Jugendkriminalität in Deutschland. Wie gelingt die Resozialisierung von Intensivtätern?


Fachbuch, 2019

88 Seiten


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abstract

Vorwort

Abkürzungsverzeichnis

Darstellungsverzeichnis

1 Einleitung

2 Das Phänomen der Mehrfach- und Intensivtäter_innen

3 Jugendkriminalität und Jugendgerichtsgesetz
3.1 Formen der Jugendkriminalität
3.2 Entwicklung der Jugendkriminalität
3.3 Ursachen der Jugendkriminalität

4 Resozialisierung von Mehrfach- und Intensivtäter_innen
4.1 Das Anti-Aggressivitäts-Training in der Konfrontativen Pädagogik

5 Schlussfolgerungen und Ausblick auf ergänzende Forschungsfelder und Handlungsempfehlungen

6 Literaturverzeichnis

Abstract

Die vorliegende Bachelorthesis befasst sich mit dem Thema Jugend- und Gewaltkriminalität sowie mit der Resozialisierung von Mehrfach- und Intensivtäter_innen.

Zunächst sollen sowohl die Entwicklung der Jugendkriminalität der letzten Jahre als auch einige „jugendtypische“ Delikte genauer betrachtet werden. Anschließend werden mit Hilfe ausgewählter Literatur aus den Fachrichtungen Pädagogik, Soziologie, Psychologie sowie der Kriminologie mögliche Ursachen für delinquentes Verhalten ergründet. Im Anschluss wird das Anti-Aggressivitäts-Training im Hinblick auf die Resozialisierungschancen der jungen Straftäter_innen erläutert und kritisch betrachtet. Da bereits einige Evaluationen und Informationen zum Thema vorhanden sind, basiert diese Arbeit vorwiegend auf einer Literaturrecherche.

Die vorliegende Thesis kam zu dem Ergebnis, dass die Jugendkriminalität in Deutschland in den letzten Jahrzehnten gesunken ist. Auch die Größe der Fokusgruppe hat abgenommen. Dennoch sind junge Menschen überproportional oft für Straftaten verantwortlich, wobei nach den Diebstahlsdelikten diverse Gewaltstraftaten und Körperverletzungen am häufigsten registriert wurden. Überdies spricht ein Großteil der Prognostiker über einen Anstieg der Fokusgruppe in den nächsten Jahren.

Aus diesen Gründen sind Interventionen vonseiten der Justiz und der Sozialen Arbeit zur Resozialisierung der jungen Menschen überaus wichtig. Expert_innen sind jedoch in Bezug auf das Resozialisierungspotenzial und die Methoden des Anti-Aggressivitäts-Trainings gespaltener Meinung.

Diese Arbeit könnte sowohl für Student_innen der Sozialen Arbeit als auch für Mitarbeiter der Jugendämter, Jugendrichter_innen oder für Anti-Aggressions-Trainer_innen von Interesse sein. Denn neben den positiven Aspekten wird hierin auch auf grundlegende Kritikpunkte aufmerksam gemacht, die es dringend zu beheben gilt.

Vorwort

Der folgende Text befindet sich auf der Homepage zum Gedenken an Yvan Schneider, der 2007 ums Leben kam:

„Yvan Schneider wurde am 21.08.07 auf bestialische Weise ermordet. Er wurde abends nach dem Handball-Training von einem jungen Mädchen (16 Jahre alt) unter einem Vorwand aus dem Haus gelockt. Sie sind gemeinsam zu einem Wiesenstück am Ortsrand von Kernen-Rommelshausen gegangen - dort wurde Yvan von zwei 18jährigen Männern erwartet, die ihn brutal erschlagen haben - er hatte nicht die geringste Chance! Anschließend brachten sie ihn mit einem 23jährigen Komplizen in eine Lagerhalle und später in eine Wohnung, um ihn zu zerstückeln, in Gefäße einzubetonieren und anschließend im Neckar zu versenken. Diese Tat hat mehrere Tage beansprucht, an denen die Täter immer wieder zu ihren täglichen Geschäften, in ihren Alltag zurückgekehrt sind."

„Gewalt hilft niemals weiter!" So heißt der Slogan, der seit der Entdeckung jener schrecklichen Tat fast jede Straßenlaterne, jeden Mülleimer und jedes Schaufenster seines (und meines) Heimatortes ziert. Dies war wohl das erste Mal, dass ich mit der grausamen Seite der Menschen konfrontiert wurde. Mir wurde bewusst, wie schrecklich real eine Gewalttat sein kann und welche Folgen dies nach sich ziehen kann – sowohl für die Hinterbliebenen und Freunde, als auch für die Täter_innen, deren Familien und auch für die gesamte Bevölkerung, in der sich durch solche Verbrechen Fassungslosigkeit, Angst und Hass verbreiten. Bis heute frage ich mich, wie dies geschehen konnte. Wie kann ein Mensch überhaupt etwas so Böses tun? Warum scheint für einige Menschen die Sprache der Gewalt der einzig richtige Weg zu sein? Dies war unter anderem einer der Gründe, weshalb ich mich dazu entschied etwas verändern zu wollen und letztendlich den Weg einschlug, Soziale Arbeit zu studieren. Während meines Praxissemesters in der Gerichts- und Bewährungshilfe Baden-Württemberg kam ich mit Menschen in Kontakt, die erst vor kurzem aus der Haft entlassen wurden oder sie noch umgehen konnten. Viele von ihnen waren junge Männer mit hohem Aggressionspotenzial, die meisten wurden bereits in ihrer frühen Jugend auffällig. Ich erkannte, dass sich im Umgang mit jungen Gewalttäter_innen etwas ändern muss. Deshalb möchte ich mit dieser Arbeit auf jene Problematik aufmerksam machen und etwas dazu beitragen, dass jungen Menschen, die den falschen Weg eingeschlagen haben, bessere Hilfsmöglichkeiten zuteilwerden.

Schließlich möchte ich an dieser Stelle allen danken, die durch ihre tatkräftige persönliche und fachliche Unterstützung einen wichtigen Beitrag am Gelingen dieser Bachelorthesis geleistet haben. Ein besonderer Dank geht an meine Eltern, die mir das Studium ermöglicht und mich unterstützt haben, wo sie konnten sowie an Sarah und Beate, die mich bei sich aufnahmen und mir ein Schreiben in ruhiger Atmosphäre ermöglicht haben. Des Weiteren danke ich meinen Lieben, Kathl und Soni, die mich auf meinem Weg immer bekräftigten und meine Arbeit Korrektur gelesen haben. Schließlich geht mein Dank an Oli!

