Die Todesstrafe. Legal, aber nicht legitim?


Hausarbeit, 2017

26 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis

Tabellen- und Abbildungsverzeichnis

1. Einleitung

2. Einführung Todesstrafe
2.1 Arten der Vollstreckung

3. Legalität vs. Legitimität

4. Geschichtliche Entwicklungen der Todesstrafe

5. Todesstrafe im Globalen Kontext

Tabellen- und Abbildungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

Die Todesstrafe ~ eine Strafe, welche lange im Voraus vom Staat geplant und schließlich häufig durchgeführt wird. Wie kommt es, dass sich die Todesstrafe von einem legitimen staatlichen Mittel zu einem moralisch höchst verwerflichen Verstoß gegen die Menschenrechte entwickelt hat? Wie entwickelten sich die Hinrichtungsarten hin zu einer „humaneren“ Todesstrafe? Welche Argumente gibt es für aber auch gegen die Todesstrafe? Welche Meinung herrscht in Deutschland zur Todesstrafe? In wie weit stellen die Organisationen eine Gegenbewegung dar, welche die Legalität der Todesstrafe in Frage stellt? Diesen und weiteren Fragen wird sich diese Hausarbeit widmen. Es soll diskutiert werden, wie sich das Spannungsverhältnis zwischen der Legalität und der Legitimität der Todesstrafe verhält. In wie weit stellen die Organisationen eine Gegenbewegung dar, welche die Legalität der Todesstrafe in Frage stellt?

Um diesen Fragen nachzugehen wird zu Beginn eine Einführung in die Todesstrafe an sich erfolgen. Hierbei wird die Todesstrafe kurz erläutert. Anschließend werden diverse Arten der Hinrichtungen in einer Tabelle dargestellt. Angefangen mit älteren Formen der Hinrichtungen bis hin zu „moderneren“ und „humaneren“ Methoden. Im nächsten Kapitel werden die Begriffe Legalität und Legitimität gegenüber gestellt und differenziert. Im darauffolgenden Kapitel geht es dann um die geschichtliche Entwicklung der Todesstrafe und in wie fern sie damals nicht nur die Legalität für sich beanspruchte sondern auch vielmehr die Legitimität des Volkes besaß. Nach dieser zeitlichen Entwicklung wird die Todesstrafe im globalen Kontext betrachtet. Im Anschluss werden verschiedene Argumente für die Todesstrafe analysiert und danach Argumente gegen die Todesstrafe dargelegt. Darauffolgend wird eine selbsterstellte Umfrage präsentiert, welche sich mit der Todesstrafe in Deutschland auseinander setzt. Die Umfrageergebnisse werden diskutiert und teilweise mit einer Umfrage aus den 60er Jahren verglichen. Abschließen wird diese Hausarbeit mit einem Fazit.

2. Einführung Todesstrafe

Die Todesstrafe ist eine gesetzliche Strafe für ein begangenes Verbrechen eines Menschen. Dieser Strafe geht meist ein Gerichtsverfahren voraus, womit sie innerhalb eines Gesetzes festgelegt ist. In Diktaturen oder fragilen Staaten fällt dieses allerdings häufig nicht fair aus, wenn es überhaupt eins gibt. Nach dem amtlichen Todesurteil wird anschließend die Hinrichtung vollstreckt. Diese Form der Todesstrafe ist die „legale“ Todesstrafe. Es gibt zudem auch eine „extralegale“ Todesstrafe, diese gilt rechtlich als Mord, wird aber in instabilen oder diktatorischen Regierungen noch häufig zugelassen oder gar angewandt, wie zum Beispiel die Lynchjustiz (vgl. Martschukat 2002: S. 66f.).

2.1 Arten der Vollstreckung

Es gab und es gibt auch heute noch diverse Arten, um einen Menschen hinzurichten. Von Zeit zu Zeit haben sich diese Arten verändert und an die Gesellschaft angepasst. War die Hinrichtung damals noch sehr unhygienisch und schmerzhaft wird heute, in manchen Ländern, viel Wert darauf gelegt, einen „sauberen“ und schnellen Tod herbeizuführen. In der folgenden Tabelle sind einige Hinrichtungsarten aufgeführt.

Tabelle 1 : Hinrichtungsarten (vgl. Amnesty International & Züst 1999)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

3. Legalität vs. Legitimität

Legalität ist nicht gleich Legitimität, wenn sie auch in einem engen Zusammenhang stehen. Diese Begriffe müssen zunächst differenziert werden. Besonders in demokratischen Rechtsstaaten müssen staatliche Handlungen und staatliche Ausübung von Macht auf rechtlicher und gesetzlicher Grundlage erfolgen. Legalität ist demnach die Rechtmäßigkeit von individuellem oder staatlichem Handeln, welche mit geltendem Recht und Gesetz übereinstimmt. Legitimität hingegen ist die Akzeptanz und Anerkennungswürdigkeit einer politischen Ordnung. Der Glaube an die Rechtmäßigkeit von staatlichen Handlungen und Machtausübungen (vgl. Voigt 2014: 10). Die Todesstrafe war zu früherer Zeit nicht nur legal sondern auch durchaus legitim. In wie fern sich dies äußerte zeigt das nächste Kapitel.

