Shareholder Activism. Theorie und Praxis aktivistischer Aktionäre und Auswirkungen auf die betroffenen Unternehmen


Hausarbeit, 2014

37 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abbildungs- und Tabellenverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Eine Einführung in die Welt des Shareholder Activism

2 Shareholder Activism als Ergänzung der klassischen Stimmrechtsausübung von Anteilseignern
2.1 Definitionen und Abgrenzung des Shareholder Activism
2.2 Funktionen des Shareholder Activism sowie Gründe für das Entstehen

3 Divergierende Voraussetzungen und Ziele potentieller Shareholder Activists
3.1 Kleinaktionäre
3.2 Institutionelle Anleger
3.3 Hedgefonds

4 Shareholder Activism als Bindeglied oder Barriere in der Kommunikation von Anteilseignern und Management
4.1 Shareholder Activism in der theoretischen Bewertung
4.2 Beispiele des Shareholder Activism im Fokus: Erfolg oder Misserfolg?
4.3 Lösungen aus Sicht des Management: Kooperation oder Konfrontation?
4.4 Quiet Shareholder Activism als „Best Practice“?

5 Fazit

Anhang

Quellenverzeichnis

Literaturverzeichnis

Verzeichnis der Gesetze und sonstiger Normen

Verzeichnis sonstiger Quellen

Abbildungs- und Tabellenverzeichnis

Abbildung 1: Agents Watching Agents Watching Agents

Abbildung 2: Management-Reaktionen auf Shareholder Activism

Abbildung 3: Erfolgsquote der aktivsten Shareholder Activists (Anhang 1)

Abbildung 4: Vorschläge von Shareholder Activists nach thematischer Häufigkeit (Anhang 2)

Tabelle 1: Überblick wesentlicher institutioneller Anleger

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprob nicht enthalten

1 Eine Einführung in die Welt des Shareholder Activism

„The CEO does not have the respect of the investor community. If Trian were on the board, maybe she (Pepsi CEO Indra Nooyi, d. Verf.) would listen. I would like to think she is still flexible enough to adapt.“1

Kritische Meinungen über Unternehmensvorstände2 verbunden mit der Forderung nach einer neuen verantwortlichen Person gibt es in der freien Wirtschaft nicht selten. Spannend werden diese Konflikte jedoch, wenn die Aussagen nicht von einem der regelmäßig zur Bestellung und Abberufung der Vorstandsmitglieder berechtigten Personenkreisen, sondern von Anteilseignern, engl. Shareholdern genannt, kommen.

Indem sie Shareholder Activism betreiben, greifen sie (öffentlich) in das operative Geschäft der Unternehmen ein und fordern Veränderungen, wie bspw. im genannten Fall die Ernennung eines neuen Vorstands bei Pepsi aus dem Kreis der Investment-Firma Trian Partners.3 Betrachtet man darüber hinaus die Tatsache, dass die anfängliche Forderung von dem Anteilseigner Calstrs stammte, der lediglich 0,2 Prozent4 aller Aktien besaß, scheint die Konsequenz absehbar: Shareholder Activism kann enorme Potentiale, aber auch Konfliktpotentiale bergen!

Aus diesem Grund beschäftigt sich die vorliegende Arbeit genauer mit den Intentionen und Auswirkungen des Shareholder Activism und versucht die Frage zu beantworten, ob dieser für die Anteilseigner, aber auch für die Unternehmen nützlich ist. Hierzu werden zunächst im zweiten Kapitel der Untersuchungsbegriff definiert sowie Gründe für das Entstehen des Aktivismus erarbeitet. Das dritte Kapitel soll den Fokus auf ausgewählte Aktivisten und ihre Intentionen legen. Im vierten Kapitel soll der Shareholder Activism sowohl theoretisch als auch praktisch bewertet werden. Hierzu werden Beispiele und ihre Auswirkungen auf die betroffenen Unternehmen und Aktivisten analysiert. Darüber hinaus werden Reaktionsmöglichkeiten des Managements erörtert und abgewogen, sowie die Alternative des Quiet Shareholder Activism als möglicherweise optimale Ausprägungsform diskutiert. Die Arbeit abschließend wird ein Fazit der gewonnenen Erkenntnisse gezogen.

