Das Regulierungsrecht spielt in der heutigen Zeit eine bedeutende Rolle und ist im Zusammenspiel der aktuellen Rechtsmaterie nicht mehr hinwegzudenken. Und den-noch sind noch nicht alle einschlägigen Fragen in der Thematik des Regulierungsrechts geklärt. Mithilfe des rasanten Aufschwungs des Rechtsgebietes entwickelte es sich in kurzer Zeit zu einem wichtigen Teil des Wirtschaftsverwaltungsrechts.
Das Regulierungsrecht als juristisches Konzept etablierte sich bereits sehr stark in den Sektoren der Telekommunikation, der Energie, dem Verkehr und auch der Post. Dass der Gegenstand der Regulierung bei Infrastrukturnetzwerken wie den obigen genannten eine besondere Rolle spielt und somit auch im Mittelpunkt steht, ist außer Frage. Denn hier ist das Regulierungsrecht entstanden und findet eine signifikante Anwendung. Mittlerweile findet die Ausprägung der Regulierung aber in deutlich weiterem Umfang statt und ist eben nicht mehr nur als Summe von Telekommunikation-, Energie-, Eisenbahn- und Postrecht anzusehen. Nunmehr wird insoweit von einer „modernen Regulierung“ gesprochen und nach der Literatur erfolgte ein sogenannter „regulatorischer Paradigmenwechsel“. Über die Netzwirtschaften hinaus findet vermehrt eine Betrachtung von weiteren Wirtschaftssektoren statt, wie etwa die Bereiche Medien, Gesundheitswesen und Finanzmärkte. Die Ausweitung und nun erweiterte Anwendung des Regulierungsbegriffs verändert den Blickwinkel auf das Rechtsgebiet.
Der veränderte Blickwinkel soll an dieser Stelle kurz aufgegriffen werden und im Näheren die einzelnen neuen Referenzgebiete beleuchten. Außerdem sollen spezifische Problemgegenstände angesprochen und diskutiert werden und wie die weitere Entwicklung des Regulierungsrechts aussehen kann.
Literaturverzeichnis
Abkurzungsverzeichnis
A. Einleitung
B Hauptteil
I. Problemfelder des Regulierungsrechts
1. Sektorspezifische Regulierung
2. Sektorubergreifende Probleme
II. Ideen und Konsequenzen fur die mogliche Entwicklung des Regulierungsrechts
C. Zusammenfassung
Literaturverzeichnis
Abbildung in dieer Leseprobe nicht enthalten
Abkurzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
A. Eiiileitimg
Das Regulierungsrecht spielt in der heutigen Zeit eine bedeutende Rolle und ist im Zusammenspiel der aktuellen Rechtsmaterie nicht mehr hinwegzudenken. Und den- noch sind noch nicht alle einschlagigen Fragen in der Thematik des Regulierungs- rechts geklart.1 Mithilfe des rasanten Aufschwungs des Rechtsgebietes entwickelte es sich in kurzer Zeit zu einem wichtigen Teil des Wirtschaftsverwaltungsrechts.2
Das Regulierungsrecht als juristisches Konzept etablierte sich bereits sehr stark in den Sektoren der Telekommunikation, der Energie, dem Verkehr und auch der Post.3 Dass der Gegenstand der Regulierung bei Infrastrukturnetzwerken wie den obigen genannten eine besondere Rolle spielt und somit auch im Mittelpunkt steht, ist auBer Frage. Denn hier ist das Regulierungsrecht entstanden und findet eine signifikante Anwendung. Mittlerweile findet die Auspragung der Regulierung aber in deutlich weiterem Umfang statt und ist eben nicht mehr nur als Summe von Telekommunikation-, Energie-, Eisenbahn- und Postrecht anzusehen.4 Nunmehr wird insoweit von einer „modernen Regulierung“ gesprochen und nach der Literatur erfolgte ein soge- nannter „regulatorischer Paradigmenwechsel“. Uber die Netzwirtschaften hinaus findet vermehrt eine Betrachtung von weiteren Wirtschaftssektoren statt, wie etwa die Bereiche Medien, Gesundheitswesen und Finanzmarkte. Die Ausweitung und nun erweiterte Anwendung des Regulierungsbegriffs verandert den Blickwinkel auf das Rechtsgebiet.5 Der veranderte Blickwinkel soil an dieser Stelle kurz aufgegriffen werden und im Naheren die einzelnen neuen Referenzgebiete beleuchten. AuBerdem sollen spezifische Problemgegenstande angesprochen und diskutiert werden und wie die weitere Entwicklung des Regulierungsrechts aussehen kann.
