Am Beispiel der polnischen Veränderungen des Zivilrechtes kann man wohl am Deutlichsten nachzeichnen, wo die Gewichtungen der Abänderungen lagen. Die sozialistische Zivilrechtsreform von 1964 schuf für Polen zum ersten Mal einen einheitlichen Zivilrechtsraum. Zumindest formal hatten zuvor bis zu diesem Zeitpunkt vier Rechtstraditionen auf polnischem Nachkriegsboden Geltung.
Im Süden galt die lange Tradition des Österreichischen BGB von 1811, im preußischen Norden wirkte die Tradition des Bürgerlichen Gesetzbuches von 1900 aus dem Deutschen Reich nach, während der Ostteil des Landes russischer Gesetzgebung unterlag. Der auf dem Wiener Kongress von 1815 aus der Taufe gehobene „freie“ Teil „Kongresspolens“ unterlag weitgehend der Tradition des Code Napoléon.
Erst 1964 sollten diese teils sehr gegensätzlichen Rechtsrelikte in ein einheitliches Zivilgesetzbuch überführt werden. Zwar handelte es sich formal um ein abgeschlossenes Zivilgesetzbuch, welches nur das Familienrecht ausklammerte, in Artikel 1 § 1 jedoch erhielt der Ministerrat in Funktion als politisches Gremium die Befugnis, jederzeit Sonderregelungen zu erlassen. Dies führte zu der faktischen Auftrennung zwischen gewöhnlichem Zivilrecht und Wirtschaftsrecht mit eigenen Rechtskörpern.
Hierzu passte auch die Einrichtung von Wirtschaftsgerichten, die als Arbitrage-Gerichte bezeichnet wurden. Diese waren weit weniger als unabhängige Wirtschaftsgerichte, vielmehr waren sie verlängerte Arme der politischen Verwaltung des Machtstaates und eher eine Schlichtungsstelle, in deren Arbeit der politisch-ideologische Anspruch bedeutender war, als eine Entscheidung auf wirtschaftlich-objektiver Rechtsbasis.
Inhaltsverzeichnis
I. Themenüberblick
II. Die Veränderung der „sozialistischen“ Zivilrechtsordnung zum marktwirtschaftskonformen, „postsozialistischen“ Privatrecht
III. Ablauf, rechtliche Formen und Ergebnisse der Privatisierungen in Osteuropa
IV. Literaturhinweise
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Die vorliegende Arbeit untersucht den fundamentalen Transformationsprozess von Zivilrecht und Wirtschaftsordnung im postsozialistischen Osteuropa. Das primäre Ziel ist es, den rechtlichen Wandel von einer sozialistisch geprägten Zivilrechtsordnung hin zu einem marktwirtschaftlich orientierten Privatrecht sowie die methodischen Abläufe und Formen der Privatisierung staatlicher Betriebe zu analysieren und deren Ergebnisse zu bewerten.
- Merkmale und Institutionen der sozialistischen Zivilrechtsordnung
- Die Transformation zum marktwirtschaftskonformen Privatrecht am Beispiel Polens
- Bedeutung der Privatisierung für die Umstellung des Wirtschaftssystems
- Rechtliche Formen der Privatisierung und deren praktische Umsetzung
- Erfolgsbewertung und Herausforderungen der Transformationsprozesse
Auszug aus dem Buch
Die Veränderung der „sozialistischen“ Zivilrechtsordnung zum marktwirtschaftskonformen, „postsozialistischen“ Privatrecht
Am Beispiel der polnischen Veränderungen des Zivilrechtes kann man wohl am Deutlichsten nachzeichnen, wo die Gewichtungen der Abänderungen lagen. Die sozialistische Zivilrechtsreform von 1964 schuf für Polen zum ersten Mal einen einheitlichen Zivilrechtsraum. Zumindest formal hatten zuvor bis zu diesem Zeitpunkt vier Rechtstraditionen auf polnischem Nachkriegsboden Geltung.
Im Süden galt die lange Tradition des Österreichischen BGB von 1811, im preußischen Norden wirkte die Tradition des Bürgerlichen Gesetzbuches von 1900 aus dem Deutschen Reich nach, während der Ostteil des Landes russischer Gesetzgebung unterlag. Der auf dem Wiener Kongress von 1815 aus der Taufe gehobene „freie“ Teil „Kongresspolens“ unterlag weitgehend der Tradition des Code Napoléon.