2 Shareholder Activism als Ergänzung der klassischen Stimmrechtsausübung von Anteilseignern

2.1 Definitionen und Abgrenzung des Shareholder Activism

Soll der Begriff des Shareholder Activism definiert werden, so ergibt sich bereits aus der Bezeichnung das wohl wichtigste Kriterium: Um unter dieser erfasst zu werden, muss man zunächst Anteilseigner einer Unternehmung sein.5 HEUSER stellt weiterhin fest, dass nur Minderheitsaktionäre6 für das Ausüben von Shareholder Activism in Frage kommen, da Mehrheitsaktionäre über die Mehrheit der Stimmen verfügen und insofern keinen oder wenig Anreiz zu Aktivismus haben, da sie Beschlüsse einfach über die Nutzung der Stimmmehrheit erreichen können.7 Folglich definiert er Shareholder Activism in dem Sinne, dass „Minderheitsaktionäre die Unternehmensführung in ihrem Sinne zu bestimmen versuchen, obgleich sie den hierfür an sich nötigen Anteil am stimmberechtigten Kapital der Gesellschaft nicht besitzen“.8

Dieses Verhalten kann sich durch die Nutzung formeller oder informeller Wege zeigen, in jedem Fall hat es eine proaktive und strategische Ausrichtung, die den Status Quo in einer Unternehmung verändern soll.9

Welche Ausprägungen dieser Status Quo hat, darüber ergeben sich diverse Meinungen: So werden neben dem Wechsel der Politik oder des Managements eines Unternehmens auch das Firmenverhalten und Governance-Regeln sowie die Unternehmensführung allgemein genannt.10 RHO ist überdies der Meinung, dass eine explizite Erfassung der Motive in der Definition nachteilig ist, da sich diese in dem großen sozio-politischen Umfeld der Unternehmen ständig ändern können.11 Neben dem Corportate-Governance-Aktivismus, der vor allem ökonomische Ausprägungen hat, spielt bspw. auch der Sozial-Aktivismus eine Rolle.12

Erstmalig größere Verbreitung wies Shareholder Activism in den 1980er Jahren in den USA13 auf, bis heute finden sich hier auch die meisten Beispiele. Der Fokus der Arbeit soll sich daher auf die Situation in den USA richten, jedoch auch die Gegebenheiten in Deutschland betrachten, insbesondere die rechtlichen Grundlagen.

2.2 Funktionen des Shareholder Activism sowie Gründe für das Entstehen

Da der Aktivismus regelmäßig mit enormem Aufwand einhergeht, der personelle und finanzielle Ressourcen verbraucht14, müssen für das Ausüben triftige Gründe vorliegen. Diese sollen im Folgenden beleuchtet werden.

Zunächst wird dem Aktivismus die Funktion zugeschrieben, dass er das Kollektivhandlungsproblem bei Streubesitz mindern soll.15 Dieses basiert auf der Annahme der rationalen Apathie der einzelnen Aktionäre: Diese haben allein eine geringe Wahrscheinlichkeit, eigene Interessen in der Hauptversammlung zu verwirklichen, zugleich aber hohe Kosten der Informationsermittlung und Entscheidungsfindung. Zugleich partizipieren sämtliche Anteilseigner von den Entscheidungen, obwohl die Kosten durch den Einzelnen getragen werden. Beim Vergleich des Nutzens der sog. Voice-Option (d.h. Ausübung des Shareholder Activism) und dem Nutzenverlust durch das apathische Verhalten der Nichtausübung ergibt sich in den meisten Fällen, dass letztere Option attraktiver ist. Im Extremfall kann dies sogar zur Veräußerung der Anteile (sog. Exit-Option) führen, wenn der Anleger mit der Unternehmensentwicklung oder den Beschlüssen der Hauptversammlung unzufrieden ist.16