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Darstellungsverzeichnis

Abbildung 1: Entwicklung der Jugendkriminalität

Abbildung 2: TV der Altersgruppen bei Straftaten insgesamt

Abbildung 3: TV der Altersgruppen bei Straftaten insgesamt

Abbildung 4: Die curricularen Faktoren des Anti-Aggressivitäts-Trainings

1 Einleitung

„Tote nach Streit unter Teenagern“1, „Schwerste Taten wirft die Polizei den Mitgliedern einer 21-köpfigen Bande vor: Sexualdelikte, Brandstiftung, Erpressung. Manche der kriminellen Mitglieder sind gerade einmal 13 Jahre alt!“2, „17-Jähriger wirft Flasche nach Polizeibeamten“3 und viele weitere solcher Schlagzeilen erscheinen fast täglich in den Medienberichten. Auch die sozialen Medien sind voll von brutalen Video-Mitschnitten von gewalttätigen Überfällen Jugendlicher auf arglose Passant_innen, die dabei zum Teil lebensgefährlich verletzt werden. Dazu Kommentare wie „Es ist erschreckend zu sehen wie real die Verrohung der Jugend voran geschritten ist…“4 mit Behauptungen, dass die Jugendlichen „…Moral, Rechtsbewusstsein und Respekt vor Autoritätspersonen zum Großteil völlig verloren haben.“5

Jugendkriminalität ist ein hochaktuelles und umstrittenes Thema sowohl in der Gesellschaft und den Medien als auch in der Politik. Jedes Jahr, wenn das Bundeskriminalamt (BKA) die jährliche Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS), in der alle der Polizei bekannten Straftaten zusammengefasst werden, veröffentlicht bricht eine neue hitzige Debatte los. Nachdem die Zahl der Tatverdächtigen (TV) unter 21 Jahren von 2014 bis 2016 noch gestiegen ist, soll sie laut PKS im Jahr 2017 sogar stark gesunken sein. Zudem ist die Zahl der Straftaten insgesamt so niedrig wie zuletzt vor über 25 Jahren.6 Demnach kann man davon ausgehen, dass die Medien nicht das tatsächliche Kriminalitätsaufkommen darstellen, was zu verzerrten Vorstellungen der allgemeinen gesellschaftlichen Meinungsbildung führt.7

Schlagzeilen wie oben und Videos in sozialen Netzwerken, in denen eine Vielzahl an Taten, die sich gegenseitig an Grausamkeit übertreffen, beschrieben werden, implizieren, dass die Jugendlichen immer gewaltbereiter werden. Ist dem so? Ist vielleicht die Anzahl der Taten gesunken, jedoch die Schwere dieser gestiegen, so wie es uns die Medien glauben machen? Sind die deutschen Gesetze zu locker und sollten verschärft werden, wie es die breite Masse immer wieder fordert?

Kirsten Heisig war jahrelang Jugendrichterin in Berlin und hat sich eingehend mit diesem Thema beschäftigt. Sie merkte bereits vor einem Jahrzehnt an, dass sich strafbares Verhalten zwar mit der Zeit „auswächst“, also die Straftäter_innen spätestens im jungen Erwachsenenalter aufhören, Delikte zu begehen. Auf der anderen Seite wies sie jedoch mit Nachdruck darauf hin, dass die sogenannten „Intensivtäter_innen“ ein starkes Indiz für die problematische Entwicklung der Jugendkriminalität darstellen. Sie beschreibt diese als junge Menschen, die innerhalb eines Jahres mit mehr als zehn erheblichen Delikten in Erscheinung treten.8 Bereits eine kleine Zahl von 264 Intensivtäter_innen sei für knapp 6500 schwerwiegende Straftaten verantwortlich, was Prof. Dr. Claudius Ohder in einer Studie im Auftrag der Berliner Landeskommission gegen Gewalt publizierte.9 Außerdem sprechen Prognostiker von einem künftigen Anstieg der Mehrfach- und Intensivtäter_innen.10

Da nicht die Jugendkriminalität im Allgemeinen, sondern vielmehr die eben beschriebene Gruppe aufgrund der Vielzahl an vorwiegend schweren Delikten, das eigentliche Problem in Deutschland darzustellen scheint, soll genau an diesem Punkt in der vorliegenden Bachelorthesis angesetzt werden.

Um den Leser_innen einen genaueren Einblick in dieses umstrittene Thema zu gewähren, befasst sich diese Arbeit zunächst mit dem Phänomen der Mehrfach- und Intensivtäter_innen, indem versucht wird, jene Begriffe etwas genauer zu definieren. Weiter wird das Thema Jugendkriminalität in Verbindung mit dem Jugendgerichtsgesetz etwas näher beleuchtet. Im Anschluss werden einige „typische“ Formen der Jugendkriminalität erläutert, um dem Aspekt der Brutalität der Straftaten näher zu kommen. Mit Hilfe eines Zehn-Jahres-Vergleichs soll der Frage nachgegangen werden, ob die Jugendkriminalität im Allgemeinen und auch in Bezug auf die Fokusgruppe gestiegen oder gesunken ist. Mithilfe ausgewählter Kriminalitätstheorien und Gemeinsamkeiten bzgl. der delinquenzfördernden Erfahrungen in den Sozialisationsverläufen jener jungen und gewalttätigen Menschen sollen mögliche Ursachen und Erklärungsversuche bzgl. ihrer kriminellen Verhaltensweisen aufgezeigt werden.

Prävention und Intervention zur Verminderung der Jugendkriminalität ist sowohl bei Justiz- und Polizeibehörden, als auch in der Sozialen Arbeit ein großes und wichtiges Thema. Besonders eine Interventionsmaßnahme wird in Bezug auf die Resozialisierung von jugendlichen Gewalttätern immer wieder erwähnt: Das Anti-Aggressivitäts-Training (AAT) nach Jens Weidner, welches speziell auf diese Tätergruppe zugeschnitten wurde. Es soll herausgefunden werden, ob das AAT eine angemessene Resozialisierungsmethode für jugendliche Mehrfachgewalttäter_innen darstellt. Im Zuge dessen sollen neben dem methodischen Aufbau und den Zielen mit Hilfe einer Analyse einiger Evaluationen kritische Faktoren dieses Konzeptes herausgearbeitet werden. Abschließend sollen aus diesen Ergebnissen Vorschläge für ergänzende Forschungsfelder und Handlungsmaßnahmen abgeleitet werden.

2 Das Phänomen der Mehrfach- und Intensivtäter_innen

Eine Definition von Mehrfach- und Intensivtäter_innen gestaltet sich problematisch, da diese in fast allen Bundesländern und sogar zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft anders definiert werden. So bezeichnet bspw. die Polizei Berlin-Neukölln einen Menschen, der „beharrlich und mit einem hohen Maß an krimineller Energie den Rechtsfrieden besonders störende Straftaten (wie z. B. Raub, Rohheits- und/oder Eigentumsdelikte) begeht“11, als Intensivtäter_in. Bei der Staatsanwaltschaft im selben Zuständigkeitsbereich fällt man in diese Kategorie, wenn man mindestens zehn erhebliche Delikte innerhalb eines Jahres begangen hat. Beide Instanzen bündeln alle Verfahren und gewähren somit stets einen Überblick darüber, wer welche Taten mit wem begangen hat.12 Wer knapp unterhalb der jeweiligen Grenze der Intensivtäterschaft liegt, gehört zur Gruppe der Mehrfachtäter_innen, auch Schwellen- oder Wiederholungstäter_innen genannt. Da die Definitionen von Bundesland zu Bundesland abweichen und nicht alle Ressorts sogenannte Intensivtäterabteilungen führen sind Vergleiche allerdings nur schwer möglich.13

Lange wurden keine statistischen Erhebungen zu dieser Thematik erhoben. Die PKS vermerkt seit 2012 regelmäßig Mehrfachtäter_innen mit zwei bis über 20 registrierten Straftaten jährlich, was sehr breit gefächert ist.14 Dennoch wird weder eine Unterteilung in Mehrfach- und Intensivtäter_innen mit entsprechender Anzahl an begangenen Straftaten vorgenommen, noch existiert eine Statistik darüber, für wie viele Straftaten diese Gruppe verantwortlich ist.15 Laut dem Ministerium für Justiz und Europa in Baden-Württemberg ist jedoch bei 10% der jungen Straftäter_innen eine Verfestigung der kriminellen Verhaltensweisen zu befürchten bzw. bereits eingetreten. Außerdem sind die Hälfte von ihnen, also 5%, für etwa 40% der registrierten Straftaten verantwortlich.16 Das Dunkelfeld dürfte weit höher sein. Im Jahr 2016 wurden in Deutschland insgesamt 27756 Mehrfachtäter_innen, die elf bis über 20 Straftaten in einem Jahr begangen hatten, gezählt. Darunter befanden sich 6482 Tatverdächtige unter 21 Jahren. Hiervon waren 5731 männlich und 744 weiblich.17

