Absprachen (auch als Deal oder Verständigung bezeichnet) treten im Rahmen der strafprozessualen Hauptverhandlung auf. Sie kommen mittlerweile in zahlreichen Verfahren vor, ihre Bedeutung nimmt weiter zu. Die Parteien des Prozesses, also Vorsitzender, Staatsanwalt und Verteidiger, sprechen den weiteren Verfahrensablauf im Vorfeld ab. Meistens erfolgen Zugeständnisse auf allen Seiten zur Beschleunigung und Vereinfachung des Verfahrens. Denkbar ist beispielsweise, dass ein Geständnis des Angeklagten versprochen wird und im Gegenzug hierfür das Strafmaß gering sein soll. Der Rückgriff auf die Absprache erfolgt zumeist in Betäubungsmittel-, Steuer- und Wirtschaftsstrafverfahren. Hier sind die zu untersuchenden Lebenssachverhalte besonders komplex und die Angeklagten verhalten sich oft konspirativ, sodass die Strafverfolgungsorgane an ihre Leistungsgrenzen geraten.
Inhaltsverzeichnis
- Absprachen zur Hauptverhandlung
- Charakter der Absprache
- Zulässigkeit im Rahmen der StPO
- Verfahrensrechtliche Voraussetzungen
- Legalitätsprinzip
- Aufklärungspflicht
- Öffentlichkeits-, Mündlichkeits- und Unmittelbarkeitsgrundsatz
- Anwesenheitsrechte und rechtliches Gehör
- Gesetzlicher Richter
- Befangenheit
- Inhaltliche Grenzen für Absprachen
- Beweisaufnahme und -würdigung
- Anforderungen an die rechtliche Bewertung
- Rechtsmittelverzicht
- Unwirksamkeit bei Absprache
- Wirksamkeit bei Absprache
- Vermittelnde Ansichten
- Aktuelle Rechtsprechung des Großen Senats
- Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Dieses Gutachten analysiert die rechtliche Zulässigkeit und die Grenzen von Absprachen im Strafprozess unter Berücksichtigung der neuesten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH). Es beleuchtet die Rolle von Absprachen bei der Beschleunigung und Vereinfachung von Strafverfahren, insbesondere in komplexen Wirtschaftsdelikten.
- Rechtliche Zulässigkeit von Absprachen im Strafprozess
- Verfahrensrechtliche Voraussetzungen für Absprachen
- Inhaltliche Grenzen von Absprachen
- Die Bedeutung der aktuellen BGH-Rechtsprechung für die Praxis
- Die Auswirkungen von Absprachen auf die Verfahrensgerechtigkeit
Zusammenfassung der Kapitel
- Das erste Kapitel definiert den Begriff der Absprache im Strafprozess und beleuchtet deren wachsende Bedeutung in der Praxis. Es werden Beispiele für typische Absprachen und deren Zielsetzung aufgezeigt.
- Das zweite Kapitel analysiert die Zulässigkeit von Absprachen im Rahmen der Strafprozessordnung (StPO). Es werden die Argumente für und gegen die Zulässigkeit von Absprachen dargelegt und die Positionen des BGH und des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) beleuchtet.
- Das dritte Kapitel widmet sich den verfahrensrechtlichen Voraussetzungen für Absprachen. Es werden die relevanten Prozessgrundsätze und deren Anwendung auf Absprachen im Detail erläutert.
- Das vierte Kapitel untersucht die inhaltlichen Grenzen von Absprachen. Es werden die Anforderungen an die Beweisaufnahme und -würdigung, die rechtliche Bewertung und den Rechtsmittelverzicht im Kontext von Absprachen diskutiert.
Schlüsselwörter
Absprache, Strafprozess, Hauptverhandlung, BGH, BVerfG, Verfahrensrecht, Legalitätsprinzip, Aufklärungspflicht, Öffentlichkeitsgrundsatz, Mündlichkeitsgrundsatz, Unmittelbarkeitsgrundsatz, Beweisaufnahme, Beweiswürdigung, Rechtsmittelverzicht, Verfahrensgerechtigkeit, Fairnessgebot, Willkürverbot.
Häufig gestellte Fragen
Was versteht man unter einer Absprache (Deal) im Strafprozess?
Es handelt sich um eine Verständigung zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung, bei der meist gegen ein Geständnis des Angeklagten eine Strafobergrenze oder ein geringeres Strafmaß zugesichert wird.
In welchen Verfahren kommen Absprachen besonders häufig vor?
Vor allem in komplexen Wirtschaftsstrafsachen, Steuerstrafverfahren oder Betäubungsmitteldelikten, bei denen die Beweisaufnahme sehr zeitaufwendig und schwierig wäre.
Sind Absprachen nach der Strafprozessordnung (StPO) zulässig?
Ja, die StPO lässt Verständigungen unter strengen Voraussetzungen zu. Wichtige Grundsätze wie die Aufklärungspflicht des Gerichts und das Legalitätsprinzip dürfen dabei nicht ausgehebelt werden.
Kann man im Rahmen eines Deals auf Rechtsmittel verzichten?
Die Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts nach einer Absprache ist rechtlich umstritten. Die aktuelle Rechtsprechung des BGH stellt hier hohe Anforderungen an die Belehrung des Angeklagten.
Welche inhaltlichen Grenzen gibt es für Absprachen?
Ein „Handel mit der Gerechtigkeit“ ist untersagt. Das Gericht muss trotz Geständnis von der Schuld des Angeklagten überzeugt sein und darf die Strafe nicht willkürlich festlegen.
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- Sebastian Zellmer (Author), 2005, Absprachen zur Hauptverhandlung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/45363