Die Wahl der Exit-Option ist allerdings mit der Entstehung von Wohlfahrtsverlusten17 verbunden, sodass der einzelne Anleger geneigt sein wird, weder Voice- noch Exit-Option zu ziehen, sondern sich ggf. Verstößen anderer Anteilseigner anzuschließen (sog. Free Rider-Problem). Die so entstehende Lethargie einer größeren Masse ist als Problem für die effektive Funktionsweise von Corporate Governance Strukturen anzusehen.18 Die rationale Apathie vieler Aktionäre und zudem eine geringe Teilnahmequote19 an der Hauptversammlung können den Aktivismus der Akteure beflügeln, die ohnehin größere Anreize zur Ausübung desselben haben: Großaktionäre und institutionelle Anleger, die von Skaleneffekten profitieren, da sie größere Anlageportfolios halten und damit sowohl innerhalb einer Gesellschaft als auch gesellschaftsübergreifend geringere Kosten pro Voice-Option haben.20 Je größer die Anlageposition ist, desto geringer ist auch der Wert der Exit-Option (und implizit damit der Wert der Voice-Option entsprechend höher), da der Verkauf eines großen Unternehmensanteils für entsprechende Kursabschläge am Kapitalmarkt sorgt und somit für die nach Gewinn strebenden Investoren nicht attraktiv, weil mit Verlusten verbunden ist.21

Neben der Minderung des Kollektivhandlungsproblems soll der Shareholder Activism dazu beitragen, Prinzipal-Agenten-Konflikte zu beheben.22 Diese entstehen aus der bei börsennotierten Unternehmen vorherrschenden Trennung von Leitungsmacht und Eigentum/Kapital, wobei das Management die Leitungsfunktion und die Aktionäre die Kapitalgeberfunktion übernehmen.23 Die Organisation der Unternehmung in dieser Form wird als besonders effizient erachtet, da durch die Arbeitsteilung Spezialisierungsvorteile sowie Ersparnisse bei Transaktionskosten24 entstehen.25 Die stark asymmetrische Informationsverteilung und die Entscheidungsmacht des Managements können allerdings dazu führen, dass dieses (der Agent) die Unternehmensressourcen nicht primär im Sinne der Eigentümer/Kapitalgeber (der Prinzipal) optimal verteilt sondern zunächst zur Maximierung des eigenen Nutzens einsetzt.26

Trotz der Effizienzvorteile ergeben sich somit Nachteile, durch die Shareholder Activism gefördert und die durch diesen u.U. ausgeglichen werden können. Gleichwohl ist zu beachten, dass durch den Aktivismus wieder zusätzliche Transaktionskosten entstehen, die die Gesamteffizienz senken. Auch kommt der Aktivismus nur für diejenigen Akteure in Betracht, die nicht der rationalen Apathie unterliegen.27

Darüber hinaus begründet sich Shareholder Activism auch aus der besonderen Rechtskonstruktion des Eigentums der Anteilseigner: Berechtigt das Eigentum normalerweise28 dazu, dieses zu besitzen und zu nutzen, Erträge, die aus diesem generiert werden zu vereinnahmen, dessen Nutzen zu kontrollieren und es ganz oder teilweise zu veräußern, so ist dies bei Eigentum an einem Unternehmen anders gestaltet: In diesem Fall bestehen die residualen Rechte der Unternehmenskontrolle und des Verkaufs des Eigentums(anteils). Der Wahrnehmung der Kontrolle zur Sicherung des Eigentums mittels Shareholder Activism kommt in diesem Kontext folglich eine weitaus größere Bedeutung zu.29

Nachdem zu Beginn des Jahrtausends einige Finanzskandale Grund für die Einführung regulatorischer Hürden waren30, kann mit deren Abbau das Auftreten von Shareholder Activism ebenfalls begünstigt werden. Die Stärkung der Aktionärsrechte gem. dem EU-Aktionsplan zur Modernisierung des Gesellschaftsrechts und Verbesserung der Corporate Governance kann bspw. dazu führen, dass diese ihre Rechte erheblich einfacher ausüben können.31

Nicht zuletzt können konfliktäre Interessen zwischen verschiedenen Typen von Anteilseignern für die Entstehung von Shareholder Activism sorgen. Diese entstehen, wenn Anteilseigner Verwaltungsrechte ausüben, deren Folgen sie in anderem Maße treffen als die übrigen Anteilseigner. Deshalb sollen die Handlungsmotive ausgewählter Gruppen im Folgenden genauer betrachtet werden.

