In dieser Facharbeit wird die Delegation ärztlicher Aufgaben in der Pflege behandelt. Dabei soll zum einen geklärt werden, was Delegation in der Pflege bedeutet und warum diese notwendig sein kann. Außerdem wird erläutert, welche ärztlichen Tätigkeiten delegierbar sind und welche nicht.
Dazu wird beleuchtet, welche Arten und Formen der Delegation es gibt, außerdem werden wichtige Grundsätze einer Delegation vorgestellt.
Inhaltsverzeichnis
Vorwort
Warum Delegation?
Begriffsklärung
Warum ist eine Delegation ärztlicher Tätigkeiten notwendig?
Wann wird eine Delegation ärztlicher Tätigkeiten möglich?
Welche Arten/ Formen der Delegation gibt es?
Welche ärztliche Tätigkeiten sind delegierbar und welche nicht?
Was sind die Grundsätze einer Delegation?
Delegationsverschulden und die rechtlichen Folgen anhand eines Beispiels
Fazit:
Quellenverzeichnis:
Vorwort
Im Rahmen meiner Weiterbildung zum Mentor, erhielt ich den Auftrag eine Facharbeit zu einem bestimmten Thema zu schreiben. Thematisch sollte es eine Fragestellung sein, welches im Laufe meiner Ausbildung durchgenommen wurde und mir bzw. meinen damaligen Mitschülern die meisten Probleme bereitet hatte. Im Rahmen meiner Recherchen habe ich mich für das Thema „Delegation“ entschieden. Es gilt zu erarbeiten, welche Fragen haben sich mir in der Ausbildung zu diesem Themenkomplex gestellt? Insbesondere aber hat mich die Frage beschäftigt, wie ich das Thema „Delegation“, aufarbeite und meinen zukünftigen Auszubildenden vermitteln möchte.
Warum Delegation?
Ich habe während meiner Ausbildung festgestellt, dass dieses Thema zwar sehr wichtig, aber aufgrund der seltenen Anwendung und durch Routinetätigkeiten nach der Ausbildung, leider schnell in Vergessenheit gerät. Desweiteren durch die Tatsache, dass man sich als Schüler/ Auszubildender nicht immer sicher ist, wo und wann man etwas ausführen darf. Welche Tätigkeiten man später an wen delegieren kann? Welche rechtliche Absicherung man gegenüber dem Delegierenden hat?
Daher entschied ich mich diese Facharbeit zum Thema „Delegation“, welche in folgende Grundfragen untergliedert wurde.
1. Was heißt Delegation in der Pflege?
2. Warum ist eine Delegation ärztlicher Tätigkeiten nötig?
3. Wann wird eine Delegation ärztlicher Tätigkeiten nötig?
4. Welche ärztlichen Tätigkeiten sind delegierbar und welche nicht?
5. Welche Arten/Formen der Delegation gibt es?
6. Was sind die Grundsätze einer Delegation?
Anhand dieser sechs Grundfragen hoffe ich, eine leicht verständliche Ausarbeitung des Themas zu erlangen, die mir im Umgang mit meinen zukünftigen Auszubildenden nützlich ist.
Begriffsklärung
Delegation: Delegation heißt: Der Arbeitgeber kann Aufgaben innerhalb eines Systems nachordnen. Das ist das Direktions- und Weisungsrecht des Arbeitgebers. Dazu gehört in der Gesundheitsversorgung auch die Delegation, also die Übertragung, ärztlicher Aufgaben an nichtärztliches Personal. Der Arzt reicht seine Aufgaben gewissermaßen weiter (§ 28 Abs. 1 Sozialgesetzbuch V).
Gesamtverantwortung: Dem Arzt obliegt die Gesamtverantwortung für die Pflege und medizinische Versorgung der Patienten.
Anordnungsverantwortung: Nicht nur der Arzt darf „Anordnen“. Ein Vorgesetzter darf bestimmte Aufträge anordnen (Bsp. Pflegeübernahme). Anordnungsverantwortung beinhaltet: Welcher Patient, Warum, Wann/Zeit, Wie, Häufigkeit, Besonderheiten - ERST dann ist eine Anordnung/Verordnung vollständig
Instruktionspflicht: Der Arzt muss sicherstellen, dass das medizinische Personal alle verordneten medizinische Massnahmen ordnungsgemäß durchführen kann. Desweiteren das die Bedienung aller damit in Verbindung stehenden medizinischen Geräten und notfallmäßige Versorgung genau dargestellt ist und vom zuständigen Pflegepersonal umgesetzt werden kann.
