Grobplanung zum Unterrichtsthema Kinderarbeit


Hausarbeit, 2018

20 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Ziele des Unterrichtsvorhabens

3 Stundenplanung
3.1 Unterrichtsinhalte
3.2 Kompetenzschwerpunkte
3.3 Methode

4 Unterrichtsmaterialien

5 Zusammenfassung und Reflexionen

6 Literaturverzeichnis

7 Anhang

1 Einleitung

Die vorliegende Unterrichtsplanung beschäftigt sich mit dem Thema Kinderarbeit, das über das Recht auf Bildung dargestellt wird.

Obwohl fast überall auf der Welt Arbeit für Kinder unter 14 Jahren verboten ist, arbeiten ca. 160 Millionen Kinder unter 14 Jahren. Sie sind billige Arbeitskräfte, verdienen weniger als Erwachsene und arbeiten schwer. Kinder lassen sich leichter unterdrücken als Erwachsene und sind gegen ihre Ausbeutung oft wehrlos. Zudem führt eine Kindheit mit Arbeit häufig dazu, dass keine Schule besucht werden kann, keine Ausbildung stattfindet und diese Kinder im späteren Erwachsenenleben ebenso arm wie ihre Eltern sein werden und wiederum i h r e Kinder arbeiten lassen werden. (vgl. Bahr et al., 2016). Diesen Teufelskreis gilt es zu durchbrechen - mit Hilfe von Regierungen und Hilfsorganisationen und durch verantwortungsvolles Handeln und Konsumieren eines jeden Einzelnen.

2 Ziele des Unterrichtsvorhabens

Ausgehend von einem Einstieg mit Bildimpulsen und einer Analyse dieser Bilder sowie einer anschließenden Informationsphase, in der die Schülerinnen und Schüler einen exemplarischen Einblick in das Leben eines arbeitenden Mädchens in Indien erhalten, sollen sie anschließend eigene Definitionen erarbeiten. Darüber hinaus lernen die Schüler/innen zwei wichtige Artikel der UN-Kinderrechtskonvention kennen und stellen ihre selbst erarbeiteten Definitionen diesen gegenüber.

In der Handlungs- und Urteilsphase des Unterrichtsvorhabens werden verschiedene Sichtweisen auf das Thema vorgestellt, und es wird von den Schülerinnen und Schülern eine Antwort auf die Frage „Das Recht auf Bildung - ein überflüssiges Kinderrecht?“ erwartet.

Durch eine Auseinandersetzung mit den unterschiedlichen Lebensbedingungen in verschiedenen Gesellschaften sollen die Schüler/innen am Ende wissen, dass die politischen und sozioökonomischen Lebensbedingungen gestaltbar sind, und sie sollen Probleme nennen können, die einen gesellschaftlichen Wandel erschweren.

Außerdem sollen sie Maßnahmen kennengelernt haben, die einen Wandel hervorrufen können, und sie sollten die Rechte des Kindes nach der UN-Kinderrechtskonvention kennen.

3 Stundenplanung

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

3.1 Unterrichtsinhalte

Die Unterrichtssequenz wird mit Fotos von Kindern in verschiedenen Lebenssituationen begonnen. Auf einer Weltkarte sind Bilder von Kindern sowohl in Schulen als auch beim Arbeiten zu sehen und sowohl in der Freizeit als auch unter schwierigsten Bedingungen. Die Schüler/innen sollen beschreiben, was sie auf den Bildern sehen, und erste Eindrücke und Gefühle zum Ausdruck bringen.

