Nigeria. Eine defekte Demokratie?


Hausarbeit, 2018

31 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Gliederung

1. Einleitung

2. Das theoretische Konzept der defekten Demokratie
2.1. Embedded Democracy
2.2. Defekte Demokratien

3. Das politische System Nigerias: Grundzüge und Entwicklungen

4. Analyse des politischen Regimes Nigerias
4.1. Wahlregime
4.2. Politische Partizipationsrechte
4.3. Bürgerliche Freiheitsrechte
4.3.1. Schutz des Lebens
4.3.2. Geschlechtergleichheit
4.3.3. Ethnische Gleichberechtigung
4.3.4. Religionsfreiheit
4.3.5. Sexuelle Gleichberechtigung
4.4. Horizontale Gewaltenkontrolle
4.5. Effektive Regierungsgewalt

5. Schlussfolgerungen

6. Literaturverzeichnis

7. Abbildungsverzeichnis

1. Einleitung

„Demokratie ist wie Sex. Ist sie gut, ist sie sehr gut. Ist sie nicht so gut, ist sie immer noch ganz gut“: Mitte der 1960er Jahre war für US-Wirtschaftswissenschaftler John Kenneth Galbraith die Welt klar differenziert. Auf der einen Seite die westlichen Demokratien, auf der anderen Seite die Autokratien. In seinen Augen schien jeder Versuch einer Demokratie ein bisschen besser als das generelle Nichtvorhandensein.

Im 20. Jahrhundert bezeichneten sich immer mehr Staaten der Welt als Demokratie. Doch anstatt strikt dem westlichen Demokratiemodell zu folgen, entwickelte sich eine Vielzahl von sogenannten „Grauzonen-Regimen“ (Croissant, 2010, 93). In der Fachliteratur als „Demokratien mit Adjektiven“ oder „hybride Regime“ (Zimmermann, 2004, 18) bezeichnet, wurde schnell die Notwendigkeit einer neuen Begrifflichkeit deutlich.

Auch Nigeria wird 2019 auf 20 Jahre Demokratie zurückblicken können: Nach langer Militärherrschaft wurde das Land 1999 demokratisch. Politische Reformen, wie zum Beispiel Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung, ließen hoffen – die Medien titulierten es als „größte Demokratie Afrikas“ (Grill, 2015). Doch noch immer steht das Land vor großen Problemen: Wahlen finden zwar statt, scheinen jedoch von Betrug und Manipulation gekennzeichnet, die Terrorgruppe Boko Haram sorgt für Unruhen und zahlreiche Menschenrechtsverletzungen füllen immer wieder die Schlagzeilen (vgl. Pähler, 2009, 99-106). Freedom House sieht das Land als „teilweise frei“ (vgl. Freedom House, 2017), der Transformationsindex der Bertelsmann Stiftung stuft Nigeria inzwischen als „stark defekte Demokratie“ (vgl. Transformation Index BTI, 2016) ein. Somit erkennen Experten die Minimalbedingungen einer Demokratie zwar an, in der Realität scheinen wichtige Elemente jedoch stark eingeschränkt oder bedroht.

Wissenschaftliches Ziel dieser Arbeit soll nun die Analyse des Status Quo der Demokratie in Nigeria sein. Basierend auf dem Konzept defekter Demokratie nach Wolfgang Merkel soll zunächst die bisherige Demokratieentwicklung des Landes portraitiert werden, im zweiten Schritt sollen die von Wolfgang Merkel definierten Teilregime einer Demokratie, wie das Wahlregime, das politische Teilhaberecht, das bürgerliche Freiheitsrecht, die horizontale Gewaltenkontrolle und die effektive Regierungsgewalt untersucht werden. Final soll folgende Fragestellung beantwortet werden können: Ist Nigeria nach derzeitigem Stand eine defekte Demokratie? Besonders berücksichtigt werden soll hierbei, welche Kriterien der Demokratie genau verletzt werden.

Die bereits erwähnte Flut an diversen Begrifflichkeiten, erschwert einen direkten Zugang und die klare Abgrenzung zum Terminus „Demokratie“. Daher ist eine eindeutige Differenzierung des Demokratiebegriffes essentiell. Aus methodischer Hinsicht basiert hier die Untersuchung zum einen auf dem Konzept der „embedded democracy“ und zweitens auf dem theoretischen Konzept defekter Demokratie nach Wolfgang Merkel, das eine Beschreibung der Schwächen und Defekte innerhalb demokratischer Strukturen ermöglicht.

