Nation(al-) Buildung in Belgien - Hat das Staatsoberhaupt eine Integrationsfunktion?


Hausarbeit, 2005

27 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

I. Einleitung

II. Das politische System
1. Die Föderalebene
1.1 Die Abgeordnetenkammer
1.2 Der Senat
2. Die Subnationale Ebene
3. Der Schiedshof
4. Die Parteien

III. Die Geschichte Belgiens

IV. Die belgischen Könige

V. Die Kompetenzen des belgischen Königs

VI. Die Kompetenzen des Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland

VII. Die Rolle des Königs in der belgischen Gesellschaft

VIII. Fazit

IX. Literaturverzeichnis

X. Anhang - Verwaltungsreformen

I. Einleitung

Unser kleines Nachbarland Belgien ist vielen Deutschen nur ein Begriff im Zusammenhang mit der Europäischen Union bzw. als Teil von „Benelux“. Trotz der deutschsprachigen Minderheit in Belgien weiß man hier kaum etwas über dieses Land, sei es über die Entstehungsgeschichte und das politische System, sei es über die „gesellschaftliche Probleme“ der zwei großen Sprachengruppen, die sich seit jeher gegenüber stehen, und in der Literatur häufig als „Sprachenstreit“ deklariert werden:

Belgien hat insgesamt 10 Millionen Einwohner. Davon sind 57% Flamen, die überwiegend im Norden des Landes leben; die Wallonen machen 33% der Bevölkerung aus und leben vor allem im Süden, wie auch die deutsch­sprachige Minderheit von knapp 1%. Der Rest von 9% sind Zuwanderer aus den ehemaligen Kolonien, z. B. Belgisch-Kongo. Allein in der zweisprachigen Hauptstadt Brüssel leben 9 % der Gesamtbevölkerung.[1]

Der Konflikt zwischen den Flamen, die sich an den Niederlanden orientieren, und den Wallonen, die auf die französische Kultur ausgerichtet sind, wurde in die Politik übertragen und ließ ein sehr komplexes politisches System entstehen, welches ich zunächst beschreibe. Danach werde ich die Geschichte Belgiens darstellen. Dies ist Voraussetzung, um mich in den folgenden Punkten meiner Fragestellung widmen zu können: Nation(al-) Building in Belgien - Hat das Staatsoberhaupt eine Integrationsfunktion ? Daher skizziere ich zunächst im Überblick die einzelnen Könige seit Beginn des Staates Belgien bis heute und stelle im Anschluss die Kompetenzen des belgischen und deutschen Staatsoberhauptes im Vergleich dar, um danach auf die Rolle des Königs in der belgischen Gesellschaft einzugehen und zu untersuchen, inwieweit diese Rolle durch die EU und den andauernden Sprachenkonflikt beeinflusst wird. Zum Schluss ziehe ich ein Fazit.

II. Das politische System

Das Königreich Belgien ist eine konstitutionelle Monarchie. Erbberechtigt ist das Haus Sachsen-Coburg. Es herrscht Wahlpflicht. Der Einfluss der Wähler ist aber relativ gering.[2] Seit der Verfassungsreform 1993 ist der ehe­malige unitaristische Staat zu einem Föderalstaat geworden.[3] Er besitzt Kompetenzen in den Bereichen innere und äußere Sicherheit, Außenpolitik, Justiz, Sozial- und Rentenversicherung, Staatsverschuldung und Finanzen, Preis- und Einkommenspolitik, Normierung und Messverfahren, in Teilen des öffentlichen Gesundheitswesens und in der Verwaltung öffentlicher Unternehmen wie Bahn und Flughafen.[4] Er setzt sich aus der Föderalregierung und den regionalen Gliedstaaten, nämlich den Gemeinschaften und Regionen, zusammen.[5] Die jeweiligen Kompetenzen dieses föderalen Staatsaufbaus, mit Ausnahme denen des Königs (vgl. Seiten 15 ff.), sowie die übrigen für das politische System wichtigen Organe und die Parteien sollen im Folgenden geschildert werden.