Im Anschluss wird der NDR-Beitrag „Indien: Kinderarbeit für den Fußball“ gezeigt, der vom Leben des indischen Mädchens Sofia handelt. Sofia näht seit ihrem sechsten Lebensjahr Fußbälle, welche auf dem Weltmarkt verkauft werden. Der Vater von Sofia und ihren Geschwistern, die die gleiche Arbeit verrichten, verdient als Hilfsarbeiter nicht genug, um die Familie zu ernähren, und so müssen die Kinder ebenfalls arbeiten. Der Verkauf eines Balls bringt der Familie 13 Cent ein. Inzwischen dürfen die Kinder vormittags eine Schule besuchen, was nicht immer so war. Trotz Schulpflicht mussten sie zwei Jahre zuvor noch fast ganztägig Bälle nähen, der Vater verwies dabei auf seine finanzielle Notlage. Durch den Einsatz eines Kinderschützers, der dem Vater die Pflicht erklärt, seine Kinder in die Schule zu schicken, zeigt dieser Einsicht und lässt seine Tochter vormittags zur Schule gehen. Im Film kommt auch eine Lehrerin zu Wort, die unter Tränen erzählt, wie sie sich unter den konservativen Muslimen der Nachbarschaft für die Bildung von Mädchen einsetzt. Trotz der Verbesserung ihrer Bildungssituation muss Sofia das gleiche Arbeitspensum schaffen und so nachmittags weiterhin arbeiten. Eine Hilfsorganisation vor Ort setzt sich für ein komplettes Verbot von Kinderarbeit ein und klagt vor allem auch die Firmen an, welche die von Kindern hergestellten Artikel auf dem Weltmarkt verkaufen.

Nach Betrachtung des Films wird den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit gegeben, sich zu äußern, ihre Gefühle zu beschreiben und den Alltag von Sofia dem ihren gegenüberzustellen.

In der zweiten Unterrichtsstunde erhalten die Schüler/innen, meist in Vierergruppen, den Auftrag, eigene Definitionen zu den Begriffen „Kinderarbeit“ und „Recht auf Bildung“ zu erarbeiten. Danach präsentieren die Gruppen ihre erarbeiteten Definitionen vor der Klasse.

In der darauffolgenden Stunde werden von den Schülerinnen und Schülern die Artikel 28 und 32 der UN-Konvention über die Rechte des Kindes gelesen. Die für sie wichtigsten Stellen sollen markiert werden. Anschließend wird in der Klasse über Gemeinsamkeiten und Unterschiede zu den selbst erarbeiteten Definitionen gesprochen.

In der vierten und fünften Stunde wird innerhalb der Makromethode „Podiums-diskussion“ von vier Schülerinnen und Schülern jeweils eine Rolle eingeübt, deren Positionen daraufhin in einer von der Lehrkraft moderierten Vorstellungsrunde vorerst präsentiert werden soll. Daraufhin findet ein ebenfalls moderiertes Gespräch statt, bei dem versucht wird, Lösungen aufzuzeigen, wie der Kinderarbeit entgegengewirkt und jedem Kind das Recht auf Bildung garantiert werden kann. Der Rest der Klasse agiert hierbei als Publikum, das die Möglichkeit bekommt, Fragen zu stellen und zur Diskussion beizutragen.

Die sechste Stunde bildet mit der Urteils- und Reflexionsphase den Schluss der Unterrichtssequenz. Hier wird von den Schülerinnen und Schülern ein eigenes Urteil erwartet, sie sollen sich zum Recht auf Bildung und zur Kinderarbeit positionieren. Die Schüler/innen bekommen die Möglichkeit, ihren Standpunkt zu verschriftlichen und ihn gegebenenfalls vor der Klasse zu präsentieren. Den Abschluss bildet ein Blitzlicht, bei dem sich die Schüler/innen zum Thema äußern sollen. Was hat ihnen an dem Thema, der Unterrichtseinheit gut gefallen, was nicht, oder was haben sie gelernt.

3.2 Kompetenzschwerpunkte

Das vorliegende Unterrichtsvorhaben ist für die Jahrgangsstufe 5 oder 6 geplant. Vorher sollten die Schüler/innen über grundlegende Kenntnisse verfügen, wie sich Rahmenbedingungen des Lebens auf das Zusammenleben der Menschen auswirken. Sie sollten Probleme benennen können und Medien und Materialien untersuchen können. Sie kennen die wesentlichen Regeln der Gruppenarbeit und können, wenigstens ansatzweise, simulative Methoden anwenden, bei denen sie sich in die Rolle anderer Menschen hineinversetzen. Außerdem sind sie in der Lage, Urteile zu fällen und zu begründen.