4. Geschichtliche Entwicklungen der Todesstrafe

Schon in der Frühgeschichte entwickelten sich Formen der Hinrichtung, wie zum Beispiel das Aussetzen auf einem ruderlosen Boot, das Herabstoßen von einem Felsen oder auch die Steinigung, welche allerdings meist kollektiv begangen wurden (vgl. Hashemi 2008: 38). Ebenso verbreitet zu dieser Zeit war die Kreuzigung und die Pfählung, bei denen der Tod erst später eintraf, da die Menschen den Tod hierbei nicht aktiv herbeiführen wollten, sondern dies in die göttliche Hand übergeben wollten. Im Altertum kam immer häufiger die sogenannte „Blutrache“ vor, die darauf abzielte Gleiches mit Gleichem zu vergelten. Der Sippe des Opfers wurde hierbei das Recht zugesprochen einen Angehörigen der Sippe des Täters zu töten (vgl. ebd.). Der Rachegedanke verfestigte sich fortan und ist ein immer wiederkehrendes Motiv der Todesstrafe. Einer der ersten Gesetzesentwürfe, welcher die Todesstrafe thematisierte, war der Kodex von Hammurabi um 1750 v.Chr.. In dieser Gesetzesschrift wurde festgehalten, dass neben weiteren Straftaten auch Mord und Ehebruch mit der Todesstrafe geahndet werden (vgl. ebd.: S. 39). Schon in der Antike begann das zur Schaustellen von Hinrichtungen. Einerseits dienten sie der Abschreckung und andererseits zur Unterhaltung der Bevölkerung (vgl. ebd.). Im Mittelalter wurden Hinrichtungen meist aus religiösen Gründen begangen, aber auch Hexenverfolgungen und Lynchjustiz waren zu dieser Zeit auf dem Vormarsch (vgl. Cancik 2011: 387). Während der Reformation keimte der Rachegedanke immer wieder auf und es etablierte sich die Vorstellung, dass Hinrichtungen besonders qualvoll sein müssen, um den Täter zur Reue zu führen (vgl. Martschukat 2000: 13). Zur Zeit der Aufklärung gab es bekannte Befürworter. Neben John Locke und Jean Jacques Rousseau befürwortete auch Immanuel Kant die Todesstrafe: „Hat er aber gemordet, so muß er sterben.“ (Pieper 2003: 115). Allerdings gab es zu dieser Zeit, um 1740, immer mehr Gegner der Todesstrafe und auch verstärkt kritische Äußerungen. Der italienische Jurist Cesare Beccaria wertete die Todesstrafe als Krieg der Nation gegen die Bürger, um diese zu vernichten (vgl. Beccaria 1851: 44). Er sah die Todesstrafe als schädlich und nicht sehr zweckdienlich an: "Es erscheint mir widersinnig, dass die Gesetze, die Ausdruck des Gesamtwillens sind, und die Tötung verdammen und bestrafen, selbst eine begehen und eine öffentliche Ermordung anordnen, um die Bürger vom Mord zurückzuscheuchen." (Beccaria 1851: 49). Mit seinen Vorstellungen war Beccaria nicht alleine, auch aufgeklärte Monarchen schränkten den Gebrauch der Todesstrafe zunehmend ein oder setzten sie sogar ganz außer Kraft. Kaiserin Elisabeth von Russland setzte die Todesstrafe während ihrer Regentschaft bis 1761 aus und ihre Nachfolgerin Katharina II. tat es ihr gleich. In Deutschland, Schweden und auch in England wurde die Todesstrafe auf schwere Vergehen beschränkt (vgl. Martschukat 2000: 58). Mit der französischen Revolution und aufgrund der Technisierung der Exekution kam es zu einer folgenreichen Entwicklung der Todesstrafe. Zwar wurden durch die Nationalversammlung neue Menschen- und Bürgerrechte verabschiedet, welche, unter anderem, vorsahen, dass Menschen für unschuldig gelten, solange ihre Schuld nicht eindeutig festgestellt werden konnte, allerdings sicherte sie den Menschen kein Recht auf Leben zu. Eine Hochphase der Todesstrafe stellte sich zur Zeit des Nationalsozialismus, ab der Machtergreifung 1933, ein. Zu dieser Zeit wurde die Todesstrafe zur Machtdemonstration und auch als Abschreckung eingesetzt. Hiermit wollten die Nationalsozialisten vor allem ihre Gegner einschüchtern und Gegenwehr verhindern (vgl. Ismar 2008). Mit der Generalversammlung der Vereinten Nationen in Paris am 10. Dezember 1948 erfolgte die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“, mit welcher sich zunehmend der Trend durchsetzte, die Todesstrafe abzusetzen (Vgl. Hashemi, 2008: 67). Manche Staaten führten sie wieder ein, so auch die USA 1976, wobei direkt im Anschluss 19 der 50 Bundesstaaten sie wieder abschaffte. Die Europäische Union hat die Todesstrafe vollständig abgeschafft (Vgl. Hashemi, 2008: 69).