Diese Arbeit ist als Sekundärarbeit zu verstehen, die sich auf das bereits vorhandene Material zum Thema defekte Demokratien stützt. Das herausgezogene Material besteht aus deutsch- und englischsprachigen Publikationen von wissenschaftlichen Fachverlagen und Fachzeitschriften sowie außeruniversitären Forschungseinrichtungen und stammt aus verschiedenen Fachdisziplinen der Sozial- und Politikwissenschaft. Die Materialgrundlage dieser Arbeit ist somit als multidisziplinär zu bezeichnen. Eine Einzelfallstudie mit Fokus auf Nigeria ist sinnvoll, um die detaillierte Erfassung anhand von qualitativen und quantitativen Daten zu ermöglichen. Die Einzelfallstudie ist methodisch folgerichtig, um die demokratischen Teilregime im Zusammenhang mit ihrer jeweiligen Umwelt zu betrachten und sie in soziale Zusammenhänge zu bringen. Ziel ist eine realistische Darstellung des Status Quo.

Trotz einer beträchtlichen Anzahl an Quellen zum Thema, bestehen, wie bereits Aurel Croissant in „ Von der Transition zur defekten Demokratie “ anprangert, große Erklärungslücken des Erfolgs oder Misserfolgs von Demokratietransformationen. Ursachen für fehlerhafte Demokratieentwicklungen werden nicht oder nicht ausreichend thematisiert (vgl. Croissant, 2002, 45).

In Hinblick auf die Demokratisierung Nigerias ist das Forschungsmaterial gering. Indices wie der Bertelsmann Transformation Index oder Freedom House stufen Nigeria als defekte Demokratie ein und ermöglichen kurze Überblicke der Mängel sowie über positive oder negative Entwicklungen der vergangenen Jahre. Der Bertelsmann Transformation Index (BTI) analysiert Entwicklungs- und Transformationsprozesse zu Demokratie und Marktwirtschaft. Dieser Index stuft die jeweiligen Länder in Demokratien, defekte Demokratien, stark defekte Demokratien, moderate Autokratien und harte Autokratien. Politikwissenschaftlich kritisch ist beim BTI die Vermischung von demokratischem und wirtschaftlichem Erfolg – Länder wie China beweisen, dass diese nicht zwangsläufig miteinander verbunden sein müssen. Dennoch loben Verfechter des BTI wie beispielsweise Siegmar Schmidt das hohe Maß an Transparenz – neben einer umfangreichen Erklärung zur Methodik stehen auch Gutachten zur Verfügung (vgl. Schmidt, 2006,10-11).

Manfred Schmidt sieht in Demokratieskalen primär eine mangelhafte Differenzierung zwischen Verfassung und Verfassungswirklichkeit (vgl. Schmidt, 2003, 390). Freedom House möchte jedoch genau letztere erfassen und misst die Garantie von politischen Rechten und bürgerlichen Freiheiten. Der Grundgedanke der Erhebung ist, dass Demokratie ohne Freiheitsrechte nicht denkbar sei. Wichtig ist somit zu betonen, dass es sich bei Freedom House um eine Freiheitsmessung und keine allgemeine Demokratiemessung handelt; jedoch argumentiert die Nichtregierungsorganisation selbst, dass Freiheit ein wesentlicher Teil der Demokratie sei (vgl. Laut, 2000, 51). Der Freedom House Index zählt daher ebenfalls zu den Demokratieindices. Ein häufiger Vorwurf lautet mangelnde Objektivität: Das Demokratiebild entspreche rein dem US-Vorbild und sei zu wenig differenziert. Mangelnde Transparenz in der Auswahl der Experten, die den Index füllen sowie die schwache theoretische Fundierung und die häufige politische Verwendung des Freedom House Index müssen ebenfalls kritisch angemerkt werden (vgl. Pickel, Pickel, 2006, 221).