Während des Unterrichtsvorhabens entwickeln und beschreiben die Schüler/innen Maßnahmen zur Durchsetzung der Kinderrechte, erarbeiten sich Inhalte der UN-Kinderrechtskonvention und wenden hierbei Fachbegriffe im Kontext an. Und sie erarbeiten und verteidigen im Rahmen der Makromethode Argumente. Sie prüfen die hier vorgetragenen Argumente und beurteilen sie. Zum Ende der Unterrichtssequenz erstellen sie eine persönliche Bewertung und vertreten diese anderen gegenüber.

3.3 Methode

Die vorliegende Unterrichtsplanung folgt der Methode des Politikzyklus. Während der ersten Stunde wird anhand von Bildimpulsen und dem Einblick in das persönliche Schicksal der kleinen Sofia aus Indien das Problem der Kinderarbeit definiert. Die Schülerinnen und Schüler setzen sich in der Gruppenarbeit mit dem Thema Kinderarbeit und dem Recht auf Bildung auseinander, indem sie versuchen, eigene Definitionen zu erarbeiten. Im Anschluss wird anhand der UN-Kinderrechtskonvention formuliert, was in allen Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen geltendes Recht sein sollte. Es wird in der Podiumsdiskussion versucht, Lösungen zu finden und Entscheidungen zu treffen, wie die Kinderarbeit bekämpft werden kann. Danach werden diese Entscheidungen von den Kindern bewertet, und abschließend werden Reaktionen auf diese individuellen Entscheidungen ermöglicht.

4 Unterrichtsmaterialien

1. Stunde: Weltkarte mit Fotos von Kindern in der Schule und beim Arbeiten

a) Ein Junge, der Zeitungen austrägt.
b) Kinder, die in einem überfüllten Klassenraum auf dem Boden sitzen.
c) Europäische Kinder, die sich melden, in einem gut ausgestatteten Klassenzimmer.
d) Zwei afrikanische Jungen beim Arbeiten in einem Bergwerk.
e) Ein Mädchen beim Tragen von Ziegelsteinen.

(siehe Anhang)

Film „Indien: Kinderarbeit für den Fußball“ (NDR - Weltbilder)

Link: https://www.youtube.com/watch?v=2Xj1Obf-Gdo

3. Stunde: Artikel 28 und Artikel 32 der UN-Kinderrechtskonvention mit Arbeitsauftrag

Lest die beiden Artikel der UN-Kinderrechtskonvention, und markiert die für euch wichtigsten Punkte zum Recht auf Bildung und zum Schutz vor Kinderarbeit.

Artikel 28 UN-Kinderrechtskonvention

(1) Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf Bildung an; um die Verwirklichung dieses Rechts auf der Grundlage der Chancengleichheit fortschreitend zu erreichen, werden sie insbesondere

a. den Besuch der Grundschule für alle zur Pflicht und unentgeltlich machen;
b. die Entwicklung verschiedener Formen der weiterführenden Schulen allgemeinbildender und berufsbildender Art fördern, sie allen Kindern verfügbar und zugänglich machen und geeignete Maßnahmen wie die Einführung der Unentgeltlichkeit und die Bereitstellung finanzieller Unterstützung bei Bedürftigkeit treffen;
c. allen entsprechend ihren Fähigkeiten den Zugang zu den Hochschulen mit allen geeigneten Mitteln ermöglichen;
d. Bildungs- und Berufsberatung allen Kindern verfügbar und zugänglich machen;
e. Maßnahmen treffen, die den regelmäßigen Schulbesuch fördern und den Anteil derjenigen, welche die Schule vorzeitig verlassen, verringern.

(2) Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die Disziplin in der Schule in einer Weise gewahrt wird, die der Menschenwürde des Kindes entspricht und im Einklang mit diesem Übereinkommen steht.
(3) Die Vertragsstaaten fördern die internationale Zusammenarbeit im Bildungswesen, insbesondere um zur Beseitigung von Unwissenheit und Analphabetentum in der Welt beizutragen und den Zugang zu wissenschaftlichen und technischen Kenntnissen und modernen Unterrichtsmethoden zu erleichtern. Dabei sind die Bedürfnisse der Entwicklungsländer besonders zu berücksichtigen.