Erst 1964 sollten diese teils sehr gegensätzlichen Rechtsrelikte in ein einheitliches Zivilgesetzbuch überführt werden. Zwar handelte es sich formal um ein abgeschlossenes Zivilgesetzbuch, welches nur das Familienrecht ausklammerte, in Artikel 1 § 1 jedoch erhielt der Ministerrat in Funktion als politisches Gremium die Befugnis, jederzeit Sonderregelungen zu erlassen. Dies führte zu der faktischen Auftrennung zwischen gewöhnlichem Zivilrecht und Wirtschaftsrecht mit eigenen Rechtskörpern.
Hierzu passte auch die Einrichtung von Wirtschaftsgerichten, die als Arbitrage-Gerichte bezeichnet wurden. Diese waren weit weniger als unabhängige Wirtschaftsgerichte, vielmehr waren sie verlängerte Arme der politischen Verwaltung des Machtstaates und eher eine Schlichtungsstelle, in deren Arbeit der politisch-ideologische Anspruch bedeutender war, als eine Entscheidung auf wirtschaftlich-objektiver Rechtsbasis.
Zusammenfassung der Kapitel
I. Themenüberblick: Dieses Kapitel gibt eine einleitende Übersicht über die Zielsetzung der Analyse der rechtlichen und wirtschaftlichen Transformation in Osteuropa.
II. Die Veränderung der „sozialistischen“ Zivilrechtsordnung zum marktwirtschaftskonformen, „postsozialistischen“ Privatrecht: Hier werden die historischen Rechtsstrukturen Polens, die Einflüsse sozialistischer Ideologie auf das Zivilrecht und der Übergang zu marktwirtschaftlichen Normen ab 1990 detailliert dargelegt.
III. Ablauf, rechtliche Formen und Ergebnisse der Privatisierungen in Osteuropa: Dieses Kapitel beleuchtet die ökonomischen und juristischen Herausforderungen bei der Privatisierung staatlicher Betriebe und vergleicht verschiedene Modelle wie Employee Buy-Outs und Coupon-Systeme.
IV. Literaturhinweise: Dieses Kapitel listet die wissenschaftliche Fachliteratur auf, die als Grundlage für die Untersuchung der Zivilrechtsordnung und der Privatisierungsprozesse dient.
Schlüsselwörter
Transformation, Zivilrecht, Wirtschaftsordnung, Osteuropa, Sozialismus, Privatrecht, Privatisierung, Marktwirtschaft, Eigentumsverfassung, Privatautonomie, Wirtschaftsgerichte, Transformationsprozess, Rechtsordnung, Polen, Volkseigentum.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der rechtlichen und wirtschaftlichen Transformation in postsozialistischen Staaten Osteuropas nach dem Zusammenbruch des sozialistischen Systems.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Themen sind die Reform der Zivilrechtsordnung und die methodische sowie rechtliche Durchführung von Privatisierungsvorhaben.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, aufzuzeigen, wie sozialistische Rechtssysteme in marktwirtschaftskonforme Ordnungen überführt wurden und welche Schwierigkeiten dabei auftraten.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt eine rechtswissenschaftliche und transformationstheoretische Analyse, wobei insbesondere die historische Entwicklung des polnischen Zivilrechts als Fallbeispiel dient.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Untersuchung des Zivilrechtswandels (von der Ideologie zur Privatautonomie) und die Analyse der betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Probleme der Privatisierung.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Zu den wichtigsten Begriffen zählen Transformation, Privatrecht, Privatisierung, Eigentumsverfassung und marktwirtschaftliche Ordnung.
Welche Rolle spielten die Wirtschaftsgerichte im sozialistischen System?
Sie fungierten als verlängerte Arme der politischen Verwaltung, die eher ideologische Ansprüche durchsetzten, statt auf wirtschaftlich-objektiver Rechtsbasis zu entscheiden.
Warum war die Privatisierung von Staatsunternehmen in Osteuropa so problematisch?
Die Betriebe waren oft kapitalschwach, technisch veraltet und ökologisch problematisch; zudem fehlten zunächst eigenständige Wirtschaftssubjekte außerhalb des staatlichen Machtbereichs.
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- Nico Nolden (Author), 2005, Zur Transformation von Zivilrecht und Wirtschaftsordnung im postsozialistischen Osteuropa Zivilrechtsordnung und Privatisierung - 2 Aufsätze, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/45586