3 Divergierende Voraussetzungen und Ziele potentieller Shareholder Activists

3.1 Kleinaktionäre

Kleinaktionäre gehören zur Gruppe der Einzelaktionäre und zeichnen sich im Gegensatz zum Mehrheitsaktionär32 dadurch aus, dass sie nicht die absolute Mehrheit der Unternehmensanteile besitzen.33

Weitere Segmentierungen bei den Kleinaktionären sind aus literaturtheoretischer Sicht insoweit nicht zu verzeichnen, eine Segmentierung böte sich allenfalls anhand der in § 21 WpHG genannten meldepflichtigen Anteilserwerbe an, wonach ein Anteilseigner ab einem Unternehmensanteil von drei Prozent34 diese Tatsache dem jew. Unternehmen und der BaFin mitteilen muss. In Bezug auf Shareholder Activism ergibt sich hieraus der Vorteil für die Unternehmen, dass potentielle Aktivisten bereits bekannt sind.

Prinzipiell stehen dem Kleinaktionär aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes aller Aktionäre gem. § 53a AktG dieselben Rechte und Pflichten wie allen anderen Aktionären zu, insbesondere in Bezug auf die mögliche Ausübung von Shareholder Activism die Rechte auf:

- Teilnahme und Ausübung der Rechte auf der HV (§ 118 AktG),
- Einberufen einer HV und Ergänzung der Tagesordnung (§ 122 AktG)35,
- die Stellung von Anträgen (§ 126 AktG),
- Teilnahme am Aktionärsforum (§ 127a AktG),
- Auskunft gegenüber dem Vorstand (§ 131 AktG),
- Teilnahme an Abstimmungen (§§ 134f AktG)36.

Auskunftsrechte gegenüber dem Vorstand gelten jedoch nicht unbeschränkt, da der BGH entschieden hat, dass es zulässig ist, die Redezeit einzelner Aktionäre und insgesamt gem. § 131 Abs. 2 Satz 2 AktG zu beschränken. Intention hierbei ist es zu verhindern, dass einzelne Aktionäre mit einer Vielzahl von Fragen und Einwänden ihren Partikularinteressen37 nachgehen, die für die Gesellschaft insgesamt und damit auch für die anderen Aktionäre schädlich sind.38

Diese sog. räuberischen Aktionäre unterliegen damit auch nicht den Restriktionen der rationalen Apathie, da ihre Einwände sich nicht auf die Geschäftspolitik, sondern rein auf Erzwingung von Verfahrensfehlern beschränken.39

Die weiteren Kleinaktionäre zeichnen sich jedoch in besonderem Maße dadurch aus, dass sie Kollektivhandlungsproblemen und rationaler Apathie unterliegen.40 Auch hierdurch bedingt ist der Anlagehorizont der Kleinaktionäre grundsätzlich eher langfristig angelegt.41 Der zeitliche Rahmen des geplanten Anlagehorizontes kann den Anreiz, Shareholder Activism zu betreiben, entscheidend beeinflussen. Je kürzer nämlich der Anlagehorizont, desto größer ist das Bedürfnis den Kurs manipulativ zu beeinflussen.42

Daher soll der Anlagehorizont auch bei den folgenden Investorentypen untersucht werden.

3.2 Institutionelle Anleger

Institutionelle Anleger unterscheiden sich zunächst deutlich von Kleinanlegern: Im Gegensatz zu Letzteren Handeln sie nicht auf eigene Rechnung und Risiko, sondern erzeugen Fremdnutzen zugunsten anderer.43 Dies geschieht in jeder Hinsicht unter professionellen Bedingungen und unter Zuhilfenahme bedeutsamer finanzieller Ressourcen.44

Da eine grundlegende Definition der institutionellen Anleger aufgrund der teils diversen Eigenschaften und Ausprägungen schwierig bis unmöglich ist45, werden häufig Aufzählungen von klassischen institutionellen Anlegern zur Beschreibung und Operationalisierung genutzt.

Tabelle 1 fasst die wesentlichen Aufzählungen der Literatur zusammen:

Abbildung in dieser Leseprob nicht enthalten

Tabelle 1: Überblick wesentlicher institutioneller Anleger, Quelle: Rubach (1999): 59; EU (2003): 16; Heuser (2012): 7.

