Das Ziel dieser Arbeit ist es, einen Überblick über den Inhalt der Konvention, ihre Funktionsweise und Anwendung zu schaffen. Dies wird anhand der Umsetzung der Konvention durch die Schweiz konkretisiert.
Die Arbeit identifiziert die Problembereiche in der Umsetzung der Konvention durch die Schweiz. Obschon die schweizerische Verfassung ein generelles Diskriminierungsverbot kennt, sind zum Beispiel bei Ausländern, die auf dem Arbeitsmarkt zugelassen sind, zwischen EU/EFTA-Angehörigen und jenen von "Drittstaaten" ungleich gestellt. Gegen Diskriminierungen auf zivil- und verwaltungsrechtlicher Ebene (Arbeit, Wohnen, usw.) besteht bisher keine gesetzliche Grundlage. Bei der Schliessung dieser Lücken wurden auch bis heute keine nennenswerten Fortschritte erzielt. Für eine weitergehende Umsetzung der ICERD mangelt es an Sensibilisierung und Diskussion der Öffentlichkeit und somit der politische Wille.
Das Internationale Übereinkommmen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (ICERD) nimmt im internationalen System der Menschenrechte, wie es sich seit 1945 herausgebildet hat, einen besonderen Platz ein. Es handelt sich um das erste Menschenrechtsinstrument, das über ein Kontrollorgan verfügt. Dieses überwacht mittels periodischer Berichterstattung, inwiefern die Vertragsstaaten ihren Verpflichtungen nach der Ratifizierung der Konvention in der praktischen Umsetzung von deren Bestimmungen nachkommen. Diesem Vorbild sind die Menschenrechtspakte I und II und weitere Konventionen des Menschenrechtsschutzes gefolgt.
Der rechtliche Begriff der Rassendiskriminierung wird begriffsgeschichtlich in den Kontext der Konzepte Rasse und Rassismus gestellt. Die Bekämpfung der Rassendiskriminierung hat in den Programmen der Vereinten Nationen einen hohen Stellenwert. Im Unterschied zu den ehemaligen Kolonialstaaten verhielt sich die Schweiz lange zurückhaltend gegenüber dem Beitritt. Die bereits 1965 von der Generalversammlung der UNO verabschiedete Konvention trat in der Schweiz erst 1994 in Kraft - nach dem Ende des Kalten Kriegs und dem Ende der Apartheid in Südafrika. Umstritten war die Einführung der gesetzlichen Verankerung einer Antirassismus-Strafnorm, welche in einer Abstimmung durch die Mehrheit der Stimmbürger bestätigt wurde.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Rasse, Rassismus, Rassendiskriminierung
- UNO-Menschenrechtsschutz gegen Rassendiskriminierung
- Charta, Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Menschenrechtsinstrumente
- Konventionen der UNESCO und IAO
- UNO-Generalversammlung
- Entkolonialisierung
- Kampf gegen Apartheid
- UNO-Dekaden und Weltkonferenzen gegen Rassismus
- Das Internationale Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (ICERD)
- Hintergrund und Entstehung der Konvention
- Aufbau der Konvention
- Präambel
- Definition der Rassendiskriminierung, Anwendungsbereich (Artikel 1)
- Verpflichtungen zur Beseitigung von Diskriminierung und zur Förderung von Verständigung (Art. 2)
- Verurteilung von Segregation und Apartheid (Art. 3)
- Massnahmen zur Bestrafung rassendiskriminierender Akte (Art. 4)
- Beseitigung der Rassendiskriminierung in bestimmten Bereichen (Art. 5)
- Garantie eines wirksamen Rechtsbehelfs (Art. 6)
- Massnahmen auf den Gebieten des Unterrichts, der Erziehung, Kultur und Information (Art. 7)
- Kontrollmechanismen
- Der Ausschuss zur Beseitigung jeder Form der Rassendiskriminierung / CERD (Art. 8, 10)
- Staatenberichte (Art. 9)
- Staatenbeschwerde (Art. 11-13)
- Individuelles Mitteilungsverfahren (Art. 14)
- Treuhandgebiete und Hoheitsgebiete ohne Selbstregierung (Art. 15)
- Verhältnis zu andern Verfahren (Art. 16)
- Schlussbestimmungen (Art. 17-25)
- Überwachung der Anwendung der Konvention durch das CERD
- Allgemeine Empfehlungen
- Prüfung der Staatenberichte und Empfehlungen
- Entscheide zu individuellen Mitteilungen
- Die Ratifizierung des ICERD durch die Schweiz
- Vorgeschichte
- Vorbereitungen des Beitritts
- Parlamentsbeschlüsse
- Referendum
- Problembereiche der Umsetzung des ICERD durch die Schweiz
- Die Vorbehalte
- Die Strafnorm und ihre Auslegung
- Prävention
- Verzicht auf die Anerkennung des Vorläufigen Individualbeschwerdeverfahrens
- Berichterstattung der Schweiz
- Angaben zur Umsetzung einzelner Artikel des ICERD im Ersten und Zweiten/ Dritten Bericht
- Ergebnisse der Prüfung des Ersten Berichts
- Kritik, Vorschläge und Empfehlungen des CERD zum Ersten Bericht
- Stellungnahme zu den Empfehlungen im Zweiten und Dritten Bericht
- Kritik und Empfehlungen des CERD zum 2./3. Bericht
- Kritik von Nichtregierungsorganisationen an den Berichten der Schweiz
- Probleme der Umsetzung und Massnahmen zur Behebung der Mängel
- Kritik am Dualen Zulassungssystem und dessen Auswirkungen
- Einstellungen von Schweizer Politikern und Politikerinnen gegenüber Massnahmen zur Umsetzung der Konvention
- Empfehlungen der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI)
- Berichte der ECRI über die Schweiz
- Schluss
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit bietet einen umfassenden Überblick über das Internationale Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (ICERD) und beleuchtet insbesondere die Umsetzung der Konvention durch die Schweiz. Die Arbeit befasst sich mit der historischen und systematischen Entwicklung der Konvention sowie den zentralen Normen für ihre Anwendung. Besonderes Augenmerk wird auf das Berichtssystem gelegt, das die Umsetzung der Konvention durch die Vertragsstaaten überwacht.
