Die Arbeit behandelt Möglichkeiten des Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag, den Präsidenten des Sudan, Omar Al-Bashir, nach Den Haag zu holen, um ein Verfahren gegen ihn führen zu können.
Inhaltsverzeichnis
Ausarbeitung
A. Einführung
I. Gegenstand der Arbeit
II. Gang der Arbeit
B. Hauptteil
I. Die Immunität Al-Bashirs vor dem Internationalen Strafgerichtshof
1. Immunität ratione materiae
2. Immunität ratione personae
a) Völkergewohnheitsrechtliche Ausnahme für Verfahren vor internationalen Gerichten
b) Anwendbarkeit des Römischen Status auf den Sudan
aa) Direkte Anwendung
bb) Durch UNSC-Resolution 1593
(1) Anwendbarkeit wegen Unterbreitung der Situation gem. Art 13 b)
(2) Direkte Anordnung der Anwendbarkeit durch den UNSC
II. Rechte und Pflichten verschiedener Staaten(-gruppen) zur Verhaftung Al-Bashirs
1. Republik Sudan
2. Vertragsstaaten des Römischen Statuts
a) Keine Anwendbarkeit von Art. 98 I für Immunität von Staatsoberhäuptern
b) Unbeachtlichkeit der Immunitäten aus Völkergewohnheitsrecht
c) Fehlende Immunität in Folge der UNSC-Resolution
aa) Direkte Aufhebung durch UNSC
bb) Immunitätsverzicht durch Art. 27 II
3. Andere Staatengruppen
a) Mitglieder der Genozidkonvention
b) Sonstige Nichtvertragsstaaten des Römischen Statuts
C. Schluss
I. Fazit
II. Ausblick - Wie sollte der IStGH weiter verfahren?
1. Feststellung gem. Art. 87 VII bzgl. des Sudan durch die PTC
2. Nutzen der Genozidkonvention
3. Gutachten des IGH
Zielsetzung & Themen
Diese Seminararbeit analysiert die völkerrechtliche Immunität von amtierenden Staatsoberhäuptern, insbesondere im Fall des sudanesischen Präsidenten Omar al-Bashir, und untersucht die rechtlichen Voraussetzungen für dessen Verhaftung und Überstellung an den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH).
- Rechtliche Immunität von Staatsoberhäuptern (ratione materiae vs. ratione personae).
- Wirkung der UNSC-Resolution 1593 auf Nichtvertragsstaaten des Römischen Statuts.
- Kooperationspflichten von Vertragsstaaten im Kontext von Art. 98 I und Art. 27 II des Römischen Statuts.
- Rolle der Genozidkonvention als zusätzliche Grundlage für Kooperation und Immunitätsverzicht.
- Strategische Handlungsoptionen für den IStGH zur Überwindung der aktuellen Stagnation im Verfahren.
Auszug aus dem Buch
I. Die Immunität Al-Bashirs vor dem Internationalen Strafgerichtshof
Staatsoberhäupter genießen im Völkerrecht grundsätzlich Immunität. Immunität ist ein Verfahrenshindernis, das den, dem sie zugute kommt, vor jeder Ausübung der Gerichtsbarkeit eines anderen Staates schützt. Bei Staatsoberhäuptern muss zwischen zwei Arten von Immunität unterschieden werden: Immunität ratione materiae und Immunität ratione personae unterscheiden sich in dogmatischer Herleitung und Anwendungsbereich. Immunität ratione materiae, die das Amt -nicht die Person- von Staatsbediensteten schützt, beruht auf dem Grundsatz der Gleichberechtigung aller souveränen Staaten. Gleichberechtigung ist nicht gegeben, wenn ein Staat über den Amtsräger eines anderen Staates wegen einer Amtshandlung zu Gericht sitzt. Immunitätsschutz ratione materiae besteht wegen der Zurechnung der Handlung zum Staat, nicht der Person, über die Amtszeit hinaus.
