Mit großer Spannung wurde am 18. Dezember 2014 das Gutachten des EUGH zur Frage des Beitritts der Union zur EMRK erwartet. Die Veröffentlichung sorgte anschließend für vielerlei Aufsehen. Indem der Gerichtshof das Beitrittsübereinkommen für mit den europäischen Verträgen unvereinbar erklärte, beendete er jegliche Beitrittsbemühungen auf unbestimmte Zeit. Schon einige Stunden nach Veröffentlichung des Gutachtens fielen die Reaktionen darauf aus der juristischen Fachwelt einhellig wie vernichtend aus.
Die besondere Brisanz der Thematik soll daher zum Anlass genommen werden, das Gutachten 2/13 hinsichtlich der aufgeworfenen Kritikpunkte zu untersuchen und damit dem plötzlichen Ende der Beitrittsverhandlungen nachzugehen.
Gliederung
Literaturverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
A. Einleitung
B. Historische Entwicklung bis zum Gutachten 2/13
C. Sinn und Zweck eines Beitritts
I. Externe Kontrolle der Union
II. Schließen von Rechtsschutzlücken auf unionaler Ebene
III. Stärkung der internen sowie externen Glaubwürdigkeit der Union
IV. Vermeidung von Jurisdiktionskonflikten durch klare Zuständigkeiten
V. Fazit
D. Das Gutachten 2/13
I. Allgemeines
1. Zulässigkeit
2. Struktur des Gutachtens
II. Grundsätze des Unionsrechts
1. Die besonderen Merkmale der Union
2. Der Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens
3. Die Autonomie des Unionsrechts
4. Fazit
III. Die Kritikpunkte des EUGH
1. Die besonderen Merkmale und die Autonomie des Unionsrechts
a) Verhältnis von Art. 53 GrCh und Art. 53 EMRK
b) Der Grundsatz gegenseitigen Vertrauens
c) Das Protokoll Nr. 16
2. Zu Art. 344 AEUV
3. Zum Mitbeschwerdegegner-Mechanismus
4. Zum Verfahren der Vorabbefassung des Gerichtshofs
5. Zur gerichtlichen Kontrolle im Bereich der GASP
6. Abschließende Bemerkung
E. Schluss
Eigenständigkeitserklärung
- Arbeit zitieren
- Ines Ilies (Autor:in), 2018, Der Beitritt der Europäischen Union (EU) zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Gutachten 2/13, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/455821