In der folgenden Abhandlung geht es um eine genauere Erläuterung des Begriffes Schwachsinn im juristischen Sinne und dessen Bedeutung für die psychologische Begutachtung im strafrechtlichen Kontext. Es wird auf die rechtlichen Grundlagen der Diagnostik von Intelligenzminderung und ihren Folgen für eine Schuldunfähigkeit eingegangen. Darüber hinaus beschäftigt sich die vorliegende Arbeit mit der Unterbringung von Straftätern in einer forensischen Klinik und deren Umstände sowie Voraussetzungen. Abschließend werden eine etwaige Prognose und Möglichkeiten einer zukünftigen Entwicklung im Umgang mit intelligenzgeminderten Straftätern angesprochen.
In der psychologisch-forensischen Diagnostik müssen auch Menschen mit kognitiven Einschränkungen verschiedenster Schweregrade begutachtet und beurteilt werden. Wie dies in der Praxis umsetzbar ist und welche wissenschaftlichen Grundlagen dafür vonnöten sind, wird in dieser Hausarbeit behandelt.
Die Begriffe Intelligenzminderung oder kognitive Eingeschränktheit, welche allgemein in Gebrauch sind, werden in juristischer Fachsprache unter dem Synonym Schwachsinn gebündelt. Trotz des überholten Begriffes spielt Schwachsinn für psychologische Gutachter in der forensisch-psychologischen Diagnostik eine große Rolle und stellt diese nicht selten vor Bewältigungsschwierigkeiten. Der Begriff "Schwachsinn" stammt aus einer Zeit, in der Personen mit Intelligenzminderung noch nicht als behandelnswert galten, sondern allenfalls verwahrt wurden, um andere oder sich selbst nicht zu schädigen. Die eindeutig negative Konnotierung der Bezeichnung Schwachsinn führte und führt noch immer zu einer Stigmatisierung der Betroffenen. Heute spricht man in der klinischen Terminologie von einer angeborenen Intelligenzminderung und teilt diese in verschiedene Schweregrade ein.
Inhaltsverzeichnis
1. Schwachsinn
1.1 Diagnostik der Intelligenzminderung
1.2 Intelligenzminderung und Delinquenz
2. Schuldfähigkeit, Verantwortlichkeit und Reife
2.1 Paragraph 20 und 21 des StGB
2.1.1 Einsicht und Steuerungsfähigkeit
3. Unterbringung im Maßregelvollzug nach § 63 StGB
3.1 Problematik der gehäuften Unterbringung nach § 63 StGB
4. Prognose
5. Blick in die Zukunft
Zielsetzung & Themen der Arbeit
Die vorliegende Arbeit befasst sich mit der forensisch-psychologischen Bewertung von Straftätern mit Intelligenzminderung. Ziel ist es, die juristische Relevanz des Begriffs „Schwachsinn“ zu beleuchten, die diagnostischen Herausforderungen bei der Bestimmung von Schuldfähigkeit darzustellen und die Problematik der Unterbringung im Maßregelvollzug kritisch zu hinterfragen.
- Historische und klinische Einordnung des Begriffs Schwachsinn.
- Diagnostische Kriterien und Herausforderungen bei Intelligenzminderung.
- Rechtliche Grundlagen der Schuldfähigkeit (§§ 20, 21 StGB).
- Problematiken und Prognoseansätze im Maßregelvollzug (§ 63 StGB).
- Entwicklungsperspektiven für eine adäquate Nachsorge und Betreuung.
Auszug aus dem Buch
1 Schwachsinn
Der Begriff „Schwachsinn“ stammt aus einer Zeit, in der Personen mit Intelligenzminderung noch nicht als behandelnswert galten, sondern allenfalls verwahrt wurden, um andere oder sich selbst nicht zu schädigen. Die eindeutig negative Konnotierung der Bezeichnung Schwachsinn führte und führt noch immer zu einer Stigmatisierung der Betroffenen (Venzlaff, Foerster, Dreßing & Habermeyer, 2015). Heute spricht man in der klinischen Terminologie von einer angeborenen Intelligenzminderung und teilt diese in verschiedene Schweregrade ein: leicht (Debilität), mittel (Imbezillität) und schwer (Idiotie) (Dilling & Freyberger, 2015). Um dies zu verdeutlichen kann davon ausgegangen werden, dass der durchschnittliche IQ der Westeuropäer bei etwa 100 liegt (Jantzen, 2007). Die Weltgesundheitsorganisation definiert die einzelnen Schweregrade der Intelligenzminderung in ihrem Skript ICD-10 Guide for Mental Retardation wie folgt: mild mental retardation (IQ 50 to 69), moderate mental retardation (IQ 35 to 49) und severe mental retardation (IQ is usually in the range 20 to 34) (WHO, 1996). Laut ICD-10 (F70-F79) versteht man unter Intelligenzminderung einen Zustand von verzögerter oder unvollständiger Entwicklung der geistigen Fähigkeiten (Dilling et al. 2015). Dies betrifft insbesondere solche Fertigkeiten, welche zur Entwicklung des Intelligenzniveaus beitragen, wie Sprache, Kognition und auch motorische und soziale Fähigkeiten. Im Sinne des Strafgesetzbuches wird Schwachsinn als angeborene Intelligenzschwäche zu den psychischen Störungen gezählt (Volbert & Dahle, 2010).