Artikel 32 UN-Kinderrechtskonvention

(1) Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes an, vor wirtschaftlicher Ausbeutung geschützt und nicht zu einer Arbeit herangezogen zu werden, die Gefahren mit sich bringen, die Erziehung des Kindes behindern oder die Gesundheit des Kindes oder seine körperliche, geistige, seelische, sittliche oder soziale Entwicklung schädigen könnte.
(2) Die Vertragsstaaten treffen Gesetzgebungs-, Verwaltungs-, Sozial- und Bildungsmaßnahmen, um die Durchführung dieses Artikels sicherzustellen. Zu diesem Zweck und unter Berücksichtigung der einschlägigen Bestimmungen anderer internationaler Übereinkünfte werden die Vertragsstaaten insbesondere

a. ein oder mehrere Mindestalter für die Zulassung zur Arbeit festlegen;
b. eine angemessene Regelung der Arbeitszeit und der Arbeitsbedingungen vorsehen;
c. angemessene Strafen oder andere Sanktionen zur wirksamen Durchsetzung dieses Artikels vorsehen.

(Unicef, 1989)

(siehe Anhang)

4. 5. Stunde: Arbeitsblatt mit vier Rollen für die Podiumsdiskussion

Stellt euch vor, dass im Rahmen einer Podiumsdiskussion vier Akteure, die unmittelbar von Kinderarbeit betroffen sind oder damit zu tun haben, aufeinandertreffen. Versetzt euch in die Person und verteidigt auf der Bühne euren Standpunkt, bzw. versucht Möglichkeiten aufzuzeigen, wie eine Veränderung der gegenwärtigen Situation möglich wäre.

Kind

Meine Familie ist sehr arm, und meine Eltern verdienen nicht genug Geld, um davon leben zu können. Deshalb müssen meine Geschwister und ich ebenfalls in einer Kleidungsfabrik arbeiten. Wir verdienen dort jeder 2 Euro am Tag und werden von den Vorgesetzten oft geschlagen, wenn wir einen Fehler machen oder nicht schnell genug arbeiten. Ich würde natürlich lieber in die Schule gehen und etwas lernen, damit ich später studieren kann und einen guten Arbeitsplatz bekomme, bei dem ich genug Geld verdiene, um meine Familie zu ernähren. Aber was soll ich machen? Wir brauchen ja das Geld, um genug Nahrung zu bekommen. Ich werde wahrscheinlich meine Kinder später auch arbeiten lassen müssen, wenn ich nicht bald die Möglichkeit bekomme, eine Schule zu besuchen.

Politiker

Kinderarbeit ist bei uns zwar verboten, aber große Teile unserer Bevölkerung sind so arm, dass sie keine andere Möglichkeit haben als ihre Kinder arbeiten zu lassen. Außerdem profitiert unsere Wirtschaft auch davon, dass sie billig Kleidung herstellen kann. Nur so kriegen wir die Aufträge der großen westlichen Firmen, die die Kleidung dann in Europa und Nordamerika verkauft.

Mitarbeiter einer Hilfsorganisation

Wir haben inzwischen mehrere Schulen in Indien gebaut und würden gern noch mehr bauen. Auch unterstützen wir Familien, die normalerweise zu arm sind, ihre Kinder zur Schule zu schicken. Aber es gibt noch so viele Kinder, denen wir bisher nicht helfen konnten. Es fehlt uns leider momentan an Geld, um weitere Schulen zu bauen und mehr Familien zu unterstützen. Es wäre schön, wenn die reichen Staaten der Welt sich hier mehr engagieren würden, um Bildung allen Kindern zu ermöglichen. Außerdem müssen die Chefs der großen Firmen zur Verantwortung gezogen werden, in deren Fabriken Kinder arbeiten.

Chef einer großen Kleidungsfirma

Wir wissen nichts von Kinderarbeit in den Fabriken, die für uns Kleidung herstellen. Die Besitzer der Firmen vor Ort haben uns versichert, dass nur volljährige Mitarbeiter eingesetzt werden. Wenn dort tatsächlich Kinder beschäftigt werden, können wir auch nichts dafür. Für uns ist es nur wichtig, dass die Kleidung zu einem möglichst günstigen Preis produziert wird, denn unsere Kunden in den Industrienationen wollen viel und möglichst günstig einkaufen.