Immunität ratione personae hingegen kommt ausschließlich bestimmten hohen Amts- und Würdenträgern eines Staates zu, um ihnen auch im Ausland den für die ungehinderte Ausübung ihres Amtes notwendigen Handlungsfreiraum zu geben. Dieser wäre stark eingeschränkt, wenn andere Staaten die Möglichkeit hätten, Hoheitsgewalt über jene Amtsträger auszuüben. Diese Form der Immunität schützt die Person selbst, da gerade deren Handlungsfähigkeit aufrecht erhalten werden muss. Daraus ergibt sich die absolute Wirkung dieser Form der Immunität, ihr Anwendungsbereich erstreckt sich selbst auf private Handlungen - jedoch endet mit dem Ausscheiden aus dem Amt auch die Schutzbedürftigkeit und somit der Schutz der Person.
Zusammenfassung der Kapitel
Ausarbeitung: Einführung in das Thema, Klärung des Gegenstands der Arbeit und Erläuterung des methodischen Vorgehens bei der Analyse der Immunitätsfragen im Fall Al-Bashir.
A. Einführung: Analyse der Haftbefehle gegen Omar Al-Bashir und die daraus resultierenden massiven rechtlichen sowie politischen Kontroversen bezüglich der Zuständigkeit des IStGH.
B. Hauptteil: Detaillierte Untersuchung der Immunitätsformen, der Wirkung der UNSC-Resolution 1593 sowie der spezifischen Rechte und Pflichten verschiedener Staatengruppen zur Verhaftung.
C. Schluss: Zusammenfassung der Ergebnisse hinsichtlich der Immunitätsaufhebung und Darstellung konkreter strategischer Handlungsmöglichkeiten für den IStGH, um das stockende Verfahren voranzubringen.
Schlüsselwörter
Völkerstrafrecht, IStGH, Omar al-Bashir, Immunität, Immunität ratione personae, Immunität ratione materiae, Römischer Statut, UNSC-Resolution 1593, Genozidkonvention, Verhaftung, Überstellung, Kooperationspflicht, Souveränität, Darfur-Konflikt, Internationale Gerichtsbarkeit
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht die völkerrechtliche Problematik der Immunität von amtierenden Staatsoberhäuptern am Beispiel des Falls Omar al-Bashir vor dem Internationalen Strafgerichtshof.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Felder sind die völkerrechtlichen Immunitätsregeln, die Auswirkungen von UN-Sicherheitsratsresolutionen auf Nichtvertragsstaaten und die Kooperationsverpflichtungen anderer Staaten zur Ausführung von Haftbefehlen.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Die Arbeit analysiert, ob Al-Bashirs Immunität als Staatsoberhaupt einer Strafverfolgung durch den IStGH entgegensteht und auf welcher Basis Staaten zur Verhaftung verpflichtet oder berechtigt sind.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine völkerrechtliche Analyse, die verschiedene Positionen aus dem Schrifttum sowie internationale Rechtsgrundlagen, Statuten und Rechtsprechung evaluiert.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Prüfung der Immunität vor dem IStGH sowie die Analyse der Kooperationspflichten verschiedener Staatengruppen, insbesondere in Bezug auf die UNSC-Resolution 1593 und die Genozidkonvention.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Völkerstrafrecht, Immunität, IStGH, Römischer Statut, Kooperationspflicht und Genozidkonvention.
Welche Rolle spielt die Genozidkonvention in dieser Arbeit?
Sie wird als potenzielles „Vehikel“ analysiert, um auch Nichtvertragsstaaten des Römischen Statuts zur Kooperation und zur Verhaftung Al-Bashirs zu verpflichten.
Welche Handlungsmöglichkeiten schlägt der Autor für den IStGH vor?
Der Autor schlägt unter anderem vor, förmliche Feststellungen nach Art. 87 VII IStGH-Statut zu treffen, die Genozidkonvention gezielter zu nutzen und den IGH in die Rechtsfindung einzubeziehen.
- Arbeit zitieren
- Malte May (Autor:in), 2013, Zur Immunität von Staatsoberhäuptern. Wie sollte der Internationale Strafgerichtshof im Fall Omar al Bashir weiter verfahren?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/448655