Zusammenfassung der Kapitel
1. Schwachsinn: Definition und historische Einordnung des Begriffs sowie dessen heutige klinische Verwendung als Intelligenzminderung.
1.1 Diagnostik der Intelligenzminderung: Erläuterung der verschiedenen diagnostischen Modelle und der Kriterien zur Feststellung einer Intelligenzminderung.
1.2 Intelligenzminderung und Delinquenz: Analyse des Zusammenhangs zwischen Intelligenzminderung und dem Risiko für straffälliges Verhalten.
2. Schuldfähigkeit, Verantwortlichkeit und Reife: Darstellung der rechtlichen Rahmenbedingungen und der Rolle psychologischer Gutachter im Strafprozess.
2.1 Paragraph 20 und 21 des StGB: Analyse der gesetzlichen Paragrafen hinsichtlich der Schuldunfähigkeit bzw. verminderten Schuldfähigkeit.
2.1.1 Einsicht und Steuerungsfähigkeit: Klärung der entscheidenden Fähigkeiten, die für die juristische Beurteilung der Schuldfähigkeit relevant sind.
3. Unterbringung im Maßregelvollzug nach § 63 StGB: Voraussetzungen und Umstände der Unterbringung in einer forensischen Klinik.
3.1 Problematik der gehäuften Unterbringung nach § 63 StGB: Diskussion über die zunehmende Anzahl der Unterbringungen und fehlende diagnostische Differenzierungen.
4. Prognose: Untersuchung der Schwierigkeiten bei der Legalprognose und der Bedeutung einer individuellen Perspektive.
5. Blick in die Zukunft: Forderungen nach verbesserten Therapiemöglichkeiten und Wohnformen für straffällige Patienten mit Intelligenzminderung.
Schlüsselwörter
Schwachsinn, Intelligenzminderung, forensische Psychologie, Schuldfähigkeit, StGB, Maßregelvollzug, Diagnostik, Delinquenz, Einsichtsfähigkeit, Steuerungsfähigkeit, Prognose, Forensik, Entwicklungsstörung, Psychiatrie, Rehabilitation.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die forensisch-psychologische Beurteilung und die rechtliche Relevanz von Intelligenzminderung, im juristischen Sprachgebrauch als „Schwachsinn“ bezeichnet, bei Straftätern.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Themen sind die diagnostische Bestimmung von Intelligenzminderung, die Beurteilung der Schuldfähigkeit gemäß StGB und die Praxis des Maßregelvollzugs.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, die Herausforderungen bei der Begutachtung von Straftätern mit Intelligenzminderung aufzuzeigen und Lösungsansätze für eine adäquatere Behandlung und Prognose zu diskutieren.
Welche wissenschaftlichen Methoden werden verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer fundierten Literaturanalyse bestehender psychologischer und juristischer Fachliteratur sowie der Auswertung diagnostischer Standards (wie ICD-10).
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die diagnostische Einordnung, die rechtliche Prüfung der Schuldfähigkeit nach §§ 20, 21 StGB, die Praxis der Unterbringung nach § 63 StGB und die Prognosemöglichkeiten.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Kernbegriffe sind Schuldfähigkeit, Maßregelvollzug, Intelligenzminderung, Schwachsinn und forensische Diagnostik.
Warum spielt der Begriff „Schwachsinn“ in der Forensik noch eine Rolle?
Obwohl der Begriff als überholt und stigmatisierend gilt, fungiert er in der juristischen Fachsprache des Strafgesetzbuches als Synonym für bestimmte Intelligenzstörungen, weshalb Gutachter sich weiterhin damit auseinandersetzen müssen.
Welche Schwierigkeiten ergeben sich bei der Prognose von Patienten mit Intelligenzminderung?
Da der Intelligenzquotient nicht wesentlich steigerbar ist, stellt die Prognoseerstellung ein komplexes Problem dar, bei dem häufig standardisierte, empirisch abgesicherte Instrumente fehlen.
- Arbeit zitieren
- Anonym (Autor:in), 2017, Verstandesmangel in der forensisch-psychologischen Diagnostik, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/456988