Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 29.03.2017 dem Gesetzgeber bis zum 31.12.2018 Zeit gegeben, die Verlustabzugsbeschränkung für Körperschaften im Sinne von § 8c (1) S. 1 KStG bei qualifizierten Gesellschafterwechseln zwischen 25 und 50% innerhalb einer Fünf-Jahres-Periode rückwirkend für die Jahre 2008 bis 2015 auf neue – und verfassungsfeste – Beine zu stellen.
Ergänzend hat das Finanzgericht Hamburg mit Beschluss vom 29.08.2017 auch einen möglichen Verfassungsverstoß des § 8c (1) S. 2 KStG für qualifizierte Anteilserwerbe über 50% konstatiert und dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt. Damit steht die sog. „Mantelkaufregelung“ durch eine „Experimentalgesetzgebung“ in ihrer 30-jährigen Leidensgeschichte wieder einmal vor „ihren Trümmern“. Die Ergebnisse für Unternehmen und Gesellschafter sind abermals eine hohe Planungsunsicherheit und die Gefahr der rückwirkenden Besteuerung von Altjahren aufgrund von versagter Nutzung hoher und über Jahre ausgehaltener Verluste.
Der Gesetzgeber tut sich schwer zeitnah über die Regelung zu entscheiden. Die „ungenutzten Verlustberge“ in der Bundesrepublik Deutschland wurden mit rund 600 Mrd. Euro evaluiert. Dies entspricht in etwa dem Bundeshaushalt für die Wirtschaftsjahre 2017 und 2018. Grund genug an den Gesetzgeber zu appellieren das Mittelmaß zwischen Verfassungsmäßigkeit, Fiskalausfällen und Erhaltung von Arbeitsplätzen durch Zusage von Verlustnutzungsmöglichkeiten für Körperschaften zu sorgen. Die §§ 8c, 8d KStG scheinen von Grund auf sanierungsbedürftig zu sein.
Mit dem „Jahressteuergesetz 2018“ hat die Bundesregierung im August 2018 den ersten Aufschlag zur Rehabilitierung der Verlustabzugsbeschränkung für Körperschaften vorgenommen. Ob dies nur ein schneller Aufschlag im Hinblick auf die vom Bundesverfassungsgericht vorgeschriebene Umsetzungsfrist bis zum Jahresende 2018 oder eine fundierte Gesetzesinitiative ist, wird in dieser Arbeit untersucht. Auch das jüngste Urteil des EuGH zur Kehrtwende der Rechtsprechung bei der Sanierungsklausel ist bereits im Gesetzesentwurf berücksichtigt worden und wird in dieser Arbeit thematisiert.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
1.1 Problemstellung und Zielsetzung
1.2 Vorgehensweise
2 §§ 8c, 8d KStG – aktuelle Rechtslage
2.1 Ausgangssituation des Verlustabzugs für Körperschaften
2.2 Entwicklungen des Körperschaftssteuergesetzes zum Verlustuntergang
2.2.1 Vorgängerregelungen des § 8c KStG
2.2.2 Regelungen des § 8c KStG
2.2.3 Ausnahmetatbestände
2.2.3.1 Sanierungsklausel (§ 8c (1a) KStG)
2.2.3.2 Konzernklausel (§ 8c (1) S. 5 KStG)
2.2.3.3 Stille-Reserven-Klausel (§ 8c (1) S. 6 ff. KStG)
3 Verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich § 8c (1) S. 1 KStG
3.1 Sachverhalt
3.2 Verfassungsrechtlicher Hintergrund
3.3 Urteilsbegründung
3.4 Auftrag an den Gesetzgeber
3.5 Reaktion der Finanzverwaltung
4 Verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich § 8c (1) S. 2 KStG
4.1 Sachverhalt
4.2 Kernaussagen
4.3 Bewertung
5 Einführung des § 8d KStG
5.1 Einführung der Norm des § 8d KStG zum 01.01.2016
5.2 Die Vorschrift des fortführungsgebundenen Verlustvortrages des § 8d KStG im Einzelnen
5.2.1 Antragstellung
5.2.2 Unterhaltung desselben Geschäftsbetriebes
5.2.3 Rechtsfolgen von fortführungsschädlichen Ereignissen
5.2.4 Effekte für die Gewerbesteuer
5.3 Rechtsfolgen des § 8d KStG
5.3.1 Nichtanwendung des § 8c KStG
5.3.2 Fortführungsgebundener Verlustvortrag und Zinsvortrag
5.3.3 Nachfolgendes schädliches Ereignis
6 Heilung der Verfassungswidrigkeit
6.1.1 Heilung der Verfassungswidrigkeit durch § 8d KStG
6.1.2 Heilung der Verfassungswidrigkeit durch Sanierungsklausel
7 Geplante Neufassung der §§ 8c, 8d KStG und Beurteilung
7.1 Unternehmenssteuerreformgesetz 2018
7.2 Beurteilung und Ausblick
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Verlustabzugsbeschränkungen für Körperschaften gemäß §§ 8c, 8d KStG im Lichte der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sowie die Auswirkungen der gesetzlichen Neuregelungen und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Sanierungsklausel.