Aufgrund des professionellen Hintergrunds und der entsprechenden Kapitalausstattung liegt der Schluss nahe, dass die institutionellen Anleger intensiven Shareholder Activism betreiben, wenn sie mit der Performance der Zielunternehmen nicht zufrieden sind. Tatsächlich haben allerdings theoretische und auch empirische Untersuchungen46 gezeigt, dass der Einfluss von Shareholder Activism durch institutionelle Anleger in der Realität durch diverse Gründe bedingt gering ist: Zunächst ist es für sie aufgrund des i.d.R. sehr großen Investitionsvolumens nicht attraktiv die Anteile nach positiv verlaufenem Aktivismus zu veräußern, da dieser mit entsprechenden Kursabschlägen verbunden wäre. Aus diesem Grund und ob der fehlenden Sachkompetenz zur Ausübung ist Shareholder Activism für sie nicht attraktiv.47

Auch die Gebührenermittlung klassischer Fonds ist nicht hilfreich Aktivismus zu fördern, da diese normal nicht am Erfolg des Fonds sondern an der Größe des verwalteten Vermögens gemessen wird. Dieses steigt zu großen Teilen allerdings durch die Akquirierung neuer Anleger.48

[...]


1 Financial Times (2014a).

2 Im Folgenden ist jeweils immer auch die weibliche Form mit eingeschlossen.

3 Vgl. Financial Times (2014a).

4 Vgl. Financial Times (2014a).

5 Vgl. Hernández-López (2003): 128; Rho (2007): 9. Gleichwohl gibt es Stimmen, die auch einen Einfluss von Nicht-Anteilseignern sehen, da diese jedoch vielmals Interessensvertretungen von Anteilseignern sind und aufgrund des begrenzten Umfangs der Arbeit, sollen sich die folgenden Ausführungen nur auf Anteilseigner beschränken. Vgl. Rho (2006): 309; Rho (2007): 9. Für ein Beispiel hierzu vgl. Forbes (2012).

6 Obwohl Shareholder Activism bei jeder Gesellschaftsform vorkommen kann, bei der Eigentum und Leistungsmacht auseinander fallen (vgl. auch Ausführungen unter 2.2), soll der Fokus der Arbeit auf börsennotierten Gesellschaften liegen, da über diese die umfangreichsten Erkenntnisse vorliegen. Insofern sollen im Folgenden die Begriffe Anteilseigner und Aktionär synonym verwendet werden.

7 Vgl. Heuser (2012): 18; Engert (2006): 2107. A.A. vertritt Schäfer, der in der Besetzung des Aufsichtsrates durch einen Investor, die durch dessen Stimmmehrheit erreicht werden kann, sogar eine gesteigerte Form des Shareholder Activism sieht, da nun ein direkter Einfluss auf den Vorstand möglich ist. Vgl. Schäfer (2007): 902.

8 Vgl. Heuser (2012): 17.

9 Vgl. Black (1990): 522; Black (1998): 459; Gillan/Starks (1998): 3; Thaeter/Guski (2007): 301; Greven/Fahrenholz (2009): 1487,1491.

10 Vgl. Black (1990): 522; Black (1998): 459; Gillan/Starks (1998); 4, Hernández-López (2003): 128.

11 Vgl. Rho (2007): 8f.

12 Vgl. Rho (2007): 7.

13 Vgl. bspw. Rubach (1999): 32; Madtha (2008): 3.

14 Vgl. Heuser (2012): 20.

15 Vgl. Engert (2006) 2105f; Schmolke (2007): 701, 707f.

16 Vgl. Olson (1965): 58; Hirschman (1970): 4; Black (1990): 520; Rubach (1999): 48; Ruffner (2000): 358, 441f; Engert (2006): 2105f; Schmolke (2007): 708.

17 Vgl. Schmolke (2007): 708.

18 Vgl. Schmolke (2007): 707.

19 Die Aktionärspräsenz ging bspw. auf HV deutscher DAX-Unternehmen Anfang der 2000er beständig zurück, stieg jedoch bis 2009 auch wieder deutlich an. Für detaillierte Statistiken vgl. SdK (2014a). Für Vorschläge zur Steigerung der Präsenz auf HV vgl. bspw. Klühs (2006): 107-118. Für Krtik am vermeintlichen Nutzen hoher Hauptversammlungspräsenz vgl. Vetter (2006): 32-34.