Überwachungsverantwortung/Aufsichtspflichtverantwortung: Der Arzt hat die Überwachungsverantwortung (Überwachungspflicht) zwischen Beginn und Ende der delegierten ärztlichen Tätigkeiten. Kann der Arzt Überwachung nicht sichern, übernimmt die verantwortliche Pflegefachkraft (PDL) diese Funktion.
Organisationsverantwortung: Die Organisationsverantwortung trägt sowohl der Arzt als auch die Pflegekraft (Beispiel: Der Arzt ordnet Insulin an, obwohl BZ nicht sonderlich hoch ist. In erster Linie trägt der Arzt die Verantwortung für die angeordnete Handlung. Wenn die PK. in dem Falle die Handlung vollzieht, ohne den Arzt darauf aufmerksam zu machen das es zu Komplikationen kommen könnte, trägt auch sie in diesem Fall die Verantwortung, weil er/sie die Handlung umsetzt. In solchen oder noch extremeren Fällen darf die Pflegekraft auch die Ausführung verweigern und den Arzt auffordern, es selbst auszuführen. Bei Unsicherheiten, oder wenn man sich nicht traut zu verweigern, sollte man auf jeden Fall in der Doku festhalten, dass man den Arzt darauf hingewiesen hat und er trotzdem die Ausführung angeordnet hat.
Durchführungsverantwortung: Die Durchführung bestimmter Tätigkeiten wird nicht immer in eine Anordnung/Verordnung beschrieben und wird oftmals im Rahmen einer Qualifikation vorausgesetzt. Bspw. Hygienerichtlinien, Anwendungen Hilfsmittel, Kontraindikationen
Auswahlverantwortung: Der Arzt hat die Auswahlverantwortung über das richtige Personal und dessen Qualifikation.
Dokumentationspflicht: Die Dokumentation ist die schriftliche Fixierung der geplanten und durchgeführten Pflege, sowie die Dokumentation einzelner Schritte der Pflegeplanung. Sie ist ein wichtiges Arbeitsmittel der professionellen Kranken-, Alten- und Kinderkrankenpflege.
Warum ist eine Delegation ärztlicher Tätigkeiten notwendig?
Am Anfang dieser Ausarbeitung stellte sich mir die Frage, warum eine Delegation von ärztlichen Tätigkeiten überhaupt notwendig ist und welche Rahmenbedingungen erfüllt sein müssen, damit diese fachlich korrekt erbracht werden können?
Dadurch das die Ärzte aufgrund der Vielfalt ihrer Aufgabenfelder nicht alle notwendigen Maßnahmen selbst erbringen können, entschied man in Zukunft ärztliche Tätigkeiten in zwei Rubriken zu unterteilen, in delegierbare und in nicht delegierbare ärztliche Tätigkeiten. Dies wird im § 28 Abs. 1 Sozialgesetzbuch genauer dargestellt und geregelt.
Wann wird eine Delegation ärztlicher Tätigkeiten möglich?
Eine Delegation ärztlicher Tätigkeiten ist immer dann möglich, wenn diese eine Delegationsfähigkeit aufweist. Diese Maßnahmen betreffen in den meisten Fällen die Behandlungspflege. Diese ist im SGB V geregelt und bedarf einer ärztlichen Verordnung. Es geht um die Verbesserung und langfristige Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung, die Entlastung der Ärzteschaft und die Aufwertung der Pflege.
Welche Arten/ Formen der Delegation gibt es?
Es gibt die schriftliche Delegation und die mündliche Delegation. Praktisch findet die mündliche Delegation mehr Anwendung in der Praxis. Bspw. Fachkraft delegiert an Hilfskraft im Pflegealltag (Tablettengabe etc.). Schriftlich wird nur als Sicherungskomponente bei kritischen (ärztlichen Tätigkeiten) verwendet.
Welche ärztliche Tätigkeiten sind delegierbar und welche nicht?
Grundsätzlich gilt auch hier, je gefährlicher eine Maßnahme ist, desto weniger ist diese delegierbar. Das heißt, dass z.B. das Anreichen von Nahrung unter Umständen nicht an Pflegehilfskräfte delegiert werden dürfen. Da hier die Möglichkeit einer Aspiration, je nach Krankheitsbild, überproportional hoch sein kann.