- Verfassungsmäßigkeit der Verlustabzugsbeschränkung (§ 8c KStG)
- Analyse der Rechtsprechung zur Mantelkaufregelung
- Funktionsweise und Anwendung des fortführungsgebundenen Verlustvortrags (§ 8d KStG)
- Beihilferechtliche Einordnung der Sanierungsklausel
- Ausblick auf die geplante gesetzliche Neufassung durch das Jahressteuergesetz 2018
Auszug aus dem Buch
2.2.1 Vorgängerregelungen des § 8c KStG
Die erste Regelung bezüglich des Verlustabzugs bei Körperschaften wurde im Zuge des Steuerreformgesetzes 1990 vom 25.7.1988 durch § 8 (4) KStG getroffen. Diese Regelung sollte in erster Linie der Bekämpfung des Missbrauchs von Verlustabzügen mittels eines sog. Mantelkaufs dienen. Ein Mantelkauf ist dann gegeben, wenn eine Kapitalgesellschaft erworben wird, die weder über einen Geschäftsbetrieb, noch über ein nennenswertes Betriebsvermögen verfügt, jedoch Verlustvorträge besitzt. Der Erwerber will sich nach Zuführung neuer Mittel die Gesellschaft nutzbar machen, indem er den Verlustvortrag mit den Gewinnen eines von ihm eingebrachten Geschäftsbetriebs verrechnet.
Voraussetzung für die Nutzung von Verlustabzügen nach § 8 (4) KStG war die rechtliche und wirtschaftliche Identität der Körperschaft. Dahinter steckt der Gedanke, dass nur derjenige die Verluste geltend machen können soll, der diese auch erlitten hat. § 8 (4) S. 2 KStG statuierte, anhand eines Regelbeispiels, wann eine solche wirtschaftliche Identität gerade nicht gegeben war. Das war der Fall, wenn:
1. mehr als drei Viertel der Anteile an einer Kapitalgesellschaft übertragen werden;
2. die Gesellschaft ihren Geschäftsbetrieb einstellt und
3. die Gesellschaft danach ihren Geschäftsbetrieb mit überwiegend neuem Betriebsvermögen wiederaufnimmt.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Diese Einleitung führt in die Problematik der Verlustabzugsbeschränkung bei Körperschaften ein und erläutert die verfassungsrechtlichen Herausforderungen sowie das Vorgehen der Arbeit.
2 §§ 8c, 8d KStG – aktuelle Rechtslage: In diesem Kapitel wird die gesetzliche Ausgangssituation und die Entwicklung der Regelungen zum Verlustuntergang von den Anfängen bis zur aktuellen Fassung detailliert dargestellt.
3 Verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich § 8c (1) S. 1 KStG: Dieses Kapitel analysiert den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, welches die Regelung des § 8c (1) S. 1 KStG für verfassungswidrig erklärte.
4 Verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich § 8c (1) S. 2 KStG: Hier wird der Vorlagebeschluss des Finanzgerichts Hamburg untersucht, der die Verfassungsmäßigkeit des § 8c (1) S. 2 KStG anzweifelt.