Obwohl die Begriffe der Mehrfach- und Intensivtäter_in erst seit ein paar wenigen Jahren in Umlauf sind und keine einheitliche Definition diesbezüglich besteht, weisen der Kriminologe Prof. Dr. Ohder und der Diplompsychologe Dr. phil. Huck darauf hin, dass aus kriminologischer Sicht Skepsis bzgl. der Annahme, dass es sich hierbei um ein neues Phänomen handelt, geboten ist. Die Tatsache, dass eine kleine Anzahl an Täter_innen für eine Vielzahl an (gravierenden) Delikten verantwortlich ist und sich dies bis ins junge Erwachsenenalter hinziehen oder sogar darüber hinaus bestehen kann ist in Forschungskreisen schon lange bekannt.18 Der starke Rückgang der Tatverdächtigen im Alter von etwa 21 bis 25 Jahren lässt sich dadurch erklären, dass es sich bei der Jugendkriminalität zum Großteil um eine entwicklungsbedingte Episode handelt, die auch ohne Sanktionen durch Polizei oder Justiz endet. Darauf wird im nächsten Kapitel genauer eingegangen.19

Eine verbindliche Definition jener Begriffe scheint auch für Ohder und Huck unmöglich, da sowohl quantitative „objektive“ Kriterien als auch qualitative „subjektive“ Kriterien beim Versuch einer Begriffsbestimmung und Kategorisierung verwendet werden. Auch die aktenkundigen Gesetzesüberschreitungen bilden ein breit gefächertes Spektrum bzgl. der Anzahl und der Art der Delikte.20

Diese Kategorisierungen werden von verschiedenen Seiten kritisiert, da die Begriffe stigmatisieren würden, weshalb häufiger von Mehrfach-, Schwellen, oder Wiederholungstäter_innen die Rede ist. Durch die Bewertung der Person und nicht ihres Handelns kann eine derartige Etikettierung das Selbstbild der Täter_innen verändern und somit den Kriminalisierungsprozess sogar beschleunigen. Zudem kann sich die Wahrscheinlichkeit erhöhen, dass Tatverdächtige, die die juristischen Instanzen in ihren Akten als Intensivtäter_innen führen, eher zu Freiheits- bzw. Jugendstrafen verurteilt werden.21 Diesbezüglich ist auch die Definition der Polizei in Nordrhein-Westfalen als kritisch zu betrachten. Hier fällt unter die Kategorie der Intensivtäter_innen, wenn „in einem Kalenderjahr mindestens zwei voneinander unabhängige Ermittlungsverfahren anhängig waren und denen bezüglich dieses Jahres fünf oder mehr Straftaten zur Last gelegt wurden."22 In Bezug auf den letzten Teil wird also eine polizeiliche Feststellung über die Täterschaft der gerichtlichen vorweggenommen. Auch hier könnte die Einstufung der Polizei als „Intensivtäter_in" die Entscheidung des Jugendgerichts zum Nachteil des Angeklagten beeinflussen.23

Jedoch zeigen die Ergebnisse der von Prof. Dr. Ohder im Auftrag der Berliner Landeskommission gegen Gewalt angefertigten Studie, dass eben jene Kategorisierung der jeweiligen Straftäter_innen und eine damit einhergehende personenorientierte Strafverfolgung von hoher Wichtigkeit ist. Denn aus dieser Stichprobe ergab sich, dass bereits eine kleine Zahl von 264 Intensivtäter_innen für fast 6500 gravierende Straftaten verantwortlich war.24

3 Jugendkriminalität und Jugendgerichtsgesetz

Die Jugendkriminalität25 unterliegt den drei Grundphänomenen Ubiquität, Spontanbewährung und Delinquenzintensität.26 Unter Ubiquität ist die weite Verbreitung der Delinquenz zu verstehen. Beinahe jeder junge Mensch macht sich im Laufe seines Lebens zumindest einmal eines Vergehens schuldig, wie bspw. dem Schwarzfahren oder dem Konsum von illegalen Drogen und gehört somit zur Kategorie der Ersttäter_innen. Hierin zeigt sich gleichzeitig das dritte Phänomen, die Delinquenzintensität. Die Straftaten beziehen sich zumeist auf Bagatell- Eigentums- oder Sachbeschädigungsdelikte, nur selten werden schwere Raub- oder Gewaltdelikte verübt.27

Spontanbewährung meint den Abbruch der Tatbegehung ohne notwendiges Eingreifen von Polizei oder Staatsanwaltschaft. Dies wird meist durch Sanktionen aus dem sozialen Umfeld reguliert (fehlende Anerkennung oder gar Abwertung durch die Peergroup28 ). Somit ist die Jugendkriminalität im Allgemeinen episodenhaft, also ein vorrübergehendes Phänomen, das sich weitgehend selbst reguliert, da die Jugendlichen im Laufe ihrer Entwicklung meist kein delinquentes Verhalten mehr zeigen.29 Daraus lässt sich schließen, dass die Jugendrichter_innen zumindest bei leichter, sozusagen „normaler“ Kriminalität davon absehen sollten, ihnen stigmatisierende Sanktionen aufzuerlegen.30

Im Gegensatz zum Erwachsenenstrafrecht steht im Jugendstrafrecht der Erziehungsgedanke nach §2 Jugendgerichtsgesetz (JGG) im Vordergrund, da sich die jungen Menschen noch in der Entwicklung befinden und der erzieherische Einfluss hier also noch eine positive Auswirkung haben kann. Das JGG beinhaltet hierfür diverse flexible pädagogische Interventionsmaßnahmen. So soll z. B. ein sozialer Trainingskurs, bei dem die Jugendlichen lernen sollen, wie sie adäquat und gewaltfrei in Konfliktsituationen reagieren können, einem Arrest vorgezogen werden. In den §§5 ff. JGG findet sich ein eigens für Jugendliche und Heranwachsende herausgearbeitetes Sanktionssystem. Hierzu zählen Erziehungsmaßregeln (§9 JGG), Zuchtmittel (§13 ff JGG) und die Jugendstrafe (§17 JGG). Die Praxis zeigt deutlich, dass letzteres nur selten verhängt wird. Falls der Tatbestand nichts anderes zulässt versuchen die Jugendrichter_innen stets, diese unter Bewährung auszusetzen. Wenn möglich, werden häufiger Zuchtmittel auferlegt.31

In Form der Jugendgerichtshilfe hat das Jugendamt gemäß §52 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) und §38 JGG Mitwirkungspflicht am Jugendstrafverfahren. Diese begleitet die Jugendlichen bzw. Heranwachsenden (§108 Abs.1 JGG) während des gesamten Verfahrens und prüft, ob Leistungen der Jugendhilfe gemäß §11 ff SGB VIII in Betracht kommen. Hierüber unterrichtet sie das Gericht, ebenso wie über die Persönlichkeit der jungen Angeklagten. Im Zuge dessen fertigt sie einen Bericht an, in dem das Gericht vorrangig über die Lebens- und Familienverhältnisse, den schulischen und beruflichen Werdegang sowie besondere charakterliche und geistige Eigenschaften informiert wird.32 Dadurch kann geprüft werden, ob jene Jugendhilfe-Leistung als erzieherische Maßnahme als ausreichend befunden wird und das Verfahren eingestellt werden kann.