Demokratievergleiche in Afrika wie sie beispielsweise Roland Zimmermann („Demokratie und das südliche Afrika: Antagonismus oder Annäherung?“) bietet, thematisieren Nigeria meist nur am Rande. Oft ist die Literatur außerdem veraltet, die Entwicklungen des Landes seit 2015 werden nicht berücksichtigt. Relevant ist das Datum insofern, da 2015 Ex-Diktator Muhammadu Buhari auf demokratischem Wege zum Präsidenten Nigerias gewählt wurde. Ein besonderer Einschnitt im Demokratisierungsprozess des Landes, der in keiner Forschungsliteratur thematisiert wird.

Als Konzeptgrundlage wird Wolfgang Merkels „ Defekte Demokratien, Bd. 1 “ genutzt, das eine nähere und differenzierte Erforschung der Grauzone zwischen Demokratie und Autokratie ermöglicht. Merkel stellt die Erfassung und Klassifikation solcher Grauzonenregime sicher und hat in Zusammenarbeit mit Hans-Jürgen Puhle, Aurel Croissant, Claudia Eicher und Peter Thiery das in der Transformationsforschung zur Untersuchung von Regimewechseln entwickelte Konzept der defekten Demokratie erarbeitet. Merkel betont vor allem die Mängel der Rechtstaatlichkeit, die nahezu in „allen neuen Demokratien“ (Merkel, Puhle, Croissant, Eicher, Thiery, 2003, 425) vorhanden sind.

Es gibt zahlreiche weitere Autoren, die versuchen, defekte Demokratie greifbar zu machen – so etwa Collier und Levitsky mit der Methodik der „diminished subtypes“ (Collier, Levitsky, 1997, 431) oder die Idee der „hybriden Systeme“ (Lauth, 2014, 12) von Lauth, also Mischformen, die sich weder der Demokratie noch der Autokratie eindeutig zuordnen lassen. Die Hausarbeit soll sich jedoch auf Merkels Konzept der defekten Demokratie beschränken – dieses gilt im deutschsprachigen Raum als umfang- und detailreichstes.

2. Das theoretische Konzept der defekten Demokratie

2.1. Embedded Democracy

Aufgrund der Komplexität des Begriffes Demokratie an sich, ist es wichtig zunächst den Ursprung des Konzepts der defekten Demokratie zu klären. Der Demokratiebegriff der sogenannten embedded democracy nach Wolfgang Merkel, Hans-Jürgen Puhle, Aurel Croissant, Claudia Eicher und Peter Thiery basiert auf dem Demokratieverständnis von Robert A. Dahl, geht jedoch darüber hinaus und muss in klarer Abgrenzung davon gesehen werden. Dahl definiert Demokratie als Herrschaft des Volkes, sein Konzept der Polyarchie ist dagegen als Ist-Zustand des demokratischen Systems zu verstehen. Die Herrschaft der Vielen, so seine Auffassung der Polyarchie, ist die unvollständige Annäherung an ein demokratisches Ideal. Real existierende Demokratien entsprechen zwar nicht dem Idealtypus, weisen jedoch keine gravierenden Defekte auf, da acht institutionelle Komponenten in der pluralistischen Herrschaft der Vielen verwirklicht sind: Organisations- und Meinungsfreiheit, aktives und passives Wahlrecht sowie das Recht von politischen Akteuren, um Unterstützung zu werben, freie Informationsquellen, freie und faire Wahlen und Institutionen, die Regierungshandeln von Wahlen und anderen Präferenzäußerungen der Bürger abhängig machen (vgl. Dahl, 1972, 3).