1. Die Föderalebene

1.1 Die Abgeordnetenkammer

Sie besteht aus 150 Mitgliedern, davon sind 91 Flamen und 59 Wallonen, die für 4 Jahre gewählt werden. Die Abgeordneten vertreten die Nation und nicht allein die Wähler ihres Wahlkreises. Es existieren ein Präsidium sowie Ausschüsse und Fraktionen, über die die Abgeordneten Einfluss auf die Gesetzgebung nehmen. Die Entscheidungsakteure in der Abgeordnetenkammer sind das Kabinett, aber vor allem Interessengruppen und die Parteien.[6] Die Föderalregierung wird vom König ernannt und besteht aus 14 Ministern, 7 Wallonen und 7 Flamen, und dem Premierminister. Seit der 4. Revision ist die Abgeordnetenkammer das Zentrum des politischen Entscheidungsprozesses auf der Bundesebene. Sie kann (ohne den Senat) über Vertrauens- bzw. Misstrauensanträge gegen Regierungsmitglieder, Gesetze über die zivil- und strafrechtliche Verantwortlichkeit der Minister, die Haushaltspläne und Rech­nungen des Staates, Festlegung des Armeekontingentes und Verleihung von Einbürgerungen entscheiden.[7]

1.2 Der Senat

Dieser wurde nach der 4. Revision erheblich verkleinert. Er besteht aus 71 Mitgliedern, die für 4 Jahre wie folgt gewählt werden: 40 direkt - davon 25 Flamen und 15 Wallonen; 21 werden vom Gemeinschaftsrat bestimmt - davon 10 Flamen, 10 Wallonen und 1 Deutscher. 10 werden koopiert[8], davon 4 Flamen und 6 Wallonen. Von den 71 Senatoren müssen 7 aus Brüssel stammen.[9] Die Senatoren beziehen im Gegensatz zu den Mitgliedern der Abgeordnetenkammer kein Gehalt. Die Kompetenzen wurden stark reduziert. Ein „Exklusivrecht“ besitzt der Senat nur noch im Falle des Interessenkonflikts zwischen Zentralstaat, Regionen und Gemeinschaften.[10] Er legt zudem die Kompetenzen der Gemeinschaften und Regionalbehörden fest. Als Kammer der Reflektion repräsentiert er mehr die neuen Gemeinschaften.[11]

Daneben gibt es Bestimmungen, die sowohl für die Abgeordnetenkammer als auch den Senat gelten: Senatoren und Abgeordnete dürfen nicht gleichzeitig Mitglieder beider Kammern sein. Beide Kammern sind für die Gesetzesinitiative zuständig.[12] Auch haben beide das Vorschlagsrecht für Kandidaten für den Schiedshof und sind für Verfassungsänderungen zuständig, wobei sie jeweils eine 2/3-Mehrheit in beiden Kammern benötigen. Bei einem Streit zwischen den beiden Kammern wird ein Konzertie­rungs­aus­schuss eingesetzt.[13]

2. Subnationale Ebene

Die Reformen führten dazu, dass heute in Belgien nicht weniger als 5 Parlamente existieren, die mit unterschiedlichen Kompetenzen ausgestattet sind und deren Abgeordnete für 5 Jahre gewählt werden. Kein Mitglied dieser Parlamente darf zugleich einer der beiden föderalen Kammern angehören.[14]

Größtes, nicht föderales Organ ist der Flämische Rat. Seit der Fusion der Region Flandern mit der Flämischen Gemeinschaft ist der Flämische Rat zugleich Parlament für die Gemeinschaft und für Regionalangelegenheiten. Er besteht aus 124 Mitgliedern, die von den Bürgern der flämischen Provinzen sowie von der Flämischen Gemeinschaft in Brüssel direkt gewählt werden. Der Flämische Rat hat eine 11-köpfige flämische Regierung.[15]

Der Wallonische Regionalrat besteht aus 75 Mitgliedern, die zugleich Mitglieder des Französischen Gemeinschaftsrates sind und von den Bürgern der wallonischen Provinzen gewählt werden. Die wallonische Regierung hat 7 Mitglieder.[16]

Der Brüsseler Regionalrat besteht aus 89 Mitgliedern, davon 17 Flamen und 72 Wallonen, von den letzteren kommen wiederum 19 in den Französischen Gemeinschaftsrat. Von den 5 Mitgliedern der Brüsseler Regierung müssen mindestens 2 flämisch sein.[17]

Dementsprechend hat der Rat der Französischen Gemeinschaft 94 Mitglieder, bestehend aus den Politikern der Regionalräte Walloniens und Brüssels, und stellt selbst noch eine Regierung mit 7 Mitgliedern.