(siehe Anhang)

6. Stunde: Arbeitsbogen „Das Recht auf Bildung - ein überflüssiges Kinderrecht?“ mit der Aufforderung, Stellung zu nehmen

(siehe Anhang)

5 Zusammenfassung und Reflexionen

Die Unterrichtssequenz behandelt ein sehr emotionales Thema, welches bei den Schülerinnen und Schülern eine Vielzahl von Gefühlen hervorrufen kann und von daher mit zum Nachdenken anregenden, aber nicht verschreckenden Bildern und Filmen durchgeführt wird. Es wird versucht, ihnen mit einer überschaubaren Anzahl von Impulsen einen guten Einblick zu verschaffen, wodurch Kinderarbeit ausgelöst wird und was sie für die Betroffenen bedeutet. Durch Erarbeitung eigener Definitionen soll das Deutungswissen und die Orientierungskompetenz der Schüler/innen gefördert und gestärkt werden. Bei der Analyse der Artikel der UN-Kinderrechtskonvention lernen sie die Rechte des Kindes kennen, wie sie 1989 formuliert wurden und leider bis heute nicht überall auf der Welt Anwendung finden. Es ist zu erwarten, dass die Schüler/innen sowohl im Laufe der Podiumsdiskussion als auch in der abschließenden Beurteilung der Frage „Das Recht auf Bildung – ein überflüssiges Kinderrecht?“ sich klar gegen Kinderarbeit und für das Recht auf Bildung positionieren. Sollte das wider Erwarten nicht der Fall sein, könnte dies natürlich Anknüpfungspunkt sein für einen differenzierteren Einblick in die Thematik.

Im Rahmen der in der 6. Stunde vorgesehenen Reflexionsphase könnte auch eingegangen werden auf die in Deutschland (nach § 1619 BGB) familienrechtliche Pflicht des Kindes, „in einer seinen Kräften und seiner Lebensstellung entsprechenden Weise den Eltern in ihrem Hauswesen und Geschäft Dienste zu leisten“.

Danach sind Kinder in Deutschland also zu häuslicher Arbeit/Mitarbeit verpflichtet z.B. bei der alltäglichen Hausarbeit, in der Werkstatt, auf dem Bauernhof, in der Pflege von Angehörigen und der Aufsicht von jüngeren Geschwistern. Die Verhütung von Missbrauch erfolgt durch das Familiengericht, wobei vom zeitlichen Umfang her bis zu 7 Wochenstunden bei 12-jährigen Kindern als zumutbar angesehen wird.

Auch könnten z.B. die wohl vertraglich zu regelnden Tätigkeiten eines Balljungen auf dem Tennisplatz, das Austragen von Zeitungen durch Schüler/innen thematisiert werden, oder wenn ältere Schüler/innen jüngeren Nachhilfeunterricht erteilen.

Die genannten Tätigkeiten, die sämtlich die Lebenserfahrung von Kindern erweitern, ermöglichen, darauf hinzuweisen, dass auch vielfältige Lebenserfahrungen einen ganz wesentlichen Bildungsfaktor darstellen.

Des Weiteren bietet das Thema natürlich Möglichkeiten sich in Bezug auf unseren Konsum mit der Frage zu beschäftigen „Wie können wir durch bewussteres Konsumieren Kinderarbeit verhindern?“ - Verknüpfungen ließen sich hier zu den Themen 3.8 „Mode und Konsum - mitmachen um jeden Preis?“ sowie 3.11 „Arbeiten, um zu leben - leben, um zu arbeiten?“ im Rahmenlehrplan herstellen (vgl. Rahmenlehrplan Gesellschaftswissenschaften Berlin/Brandenburg, 2017/2018, S. 34 S. 37).

[...]

Ende der Leseprobe aus 20 Seiten

Details

Titel
Grobplanung zum Unterrichtsthema Kinderarbeit
Hochschule
Freie Universität Berlin  (Otto-Suhr-Institut)
Veranstaltung
Einführung in die Politikdidaktik
Note
1,7
Autor
Jahr
2018
Seiten
20
Katalognummer
V456235
ISBN (eBook)
9783668868533
ISBN (Buch)
9783668868540
Sprache
Deutsch
Schlagworte
grobplanung, unterrichtsthema, kinderarbeit
Arbeit zitieren
Robin Kern (Autor:in), 2018, Grobplanung zum Unterrichtsthema Kinderarbeit, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/456235

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