Thomas Hobbes´ Theorie der absoluten Staatsgewalt


Hausarbeit, 2002

23 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Gliederung

1. Einleitung

2. Hobbes´ Theorie – Argumentationsstrang
2.1. Das Menschenbild – homo homini lupus
2.2. Der Naturzustand – Krieg aller gegen alle
2.3. Die Staatsgründung – Kontraktualismus
2.4. Aufgabe und Charakter des Staates – Der Leviathan

3. Analyse der Argumentation – Unstimmigkeiten
3.1 Menschenbild und Naturzustand
3.2 Kontraktualismus im Naturzustand? – Das „prisoner´s dilemma“

4. Die Staatsgewalt – Konsequenzen der Analyse
4.1 Die Anthropologie – Eine Prämissenkorrektur
4.2 Die Notwendigkeit von Herrschaftsgewalt als conditio sine qua non des Staates
4.3 Der absolute Leviathan

5. Fazit

1. Einleitung

Thomas Hobbes (1588 – 1679) gilt als einer der Begründer der neuzeitlichen Philosophie, die mit dem traditionellen christlichen Weltbild des Mittelalters brach, und anstatt einer gottgegebenen, ewigwährenden Ordnung die Welt als ein rationalistisches Ursache-Wirkungs-System begriff. Seine rationalistisch-materialistische Methode wurde entscheidend geprägt von den Elementa des Euklid, die er bei einem Genfaufenthalt 1628 kennen lernt. Dessen Geometrie von der Mathematik auf die Philosophie zu übertragen war ihm ein zentrales Anliegen (vgl. Münkler 1993, 42). Dass sein Hauptgebiet und die Anwendung dieser Übertragung die Staatsphilosophie, als deren moderner Gründer er gilt, ist, dürfte zu einem großen Teil den historischen Umständen zu Hobbes Lebzeiten geschuldet sein. Er war Zeitzeuge des 30-jährigen (1618 – 1648) und des englischen Bürgerkrieges (1642 – 1649), in denen sich die grausamen Folgen von Zersplitterung und Aufruhr aufgrund religiös-moralischer Differenzen zeigten. Hobbes erstes staatsphilosophisches Werk, die Elements of Law (1640), entstanden dann auch als eine politische Streitschrift auf Anregung des Earl of Cavendish, mit der er die aufmüpfigen Parlamentarier zur Königstreue bringen wollte. Während seines Pariser Exils, in das er nach Einberufung des „Long Parliament“ 1640 ging, entwickelte er dann unter dem Eindruck der Ereignisse in England seine Theorie der absoluten Staatsgewalt, zunächst mit De Cive (1642), dem vorgezogenen dritten Teil seines philosophischen Gesamtwerks Elementorum Philosophiae, und dann mit seinem staatstheoretischen Hauptwerk Leviathan, or the Matter, Form and Power of a Commonwealth, Ecclesiastical and Civil (1651).

Seine Darstellung setzt ihn zwischen alle Stühle: „Der Materialismus erbitterte die Theologen; die Begründung des Absolutismus brachte ihm die Feindschaft des Parlamentes ein; die Privatisierung der Moral ärgerte die Puritaner; und die Lehre vom Gesellschaftsvertrag kostete ihn das Wohlwollen der Königstreuen im Exil“ (Schwanitz 1999, 331). Hobbes wurde noch zu Lebzeiten zu einem der meistdiskutiertesten Philosophen überhaupt, nicht zuletzt deswegen, weil seine Theorie auf den ersten Blick zwar eindeutig ist, eine Vielzahl von widersprüchlichen Äußerungen jedoch einen breiten Interpretationsspielraum lassen, und auch heute, über 300 Jahre nach seinem Tod, erhitzen neue Auslegungen noch die Gemüter. Die Interpretationen seines Werkes lassen ihn mal als finsteren Apologeten des Totalitarismus, mal als Urahn des Liberalismus dastehen (vgl. Kersting 1992, 188). Hobbes selbst würde sich wohl von jeder Ideologie ausnehmen – seine Theorie ist eben ein Versuch, einen Staat ohne moralische, ideologische oder religiöse Prämissen, rein auf rationalistisch-funktionalistischer Basis zu begründen. Das erkenntnisleitende Interesse gilt demnach der Hobbesschen Begründung des Staates, sowohl in Bezug zu seinem Charakter als auch zu seiner Deduktion: Ist Hobbes Argumentation konsistent und logisch, und folgt aus ihr wirklich zwangsläufig ein absoluter Staat?