5 Einführung des § 8d KStG: Das Kapitel erläutert die Einführung des fortführungsgebundenen Verlustvortrags als neue Option für Unternehmen nach schädlichen Anteilseignerwechseln.
6 Heilung der Verfassungswidrigkeit: Hier wird geprüft, ob die Einführung des § 8d KStG sowie die Sanierungsklausel geeignet sind, die festgestellte Verfassungswidrigkeit zu heilen.
7 Geplante Neufassung der §§ 8c, 8d KStG und Beurteilung: Das abschließende Kapitel analysiert die geplanten gesetzlichen Neuregelungen durch das Jahressteuergesetz 2018 und gibt einen Ausblick auf die künftige Rechtsentwicklung.
Schlüsselwörter
Verlustabzug, Körperschaftsteuergesetz, KStG, Verlustuntergang, § 8c KStG, § 8d KStG, Mantelkauf, Sanierungsklausel, Konzernklausel, fortführungsgebundener Verlustvortrag, Verfassungswidrigkeit, Bundesverfassungsgericht, Anteilseignerwechsel, Steuerrecht, Verlustnutzung
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Masterthesis grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die Regelungen zur Verlustabzugsbeschränkung bei Körperschaften in Deutschland, insbesondere die §§ 8c und 8d KStG, und untersucht deren Verfassungsmäßigkeit sowie die Reaktion des Gesetzgebers auf die entsprechende Rechtsprechung.
Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?
Zu den Kernbereichen zählen der Verlustuntergang bei Anteilseignerwechseln, die Ausnahmeregelungen für Sanierungen und Konzerne, die verfassungsrechtlichen Bedenken des Bundesverfassungsgerichts sowie die beihilferechtliche Behandlung durch die EU-Kommission.
Welches primäre Ziel verfolgt der Autor?
Das Hauptziel ist es, die Vereinbarkeit der Verlustabzugsbeschränkungen mit dem Grundgesetz und anderen Rechtsnormen zu bewerten und die Wirksamkeit der gesetzgeberischen Maßnahmen zur "Heilung" verfassungswidriger Normen kritisch zu analysieren.
Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Analyse, die auf einer umfassenden Auswertung von Gesetzestexten, Urteilen des Bundesverfassungsgerichts und des EuGH sowie der einschlägigen steuerrechtlichen Fachliteratur basiert.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der aktuellen Rechtslage, die Analyse der verfassungsrechtlichen Bedenken hinsichtlich der Sätze 1 und 2 des § 8c KStG, die Erläuterung des neuen § 8d KStG sowie die Diskussion über eine mögliche Heilung der Verfassungswidrigkeit.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren das Werk?
Wichtige Schlagworte sind Verlustabzugsbeschränkung, Körperschaftsteuer, Mantelkauf, Sanierungsklausel, § 8c KStG, § 8d KStG und Verfassungsmäßigkeit.
Welche Bedeutung hat der § 8d KStG für Startups?
Der § 8d KStG soll insbesondere jungen und innovativen Unternehmen helfen, die häufigen Anteilseignerwechseln unterliegen, indem er den fortführungsgebundenen Verlustvortrag unter bestimmten Bedingungen ermöglicht.
Warum spielt die Konzernklausel in der Arbeit eine Rolle?
Die Konzernklausel ist eine der Ausnahmeregelungen, die dazu dienen soll, konzerninterne Umstrukturierungen von den negativen Folgen des Verlustuntergangs zu befreien, sofern keine missbräuchlichen Gestaltungen vorliegen.
Wie bewertet der Autor die Heilungsversuche des Gesetzgebers?
Der Autor steht den Heilungsversuchen kritisch gegenüber und argumentiert, dass die gesetzgeberischen Maßnahmen oft über das Ziel der Missbrauchsbekämpfung hinausgehen und atypische Fälle erfassen, was die Verfassungsmäßigkeit weiterhin in Frage stellt.
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- LL.M. Florian Eick (Author), 2018, Die Verlustabzugsbeschränkung bei Körperschaften. Verfassungsmäßigkeit und erwartete Neufassung der §§ 8c, 8d KStG, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/454621