Im Sommer des Jahres 2000 versteigerte die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) erstmalig bedeutende Lizenzen für die Erbringung eines neuen Standards mobiler Telekommunikation, die Universal Mobile Telecomunication Services (UMTS) oder dritte Generation des Mobilfunks. Dies betraf zum einen die Zuteilung von Funkfrequenzen gem. § 47 V 2 Telekommunikationsgesetz (TKG), zum anderen aber auch bereits die Vergabe von Lizenzen (§ 11 IV TKG), nach § 3 Nr. 7 TKG mit der „Erlaubnis zum Angebot bestimmter Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit“. Angesichts des unerwartet hohen Versteigerungserlöses von nahezu EUR 50 Mrd. kamen Zweifel auf, ob das gewählte Vergabeverfahren mit der Verfassung und den Gesetzen im Einklang stehe. So entsprach die Summe fast einem Viertel des Bundeshaushalts für das betroffene Haushaltsjahr. Dabei schaffte der Staat durch die Zuteilung einer Lizenz keinen eigenen Wert, unternahm keine eigene Anstrengung und besaß keinen entsprechenden eigenen Aufwand. Einer Versteigerung wurde vorgehalten, sie wandle knappe Güter zu Handelsgütern, obwohl ihre Verteilung durch eine n staatlichen Hoheitsakt zu erfolgen habe. Die sachlichen Interessen der Telekommunikationsbürger, wie die Sicherung des Daten- und Fernmeldegeheimnisses, eine effiziente und störungsfreie Frequenznutzung, die flächendeckende Grundversorgung und ein chancengleicher, funktionsfähiger Wettbewerb blieben dabei unberücksichtig. Daneben stellten Kritiker auch die Rechtmäßigkeit der konkreten Gestaltung und Durchführung der UMTS-Auktion in Frage. Die Mobilfunkanbieterin MobilCom Multimedia GmbH, die eine Lizenz für DM 16,4 Mrd. erworben hatte, erhob Klage vor dem Verwaltungsgericht Köln, mit der sie die Aufhebung der an sie gerichteten Zuschlags- und Zahlungsbescheide, nicht aber der gesondert erteilten Lizenz begehrte. Allein der Wunsch nach Planungs- und Investitionssicherheit, die Gefahr eines Lizenzverlusts und nicht zuletzt das erheblich Prozesskostenrisiko führten zur Rücknahme der Klage.
Inhaltsverzeichnis
I. Ökonomische Betrachtung
1. Gegenstand von Versteigungen: Funkfrequenzen als knappes Gemeinschaftsgut
2. Versteigerung im Kontext klassischer Vergabeverfahren
a) Materielle Auswahlverfahren
b) Formale Auswahlverfahren
3. Ökonomische Kritik an klassischen Vergabeverfahren
4. Ökonomische Betrachtung von Versteigerungen
II. Grundrechtliche Betrachtung
1. Vereinbarkeit der Lizenzierung von UMTS-Lizenzen mit Art. 12 I i.V.m. 19 III GG
2. Vereinbarkeit der UMTS-Versteigerung mit Art. 12 I i.V.m. Art. 3 I, 19 III GG als Teilhaberecht
a) Prüfungsmaßstab – Berufsausübung oder Berufswahlregelung
aa) Geeignetheit
bb) Erforderlichkeit
cc) Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne
b) Effizienz als sachgerechtes Auswahlkriterium
aa) Gewährleistungsauftrag Art. 87 f I GG
bb)Bereichsspezifisches Wettbewerbsprinzip Art. 87 f II GG
3. Mindestanforderungen an das Verfahrensrecht der UMTS-Mobilfunklizenzen
a) Gebot der Kapazitätsausschöpfung
b) Gewährleistung eines ökonomischen Bieterverhaltens
aa) Kollusives Verhalten
bb) Spekulative Motive
cc) Gefahr von Überbewertungen
4. Zwischenergebnis
III. Das UMTS-Versteigerungsverfahren im Lichte des Europäischen Gemeinschaftsrechts
1. Vereinbarkeit mit primären Gemeinschaftsrecht: Niederlassungsfreiheit Art. 43 EGV
a) Nicht-diskriminierende Anwendung von § 11 IV TKG
b) Zwingende Gründe des Allgemeinwohls
2. Vereinbarkeit mit sekundärem Gemeinschaftsrecht: Genehmigungsrichtlinie 97/13/EG
a) Versteigerungserlös und Kostendeckungsprinzip
b) Nutzungssicherungsfunktion
c) Entwicklungssicherungs- und Wettbewerbsförderungsfunktion
d) Diskriminierungsverbot
3. Zwischenergebnis
IV. Gesamtergebnis
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Die vorliegende Arbeit untersucht das im Telekommunikationsgesetz (TKG) vorgesehene Versteigerungsverfahren abstrakt sowie mit direktem Bezug auf die UMTS-Auktion im Hinblick auf dessen Vereinbarkeit mit europarechtlichen Vorgaben und verfassungsrechtlichen Grundrechten.
- Wirtschaftliche Analyse der Eignung von Versteigerungen zur effizienten Frequenzzuteilung.
- Grundrechtliche Prüfung der Vereinbarkeit mit der Berufsfreiheit (Art. 12 GG).
- Beurteilung der Verhältnismäßigkeit des höchsten Gebots als Vergabekriterium.
- Analyse der europarechtlichen Konformität unter Berücksichtigung der Niederlassungsfreiheit und der Genehmigungsrichtlinie 97/13/EG.
- Untersuchung der Mindestanforderungen an das Verfahrensrecht zur Verhinderung von Wettbewerbsverzerrungen.