Der Rat der Deutschen Gemeinschaft umfasst 25 Mitglieder. Er stellt 2 Minister und einen Ministerpräsidenten.[18]

Die Gemeinschaften sind alleine für die gesamte Bildung und wissenschaftliche Forschung verantwortlich. Auf kulturellem Gebiet fallen Subventionen für kulturelle Organisationen und Medien, Büchereien, die Sprach­­politik sowie die Verwaltung der öffentlich-rechtlichen Rund­funk­anstalten in ihren Zuständigkeitsbereich, des Weiteren Gesundheitsprävention, Sozialfürsorge, Krankenhäuser, Jugendschutz und Familienpolitik.[19]

Die Kompetenzen der Regionen liegen in den Bereichen Stadt- und Landschaftsplanung, Umweltpolitik, Wohnungswesen, Wirtschafts- und Indus­triepolitik, wirtschaftliche und industrielle Expansion und Investition, Finanzierung, Organisation und Beaufsichtigung der Provinzen und Gemeinden, Energiepolitik, Verkehr und Infrastruktur sowie öffentliche Aufträge.[20]

Die Regierungen der Gemeinschaften und Regionen können Dekrete (G­e­setze) erlassen, sind somit Legislativorgane und haben innerhalb ihres Terri­toriums dieselbe Stellung wie die Föderalregierung.[21] Dabei gilt nicht - wie in der Bundesrepublik Deutschland - „Bundesgesetz bricht Landesgesetz“.[22] Ebenso wenig kann die Föderalregierung alleine internationale Verträge (z. B. mit der EU) abschließen, wenn diese die Kompetenzen der Gemeinschaf­ten und Regionen antasten oder beschneiden. Die Föderalregierung verpflichtete sie deshalb in einem Gesetz zur internationalen Zusammenarbeit.[23]

3. Der Schiedshof

Mit der zweiten Staatsrevision von 1980 durften die Gemeinschaften und Regionen Gesetze erlassen. Es kam daraufhin zu Kompetenzüberschneidungen und Konflikten zwischen den Institutionen. Daher wurde im Zuge der Reform als Verfassungsgericht 1984 der Schiedshof geschaffen, der die belgischen Grundrechte garantiert und für die Einhaltung der Verfassung zuständig ist.[24] Er besteht aus 12 Mitgliedern, 6 Flamen und 6 Wallonen. Von ihnen sind 6 ehemalige Parlamentsabgeordnete.[25]

4. Die Parteien

Die Parteien sind nicht, wie in der Bundesrepublik Deutschland, in der Verfassung verankert, sondern de facto nur Organisationen. Dennoch haben sie einen enormen Einfluss. Wie aus der Tabelle ersichtlich ist, wurde die soziale Spaltung in das Parteiensystem übertragen.[26] Es gibt es keine überregionalen bzw. nationalen Parteien mehr, sondern sie sind sprachlich aufgesplittet.[27]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Daneben gibt es viele weitere kleine Parteien: Front Démocratique de Francophones (FDF), Mouvement de Citoyens pour le Changement (MCC) und Nieuw-Vlaamse Aliantie (N-VA, vorher Volksunie). Der rechtsextreme Vlaams Blok (VB) wurde unterdessen verboten.[28]

