Tätigkeit von der geschuldeten oder entrichteten Mehrwertsteuer entlasten. Dieses System basiert somit auf dem Prinzip der Steuerneutralität, wodurch gesichert werden soll, dass alle wirtschaftlichen Tätigkeiten solange steuerlich unbelastet ausgeführt werden können, wie sie selbst wiederum der Mehrwertsteuer unterliegen. Für die Finanzverwaltung war zweifellos klar, dass in diesem Fall ein Mangel an unternehmerischer und wirtschaftlicher Tätigkeit vorlag, weshalb ein Vorsteuerabzug nicht in Betracht zu ziehen war. Ein Abweichen von dieser Haltung stellte jenes Neutralitätsprinzip nicht nur in Frage, vielmehr war es eine offensichtliche Bevorteilung des Unternehmers gegenüber einer Privatperson. Der deutsche Staat hatte zur Vermeidung solcher Bevorzugungen rechtliche Grundlagen geschaffen. Am 08. Mai 2003 wurde diese Rechtsauffassung egalisiert. Dadurch erhielt das Instrument des Vorsteuerabzugs eine neue Bedeutung. Die Frage, ob das Herzstück des Mehrwertsteuersystems aufgrund einer systemwidrigen Entscheidung an Bedeutung verlor oder sich lediglich der Notwendigkeit einer Harmonisierung unseres europäischen Umsatzsteuerrechts unterordnen musste, soll in dieser Arbeit beleuchtet werden. Dabei werden Ansätze herausgestellt, welche verstehen helfen, warum die Branche der Steuerberatung die Möglichkeit eines gemeinschaftsrechtlich begründeten „Steuersparmodells“ in diesem Urteil erkennt. Unabhängig davon wie die Antwort auf unsere Frage jedoch ausfällt, entstanden ist ein beachtliches umsatzsteuerliches Gestaltungspotenzial.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 08. Mai 2003 im Fall des deutschen Unternehmers “Seeling“

3 Umsatzsteuerliche Rechtsauffassung nach nationalem Recht

3.1 Klassifizierung der Umsätze vor der Seeling - Rechtsprechung

3.1.1 Steuerbare Umsätze - steuerpflichtig oder steuerfrei

3.1.2 Tatbestand der Vermietung und Verpachtung von Grundstücken und Gebäuden

3.2 Betriebswirtschaftliche Auswirkungen der Zuordnung von Gebäuden zum Betriebsvermögen

3.3 Umsatzsteuerliche Auswirkungen der privaten Verwendung von Gebäuden im Betriebsvermögen

3.3.1 Eigenverbrauchsregelung

3.3.2 Vorsteuerberichtigungszeitraum

4 Die europäischen Umsatzsteuerregelungen der 6. Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern (77/388/EWG)

4.1 Rechtsgrundlagen der Entscheidung vom 08. Mai 2003 und Erläuterung der Entscheidungsgründe

4.2 Analogien zum deutschen Umsatzsteuerrecht und gemeinschaftsrechtlich autonome Begrifflichkeiten

5 Auswirkungen und Reaktionen auf das „Seeling-Urteil“

5.1 Auswirkungen auf die deutsche Rechtsprechung

5.2 Erläuterung der Reaktionen der deutschen Finanzverwaltung

5.3 Betrachtung vorherrschender Meinungen in der Literatur

6 Schlussbemerkung

6.1 Zusammenfassung der Erkenntnisse

6.2 Eigenes Fazit und Ausblick auf notwendige Entscheidungen

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Arbeit untersucht die Auswirkungen des EuGH-Urteils vom 8. Mai 2003 im Fall "Seeling" auf das deutsche Umsatzsteuerrecht. Dabei steht die Forschungsfrage im Mittelpunkt, ob das "Herzstück" des Mehrwertsteuersystems, der Vorsteuerabzug, durch diese Entscheidung an Bedeutung verliert oder sich lediglich der notwendigen Harmonisierung innerhalb der Europäischen Union unterordnen muss, während gleichzeitig ein erhebliches steuerliches Gestaltungspotenzial für Unternehmer entsteht.

  • Analyse der historischen umsatzsteuerlichen Rechtsauffassung in Deutschland
  • Untersuchung der gemeinschaftsrechtlichen Grundlagen der EuGH-Entscheidung
  • Bewertung der Reaktionen der deutschen Finanzverwaltung in Form von BMF-Schreiben
  • Darstellung der Diskussion in der Fachliteratur und des Potenzials für Steuersparmodelle
  • Kritische Würdigung des Neutralitätsprinzips und des Vorsteuerabzugs bei gemischt genutzten Immobilien

Auszug aus dem Buch

3 Umsatzsteuerliche Rechtsauffassung nach nationalem Recht

Die deutsche Umsatzsteuer rührte aus dem 1916 eingeführten Gesetz über den Warenstempel her. Auf dieser Grundlage erschuf der preußische Finanzminister Popitz das Reichsumsatzsteuergesetz, das am 27. Juli 1918 in Kraft trat. Als Synonym für dieses bis 1967 gültige Besteuerungssystem wurde auch die Bezeichnung Allphasen-Brutto-Umsatzsteuer verwendet. Der bedeutendste Einschnitt in die Geschichte der Umsatzsteuer war die Einführung der „Achillesferse“ unseres heutigen Mehrwertsteuersystems, dem Vorsteuerabzug. Im Umsatzsteuergesetz vom 29. Mai 1967 wurde zum 01. Januar 1968 die Allphasen-Netto-Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug eingeführt. Dieses System findet bis heute Anwendung und gewährleistet, dass auf jeder Wertschöpfungsstufe nur der Netto-Umsatz besteuert wird. Somit wird sichergestellt, dass nur der jeweils geschaffene Mehrwert bzw. die Wertschöpfung der Besteuerung unterworfen wird. Aus jener Überlegung heraus entwickelte sich ein weiteres Synonym für die Begrifflichkeit der Umsatzsteuer: Die Mehrwertsteuer.