B Hauptteil
I. Problemfelder des Regulierungsrechts
Entwicklungstechnisch verlief es fur das Regulierungsrecht mitnichten geradlinig. Die Politik ist gezwungen auf aktuelle sektorspezifische Probleme zu reagieren und gleichzeitig muss die Rechtswissenschaft sektorubergreifende Probleme aufnehmen und herausarbeiten. Die Schwierigkeit besteht vor allem darin, Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen den verschiedenen Sektoren zu finden und zu fokussieren. Damit besteht die Moglichkeit, mithilfe von wechselseitigen Lemprozessen aus an- deren Forschungsgebieten, die optimale Regulierungsstrategie zu entwickeln.6
Von besonderer Schwierigkeit ist es daher nach wie vor, das Regulierungsrecht und sozialstaatliche Gehalte miteinander zu verknupfen und sinnvoll einzubinden. Oft folgt eine Erdruckung mit Regelungsaufgaben, welche gegebenfalls sogar besser in anderen, zusammenhangenden Rechtsgebieten abgearbeitet werden konnen.7 Es stellt also eine inter- und intradisziplinare Aufgabe dar, mit dem sich das Regulierungsrecht beschaftigt und erfordert auch die Einbindung wirtschaftlicher Faktoren aus der Volks- und der Betriebswirtschaftslehre.8
1. SektorspezifischeRegulierung
Aufgrund der unterschiedlichen Ausgestaltung einzelner Sektoren ist es dem Regulierungsrecht ganzlich unmoglich gleichermaBen erfolgreich und ubergreifend zu funktionieren. Es liegt folglich an der unterschiedlichen, sektorspezifischen Anwen- dung des Regulierungsrechts und entscheidet uber den Erfolg oder Misserfolg eines regulierungsrechtlichen Konzeptes.9 Vor allem okonomische Grunde sind fur die sektorspezifische Regulierung maBgeblich. Es hat sich gezeigt, dass bei Einhaltung bestimmter Voraussetzungen, eine wettbewerbsfordemde Ex-Ante-Regulierung von bestimmten Sektoren zu einer freien Entfaltung der Marktkrafte beitragen kann. Gleichwohl scheint es divergierend zu der These, eine staatliche Ex-ante- Regulierung schranke die Marktfreiheiten von Untemehmen ein.10
Es mussen jedoch gerade auf Netzebene Marktversagungsgrunde lokalisiert werden, um sie regulieren zu konnen. Damit wird erreicht, dass sich auf den potenziellen wettbewerbsfahigen vor- und nachgelagerten Markten ein Wettbewerb entwickeln kann. Gerade fur solche Zwecke scheint das allgemeine Wettbewerbsrecht nicht ge- eignet, da die Voraussetzung eines bereits funktionsfahigen Wettbewerbsprozesses nicht gegeben ist. In Hinblick auf Marktliberalisierung und Deregulierungen zeigen vor allem praktische Erfahrungen, dass die erheblichen Defizite der Netzsektoren mit dem allgemeinen Wettbewerbsrecht nicht wirksam zu beheben sind und erfordert so einen spezifischeren Eingriff.11
2. Sektorubergreifende Probleme
Die allgemeine Kontrolle von Wettbewerb durch Regulierung bleibt trotz aller Be- sonderheiten der einzelnen Netzsektoren von groBer Wichtigkeit. Lost man sich al- lerdings von der reinen Betrachtung physischer Netze wie aus dem Energie- und Te- lekommunikationssektor und bezieht ebenfalls weitere Infrastruktumetze mit ein, stellen sich weitere, nicht unbeachtliche Fragen.12 Wo trotz allem kein Wettbewerb am Markt eintrifft, ist ein Ausschreibungswettbewerb um den Markt vorgesehen.13
Im Blick auf andere Infrastrukturen, wie dem Abfallrecht oder bei der Wasserver- sorgung, gewinnen vor allem Mitbenutzungsrechte an groBerer Bedeutung. In Ver- bindung dessen erlangt auch der Ausschreibungswettbewerb immer mehr zu einem einflussreichen Instrument, um Wettbewerb auf einem Markt zu entfalten.14 Kauft die offentliche Hand am Markt ein, handelt es sich dabei meist um Dienstleistungen besonderes wirtschaftlichen Interesse. So stellt sich die sektorubergreifende Frage, ob hier per Wahlrecht ein Vergaberecht unterfallende Dienstleistungsauftrage oder Leistungen durch In-House Geschafte zu erbringen sind. Entgegengesetzt kann aber auch der Staat Einnahmen durch den Verkauf von infrastrukturbezogenen Nutzungs- rechten erzielen. Hier wird deutlich, wie ein kunstlicher Markt konstruiert wird, um nicht bloB Wettbewerb zu schutzen, sondern gar zu ermoglichen. Der Staat ist auBer- dem dazu verpflichtet, Dienstleistungen der Daseinsvorsorge flachendeckend zu ge- wahrleisten und zu bezahlbaren Preisen anzubieten.
[...]
1 vgl. Ruffert in Fehling/Ruffert, Regulierungsrecht, S. 11.
2 vgl. Mostl, GewArch 2011, S. 265.
3 vgl. Ruffert in Fehling/Ruffert, Regulierungsrecht, S. 13.
4 vgl. Ruffert in Fehling/Ruffert, Regulierungsrecht, S. 14.
5 vgl. Mostl, GewArch 2011, S. 265.
6 vgl. Fehling/Ruffert, Regulierungsrecht, S. 1218, Rn. 5.
7 vgl. Fehling/Ruffert, Regulierungsrecht, S. 1222, Rn. 13.
8 vgl. Fehling/Ruffert, Regulierungsrecht, S. 15.
9 vgl. Fehling/Ruffert, Regulierungsrecht, S. 1218 f., Rn. 6.
10 vgl. Mohr, Sicherung der Vertragsfreiheit durch Wettbewerbs- und Regulierungsrecht, S. 521.
11 vgl. Mohr, Sicherung der Vertragsfreiheit durch Wettbewerbs- und Regulierungsrecht, S. 569.
12 vgl. Fehling/Ruffert, Regulierungsrecht, S. 1221, Rn. 12.
13 vgl. Fehling, JuS 2014, S. 1059.
14 vgl. Fehling/Ruffert, Regulierungsrecht, S. 1221, Rn. 12.
- Quote paper
- Marie-Kathrin Wünsche (Author), 2017, Perspektiven der Regulierung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/454185
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