III. Die Geschichte Belgiens

Der Name Belgien verweist auf eine lange Geschichte. Er leitet sich her von den Belgen, einem keltischen Stammesverband, bzw. von der Bezeichnung Gallia Belgica als römische Provinz.[29] Im Zuge der Völkerwanderung kamen die Franken im 3. Jahrhundert in den Norden und gründeten somit die romanisch-germanische Sprachgrenze. Im Vertrag von Verdun 843 manifestierte sich diese Sprachgrenze im Karolingerreich.[30] Anschließend gehörte es dem Lothringer-, dann dem Burgunderreich und fiel schließlich mit der Heirat Max I. an das Habsburger Reich bzw. 1556 an dessen spanische Linie.[31] Es folgte 1790 eine kurzzeitige Unabhängigkeit als „Vereinigte belgische Staaten“, bis es 1794 von Frankreich besetzt und verwaltungstechnisch und rechtlich als Teil Frankreichs behandelt wurde. Zwar war die Herrschaft der Franzosen wenig beliebt, sie brachte dem Land aber politische und wirtschaftliche Vorteile.[32] Der Wiener Kongress von 1815 hob die Besetzung auf und erklärte die nördlichen und südlichen Teile zum „Königreich der Vereinigten Niederlande“ unter dem Haus Oranien-Nassau.[33] Der pro­tes­tan­tische König Wilhelm I. betrieb eine reaktionäre Einigungspolitik, die im überwiegend katholischen Süden zum Aufstand führte. Es kam zur September-Revolution von 1830 mit der Unabhängigkeitserklärung.[34] Am 7.2.1831 verabschiedete Belgien eine liberale Verfassung und wurde eine konstitutionelle Monarchie, die als Musterbeispiel europäischen Liberalismus (z. B. Trennung von Kirche und Staat) galt. Das Rechtssystem übernahm weitestgehend den Codé Napoleón. König wurde Leopold I. von Sachsen-Coburg. Die Londoner Konferenz der europäischen Großmächte legte am 6.10.1831 die Trennung Belgiens von den Niederlanden fest und forderte dafür eine immerwährende Neutralität, die Einführung der konstitutionellen Monarchie, die Unverletzbarkeit der territorialen Grenzen und Brüssel als Hauptstadt.[35] Die offizielle Sprache wurde Französisch. Das im 19. Jahrhundert als Sprache der Zivilisation und modernen Welt angesehene Französisch wurde zur einzigen Kommunikation zwischen Staat und Bürgern[36]. In dem Unterrichts- und Gerichtswesen, dem Militär und der Verwaltung wurde ausschließlich Französisch gesprochen.[37] Die Folge war eine frankophone Elite, die in Wallonien in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts eine Vorreiterrolle in der Industrialisierung einnahm.[38] Dank seiner wirt­schaftlichen Stärke gewann Wallonien eine bevorzugte Stellung innerhalb des Gesamtstaates und drängte die flämischen Regionen in den Hintergrund. Flämisch wurde als kulturlos diffamiert[39], und die Flamen fühlten sich kollektiv ausgeschlossen.[40] Ab etwa 1850 entwickelte sich der Gegensatz zwischen Wallonen und Flamen zum innenpolitischen Grundproblem. Die entstandene Flämische Bewegung widersetzte sich der Vorherrschaft der französischen Kultur und Sprache und erreichte in Etappen die Gleich­stellung von Französisch und Flämisch. Per Gesetz (1873, 1878 und 1888) wurde Flämisch dem Französischen als Schul-, Amts- und Gerichtssprache gleichgestellt. Seit 1886 bzw. 1889 hatten die Flamen eine eigene Währung und eigene Briefmarken.[41] Nach Massenstreiks wurde 1893 das allgemeine Wahlrecht für Männer eingeführt, das allerdings weiterhin das Besitz- und Bürgertum bevorzugte.[42] Auch nachdem 1889 Niederländisch zur zweiten offiziellen Staatssprache wurde, verstieß man in der Praxis vielfach gegen die Gesetze. Selbst noch im 1. Weltkrieg verständigten sich die höheren Dienstgrade nur auf Französisch, wodurch es zu hohen Verlusten bei den eigenen Soldaten kam, weil diese die Befehle ihrer Offiziere nicht verstehen konnten.[43] In der Mitte des 20. Jahrhunderts kam es durch die Krise der Montanindustrie zur Verschiebung der Kräfte. Die Achse Lüttich-Charleroi-Mons, das frühere Rückgrad Walloniens, verlor mit seinen veralteten Anlagen an wirtschaftlicher Macht.[44] In Flandern hingegen zogen moderne Infrastruktur (Schiffsverkehr) und Industrie multinationale Unternehmen an.[45] Der Untergang der Braunkohlewirtschaft und Stahlindustrie im Süden und der Wirtschaftsaufschwung im Norden führten zu einer weiteren Verschärfung der Sprachenkonflikte. Die Konsequenzen waren einerseits Massenmobilisierungen der Flamen für kulturelle Autonomie, die durch eine neue Sprachengesetzgebung erreicht werden sollte; davon machten sie ihren Verbleib im Staat abhängig. Zum anderen formierte sich in Wallonien eine Gegenbewegung, die nach wirtschaftlicher und politischer Selbstbestimmung strebte.[46] Auch die traditionellen Konflikte sowohl zwischen Kirche und Staat als auch zwischen Kapital und Arbeit erreichten eine neue Dimension und forcierten den „Sprachenstreit“. Die Parteien und Massenmedien spalteten sich sprachlich auf. 1963 wurde ein Sprachengesetz erlassen (wodurch Deutsch als Amtssprache hinzu kam), das die Grundlage bildete für die ab 1970 beginnenden Verfassungsreformen.[47] Dies führte letzten Endes zu vier Sprachgebieten, die auch administrative Grenzen wurden. Festgelegt nach „Sprachengrenzen“, denen wiederum die Provinzen, Bezirke und Gemeinden angepasst waren, entstanden drei einsprachige Gebiete (Niederländisch, Französisch, Deutsch) und ein zweisprachiges Gebiet (Brüssel-Hauptstadt).[48] Gleichzeitig erfüllte sich die flämische Sehnsucht nach der Anerkennung ihrer Sprache und Kultur in der Einrichtung der Gemeinschaften und das Streben der wallonischen Bevölkerung nach wirtschaftlicher Eigenständigkeit durch die Einrichtung der Regionen.[49] 1980 wurde das Konzept der Gemeinschaften und Regionen weiterentwickelt: Die Gemeinschaften erhielten Kompetenzen in „personalgebundenen“ Angelegenheiten, während die Regionen die Macht über „grundgebende“ Angelegenheiten bekamen. Zudem erhielten Gemeinschaften und Regionen Parlamente und Exekutive auf ihrer subnationalen Ebene. 1988/89 erhielt auch die deutschsprachige Minderheit eine eigene Gemeinschaft, unterstand aber in wirtschaftlichen Fragen den Wallonen, während Brüssel als Sonderstatus in der Obhut der nationalen Regierung verblieb. Mit der Verfassungsreform von 1993 wurde Belgien schließlich ein Föderalstaat.[50] Dadurch haben Gemeinschaften und Regionen innerhalb ihrer Grenzen das Recht, die Wahl, die Zusammensetzung und die Arbeitsweise ihrer eigenen Organe zu regeln und gesetzgebende Normen zu erlassen, ohne sich den nationalen Gesetzen unterordnen zu müssen. Die Gemeinschaften und Regionen sind somit autonom und dem Zentralstaat nebengeordnete Gebilde.[51] Die 2001 durchgeführte Verfassungsrevision, das so genannte Lambertmont-Abkommen, verstärkte die Befugnisse zu Gunsten der Regionen weiter.[52]