5. Todesstrafe im Globalen Kontext

Die vorliegenden Zahlen dienen eher als Richtwert, da es keine exakten Statistiken zur Todesstrafe weltweit gibt. Bei dem letzten Stand im März 2015 wurden 102 Staaten registriert, welche die Todesstrafe vollständig abgeschafft haben, unter anderen: Deutschland, Frankreich, Spanien und Australien. Hinzukommend existieren sechs Staaten, unter anderen: Brasilien oder auch Israel, in denen die Todesstrafe nur in Sonderstrafrechtverfahren zugelassen ist. Bei 32 Staaten lag zu dieser Zeit ein Hinrichtungsstopp vor, unter anderen: Russland, Südkorea und auch Tunesien. Lediglich 58 Staaten haben und verwenden die Todesstrafe, darunter diverse Staaten der USA, Iran, Irak und auch China (vgl. Amnesty International 2016).

Im Jahr 2015 wurden offiziell 1634 Personen hingerichtet, so Amnesty International, wovon fast 90% im Iran, in Pakistan und Saudi-Arabien hingerichtet wurden. Ausgenommen sind hierbei die Todesurteile in China, da China diese Daten als Staatsgeheimnis erklärt haben. Geschätzt wird, auf Grundlage von Beobachtungen und Entwicklung des Strafsystems, dass es nach wie vor tausende Hinrichtungen pro Jahr in China gibt (vgl. Amnesty International 2016: 5). In der folgenden Abbildung lässt sich erkennen, wie viele Hinrichtungen es im Jahr 2015 in den jeweiligen Ländern gab. Die Zahl der Hinrichtungen ist, nach Informationen von Amnesty International, im Vergleich zum Vorjahr um bis zu 50 % gestiegen und auf ihrem Höhepunkt der letzten 25 Jahre. Seit 25 Jahren sei die Anzahl der Hinrichtungen nicht höher gewesen. Wobei die Dunkelziffer weitaus höher geschätzt wird.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Todesstrafe weltweit

(vgl. https://de.statista.com/infografik/5070/die-todesstrafe-weltweit/)

Nicht nur die Anzahl der Todesurteile unterscheidet sich in den Ländern, auch die Hinrichtungsart sowie der Hinrichtungsgrund sind dabei sehr unterschiedlich. Im Iran werden die meisten Menschen wegen Drogendelikten durch Hängen (meist öffentlich) hingerichtet und als einziges weiteres Land, neben Pakistan, lässt der Iran auch Minderjährige unter 18 Jahren hinrichten (vgl. Amnesty International 2016: 5). Im Iran gibt es durchaus auch andere Hinrichtungspraktiken, wie zum Beispiel die Steinigung (vor allem bei Ehebruch oder Prostitution) oder auch durch Erschießung und Enthauptung (vgl. Amnesty International o. J.). Pakistan hatte zwar einige Jahre die Todesstrafe ausgesetzt, nach einem Terroranschlag im Jahre 2014 wurde sie jedoch wieder eingeführt und richtete seit dem mehr Menschen hin als zuvor. Über 6000 Menschen warteten in Pakistan Ende 2015 auf ihre Hinrichtung, welche meist

[...]


1 Es gibt eine Menge verschiedener Hinrichtungsarten, deswegen wurde sich auf die wesentlichen beschränkt, da dies sonst den Rahmen dieser Arbeit übersteigen würde.

Ende der Leseprobe aus 26 Seiten

Details

Titel
Die Todesstrafe. Legal, aber nicht legitim?
Hochschule
Bergische Universität Wuppertal
Note
2,0
Autor
Jahr
2017
Seiten
26
Katalognummer
V456395
ISBN (eBook)
9783668868694
ISBN (Buch)
9783668868700
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Soziologie Politik Todesstrafe Legitimität Legalität
Arbeit zitieren
Anna Jansen (Autor:in), 2017, Die Todesstrafe. Legal, aber nicht legitim?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/456395

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