Mit einer sogenannten Diversion enden 70% aller Verfahren. Dies kann einerseits gemäß §45 JGG mit einem Verzicht der Strafverfolgung oder gemäß §47 JGG mit einer Verfahrenseinstellung enden. Diese gehen neben den o. g. Leistungen der Jugendhilfe oft mit Begleitmaßnahmen wie z. B. dem Auferlegen der gemeinnützigen Arbeit oder der Wiedergutmachung in Form des Täter-Opfer-Ausgleichs einher.33

Andreas Müller, Jugendrichter, sieht diese Tendenz mit Skepsis. Obgleich es durchaus Fälle gibt, in denen eine Diversion durchaus sinnvoll ist und den Gerichten sowie den Eltern der Tatverdächtigen ein unnötiges Verfahren erspart, hält er es für ratsam, in der heutigen Zeit nicht mehr dem Dogma der 80er Jahre zu folgen. Aus dieser Zeit stammt der Gedanke, jede ambulante Maßnahme sei besser als eine stationäre, also ein Haftaufenthalt. Bereits in den 1990ern hätte sich laut Müller diesbezüglich etwas ändern müssen, da sich die Zeiten gewandelt und die Tätergruppen stark verändert haben:34 „Wir hatten und haben schwerste Jugendkriminalität, Arbeitslosigkeit, Verwahrlosung, Perspektivlosigkeit, Skinheadgewalt und schließlich ein Heer von Jugendlichen mit Migrationshintergrund, denen nicht mit wiederholter Diversion hätte begegnet werden dürfen."35 Wenn auch nach der fünften oder sechsten Straftat weiter eine außergerichtliche Klärung und eine Einstellung des Verfahrens folgt (ohne je vor eine/n Jugendrichter_in treten zu müssen), signalisiert dies den jugendlichen Straftäter_innen lediglich, dass sie im Grunde keine Strafe zu befürchten haben. Dadurch würden laut Müller letztlich eine Vielzahl an jungen Mehrfach- und Intensivtäter_innen geschaffen sowie viele weitere Opfer.36 Besonders bei Gewalttaten fordert Müller eine rigorose Strategie: Spätestens nach der zweiten Straftat müssten die Verantwortlichen vor eine/n Jugendrichter_in.37

Der ehemalige baden-württembergische Justizminister Prof. Dr. Ulrich Goll ging sogar noch einen Schritt weiter: Er forderte bereits vor über einem Jahrzehnt die Anwendung des Erwachsenenstrafrechts auf heranwachsende Straftäter_innen, besonders im Bereich der Gewaltkriminalität. Da diese Personengruppe von der deutschen Rechtsordnung auch in anderen Bereichen wie Erwachsene behandelt wird (z. B. Auto fahren, Wählen, etc.), sei es seiner Meinung nach ein falsches Signal, sie in puncto Straftaten wie unreife Jugendliche zu behandeln, deren geistige und sittliche Entwicklung noch nicht ausreichend gereift sei.38

Oben genannte Ausführungen lassen den Schluss zu, dass vor allem den (gewalttätigen) Mehrfach- und Intensivtäter_innen mehr Beachtung der Instanzen der sozialen Kontrolle entgegengebracht werden sollte.

Auf der anderen Seite warnt der Kriminologe Prof. Dr. Klaus Boers vor einer Sanktionseskalation in Bezug auf diese Kategorisierung. Er weist darauf hin, dass der Großteil der im Kindesalter als Intensivtäter_innen zu Bezeichnenden bereits im Jugendalter keine Straftaten mehr begehen (sog. frühe Abbrecher) und bei den übrigen jenes Verhalten schließlich auch zwischen dem 20. und 30. Lebensjahr abbricht. Seiner Meinung nach müsse man statt härterer Strafen die diversen Ausstiegsmöglichkeiten, auch „Turning Points“ genannt, beachten, was ein genaues Hinsehen bzgl. der Entwicklung der Täter_innen bedingt.39 Demgegenüber stehen allerdings die zu hohen Richterpensen, die es den Jugendrichter_innen zunehmend erschweren, hierfür genügend Zeit in Anspruch zu nehmen.40

Wie bereits im vorherigen Kapitel angedeutet scheint eine täterorientierte Strafverfolgung jedoch aufgrund der Quantität und auch der Brutalität der Straftaten, die von dieser Gruppe ausgehen, unabdingbar.41 Darunter fallen sowohl Körperverletzung und Sachbeschädigung als auch Vermögensdelikte, Straftaten gegen die öffentliche Ordnung sowie Verstöße gegen strafrechtliche Nebengesetze (Betäubungsmittelgesetz, Waffengesetz, etc.)42. Beinahe die Hälfte der von Prof. Dr. Ohder untersuchten Stichprobe war für eine Vielzahl an Gewaltdelikten, über 11% sogar für schwere bzw. gefährliche Körperverletzung, verantwortlich.43 Schwind hebt besonders hervor, dass viele der Gewalt-Intensivtäter_innen einen Migrationshintergrund aufweisen.44 Auch Ohder kam in seiner Studie zu diesem Ergebnis. Wobei diese nicht häufiger straffällig wurden als deutsche Mehrfach- und Intensivtäter_innen. Allerdings zeigten sich bei der Deliktverteilung große Unterschiede: Jene mit Migrationshintergrund begingen weit mehr Gewaltdelikte, jene ohne Migrationshintergrund wurden häufiger mit Sachbeschädigung, leichten Formen des Diebstahls und Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz auffällig.45

Jugendkriminalität ist seit jeher eher männlich besetzt. Seit einigen Jahren jedoch steigt der Anteil der jungen Frauen, wenn auch sehr gering.46 In Bezug auf Ohders Stichprobe scheint auch die Gruppe der Mehrfach- und Intensivtäter_innen in Deutschland hauptsächlich aus jungen Männern zu bestehen. Lediglich 5% waren hier weiblich.47 Da im Rahmen der Studien und Statistiken zu jenem Thema, wenn überhaupt, nur selten zwischen weiblichen und männlichen Mehrfach- oder Intensivtäter_innen unterschieden wird, wird auch diese Thesis lediglich auf Ausnahmen in der Geschlechterverteilung aufmerksam machen.

3.1 Formen der Jugendkriminalität

Da es leider keine bundesweiten Zahlen zur Deliktsverteilung jugendlicher (Mehrfach-) Straftäter_innen gibt, werden im Folgenden die Daten aus dem Jahresbericht des Landeskriminalamtes (LKA) Baden-Württemberg zum Thema Jugendkriminalität und Jugendgefährdung aus dem Jahr 2016 angeführt.

