Das Ziel dieser Arbeit ist es, einen Überblick über den Inhalt der Konvention, ihre Funktionsweise und Anwendung zu schaffen. Dies wird anhand der Umsetzung der Konvention durch die Schweiz konkretisiert.
Die Arbeit identifiziert die Problembereiche in der Umsetzung der Konvention durch die Schweiz. Obschon die schweizerische Verfassung ein generelles Diskriminierungsverbot kennt, sind zum Beispiel bei Ausländern, die auf dem Arbeitsmarkt zugelassen sind, zwischen EU/EFTA-Angehörigen und jenen von "Drittstaaten" ungleich gestellt. Gegen Diskriminierungen auf zivil- und verwaltungsrechtlicher Ebene (Arbeit, Wohnen, usw.) besteht bisher keine gesetzliche Grundlage. Bei der Schliessung dieser Lücken wurden auch bis heute keine nennenswerten Fortschritte erzielt. Für eine weitergehende Umsetzung der ICERD mangelt es an Sensibilisierung und Diskussion der Öffentlichkeit und somit der politische Wille.
Das Internationale Übereinkommmen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (ICERD) nimmt im internationalen System der Menschenrechte, wie es sich seit 1945 herausgebildet hat, einen besonderen Platz ein. Es handelt sich um das erste Menschenrechtsinstrument, das über ein Kontrollorgan verfügt. Dieses überwacht mittels periodischer Berichterstattung, inwiefern die Vertragsstaaten ihren Verpflichtungen nach der Ratifizierung der Konvention in der praktischen Umsetzung von deren Bestimmungen nachkommen. Diesem Vorbild sind die Menschenrechtspakte I und II und weitere Konventionen des Menschenrechtsschutzes gefolgt.
Der rechtliche Begriff der Rassendiskriminierung wird begriffsgeschichtlich in den Kontext der Konzepte Rasse und Rassismus gestellt. Die Bekämpfung der Rassendiskriminierung hat in den Programmen der Vereinten Nationen einen hohen Stellenwert. Im Unterschied zu den ehemaligen Kolonialstaaten verhielt sich die Schweiz lange zurückhaltend gegenüber dem Beitritt. Die bereits 1965 von der Generalversammlung der UNO verabschiedete Konvention trat in der Schweiz erst 1994 in Kraft - nach dem Ende des Kalten Kriegs und dem Ende der Apartheid in Südafrika. Umstritten war die Einführung der gesetzlichen Verankerung einer Antirassismus-Strafnorm, welche in einer Abstimmung durch die Mehrheit der Stimmbürger bestätigt wurde.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Rasse, Rassismus, Rassendiskriminierung
3. UNO-Menschenrechtsschutz gegen Rassendiskriminierung
3.1 Charta, Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Menschenrechtsinstrumente
3.2 Konventionen der UNESCO und IAO
3.3 UNO-Generalversammlung
3.3.1 Entkolonialisierung
3.3.2 Kampf gegen Apartheid
3.3.3 UNO-Dekaden und Weltkonferenzen gegen Rassismus
4. Das Internationale Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (ICERD)
4.1 Hintergrund und Entstehung der Konvention
4.2 Aufbau der Konvention
4.2.1 Präambel
4.2.2 Definition der Rassendiskriminierung, Anwendungsbereich (Artikel 1)
4.2.3 Verpflichtungen zur Beseitigung von Diskriminierung und zur Förderung von Verständigung (Art. 2)
4.2.4 Verurteilung von Segregation und Apartheid (Art. 3)
4.2.5 Massnahmen zur Bestrafung rassendiskriminierender Akte (Art. 4)
4.2.6 Beseitigung der Rassendiskriminierung in bestimmten Bereichen
4.2.7 Garantie eines wirksamen Rechtsbehelfs (Art. 6)
4.2.8 Massnahmen auf den Gebieten des Unterrichts, der Erziehung, Kultur und Information (Art. 7)
4.3 Kontrollmechanismen
4.3.1 Der Ausschuss zur Beseitigung jeder Form der Rassendiskriminierung / CERD (Art. 8, 10)
4.3.2 Staatenberichte (Art. 9)
4.3.3 Staatenbeschwerde (Art. 11-13)
4.3.4 Individuelles Mitteilungsverfahren (Art. 14)
4.3.5 Treuhandgebiete und Hoheitsgebiete ohne Selbstregierung (Art. 15)
4.3.6 Verhältnis zu andern Verfahren (Art. 16)
4.3.7 Schlussbestimmungen (Art. 17-25)
4.4 Überwachung der Anwendung der Konvention durch das CERD
4.4.1 Allgemeine Empfehlungen
4.4.2 Prüfung der Staatenberichte und Empfehlungen
4.4.3 Entscheide zu individuellen Mitteilungen
5. Die Ratifizierung des ICERD durch die Schweiz
5.1 Vorgeschichte
5.2 Vorbereitungen des Beitritts
5.3 Parlamentsbeschlüsse
5.4 Referendum
6. Problembereiche der Umsetzung des ICERD durch die Schweiz
6.1 Die Vorbehalte
6.2 Die Strafnorm und ihre Auslegung
6.3 Prävention
6.4 Vorläufiger Verzicht auf die Anerkennung des Individualbeschwerdeverfahrens
7. Berichterstattung der Schweiz
7.1 Angaben zur Umsetzung einzelner Artikel des ICERD im Ersten und Zweiten/ Dritten Bericht
7.2 Ergebnisse der Prüfung des Ersten Berichts
7.3 Kritik, Vorschläge und Empfehlungen des CERD zum Ersten Bericht
7.4 Stellungnahme zu den Empfehlungen im Zweiten und Dritten Bericht
7.5 Kritik und Empfehlungen des CERD zum 2./3. Bericht
7.6 Kritik von Nichtregierungsorganisationen an den Berichten der Schweiz
8. Probleme der Umsetzung und Massnahmen zur Behebung der Mängel
8.1 Kritik am Dualen Zulassungssystem und dessen Auswirkungen
8.2 Einstellungen von Schweizer Politikern und Politikerinnen gegenüber Massnahmen zur Umsetzung der Konvention
8.3 Empfehlungen der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI)
8.4 Berichte der ECRI über die Schweiz
9. Schluss
Abkürzungen
Quellennachweise
Literaturverzeichnis
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