[...]


[1] Cossart, A. v.: Belgien, Königreich. Eine Landesgeschichte in 12 Epochen. In: Brock-

haus Universal Lexikon, Bd. 2, S. 611. Leipzig-Mannheim 2003. Im Folgenden zitiert

als „Cossart, Königreich“

[2] Hecking, Claus: Das politische System Belgiens, S. 99. Opladen 2003. Im Folgenden zitiert als „Hecking, politisches System“

[3] Artikel 1 der Verfassung: „Belgien ist ein Föderalstaat, der sich aus den Gemeinschaften und den Regionen zusammensetzt.“

[4] Berge, Frank; Grasse, Alexander: Belgien - Zerfall oder föderales Zukunftsmodell? Der flämisch-wallonische Konflikt und die deutschsprachige Gemeinschaft, S. 133/134. Leske & Budrich, Opladen 2003. Im Folgenden zitiert als „Berge/Grasse, Konflikt“; s.a. Hecking, politisches System, S. 65

[5] Lijphart, Arend: Patterns of Democracy. Government Forms and Performance in Thirty-Six Countries, S. 38. New Haven and London 1999. Im Folgenden zitiert als „Lijphart, Government“

[6] Hecking, politisches System, S. 100/101

[7] Woyke, Wichard: Das politische System Belgiens. In: Ismayr, Wolfgang: Die politischen Systeme Westeuropas, S. 369. Opladen 1999. Im Folgenden zitiert als „Woyke, System Belgien“