- Die rechtliche Konstruktion des Begriffs der Rassendiskriminierung und seine Verbindung zu den Begriffen Rasse und Rassismus.
- Die Rolle des ICERD im internationalen System des Menschenrechtsschutzes, insbesondere die Bedeutung des Kontrollmechanismus und des Berichtssystems.
- Die Ratifizierung des ICERD durch die Schweiz und die damit verbundenen Herausforderungen und Vorbehalte.
- Die Umsetzung des ICERD in der Schweiz: Analyse der Berichte, Kritikpunkte und Empfehlungen sowie die Position von Nichtregierungsorganisationen.
- Probleme der Umsetzung des ICERD in der Schweiz, insbesondere im Kontext des dualen Zulassungssystems, und mögliche Massnahmen zur Verbesserung der Situation.
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung stellt das Internationale Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (ICERD) als historisch bedeutendes Instrument des internationalen Menschenrechtsschutzes vor. Die Arbeit befasst sich mit der Umsetzung der Konvention durch die Schweiz und versucht, die verschiedenen Aspekte der Problematik systematisch zu beleuchten.
Kapitel 2 analysiert die Begriffe Rasse, Rassismus und Rassendiskriminierung und setzt sie in einen historischen und sozio-theoretischen Kontext. Die Konstruktion des Begriffs „Rasse“ als sozio-historisches Konstrukt wird kritisch beleuchtet, um die Entstehung von Rassismus und die Bedeutung des Kampfes gegen Rassendiskriminierung zu verstehen.
Kapitel 3 bietet einen Überblick über den UNO-Menschenrechtsschutz gegen Rassendiskriminierung und zeigt die historische Entwicklung des Rechtsrahmens auf. Es werden verschiedene UNO-Instrumente und -Initiativen zur Bekämpfung der Rassendiskriminierung vorgestellt, die für die Entstehung des ICERD relevant waren.
Kapitel 4 widmet sich dem ICERD und beleuchtet seine Entstehung, den Aufbau und die wichtigsten Bestimmungen. Es werden die Kontrollmechanismen des Übereinkommens erläutert, insbesondere das Berichtssystem, das den Vertragsstaaten die Möglichkeit bietet, über ihre Umsetzung der Konvention Rechenschaft abzulegen.
Kapitel 5 untersucht die Ratifizierung des ICERD durch die Schweiz und die damit verbundenen Vorbereitungen. Es werden die verschiedenen Stadien des Beitritts sowie die entsprechenden Parlamentsbeschlüsse und das Referendum beleuchtet.
Kapitel 6 fokussiert auf die Problembereiche der Umsetzung des ICERD durch die Schweiz und beleuchtet die Vorbehalte, die die Schweiz bei der Ratifizierung des ICERD geltend gemacht hat, sowie die Auslegung der Strafnorm. Weiterhin werden Aspekte der Prävention von Rassendiskriminierung und der Verweigerung der Anerkennung des Vorläufigen Individualbeschwerdeverfahrens in der Schweiz erörtert.
Kapitel 7 analysiert die Berichterstattung der Schweiz über die Umsetzung des ICERD. Es werden die Inhalte des ersten und zweiten/dritten Berichts der Schweiz sowie die Kritikpunkte und Empfehlungen des CERD in diesem Zusammenhang diskutiert. Die Stellungnahme der Schweiz zu den Empfehlungen des CERD und die Kritik von Nichtregierungsorganisationen an den Berichten werden ebenfalls beleuchtet.
Kapitel 8 befasst sich mit den Problemen der Umsetzung des ICERD in der Schweiz und möglichen Massnahmen zur Behebung der Mängel. Es werden die Kritik am dualen Zulassungssystem und dessen Auswirkungen auf die Umsetzung der Konvention sowie die Einstellungen Schweizer Politikerinnen und Politiker zu entsprechenden Massnahmen beleuchtet. Die Empfehlungen der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) und ihre Berichte über die Schweiz werden ebenfalls eingebunden.
Schlüsselwörter
Die vorliegende Arbeit befasst sich mit dem internationalen Menschenrechtsschutz gegen Rassendiskriminierung und dessen Umsetzung in der Schweiz. Die Arbeit befasst sich mit den Begriffen Rasse, Rassismus und Rassendiskriminierung, dem Internationalen Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (ICERD) und dem Berichtssystem des Ausschusses zur Beseitigung jeder Form der Rassendiskriminierung (CERD). Der Fokus liegt insbesondere auf den Herausforderungen der Umsetzung des ICERD durch die Schweiz, den Vorbehalten der Schweiz, den Kritikpunkten des CERD und den Empfehlungen von Nichtregierungsorganisationen.
- Quote paper
- Peter Leuenberger (Author), 2003, Das Internationale Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/457554