Die häufigsten Straftaten, die Jugendliche und Heranwachsende in diesem Zeitraum begangen haben sind u. a. (gelistet nach Häufigkeit der Tatverdächtigen): Diebstahl, Gewaltkriminalität, Körperverletzung, Rohheitsdelikte oder Delikte gegen die persönliche Freiheit, Rauschgiftkriminalität und Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung sowie Beleidigung auf sexueller Grundlage. Im Nachfolgenden soll ein kurzer Überblick über ausgewählte Deliktgruppen gegeben werden:

Diebstahl ist seit langem das am häufigsten begangene Jugenddelikt. Dabei geht es meist eher um Ladendiebstahl, aber auch um Fahrraddiebstahl, Autoaufbrüche o. Ä., nur selten um Bank- oder Wohnungseinbrüche.48 Im diesem Bereich ist die Zahl der TV im Vergleich zum Vorjahr leicht gefallen.49

Zum Deliktsfeld der Gewaltkriminalität gehören u. a. Mord, Totschlag & Tötung auf Verlangen sowie Vergewaltigung und sexuelle Nötigung als auch Raubdelikte, gefährliche und schwere Körperverletzung50 Unter Körperverletzung fallen laut §223 Strafgesetzbuch (StGB), körperliche Misshandlungen und das Schädigen der Gesundheit eines anderen Menschen. Dabei wird zwischen vorsätzlicher, leichter, gefährlicher und schwerer Körperverletzung unterschieden. In jedem dieser Bereiche wurde ein Anstieg der TV verzeichnet. Auch andere Rohheitsdelikte, worunter zusätzlich zur Körperverletzung auch Raub- und Freiheitsdelikte fallen, sind gestiegen. Während die Anzahl der deutschen TV insgesamt gesunken ist wurden mehr nicht-deutsche TV registriert, besonders im Bereich der gefährlichen und schweren Körperverletzung sowie der Rohheitsdelikte.51

Da junge Menschen keine Einzelgänger sind, begehen sie auch Straftaten selten allein.52 Gewaltdelikte sind zudem auch von übermäßigem Alkoholkonsum geprägt. Besonders Delikte wie Sachbeschädigung oder Körperverletzung werden häufig gemeinschaftlich begangen.53 Über die vergangenen Jahrzehnte hinweg hat sich eine Vielzahl an Jugendgangs gebildet, deren Bedürfnis nach Abenteuern und gemeinsamen Erlebnissen unter Gleichaltrigen über das legale Maß hinauszugehen scheint.54 In Baden-Württemberg wurden z. B. rockerähnliche Gruppierungen wie die „Black Jackets“ oder die „Red Legions“ verzeichnet, denen ausschließlich Jugendliche und Heranwachsende mit einem bestimmten Migrationshintergrund angehören. Laut dem LKA Baden-Württemberg ist das Gewaltpotenzial, das von diesen Gangs ausgeht, sehr besorgniserregend. Darüber hinaus wird von einem Anstieg sogenannter „Mädchengangs“ berichtet, die, meist sogar noch strafunmündig, durch Beleidigungen und Körperverletzung auffällig wurden.55

3.2 Entwicklung der Jugendkriminalität

Obwohl, wie eingangs erwähnt, die Gesamtzahlen der Jugendkriminalität laut der Statistiken des BKA der letzten zwei Jahrzehnte gefallen sind, scheint die Bevölkerung dies nicht gänzlich glauben zu wollen oder zu können56. Im Gegenteil: Die Kriminalitätsfurcht in Deutschland steigt. Viele Menschen haben Angst, bestimmte Orte zu besuchen oder spät abends mit der Straßenbahn zu fahren. Die Allgemeinheit scheint sogar der Meinung zu sein, die Straftäter_innen würden immer jünger und brutaler werden. Nach Heisig ist die Fokusgruppe dieser Thesis ein wachsendes Problem für die Entwicklung der Jugendkriminalität.57

Einige Kritiker behaupten, der demografische Wandel sei zum Großteil für die sinkenden Zahlen der jungen TV verantwortlich: Wo es weniger junge Menschen gibt, können auch nur weniger TV in diesem Alter registriert werden. Aus diesem Grund sollen nun sowohl die Anzahl der jungen Tatverdächtigen als auch ihr prozentualer Anteil und der von ihnen begangenen Straftaten miteinander verglichen werden. So soll ergründet werden, ob die Jugendkriminalität nicht nur statistisch, sondern auch tatsächlich gesunken ist oder die Medien vielleicht doch einen realistischen Ausschnitt der Wirklichkeit zeigen.

Die Bundesrepublik Deutschland bedient sich verschiedener Möglichkeiten um die aktuelle Kriminalitätslage festzuhalten. Zuoberst ist hier die Polizeiliche Kriminalstatistik, kurz PKS, zu nennen, die jährlich vom BKA angefertigt und veröffentlicht wird. Grundlage des folgenden Kapitels bieten die Daten der PKS aus den Jahren 2006, 2012, 2016 und 2017.

Die PKS

„ist eine Zusammenstellung aller der Polizei bekannt gewordenen strafrechtlichen Sachverhalte unter Beschränkung auf ihre erfassbaren wesentlichen Inhalte. Sie soll damit im Interesse einer wirksamen Kriminalitätsbekämpfung zu einem überschaubaren und möglichst verzerrungsfreien Bild der angezeigten Kriminalität führen.“58

Hierdurch können die einzelnen Deliktsarten, der Tatverdächtigenpool und die Veränderung von Kriminalitätsquotienten beobachtet werden, um dadurch Erkenntnisse für sowohl präventive als auch verfolgende Maßnahmen zu erlangen.59

Die PKS bildet hierbei allerdings nur das sogenannte Hellfeld ab. Das heißt, sie zeigt lediglich die Zahlen, die der Polizei gemeldet werden und somit registriert werden können.60

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Entwicklung der Jugendkriminalität

[Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an die PKS 2006 und 2016.]

Im Zehnjahresvergleich (Dar. 1) ist deutlich zu sehen, dass die Zahl der TV unter 21 Jahren stark gesunken ist, obwohl deren Zahl insgesamt gestiegen ist. Der Anteil der unter 21-Jährigen am Gesamtvolumen ist von 27,2% im Jahr 2006 auf 22,6% gesunken. Dennoch sind sie überproportional oft vertreten, da sie immerhin beinahe ein Viertel der TV bilden, was in den Darstellungen 2 und 3 (unten) gut zu erkennen ist.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: TV der Altersgruppen bei Straftaten insgesamt

[Quelle: PKS 2006 (S. 72).]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 3: TV der Altersgruppen bei Straftaten insgesamt

[Quelle: PKS 2016 (S. 48).]

Ebenso wie die Zahl der TV ist auch die Anzahl der registrierten Straftaten allgemein gesunken. Während Rauschgiftdelikte bei Jugendlichen zugenommen haben, ging die Zahl der Ladendiebstähle und der Körperverletzung insgesamt zurück. Bei Heranwachsenden ist im Vergleich zum Jahr 2017 ebenfalls die Zahl der Körperverletzungsdelikte gesunken. Dennoch bildet das Deliktfeld der Körperverletzung bei beiden Altersgruppen knapp ein Viertel aller Straftaten. Alle Angaben beziehen sich hierbei ebenso auf den prozentualen Anteil der Gesamtstraftaten.61

Auch der Anteil der Mehrfachtatverdächtigen, so in der PKS genannt, ist (zahlenmäßig und prozentual) gesunken. Während im Jahr 2012 insgesamt 7185 jugendliche und heranwachsende Mehrfachtatverdächtige mit über elf registrierten Straftaten festgehalten (0,34% aller Mehrfachtatverdächtigen) wurden, sank diese Zahl im Jahr 2017 auf 5967 (0,28% aller Mehrfachtatverdächtigen). Für welche Delikte diese verantwortlich sind wird leider nicht in der PKS vermerkt. Somit kann keine Antwort auf die Frage bzgl. der Schwere der Straftaten dieser Personengruppe gegeben werden.62 Die diversen Aussagen über eine steigende Brutalität der Straftaten der Fokusgruppe können hiermit zwar nicht widerlegt, jedoch auch nicht bestätigt werden.63