Unter der sogenannten embedded democracy wird die interne Einbettung einer Demokratie verstanden, in der einzelne Teilregime independent und interdependent in einem institutionellen Gesamtgefüge integriert sind (vgl. Merkel, u.a. 2003, 48-56). Die fünf Teilregime der eingebetteten Demokratie sind das demokratische Wahlregime (A), das Teilregime der politischen Partizipationsrechte (B), das Teilregime bürgerlicher Freiheiten (C), die institutionelle Sicherung der Gewaltenkontrolle (D) und das Teilregime der effektiven Regierungsgewalt (vgl. Merkel, 2010, 30-31). Die Störung eines Teilregimes führt zur Funktionsstörung des gesamten Systems (vgl. Schmidt, 2010, 420). „Erst deren wechselseitige institutionelle Einbettung stellt sicher, dass die politische Macht in modernen Gesellschaften gleichermaßen konstituiert, wie demokratieverträglich koordiniert werden. Umgekehrt gilt, wenn eines dieser Teilregime beeinträchtigt ist, hat dies auch Konsequenzen für die Funktionsweise der übrigen Teilregime und damit für das Gesamtregime (Merkel, u.a., 2003, 48).“ Merkel zufolge, sind stabile rechtsstaatliche Demokratien doppelt eingebettet: Zum einen intern, „in dem die einzelnen Teilregime durch die jeweils spezifische Interdependenz und Independenz ihren normativen und funktionalen Bestand sichern“ (Merkel, 2010a, 30), auf der anderen Seite extern, indem die Demokratie gegen äußere sowie innere Schock- und Destabilisierungstendenzen geschützt wird (vgl. Merkel, u.a., 2003, 7).

Auf dem Weg zur Definition zur defekten Demokratie, ist es nun wichtig, den weiterentwickelten dreidimensionalen Demokratiebegriff der embedded democracy zu kennen:

„Demokratie soll definiert sein, als ein Set institutioneller Minima, das erstens eine vertikale Dimension demokratischer Herrschaft bezeichnet, nämlich vertikale Machtkontrolle, universelles aktives und passives Wahlrecht und die effektive Gewährleistung der damit verbundenen grundlegenden politischen Partizipationsrechte; zweitens eine horizontale Dimension, also Herrschaftskontrolle im Rahmen der gewaltenteiligen Organisation der Staatsgewalt und der rechtsstaatlichen Herrschaftsausübung; drittens eine transversale Dimension, also die effektive Zuordnung der Regierungsgewalt zu den demokratisch legitimierten Herrschaftsträger.“ (Merkel, u.a., 2003, 47)

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass das Konzept zwar auf Dahls Polyarchiemodell basiert, alle Elemente der vertikalen Dimension der Herrschaftslegitimation und -kontrolle, des politischen Wettbewerbs und der politischen Partizipation einbezieht, doch Elemente wie die Gewaltenkontrolle des Rechtsstaates, die Sicherung und Garantie der Grundrechte sowie die Funktionsfähigkeit horizontaler Kontrolle werden neu hinzugefügt (vgl. ebd., 48). Die embedded democracy dient nun dem zu operationalisierenden Demokratiekonzept und hilft, die Defekte innerhalb der Demokratiestrukturen sichtbar zu machen.

2.2. Defekte Demokratien

Seit 1974 ist zwar mit der dritten Welle der Demokratisierung nach Samuel Huntington die Anzahl der elektoralen Demokratien gestiegen, jedoch entwickelten sich aus den neuen Regierungen vielmehr defekte Abbilder der westlichen Variante (vgl. Merkel, 2010b, 20). Allein die Tatsache, dass freie, faire und geheime Wahlen stattfinden, ist nicht ausreichend zur Charakterisierung einer Demokratie. Die meisten jungen Demokratien erfüllen die notwendigen Kriterien der embedded democracy nicht. Die neuen Staatskonstruktionen befanden sich bis dato in einer Grauzone zwischen Autokratie und Demokratie – eine klare Begrifflichkeit fehlte.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Basierend auf dem Modell der embedded democracy, definierte Wolfgang Merkel die hybriden Regime wie folgt:

„Herrschaftssysteme, die sich durch das Vorhandensein eines weitgehend funktionierenden demokratischen Wahlregimes zur Regelung des Herrschaftszugangs auszeichnen, aber durch Störungen in der Funktionslogik eines oder mehrerer der übrigen Teilregime, die komplementären Stützen verlieren, die in einer funktionierenden Demokratie zur Sicherung von Freiheit, Gleichheit und Kontrolle unabdingbar sind. (Merkel, u.a., 2003,66)“

Ein Mindestmaß an Demokratie ist somit per definitionem gegeben. Defekte Demokratien haben die Minimalbedingungen einer demokratischen Transition erfüllt: Demokratische Institutionen sind de facto vorhanden, es finden Wahlen statt und eine demokratische Verfassung soll das politische Leben lenken. Eine Demokratiekonsolidierung ist jedoch unter anderem von der Legitimation des Volkes abhängig. Die Bevölkerung eines Staates muss hinsichtlich bestehender spezifisch gesellschaftlicher, wirtschaftlicher, internationaler und politischer Zustände die existierende Demokratie als die profitabelste Herrschaftsform betrachten (vgl. ebd., 25). Somit kann eine defekte Demokratie als nicht konsolidiert bezeichnet werden.