Zu diesem Zweck soll zunächst in Kapitel 2 die Theorie Thomas Hobbes´ sozusagen „lehrbuchmäßig“ dargestellt werden. Gefolgt wird hier im wesentlichen den Ausführungen im Leviathan, so dass auf Widersprüche in anderen Werken keine Rücksicht genommen werden muss. Dadurch ist diese Darstellung natürlich stark vereinfacht, aber für die Herausarbeitung der zu analysierenden Grundzüge durchaus zweckmäßig. Im zweiten Schritt soll in Kapitel 3 dann auf die Konsistenz dieser Theorie eingegangen, und Unstimmigkeiten herausgearbeitet werden. Aufgrund des Umfanges, den häufigen Widersprüchen sowohl im Leviathan selbst, als auch in der umfangreichen Sekundärliteratur, und der Begrenztheit dieser Hausarbeit ist dies natürlich nur schlaglichtartig möglich. In Kapitel 4 sollen die Ergebnisse aus Kapitel 3 dann einer Bewertung hinsichtlich der Fragestellung unterzogen werden: Welche Auswirkungen haben die aufgezeigten Unstimmigkeiten auf seine Schlussfolgerung eines absoluten Staates?

Im abschließenden Fazit soll dann die Frage zusammenfassend beantwortet werden.

2. Hobbes´ Theorie – Argumentationsstrang

Wie schon erläutert, sollen in einem ersten Schritt zunächst die Grundzüge der Hobbesschen Theorie dargestellt und auf die Fragestellung angewendet werden. Der Grundaufbau folgt Hobbes in drei Schritten: Basis ist sein Menschenbild, welches, als Grundannahme auf alle Menschen übertragen, in einem spezifischen vorstaatlichen „Naturzustand“ mündet. Aus diesem folgt die Notwendigkeit eines Staates, dessen Gründung im Anschluss beschrieben wird. Die Schlussfolgerungen über den Charakter dieses Staates folgen als Abschluss im letzten Unterkapitel, das damit praktisch die zu untersuchende Ausgangsthese des absoluten Staates bildet.