[8] das heißt, diese Senatoren werden von den anderen Senatoren gewählt

[9] Hecking, politisches System, S. 102

[10] Lijphart, Government, S. 39

[11] Woyke, System Belgien, S. 370

[12] Woyke, System Belgien, S. 368

[13] Hecking, politisches System, S. 102

[14] Hecking, politisches System, S. 99; s.a. Conceicao-Held, Eugénia: Dezentralisierungs-tendenzen in westeuropäischen Ländern. Territorialreformen Belgiens, Spaniens und Italiens im Vergleich, S. 38. Arno Spitz Verlag, Berlin 1998. Im Folgenden zitiert als „Conceicao-Held, Vergleich“

[15] Hecking, politisches System, S. 104; s.a. Woyke, System Belgien, S. 370

[16] Woyke, System Belgien, S. 371

[17] Hecking, politisches System, S. 104

[18] Hecking, politisches System, S. 105; s.a. Woyke, System Belgien, S. 371/372

[19] Hecking, politisches System, S. 65/66; s.a. Berge, Frank; Grasse, Alexander: Föderalismus in Belgien. Vom Bundesstaat zum Staatenbund? In: KAS-Auslands­infor­mationen Nr. 6/2004, S. 85. Im Folgenden zitiert als „Berge/Grasse, Bundesstaat“

[20] Hecking, politisches System, S. 66; s.a. Berge/Grasse, Bundesstaat, S. 87

[21] Conceicao-Held, Vergleich, S. 38

[22] Hecking, politisches System, S. 21

[23] Conceicao-Held, Vergleich, S. 43

[24] Lijphart, Government, S. 41

[25] Berge/Grasse, Konflikt, S. 144

[26] Lijphart, Government, S. 37

[27] Woyke, System Belgien, S. 374 - s.a. weitere Ausführungen auf Seite 20

[28] Cossart, Königreich, S. 610

[29] Cossart, Königreich, S. 612

[30] Hecking, politisches System, S. 26

[31] Hecking, politisches System, S. 27

[32] Hecking, politisches System, S. 28/29

[33] Berge/Grasse, Konflikt, S. 103

[34] Alen, André: Der Föderalstaat Belgien - Nationalismus- Föderalismus - Demokratie,

S. 14. Nomos-Verlag, Baden-Baden 1999. Im Folgenden zitiert als „Alen, Föderalstaat“

[35] Helm, Nina: Die Krise der belgischen Konkordanzdemokratie. Materialien und Dokumente zur Friedens- und Konfliktforschung, Nr. 32, S. 16. Berlin 2000. Im Folgenden zitiert als „Helm, Materialien“

[36] obwohl 3/5 aller Belgier nur Flämisch sprachen, vgl. Hecking, politisches System, S. 31

[37] Conceicao-Held, Vergleich, S. 26

[38] Conceicao-Held, Vergleich, S. 60

[39] Helm, Materialien, S. 18

[40] Flämisch wurde die Haus- und Umgangssprache des „kleinen Mannes“ s.a. Conceicao-Held, Vergleich, S. 60

[41] Berge/Grasse, Konflikt, S. 105

[42] Helm, Materialien, S. 19/20

[43] Brief an König Albert, vgl. Seite 21

[44] Conceicao-Held, Vergleich, S. 29

[45] Bis 1958 war Wallonien die wirtschaftlich stärkste Region, 1966 übertraf Flandern das Sozialprodukt Wallonien erstmals, s.a. Helm, Materialien, S. 22

[46] Conceicao-Held, Vergleich, S. 29

[47] Alen, Föderalstaat, S. 24

[48] Conceicao-Held, Vergleich, S. 31

[49] Berge/Grasse, Konflikt, S. 111

[50] Conceicao-Held, Vergleich, S. 32

[51] Conceicao-Held, Vergleich, S. 38

[52] Kurze Zusammenfassung der Reformen nach Hecking im Anhang

Ende der Leseprobe aus 27 Seiten

Details

Titel
Nation(al-) Buildung in Belgien - Hat das Staatsoberhaupt eine Integrationsfunktion?
Hochschule
Ruhr-Universität Bochum
Note
1,3
Autor
Jahr
2005
Seiten
27
Katalognummer
V45106
ISBN (eBook)
9783638425711
ISBN (Buch)
9783638736596
Dateigröße
555 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Nation(al-), Buildung, Belgien, Staatsoberhaupt, Integrationsfunktion
Arbeit zitieren
Anke Seifert (Autor:in), 2005, Nation(al-) Buildung in Belgien - Hat das Staatsoberhaupt eine Integrationsfunktion?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/45106

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