Auszug aus dem Buch
1. Gegenstand von Versteigungen: Funkfrequenzen als knappes Gemeinschaftsgut
Frequenzspektren und Umweltgüter haben eine Gemeinsamkeit: Sie sind knappe Gemeinschaftsgüter. Unter Gemeinschaftsgütern sind Gegenstände zu verstehen, welche der ausschließlichen Herrschaft des Einzelnen kraft ihres Wesens entzogen sind oder entzogen werden sollen. Damit sind Gemeinschaftsgüter alle staatlich verwalteten Güter.
Solange die Menge dieser Gemeinschaftsgüter unbegrenzt ist, bereitet deren Vergabe keine Schwierigkeiten, weil jeder Interessent seine Bedürfnisse aus dieser Menge befriedigen kann. Sind die Güter hingegen knapp, bedarf es einer Verteilungsordnung. Knappe Gemeinschaftsgüter sind daher staatlich verwaltete Gegenstände, für welche die Nachfrage das Angebot übersteigt. Besonders offensichtlich ist das für Güter, die nur im begrenzten Maße vorhanden sind und durch staatliches oder privates Handeln nicht vermehrt werden können (natürliche Gemeinschaftsgüter). Ursache von Knappheit kann hingegen auch die künstliche Beschränkung der Angebotsmenge durch staatliche Intervention sein (vermehrbare Gemeinschaftsgüter). Funkfrequenzen sind eine natürliche Ressource, welche nicht vermehrt werden kann.
Die Knappheitssituation tritt hier zwar nicht so deutlich wie bei Umweltressourcen zu Tage, jedoch bedarf die naturwissenschaftliche Frage (Gefahr von Interferenzen) einer rechtlichen Grenzwertregelung wie sie sich aus § 46 TKG ergibt. Die staatliche Grenzwertfestlegung hat bei natürlichen Gemeinschaftsgütern grundsätzlich nur deklaratorischen Charakter, da sie die naturgemäße Knappheit aufnimmt und festschreibt. Zwar steigt die Anzahl der verfügbaren Frequenzspektren mit dem Fortschritt der Technik, jedoch lassen neue Techniken und der Zuwachs an neuen Dienstleistungen auch die Nachfrage schneller wachsen, als solche verfügbar werden.
Zusammenfassung der Kapitel
I. Ökonomische Betrachtung: Dieses Kapitel erörtert die ökonomische Logik hinter Versteigerungsverfahren für knappe Gemeinschaftsgüter und kritisiert klassische Auswahlverfahren als ineffizient.
II. Grundrechtliche Betrachtung: Hier wird die Vereinbarkeit der UMTS-Versteigerung mit dem Grundgesetz, insbesondere der Berufsfreiheit und dem Teilhaberecht an staatlichen Leistungen, rechtlich detailliert geprüft.
III. Das UMTS-Versteigerungsverfahren im Lichte des Europäischen Gemeinschaftsrechts: Der Abschnitt befasst sich mit der Konformität des Verfahrens gegenüber der Niederlassungsfreiheit sowie den Vorgaben der europäischen Genehmigungsrichtlinie.
IV. Gesamtergebnis: Das Kapitel fasst die Untersuchung zusammen und kommt zu dem Schluss, dass die UMTS-Versteigerung ein marktgerechtes Instrument darstellt, dessen Ausgestaltung jedoch teilweise hinter einer verbindlichen rechtlichen Normierung zurückblieb.
Schlüsselwörter
UMTS, Versteigerung, Funkfrequenzen, Telekommunikationsgesetz, TKG, Regulierungsbehörde, Berufsfreiheit, Verhältnismäßigkeit, Niederlassungsfreiheit, Genehmigungsrichtlinie, Frequenznutzung, Wettbewerb, Kollusives Verhalten, Marktallokation, Bieterverhalten
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die rechtliche Zulässigkeit und die verfassungs- sowie gemeinschaftsrechtliche Konformität des im TKG verankerten Versteigerungsverfahrens zur Zuteilung von Mobilfunklizenzen.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Felder sind die ökonomische Effizienz von Auktionsmodellen, der Grundrechtsschutz bei staatlichen Eingriffen in die Berufsfreiheit und die Umsetzung europäischer Richtlinien im deutschen Telekommunikationsrecht.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Das primäre Ziel ist die Untersuchung der Frage, ob die konkrete Gestaltung der UMTS-Auktion den Anforderungen des Grundgesetzes und des europäischen Rechts entspricht.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt eine rechtswissenschaftliche Analyse, die sowohl verfassungsrechtliche Dogmatik als auch ökonomische Effizienztheorien sowie europarechtliche Vorgaben miteinander verknüpft.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Im Hauptteil werden die ökonomische Begründung, die grundrechtliche Prüfung anhand der Stufentheorie und die gemeinschaftsrechtliche Bewertung der UMTS-Versteigerung detailliert dargelegt.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Zu den wichtigsten Begriffen zählen UMTS, Versteigerung, Frequenznutzung, Berufsfreiheit, TKG, Regulierungsbehörde und europäisches Gemeinschaftsrecht.
Warum war die Versteigerung aus Sicht des Autors mit dem Grundgesetz vereinbar?
Der Autor kommt zu dem Schluss, dass der staatliche Eingriff lediglich eine Restriktion innerhalb der Berufsausübung darstellt und die Verteilung an vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls geknüpft war.
Wie bewertet der Autor die Rolle der Regulierungsbehörde bei der Ausgestaltung der Auktion?
Der Autor bemängelt kritisch, dass die Ausgestaltung weitestgehend durch die RegTP erfolgte und kaum einer konkreten rechtlichen Normierung unterlag, was die Umsetzung von Richtlinien in dauerhaft bindende Rechtsnormen erschwerte.
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- Martin Köhler (Author), 2005, Ökonomischer Sinn und rechtliche Problematik von Mobilfunklizenzversteigerungen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/45132