Im Jahr 2015 wurden mehr als 890.000 und im Jahr 2016 etwa 280.000 Geflüchtete in Deutschland erfasst. 2017 kamen etwa 187.000 Flüchtlinge hinzu.64 Das Gros der deutschen Bevölkerung scheint zu glauben, dass von ihnen der größte Teil der Gewaltstraftaten und Diebstähle begangen wird. Im Jahr 2016 gingen 8,6% aller registrierten Straftaten auf das Konto jener Zuwanderer. Im Deliktsfeld der Körperverletzung wurden 10,7%, bei Vergewaltigung und der sexuellen Nötigung 14,9% und bei Taschendiebstahl der mit Abstand größte Anteil von 35,1% aller registrierten Straftaten desselbigen Deliktbereiches, festgehalten.65

Die oben angeführten Angaben zeigen das Bild einer sinkenden Jugendkriminalität in Deutschland. Die meisten Straftaten, für die Jugendliche und Heranwachsende verantwortlich sind, sind minderschwer. Auch die Brutalität der Delikte hat hiernach abgenommen. Entgegen kritischer Stimmen, die den demografischen Wandel für den Rückgang der statistischen Zahlen verantwortlich machen, ist aus den Daten in Darstellung 1 ersichtlich, dass auch ein prozentualer Rückgang, gemessen am jeweiligen Bevölkerungsanteil der jungen Menschen, stattgefunden hat.

An dieser Stelle muss noch einmal deutlich darauf hingewiesen werden, dass die PKS sich allein auf Tatverdächtige, nicht auf Täter_innen im Sinne von Verurteilten, bezieht. Darüber hinaus handelt es sich bei jenen Daten um das Hellfeld, also der Polizei bekannt gewordenen Taten. Der statistische Rückgang kann laut Müller allerdings noch weitere Gründe haben. So sieht er die stabile Wirtschaft und die daraus resultierende positive Stimmungslage, intensive Bemühungen von Polizei und Justiz sowie die erfolgreiche Initiation diverser sozialer Projekte der letzten Jahre als ausschlaggebend für die sinkenden Zahlen. In Bezug auf die Fokusgruppe führt er die neue Generation von Jugendrichter_innen sowie Jugendstaatsanwält_innen an, die keine Hemmungen davor haben, auch auf stationäre Maßnahmen zurückzugreifen, falls dies für notwendig befunden wird. So verbüßen bereits zwei Drittel der Mehrfach- und Intensivtäter_innen in Berlin ihre Haftstrafe oder haben diese bereits abgesessen. Das bedeutet, dass sie in diesem Zeitraum auch keine Straftaten begehen konnten, was sich wiederum positiv auf die Statistiken auswirkt. Eine Änderung jener Strategie könnte demnach zu einem erneuten Anstieg der Jugendkriminalität führen.66 Sicherlich haben auch die Häuser des Jugendrechts, unter deren Dach sowohl Staatsanwaltschaft und Polizei als auch die Jugendhilfe eng zusammenarbeiten, um dadurch schneller reagieren und wirksamere Maßnahmen in Bezug auf junge Straftäter_innen sicherstellen zu können, einen positiven Einfluss auf den Rückgang der Jugendkriminalität.67

Weiter wird davon ausgegangen, dass bei Straftaten, in die ausschließlich Jugendliche verwickelt sind (Opfer und Täter), selten Anzeige erstattet wird und daher die Dunkelziffer extrem hoch ist. Hierunter fallen besonders Gewaltdelikte, wie Körperverletzung oder räuberische Erpressung. Demnach sind steigende oder sinkende Zahlen nicht sofort mit einer Steigerung bzw. einem Rückgang der Jugendkriminalität gleichzusetzen. Diese Schwankungen können ihren Ursprung im veränderten Anzeigeverhaltens der Menschen oder strengeren Polizeikontrollen haben.68 Auch in den einleitenden Worten jeder PKS sind diese und weitere Einflussfaktoren vermerkt. Außerdem wird deutlich darauf hingewiesen, dass sie „kein getreues Spiegelbild der Kriminalitätswirklichkeit, sondern eine je nach Deliktsart mehr oder weniger starke Annäherung an die Realität bietet“.69

Um das Hellfeld zu ergänzen werden sogenannte Dunkelfelduntersuchungen durchgeführt. Darunter fällt z. B. die repräsentative Längsschnittstudie des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen e. V. (KFN), das seit 1998 regelmäßig Befragungen zum Thema Kriminalität und Gewalterfahrungen an Schülern der neunten (seit 2005 auch der vierten) Jahrgangsstufe durchführt.70 Hierbei wird durch Fragebögen das delinquente Verhalten der Schüler_innen erfragt. Die selbstberichtete Kriminalität sogenannter „Self-Report-Studies“ hängt maßgeblich von der jeweiligen Auffassung der Teilnehmer_innen ab und unterliegt somit gewissen Schwankungen. Dennoch liefern sie relevante Hinweise in Bezug auf Entwicklungstrends und begangene Straftaten, die evtl. nicht aufgedeckt und von der Polizei registriert werden konnten. Darüber hinaus werden Opferbefragungen, sogenannte „Victim Surveys“, analysiert, um ein realistischeres Bild der Kriminalität in Deutschland zu bekommen.71 Von der Auswertung weiterer Statistiken diesbezüglich wird in dieser Thesis abgesehen, da dies über den Rahmen dieser Arbeit hinausgehen würde.

Laut dem Statistischen Bundesamt wird der Anteil der Menschen unter 21 Jahren stark abnehmen während diejenigen über 65 Jahren aufgrund des demografischen Wandels immer älter werden. In Deutschland leben aktuell mehr als 81 Millionen Menschen.72 Das Berlin-Institut geht davon aus, dass bis 2060 die Bevölkerung nur noch rund 70 Millionen betragen wird. Von einem Bevölkerungsrückgang und einer damit einhergehenden Abnahme der (Jugend-) Kriminalität gehen die meisten Kriminalitätsprognosen aus. Mehrere Expert_innen prognostizieren eine Abnahme der TV unter 21 Jahren. Prozentual schwanken diese zwischen fünf (bis zum Jahr 2060) und 22% (bis zum Jahr 2020). Nur wenige sprechen von gleichbleibenden Zahlen. Nun stellt sich die Frage, ob diese Vorhersagen auch auf die Fokusgruppe bezogen werden können. Die Deutsche Hochschule der Polizei hat in der sogenannten „JuKrim2020“ die umfangreichste Expertenbefragung durchgeführt und deren Ergebnisse veröffentlicht. Dieser zufolge sind 40% der Expert_innen der Meinung, dass Deutschland einen prozentualen Anstieg der Mehrfach- und Intensivtäter_innen bis 2020 zu erwarten hat, obgleich die Zahl der jungen Menschen in den folgenden Jahren zurückgehen wird. 39% gehen von einem gleichbleibenden Niveau aus und lediglich 20% erwarten sinkende Zahlen.73

3.3 Ursachen der Jugendkriminalität

Um herauszufinden, wie man gegen Jugendkriminalität, besonders bezogen auf die Fokusgruppe der vorliegenden Arbeit, vorgehen kann, muss man zunächst einmal die Ursachen für ein solches Verhalten betrachten. Warum werden manche Menschen kriminell und andere führen ein sozial angepasstes Leben? Welche körperlichen, psychischen oder umweltbedingten Gegebenheiten könnten Einfluss darauf haben, ob ein Mensch eine Neigung zu delinquentem Verhalten entwickelt oder nicht? Wie werden Ersttäter_innen zu Mehrfach- oder gar Intensivtäter_innen?