In der Betrachtung des heutigen Steueraufkommens ist die Umsatzsteuer mit 31 Prozent eine der größten Einnahmenquellen des Bundes und der Länder und betrug im Jahr 2002 rund 138 Mrd. EUR.

Zusammenfassung der Kapitel

1 Einleitung: Die Einleitung führt in die Problematik des EuGH-Urteils ein und erläutert die zentrale Fragestellung zur Vereinbarkeit des Vorsteuerabzugs bei privater Gebäudenutzung mit dem Neutralitätsprinzip.

2 Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 08. Mai 2003 im Fall des deutschen Unternehmers “Seeling“: Dieses Kapitel schildert den konkreten Streitfall von Herrn Seeling und die ursprüngliche Ablehnung des Vorsteuerabzugs durch die deutsche Finanzverwaltung sowie die Argumentation des EuGH.

3 Umsatzsteuerliche Rechtsauffassung nach nationalem Recht: Hier werden die Grundlagen des deutschen Umsatzsteuerrechts vor der Seeling-Entscheidung, insbesondere die Klassifizierung von Umsätzen und die "unechte" Vermietung, detailliert analysiert.

4 Die europäischen Umsatzsteuerregelungen der 6. Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern (77/388/EWG): Das Kapitel beleuchtet die gemeinschaftsrechtlichen Rechtsgrundlagen und die Begründung des EuGH für die steuerpflichtige Behandlung der privaten Nutzung.

5 Auswirkungen und Reaktionen auf das „Seeling-Urteil“: Es werden die Reaktionen der Finanzverwaltung, insbesondere durch BMF-Schreiben, sowie die kontroversen Meinungen in der Literatur und deren Auswirkung auf die Rechtsprechung dargestellt.

6 Schlussbemerkung: In der Schlussbemerkung werden die wesentlichen Erkenntnisse zusammengefasst und ein Fazit zur Bedeutung des Urteils für das zukünftige deutsche Steuerrecht gezogen.

Schlüsselwörter

Seeling-Urteil, EuGH, Vorsteuerabzug, Umsatzsteuer, Eigenverbrauch, Mehrwertsteuersystem, Neutralitätsprinzip, Immobilienbesteuerung, BMF-Schreiben, Steuergestaltungsmodell, Gemeinschaftsrecht, 6. Richtlinie, private Nutzung, Vermietung, Vorsteuerberichtigung

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit analysiert die steuerrechtlichen Konsequenzen des EuGH-Urteils "Seeling" vom 8. Mai 2003, welches den Vorsteuerabzug für gemischt genutzte Gebäude unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Zentrale Themen sind das deutsche Umsatzsteuerrecht, die europarechtliche Harmonisierung, das Prinzip der Steuerneutralität, die Eigenverbrauchsregelung sowie die Reaktionen der Finanzverwaltung in Form von BMF-Schreiben.

Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?

Die zentrale Frage ist, ob das Urteil das Mehrwertsteuersystem systemwidrig schwächt oder eine notwendige Harmonisierung darstellt und welches Gestaltungspotenzial sich daraus für Unternehmer ergibt.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit nutzt eine juristische und betriebswirtschaftliche Analyse, indem sie das EuGH-Urteil, nationale Gesetzesvorschriften und die aktuelle Fachliteratur systematisch gegenüberstellt.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil befasst sich mit der historischen Entwicklung des deutschen Umsatzsteuerrechts, der Analyse der Seeling-Entscheidung auf Basis der 6. EG-Richtlinie und der kritischen Würdigung der Reaktionen der deutschen Finanzverwaltung.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die wichtigsten Begriffe sind das Seeling-Urteil, Vorsteuerabzug, Umsatzsteuer, Eigenverbrauch und Neutralitätsprinzip.

Wie reagierte die deutsche Finanzverwaltung auf das Urteil?

Die Finanzverwaltung reagierte mit drei BMF-Schreiben aus dem Frühjahr 2004, die darauf abzielten, die steuerlichen Auswirkungen und drohende Steuerausfälle durch restriktivere Auslegungen der Zuordnungsregelung zu begrenzen.

Warum wird in der Literatur oft von einem "Steuersparmodell" gesprochen?

Das Urteil ermöglicht Unternehmern, die Vorsteuer für den Bau eines gemischt genutzten Gebäudes voll geltend zu machen, was einen erheblichen Liquiditätsvorteil bietet, der in der Fachwelt teils kritisch als "Eigenheimzulage für Unternehmer" bezeichnet wird.

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Details

Title
Vorsteuerabzug für nicht unternehmerisch genutzte Gebäudeteile - Auswirkungen des EuGH - Urteils vom 08. Mai 2003
College
TU Bergakademie Freiberg
Course
Betriebliche Steuern
Grade
~ 2,0
Author
Sascha Habel (Author)
Publication Year
2005
Pages
35
Catalog Number
V44851
ISBN (eBook)
9783638423687
ISBN (Book)
9783638657716
Language
German
Tags
Vorsteuerabzug Gebäudeteile Auswirkungen EuGH Urteils Betriebliche Steuern
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Sascha Habel (Author), 2005, Vorsteuerabzug für nicht unternehmerisch genutzte Gebäudeteile - Auswirkungen des EuGH - Urteils vom 08. Mai 2003, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/44851
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