2.1 Menschenbild – homo homini lupus

Gemäß seinem mechanistisch-deterministischen Weltbild sieht Hobbes auch den Menschen als ein reines Reiz-Reaktions-System an: Alle Regungen und Handlungen des Menschen sind Ausdruck von Bewegung und Gegenbewegung, die auf den Körper wirken (vgl. Mohrs 1995, 41f). Sinneseindrücke („Bewegung“) erzeugen im Körper nach außen gerichtete Widerstände („Gegenbewegung“), die in ihrer Stärke proportional der Ursprungsbewegung entsprechen. Diese inneren Bewegungen nennen wir Empfindungen – je nach Art des Widerstandes führen sie zu Ab- oder Zuneigung gegenüber dem auslösenden Objekt (vgl. Hobbes 1984, 11f). Hobbes gesteht den Menschen zwar Vernunft zu, doch unterscheidet sich sein Vernunftbegriff erheblich von dem uns geläufigen. Denken ist für ihn nichts anderes, „als Rechnen, das heißt Addieren und Subtrahieren, mit den Folgen aus den allgemeinen Namen, auf die man sich zum Kennzeichnen und Anzeigen unserer Gedanken geeinigt hat“ (Hobbes 1984, 32). Dementsprechend sind Menschen für ihn kalkül-rationale Nutzenmaximierer (vgl. Münkler 1993, 100), welche von inneren Trieben gesteuert werden, die sie mit den auf sie wirkenden Objekten gleichsam verrechnen und dem Ergebnis gemäß handeln. Die wichtigsten Antriebe sind der Wunsch nach Selbsterhaltung und das Streben nach einem angenehmen Leben. Ersterer besitzt Priorität, da das Überleben logischerweise erst die Voraussetzung für ein angenehmes Leben ist, letzterer verursacht „ein fortwährendes und rastloses Verlangen nach immer neuer Macht, [...] [das] nur mit dem Tode endet“ (Hobbes 1984, 75). Dieses Machtstreben rührt daher, dass man sich eines erst einmal ereichten Status nie sicher sein kann, sondern ihn absichern muss. Denn da die natürlichen Ressourcen begrenzt sind – ob aufgrund eines tatsächlichen Mangels oder wegen der menschlichen Pleonexie lässt Hobbes offen – wird das eigene Leben nie als völlig angenehm empfunden, solange ein anderer mehr besitzt (vgl. Münkler 1993, S.115). Da sich alle Menschen über diese grundsätzliche Natur im klaren sind, herrschen zwischen ihnen Konkurrenz und Misstrauen (vgl. Hobbes 1984, 95), das Machtstreben akkumuliert sich mit der Angst, anderen unterlegen zu sein. Hobbes hat dieses in der berühmten Formel „homo homini lupus est“ („Der Mensch ist dem Menschen ein Wolf“) (Hobbes, zit. nach Münkler 1993, 98) zusammengefasst – der Mensch ist ein Raubtier, das allerdings mit berechnender Vernunft ausgestattet ist, und daher zukünftige Möglichkeiten antizipieren kann. Gemäß seinen Grundtrieben ist er in seinem Handeln immer bestrebt, die jeweils schlimmste Option unbedingt zu vermeiden. Zu dem Raubtierbild passt auch Hobbes Vorstellung, die Menschen seien grundsätzlich a-soziale Wesen. Er vergleicht sie mit zwar nebeneinander, aber voneinander isoliert aus dem Boden gewachsenen Pilzen, Menschen sind nicht nur egoistische Kalkül-Rationalisten, sondern auch radikale Einzelkämpfer (vgl. Mohrs 1995, 32f).

2.2 Naturzustand – Krieg eines jeden gegen jeden

Hobbes konstruiert nach diesem Menschenbild einen Naturzustand, d.h. einen vorstaatlichen Zustand, in dem keine größere Zentralmacht als die einzelnen Menschen existiert. Gemäß seinem materialistischen Weltbild haben Begriffe wie „Recht und Unrecht“ daher dort keinen Platz, da sie von niemandem verbindlich festgelegt werden. „Gut“ ist subjektiv immer der Gegenstand des eigenen Begehrens, „Böse“ der der Abneigung. Es gilt das Gesetz des Faktischen: „Unter Freiheit versteht man nach der eigentlichen Bedeutung des Wortes die Abwesenheit äußerer Hindernisse“ (Hobbes 1984, 99). Menschen sind also in keiner ihrer Handlungsmöglichkeiten beschränkt, sofern sie diese tatsächlich ausführen können, moralische Bedenken gibt es nicht: Jeder besitzt ein „Recht auf alles“ (ebd.). Dies führt aufgrund der menschlichen Natur und ihrer Konkurrenz zu „einem Zustand [...], der Krieg genannt wird, und zwar in einem Krieg eines jeden gegen jeden. Denn Krieg besteht nicht nur in Schlachten oder Kampfhandlungen, sondern in einem Zeitraum, in dem der Wille zum Kampf genügend bekannt ist“ (Hobbes 1984, 96). Da Gewalt aufgrund fehlender einschränkender Bestimmungen ein völlig legitimes Mittel beim Streben nach Macht ist, besteht immer Anlass zu der Vermutung, der „Wille zum Kampf“ sei vorhanden. Das Fehlen von Begriffen von „Recht und Unrecht, Gerechtigkeit und Ungerechtigkeit“ (Hobbes 1984, 98) verhindert auch, dass die Menschen untereinander Abkommen schließen, um gewaltsame Auseinandersetzungen zu vermeiden: Da jeder sein Handeln ausschließlich auf seinen eigenen Vorteil ausrichtet, wäre es für einen Vertragschließenden gegen seine elementarsten Interessen, diesen zu halten, da ihm dadurch irgendwelche Vorteile entgehen könnten. „Gewalt und Betrug sind im Krieg die beiden Kardinaltugenden“ (Hobbes 1984, 98), und daher ist ein friedliches Zusammenleben der Menschen im Naturzustand nicht möglich.