In Hinblick auf die Untersuchung real existierender Demokratien und deren Defekte ist es sinnvoll, eine Typologisierung zu erstellen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2 Subtypen Defekter Demokratie. Quelle: Merkel, u.a., 2003, S. 69.

Das Grundprinzip der Demokratie ist die Volkssouveränität – diese ist im Wahlrecht und im politischen Partizipationsprozess verankert. Werden bestimmte Gruppen in ihren politischen Freiheitsrechten eingeschränkt oder gar vom Wahlrecht ausgeschlossen, ist von einer exklusiven Demokratie die Rede (vgl. ebd., 70). Defekte des Teilregimes A – Wahlregime beziehen sich auf das aktive und passive Wahlrecht. So muss zunächst der Zugang der Wahlberechtigung kritisch betrachtet werden. Werden Teile der Bevölkerung willkürlich ausgeschlossen? Können Stimmberechtigte frei und unabhängig wählen, ohne Gewalt oder Repression zu fürchten? Des Weiteren ist ein offener und kompetitiver Wahlprozess mit Chancengleichheit der Kandidaten ein wesentlicher Indikator. Auch der Wahlverlauf ist relevant: So ist eine genaue Beobachtung des Wahlkampfs und des Wahlkampfprozederes essentiell. Defekte können sich zum Beispiel durch Manipulation in Form von Stimmkauf oder Gewaltandrohung äußern (vgl. ebd., 80). Da die Minimalanforderung an Demokratie das Vorhandsein von Wahlen ist, ist eine massive Verletzung des Teilregimes A als Übergang zur Autokratie zu werten. So ist die Anzahl der nicht demokratisch gewählten Repräsentanten wichtig. Autokratie liegt vor, wenn eine „mehrheits- oder herrschaftsrelevante Anzahl von Mandatsträgern sich nicht auf eine demokratische Legitimation (ebd., 2003, 79)“ berufen kann.

Defekte des Teilregimes B – Politische Teilhaberechte bestehen, bei Einschränkungen in Bezug auf die Assoziationsfreiheit oder die Meinungs-, Presse- und Informationsfreiheit. Die politischen Teilhaberechte müssen sich in der Öffentlichkeit äußern können. In Hinblick auf eine Defektanalyse muss daher nicht nur die Möglichkeit zur Gründung politischer und zivilgesellschaftlicher Organisationen sowie das Recht auf Versammlung und Demonstration untersucht werden, sondern auch die Unabhängigkeit der Medien. Manipulation, Inszenierung oder Zensur gelten als Kriterien der defekten Demokratien, ebenso wie der repressive Umgang mit Journalisten (vgl. ebd., 84).

Eine illiberale Demokratie dahingegen liegt vor, „wenn frei, allgemein und fair gewählte Regierungen Grund-, Menschen-, und liberale Freiheits- und Bürgerrechte verletzen und in diesem Sinne den Rechtsstaat nicht respektieren oder ihn nicht durchsetzen (ebd., 71).“ Es wird somit auf einen Defekt der Rechtsstaatsdimension hingewiesen. Teilregime C – Bürgerliche Freiheitsrechte bezieht sich daher auf „individuelle Schutzrechte von Leben, Freiheit und Eigentum“ (ebd., 85) und „schützen den Einzelnen vor willkürlicher Verhaftung, vor Terror, Folter oder sonstigen gravierenden unerlaubten Eingriffen staatlicher wie privater Akteure (ebd.).“ Dadurch wird zudem die Diskriminierung von Teilen der Bevölkerung ausgeschlossen – der Ausschluss von sprachlichen, kulturellen oder religiösen Minderheiten gilt als Defekt des Teilregimes. Neben dem Schutz der Grund- und Menschenrechte, ist auch eine unabhängige und funktionsfähige Gerichtsbarkeit notwendig, die die Gleichheit aller Bürger respektiert.