Hierzu gibt es eine Vielzahl an Theorien verschiedenster Fachrichtungen. Deren Ursprünge reichen zum Teil bis in die Anfänge des letzten Jahrhunderts. Diese umfassen zum einen biologische, persönlichkeitsorientierte und sozialpsychologische Theorien, die sich hauptsächlich (oder gar ausschließlich) auf die Täter_innen konzentrieren. Zum anderen existieren diesbezüglich gesellschaftsorientierte Ansätze, wie soziologische Theorien und Etikettierungsansätze. Hinzu kommen neuere sogenannte mehrfaktorielle Ansätze, die sich, wie der Name schon vermuten lässt, auf mehrere Faktoren oder Bereiche, die den Menschen, seine Persönlichkeitsentwicklung sowie auch seine Entscheidungen und sein Handeln beeinflussen. Da bisher keine Theorie existiert, die eigens auf jugendliche und gewalttätige Mehrfach- und Intensivtäter_innen aufgebaut ist, sollen im Folgenden aus dieser Vielzahl einige ausgewählte Kriminalitätstheorien vorgestellt werden, die zumindest in Ansätzen Erklärungen für jenes Phänomen bieten können. Im Anschluss werden delinquenzfördernde Sozialisationsbedingungen junger Menschen erläutert.

3.3.1 Lerntheoretische Modelle

Die Lerntheoretischen Modelle gehören zu den sozialpsychologischen Theorien, welche sich mit dem menschlichen Erleben und Verhalten befassen und sich dabei auf das Individuum fokussieren, aber auch auf die Interaktion mit dessen Umfeld als wichtiger Einflussfaktor.74

Die operante Konditionierung nach Skinner und die sozial-kognitive Lerntheorie nach Bandura haben bis heute einen sehr großen Einfluss auf die kriminalpsychologischen Erklärungsansätze abweichenden Verhaltens.75 Obwohl vor allem bezüglich des Lernvorgangs immense Unterschiede bestehen, haben sie jedoch eine gemeinsame Grundlage: „[D]ie Annahme, dass kriminelles, dissoziales, abweichendes Verhalten im Wesentlichen erlernt wird und dass die entsprechenden Prozesse des Lernens (und Verlernens) den gleichen Regeln folgen, wie der Erwerb anderer, sozial akzeptierter Verhaltensweisen.“76

3.3.1.1 Operante Konditionierung nach BFSkinner

Bei der operanten Konditionierung nach B. F. Skinner spielt das Erfolgsprinzip eine große Rolle. Aus eigentlich zufälligen Verhaltensweisen entwickeln sich demnach stabile, wenn sie Erfolg haben oder gar belohnt werden. Wird jenes erstmalige Verhalten sanktioniert oder endet in einem Misserfolg, wird das Verhalten in der Regel nicht wiederholt und kann sich somit auch nicht verfestigen. Dies kann auch auf kriminelles Verhalten angewendet werden: Wenn ein Kind bspw. durch sein auffälliges Verhalten, wie Prügeleien oder dem Mobben von Mitschüler_innen Anerkennung innerhalb seines Freundeskreises erhält und vonseiten der Lehrer_innen oder Eltern keine Sanktionen durchgeführt werden, wird es diese und ähnliche Verhaltensweisen in Zukunft vermutlich häufiger zeigen.77

Auch ein/e Dieb_in, der/die bei mehrmaligem Ladendiebstahl o. Ä. nicht erwischt wird, wird mit hoher Wahrscheinlichkeit weitere Raubzüge planen. Ein junger Mensch, der durch Androhung oder gar Ausübung von Gewalt Smartphones und Taschengelder erbeutet, wird ebenfalls mutmaßlich an seinem Verhalten festhalten und seine bewährte Vorgehensweise wiederholen. In diesem Fall kann bereits von Mehrfach- oder Intensivtäter_innen gesprochen werden.

Kritisieren lässt sich an dieser Theorie, dass sie nicht erklärt, wie es zur ersten Tat kommen kann, sie spricht lediglich von „ursprünglich nur zufällig oder gelegentlich auftretende[n] Verhaltensweisen“.78 Des Weiteren werden die Lernprozesse hier sehr stark vereinfacht aufgezeigt. Kritiker sprechen davon, dass „der Mensch als intelligentere Ratte“79 dargestellt werde. Moralische Bedenken des handelnden Individuums oder dergleichen werden gar nicht beachtet.

3.3.1.2 Sozial-kognitive Lerntheorien nach ABandura

Albert Bandura untersuchte das Lernen durch Nachahmung. Man spricht hierbei vom Lernen am Modell oder auch Beobachtungslernen. In seiner „Bobo-Doll-Studie“ fand er heraus, dass Kinder, die zuvor aggressive Handlungen beobachtet hatten (als reale Situation, im Film und im Cartoon) beinahe doppelt so oft zur Nachahmung dieser Verhaltensweisen neigten als die Kinder der Kontrollgruppe, die keine aggressiven Handlungen gesehen hatten.80

Darauf aufbauend entwickelte er die Aggressionstheorie, in der er zu erklären versuchte, wie sich ein Mensch durch Beobachtung, Erfolg der Tat (ähnlich wie bei Skinner) und Neutralisierung des eigenen Handelns aggressive Verhaltensweisen aneignet und wie diese verfestigt werden.81 Vor allem mehrfache Gewalttäter_innen bedienen sich häufig solcher Neutralisierungstechniken. Sie geben meist den Opfern die Schuld und versuchen ihr Verhalten in eine gerechtfertigte (Rache-) Handlung umzudefinieren, womit sie ihr aggressives Handeln legitimieren.82

Darüber hinaus untersuchte Bandura die mögliche Veränderung und Kontrolle aggressiver Verhaltensweisen, denen er einen hohen funktionellen Wert zuordnete. Er erkannte, dass jenes Verhalten oft als Schutz gegen emotionale und körperliche Belastungen (z. B. Elterliche Misshandlung oder Erniedrigung) eingesetzt wird. Im Sinne einer präventiven Konfliktlösung lernt der junge Mensch, dass Gewalt sich lohnt, da er sich so vor seinem schlagenden Vater schützen kann. In Menschen, die Gewalt als einzige Konfliktlösungsstrategie einsetzen, liegt meist die Annahme tief verankert, dass gewalttätiges Verhalten Macht ausstrahle und Respekt verschaffe. Auf der anderen Seite sind sie der festen Überzeugung, dass die Lösung von Problemen durch verbale Fähigkeiten und der Suche nach einer friedlichen Lösung Schwäche und Feigheit bedeute.83

An dieser Stelle muss jedoch erwähnt werden, dass sich diese Lerntheorien größtenteils nur auf beobachtbares Verhalten beziehen und den Menschen als komplexes Wesen mit eigenem Bewusstsein, Moral und Gewissen meist außer Acht lassen. Sie sind dadurch zwar einfacher verständlich, jedoch auch schlichter und oberflächlicher als z. B. tiefenpsychologische Ansätze. Dennoch liefern sie interessante Aspekte in Bezug auf mögliche Präventions- und Gegenmaßnahmen, wie bspw. das Einnehmen einer angemessenen Vorbildrolle oder dem Ansatz, dass delinquentes Verhalten wieder „verlernbar“ ist.84

[...]