Nicht delegierfähige ärztliche Tätigkeiten sind:
- Operative Eingriffe
- Invasive diagnostische Eingriffe
- Anlegen & Wechseln von Blutkonserven
- Verabreichung von Zytostatika, Herzmitteln und Kontrastmitteln
Im Einzelfall delegationsfähige ärztliche Tätigkeiten:
- Infusionen
- Blutentnahmen
- i.v. Injektionen
Allgemein delegationsfähige ärztliche Tätigkeiten:
- s.c. & i.m. Injektionen
- Legen & Wechseln eines transurethralen Blasenkatheters
- Anhängen & Wechseln von Infusionsflaschen
- Medikamentenzumischung in Infusionsflaschen
- Antibiotikagabe als Kurzinfusion
- Tätigkeiten der Behandlungspflege
- Wundversorgung, Dekubitus Versorgung, Medikamentengabe
Was sind die Grundsätze einer Delegation?
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
(Abbildung 1)³(Quelle: Vortrag von Christian Griesel, 19.02.2014, BBZ Fulda)
Eine Delegation muss in den meisten Fällen schriftlich erfolgen (unter Einhaltung der Anordnungsverantwortung). Jedoch muss eine mündliche Delegation (mit dem Bezug der gleichen Verpflichtungen der Anordnungsverantortung) genauso umgesetzt werden, bedarf jedoch einer separaten Erfassung auf dem dafür vorgesehen Formblatt (Berichteblatt, Anordnungsformular). Diese sollte ggf. unter Zeugen erfolgen.
Ebenso muss der Arzt vor dem Delegieren einer Tätigkeit die objektive Gefährlichkeit der jeweiligen Maßnahme bestimmen. Die zur Bestimmung der jeweiligen Gefährlichkeit einbezogenen Punkte können sein:
- der Zustand des Patienten,
- die Schwierigkeit der angeordnete Maßnahme (Medikamentenapplikation, Technik, usw.).
- Die Komplikationsrate
Genauso wichtig, wie die Beachtung des Patientenzustandes, ist hier die jeweilige Qualifikation des/ der durchführenden Person. Hier wird meist in zwei Kategorien unterschieden:
- Eine formelle Qualifikation besteht, wenn eine Pflegekraft eine Ausbildung erfolgreich absolviert hat (1 jähriges Examen;3 jähriges Examen) und über eine entsprechende Bescheinigung verfügt.
- Eine Persönliche Qualifikation liegt vor, wenn eine Pflegekraft die Tätigkeit in der Praxis auch wirklich beherrscht. Auch eine langjährige Praxiserfahrung kann zu einer ausreichenden formellen Qualifikation führen. So dass es ebenso möglich ist, einen spezifische ärztliche Tätigkeit an eine Hilfskraft zu delegieren.
Grundsätzlich gilt für alle Delegationen: Je gefährlicher die zu delegierende Tätigkeit, desto weniger ist diese delegierbar.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
(Abbildung 2)⁴(Quelle: http://slideplayer.org/slide/5459474/ (29.10.2017))
Das obere Schaubild lässt sich im Einzelnen von oben nach unten folgendermaßen erklären:
Der Anweisende (Arzt, Heimleitung, PDL) delegiert eine ärztliche Tätigkeit an das pflegende Personal (§ 28 Abs. 1 SGB V), nachdem er sichergestellt hat, dass die nötige formelle Qualifikation in einem ausreichendem Maß vorhanden ist. Hierbei trägt der Anweisende die Anordnungsverantwortung. Das heißt, er ist verpflichtet für die Richtigkeit der Anordnung und fehlerfreie Auswahl des Mitarbeiters (siehe Qualifikation). Der Anweisende darf grundsätzlich darauf vertrauen, dass der Mitarbeiter die Anordnung fehlerfrei ausführt, es sei denn, dieser meldet Bedenken aufgrund seiner Qualifikation an.
Fremdprüfung erfolgt durch den delegierenden Arzt und die PDL.
Die Ausführende (PFK) steht in der Durchführungsverantwortung. Dazu gehört: die fachlich richtige Ausführung der angeordneten Tätigkeit, die fachlich richtige Übernahme der Tätigkeit. Die Durchführung der angeordneten Tätigkeit darf jederzeit verweigert werden. Der Ausführende muss grundsätzlich jede Delegation prüfen. Hier gilt kein Vertrauensgrundsatz.
Die Übernahmeverantwortung bezieht sich hier auf eine Selbstreflexion der eigenen Qualifikation. Das heißt, dass jede Fachkraft vor der fachgerechten Ausführung einer delegierten Tätigkeit die jeweilige Qualifikation/ Befähigung und sich persönlich in der Lage fühlt, diese Aufgabe fehlerfrei durchzuführen.
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- Quote paper
- Andreas Hartmann (Author), 2017, Delegation ärztlicher Tätigkeit in der Pflege, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/454826
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