Eine gleichsam „natürliche“ Beendigung dieses Zustandes durch einen endgültigen „Sieger“, der alle anderen Menschen unterdrückt und dadurch eine gewisse Stabilität schafft, schließt Hobbes durch sein Gleichheitstheorem aus: „Die Natur hat die Menschen hinsichtlich ihrer körperlichen und geistigen Fähigkeiten so gleich geschaffen, dass trotz der Tatsache, dass bisweilen der eine einen offensichtlich stärkeren Körper oder gewandteren Geist als der andere besitzt, der Unterschied zwischen den Menschen alles in allem doch nicht so beträchtlich ist, als dass der eine auf Grund dessen einen Vorteil beanspruchen könnte, den ein anderer nicht ebenso gut für sich verlangen dürfte. Denn was die Körperstärke betrifft, so ist der Schwächste stark genug, den Stärksten zu töten – entweder durch Hinterlist oder durch ein Bündnis mit anderen, die sich in der gleichen Gefahr wie er selbst befinden“ (Hobbes 1984, 94). Da sich also niemand jemals völlig sicher fühlen kann, endet das Machtstreben tatsächlich erst „mit dem Tode“ – der Kriegszustand endet niemals, das Leben ist „einsam, armselig, ekelhaft, tierisch und kurz“ (Hobbes 1984, 96).

2.3 Staatsgründung – Kontraktualismus

Aufgrund ihrer natürlichen Vernunft ist den Menschen die Notwendigkeit zur Überwindung des Naturzustandes durchaus bewusst, denn der menschliche Primärtrieb, die Furcht vor gewaltsamem Tod, ist in diesem Zustand nur allzu begründet. Es liegt daher im Interesse jedes Menschen, den Naturzustand zu beenden und ein System von verbindlichen Regeln zu etablieren, die ihnen Sicherheit gewähren. Gleichzeitig liegt es jedoch auch in jedermanns Interesse, eine eingegangene Vereinbarung nicht zu halten, wenn man dadurch Vorteile erhält, aber keine Nachteile zu befürchten hat. Da man sich also der Aufrichtigkeit eines Vertragspartners nie sicher sein kann, sondern daher im Gegenteil sogar erwarten muss, dass der Vertrag gebrochen wird, sind im Naturzustand Verträge und Übereinkommen immer unwirksam. „Folglich ist dies eine Vorschrift oder allgemeine Regel der Vernunft: Jedermann hat sich um Frieden zu bemühen, solange dazu Hoffnung besteht. Kann er ihn nicht herstellen, so darf er sich alle Hilfsmittel und Vorteile des Krieges verschaffen und sie benützen“ (Hobbes 1984, 99f). Das Dilemma liegt darin, dass letztlich nie begründete Hoffnung auf Frieden besteht.

[...]

Ende der Leseprobe aus 23 Seiten

Details

Titel
Thomas Hobbes´ Theorie der absoluten Staatsgewalt
Hochschule
Technische Universität Carolo-Wilhelmina zu Braunschweig  (Institut für Sozialwissenschaften)
Veranstaltung
Staats- und Demokratietheorie
Note
1,7
Autor
Jahr
2002
Seiten
23
Katalognummer
V4577
ISBN (eBook)
9783638128131
Dateigröße
586 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Thomas, Hobbes´, Theorie, Staatsgewalt, Staats-, Demokratietheorie
Arbeit zitieren
Michael Fürstenberg (Autor:in), 2002, Thomas Hobbes´ Theorie der absoluten Staatsgewalt, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/4577

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