20 Vgl. Black (1990): 520, 580f, 589f; Ruffner (2000): 357, 436f; Kahan/Rock (2007): 1021, 1048, 1057, 1070; Schmolke (2007): 708.

21 Vgl. Black (1990): 520, 572f; Ruffner (2000): 442, 446, 641; Garrido (2003): 449, 456; Schmolke (2007): 708.

22 Vgl. Heuser (2012): 19.

23 Vgl. Ruffner (2000): 131; Bainbridge (2002): 192.

24 Transaktionskosten entstehen durch jedes wirtschaftliche Handeln wie bspw. die Beschaffung von Informationen, Verhandlung von Verträgen etc. In Bezug auf wirtschaftliche Betätigung wird unterstellt, dass die Organisation in Unternehmen transaktionskostenminimal und somit die optimale Erscheinungsform ist. Vgl. beispielhaft Richter/Furubotn (2010): 53-86.

25 Vgl. Fama (1980): 288f; Fama/Jensen (1983): 301f.

26 Vgl. Jensen/Meckling (1976): 305, 308; von Werder (2009): 7f.

27 Vgl. S. 3.

28 Die Aufzählung soll keine abschließende sein, jedoch die wichtigsten Bestandteile enthalten.

29 Vgl. Rubach (1999): 9f.

30 Vgl. Schmolke (2007): 703.

31 Dies kann z.B. durch die Bereitstellung moderner Technik im Rahmen der Informationsvermittlung oder durch einfachere Teilnahmemöglichkeiten für ausländische Aktionäre erreicht werden, vgl. hierzu detailliert EU (2003): 9, 15-17.

32 Vergleiche zur Stellung der Mehrheitsaktionäre auch S. 2.

33 Vgl. Börsennews (2014).

34 Der Paragraph sieht weitere Grenzen vor, ab deren Erreichen oder Unterschreiten diese Tatsache mitteilungspflichtig ist. Vgl. detailliert § 21 Abs. 1 Satz 1 WpHG.

35 Hierzu ist allerdings mindestens der zwanzigste Teil des Grundkapitals vonnöten, vgl. Abs. 1.

36 Vgl. die evtl. Ausnahme bei sog. Vorzugsaktien gem. §§ 139-141 AktG.

37 Hier ist v.a. die Anfechtung von Beschlüssen zur Erzielung einer individuellen Abfindung zu nennen.

38 Vgl. BGH (2010): Rz 11.

39 Vgl. Heuser (2012): 17, zum Begriff der räuberischen Aktionäre vgl. auch Lutter (1989): 446, 466.

40 Vgl. hierzu Abschnitt 2.2.

41 Vgl. die Vision der SdK (2014b).

42 Vgl. Engert (2006): 2106.

43 Vgl. Chandler (1999): 1083.

44 Vgl. Schmolke (2007): 705; Heuser (2012): 7.

45 Vgl. Garrido (2003): 452; Schmolke (2007): 706; Heuser (2012): 7.

46 Vgl. Black (1998): 459f, 463; Ruffner (2000): 358; Steiger (2000): 264; Karpoff (2001): 26f; Bassen (2002); Bainbridge (2003): 547, 568; Kahan/Rock (2007): 1051-1054; Schmolke (2007): 719-723 mit Ausnahme von Pensionsfonds; Schmidt/Spindler (2008): Teil C Rn. 174.

47 Vgl. Schmidt/Spindler (2008): Teil C Rz. 174.

48 Vgl. Ruffner (2000): 438f; Kahan/Rock (2007): 1021.

Ende der Leseprobe aus 37 Seiten

Details

Titel
Shareholder Activism. Theorie und Praxis aktivistischer Aktionäre und Auswirkungen auf die betroffenen Unternehmen
Hochschule
Universität Duisburg-Essen  (Mercator School of Management)
Note
1,3
Autor
Jahr
2014
Seiten
37
Katalognummer
V449131
ISBN (eBook)
9783668834255
ISBN (Buch)
9783668834262
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Shareholder, Shareholder Activism, Aktivistische Aktionäre, Aktionäre, Börse, Börsenkurs
Arbeit zitieren
M. Sc. Christoph Schwichtenhövel (Autor:in), 2014, Shareholder Activism. Theorie und Praxis aktivistischer Aktionäre und Auswirkungen auf die betroffenen Unternehmen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/449131

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