Wenn die horizontale Gewaltenkontrolle zu Gunsten der Gewalten, sei es Exekutive, Legislative oder Judikative, eingeschränkt oder gestört wird, liegt eine delegative Demokratie vor. Um die Funktionsfähigkeit der Rechtsstaatlichkeit zu garantieren, ist zunächst die Gewaltenkontrolle essentiell. Diese Idee ist im Teilregime D – Horizontale Gewaltenkontrolle verankert. Kriterien einer defekten Demokratie können sich durch die mangelnde Kontrolle der Exekutive durch das Parlament, eine schwache Exekutive oder eine nicht-unabhängige Judikative darstellen. Steht eine der drei Gewalten über den anderen, kommt es durch den Verlust der wechselseitigen Kontrolle zur Aushöhlung der Demokratie und einem Mangel an Kontrollmechanismen. In der Realität kommt es dabei meist zu einer Machtakkumulation der Exekutive. Auch Korruption gilt als Indikator für defekte Demokratien (vgl. ebd., 91).

Der vierte von Merkel definierte Typus ist die sogenannte Enklavendemokratie. Diese gilt, wenn die Herrschaftsausübung legitim gewählter Repräsentanten durch unlegitimierte Akteure eingeschränkt wird. Diese nicht gewählten Vetomächte können sich zum Beispiel durch die militärische Gewaltandrohung gegenüber der zivilen Regierung oder durch die Besetzung von Teilen des Staatsterritoriums durch bewaffnete Aufstandsbewegungen äußern. Mit dem Teilregime E – Effektive Regierungsgewalt soll gewährleistet werden, dass wirklich die gewählten Herrschaftsträger die wahren Entscheidungsträger sind. Sobald Vetomächte, wie das Militär, mafiöse Organisationen oder Milizen, die effektive Regierungsgewalt einschränken oder sich dieser entziehen, kann von einem defekten System gesprochen werden. Auch das Vorhandensein von Parallelgesellschaften beeinträchtigen die Demokratiequalität (vgl. Meyer, 2002, 362). Wichtig ist jedoch vor allem die effektive Kontrolle der Regierung gegenüber dem Militär. Defekte lassen sich bei der Erpressung ziviler Regierungen durch die Streitkräfte, deren Nichtkooperation oder Befehlsverweigerung feststellen. Die effektive Regierungsgewalt ist auch verletzt, wenn das Militär per Verfassung eine Vetoposition erhält (vgl. Merkel, u.a., 2003, 95).

Es ist wichtig zu betonen, dass die Defekte einzeln, jedoch aber auch gleichzeitig auftreten können. Die Einordnung einer real existierenden Demokratie kann in mehreren der genannten Typen erfolgen.

3. Das politische System Nigerias: Grundzüge und Entwicklungen

Die Demokratieentwicklung Nigerias ist von Beginn an gekennzeichnet von politischer Instabilität, Machtkämpfen innerhalb und außerhalb der Parteien, Volksgruppen und Eliten, Steigerung der organisierten Kriminalität und hoher Korruption. 1999 wurde Nigeria nach 29 Jahren Militärherrschaft eine Demokratie. Trotz der offiziellen Demokratisierung und der Rückkehr zur Zivilregierung waren die ersten Wahlen von Gewalt und Manipulation gezeichnet. Olusegun Obasanjo wurde zum ersten Präsidenten der neuen Demokratie, der sogenannten Vierten Republik Nigerias. Politische Reformen wie zum Beispiel die Korruptionsbekämpfung oder die Privatisierung des Energiesektors ließen ausländische Experten an eine

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Ende der Leseprobe aus 31 Seiten

Details

Titel
Nigeria. Eine defekte Demokratie?
Hochschule
FernUniversität Hagen
Note
2,0
Autor
Jahr
2018
Seiten
31
Katalognummer
V456831
ISBN (eBook)
9783668871878
ISBN (Buch)
9783668871885
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Afrika, Nigeria, Defekte Demokratie, Governance, Demokratie
Arbeit zitieren
Cornelia Kauruff (Autor:in), 2018, Nigeria. Eine defekte Demokratie?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/456831

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