1 Süddeutsche Zeitung, 2018.

2 BILD, 2018.

3 Max-Planck-Gesellschaft, 2017.

4 Politikstube, 2018.

5 Politikstube, a. a. O.

6 Vgl. Bundeskriminalamt, 1990; 2017.

7 Vgl. Schwind, 2016, S. 311ff.

8 Vgl. Heisig, 2010, S 30f.

9 Vgl. Ohder & Huck, 2006, S. 24.

10 Vgl. Schwind, 2016, S. 95.

11 Heisig, 2010, S. 31.

12 Vgl. Heisig, 2010, S. 31.

13 Vgl. Heisig, 2010, S. 80.

14 Vgl. Heisig, 2010, S. 80.

15 Vgl. Müller, 2013, S. 24.

16 Vgl. Ministerium der Justiz und für Europa Baden-Württemberg, 2005.

17 Vgl. Bundeskriminalamt, 2016a, S. 63.

18 Vgl. Elsner, Steffen & Stern, 1998, zit. n. Ohder & Huck, 2006, S.6.

19 Vgl. Wittenberg, Reinecke & Boers, 2009, S. 128.

20 Vgl. Ohder & Huck, 2006, S. 6.

21 Vgl. Ohder & Huck, 2006, S. 7 (Siehe auch Kap. 3.3.2.1 Labeling Approach).

22 Ostendorf, 2017, S. 339.

23 Vgl. Ostendorf, 2017, S. 339.

24 Die Streuung war dabei enorm groß, sie lag bei zwei bis 90 Verfahren (im Schnitt 24) pro Person. Eine entsprechende grobe Hochrechnung anhand dieser Zahlen zeigt, dass die in der PKS 2016 mit mehr als elf Delikten gelisteten 27756 Mehrfachtäter_innen für knapp 670000 Straftaten verantwortlich waren. Weiterführende Literatur: Ohder & Huck, 2006.

25 Unter Jugendkriminalität fallen all jene Straftaten, die von Jugendlichen begangen werden. Weiterführende Erläuterungen: §1 JGG.

26 Vgl. Wittenberg, Reinecke & Boers, 2009, S. 128.

27 Vgl. Wittenberg, Reinecke & Boers, 2009, S. 113.

28 Eine Peergroup meint den Zusammenschluss von meist Gleichaltrigen, die gemeinsame Interessen teilen. Die meisten jungen Menschen sehen ihren Freundeskreis als hauptsächlichen Bezugs- und Orientierungspunkt. Demnach haben diese Gruppen und deren Dynamiken einen großen (positiven oder negativen) Einfluss auf die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen. Weiterführende Literatur: Nörber, 2010.

29 Vgl. Wittenberg, Reinecke & Boers, 2009, S. 117.

30 Vgl. Kaiser & Schöch, 1987, zit. n. Schwind, 2016, S. 81.

31 Vgl. Schwind, 2016, S. 81.

32 Vgl. Laubenthal, 1993, zit. n. Schwind, 2016, S. 81.

33 Vgl. Schwind, 2016, S. 81.

34 Vgl. Müller, 2013, S. 43ff.

35 Müller, 2013, S. 46.

36 Vgl. Müller, 2013, S. 46.

37 Vgl. Müller, 2013, S. 63.

38 Vgl. Ministerium der Justiz und für Europa Baden-Württemberg, 2005.

39 Vgl. Ostendorf, 2017, S. 339.

40 Vgl. Müller, 2013, S. 220.

41 Vgl. Meier, Rössner, & Schöch, 2007, zit. n. Nix, Möller & Schütz, 2011, S. 128.

42 Vgl. Ohder & Huck, 2006, S. 29.

43 Vgl. Ohder & Huck, 2006, S. 30f.

44 Vgl. Schwind, 2016, S. 77.

45 Vgl. Ohder & Huck, 2006, S. 26f.

46 Vgl. Meier, Rössner, & Schöch, 2007, zit. n. Nix, Möller & Schütz, 2011, S. 128.

47 Vgl. Ohder & Huck, 2006, S. 10.

48 Vgl. Weyel, 1999, S.38ff.

49 Vgl. Landeskriminalamt Baden-Württemberg, 2016, S. 3.

50 Vgl. Bundeskriminalamt, 2016a, S. 8.

51 Vgl. Landeskriminalamt Baden-Württemberg, 2016, S. 6ff.

52 Vgl. Weyel, 1999, S. 40f.

53 Vgl. Landeskriminalamt Baden-Württemberg, 2012, S. 9f.

54 Vgl. Weyel, 1999, S. 40f.

55 Vgl. Landeskriminalamt Baden-Württemberg, 2012, S. 9f.

56 Vgl. Bundeskriminalamt, 1990; 2017.

57 Vgl. Heisig, 2010, S 30.

58 Bundeskriminalamt, 2016b, S. 4.

59 Vgl. Bundeskriminalamt, 2016b, S. 4.

60 Vgl. Lüdemann & Ohlemacher, 2002, S. 9.

61 Vgl. Bundeskriminalamt, 2006, S. 77f; 2016a, S. 17f; 2017, S. 59.

62 Vgl. Bundeskriminalamt, 2012, S. 112; 2017, S. 66.

63 Siehe auch Kapitel 3 Jugendkriminalität und Jugendgerichtsgesetz

64 Vgl. Bundeskriminalamt, 2017, S. 20.

65 Vgl. Bundeskriminalamt, 2016a, S. 75.

66 Vgl. Müller, 2013, S. 61ff.

67 Vgl. Ministerium der Justiz und für Europa Baden-Württemberg, 2016.

68 Vgl. Wehler-Schöck, 2007, S. 7.

69 Bundeskriminalamt, 2017, S. 8.

70 Vgl. Wehler-Schöck. 2007, S. 7. Weiterführende Literatur: Schülerbefragungen des Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen e. V.

71 Vgl. Lüdemann & Ohlemacher, 2002, S. 14ff; Dollinger, 2010, S. 190.

72 Vgl. Abteilung für wirtschaftliche und soziale Angelegenheiten der Vereinten Nationen, 2018.

73 Vgl. Schwind, 2016, S. 94f.

74 Weiterführende Literatur: Bierhoff, 2006.

75 Vgl. Egg, 2003, S. 46f; Entspricht das Verhalten eines Menschen nicht den sozialen Normen bzw. Rollenerwartungen, spricht man von abweichendem Verhalten bzw. Devianz. Verhaltensauffällige Jugendliche, gewalttätige Menschen aber auch Obdachlose oder psychisch Kranke fallen bspw. darunter. Somit ist Kriminalität eine bestimmte Form der Devianz, da jenes Verhalten nicht nur gegen die Normen einer Gesellschaft, sondern sogar gegen deren Strafgesetze verstößt. Weiterführende Literatur: Hobmair u. a. 2009.

76 Egg, 2003, S. 46f.

77 Vgl. Egg, 2003, S. 47f.

78 Egg, 2003, S. 47f.

79 Egg, 2003, S. 47f.

80 Vgl. Mackowiak, Lauth, & Spieß, 2008, S. 51f.

81 Vgl. Egg, 2003, S. 49f.

82 Vgl. Kilb & Weidner, 2013, S. 107.

83 Vgl. Weidner, Kilb & Jehn, 2010, S. 12f.

84 Vgl. Egg, 2003, S. 46.

Ende der Leseprobe aus 88 Seiten

Details

Titel
Jugendkriminalität in Deutschland. Wie gelingt die Resozialisierung von Intensivtätern?
Autor
Jahr
2019
Seiten
88
Katalognummer
V456039
ISBN (eBook)
9783956877933
ISBN (Buch)
9783956877940
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Resozialisierung jugendlicher Mehrfach-und Intensivtäter_innen, Jugendkriminalität, Kriminologie, Diebstahl, Gewalt, Jugengerichtsgesetz, Aggression
Arbeit zitieren
Tamara Yvonne Kurz (Autor:in), 2019, Jugendkriminalität in Deutschland. Wie gelingt die Resozialisierung von Intensivtätern?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/456039

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