Um Vorwürfe gegenüber den Mitarbeitern des Jugendamtes zu entgehen, versuchen Sozialarbeiter, sich bei einer Inobhutnahme professionell zu verhalten. Doch was wird unter dem Begriff „Professionelles Verhalten“ verstanden? Was macht ein „Professionelles Verhalten“ genau aus? Wann kann ein Sozialarbeiter von sich behaupten, dass er sich professionell verhalten hat? Dies sind die Hauptfragen dieser Arbeit.
In den letzten Jahren kam es immer wieder zu zahlreichen Diskussionen aufgrund verschiedenster Inobhutnahmen. Immer wieder wird hervorgetragen, dass zahlreiche Jugendämter ihrer Arbeit nicht ordnungsgemäß nachgehen würden. Den Mitarbeitern des Jugendamtes wird häufig vorgeworfen, Inobhutnahmen ohne rechtmäßigen Hintergrund durchzuführen. Aus diesem Grund, werden regelmäßig Sätze formuliert wie „das Jugendamt klaut Eltern ihre Kinder!“. Doch auch das Gegenteil ist der Fall und Mitarbeiter des Jugendamtes werden gefragt, warum sie das Kind nicht früher in Obhut genommen haben, da es doch offensichtlich war, dass das Kind in der Familie nicht bleiben konnte.
Den Sozialarbeitern wird also nicht selten vorgeworfen, dass sie nicht zum Wohle und Schutz des Kindes handeln, Fälle falsch deuten, Missstände übersehen und sie schuldig am Leiden der betroffenen Kinder sind. Für die Sozialarbeiter des Jugendamtes gilt grundsätzlich, liegt eine akute Kindeswohlgefährdung vor und die Eltern des Kindes oder des Jugendlichen sind nicht bereit oder in der Lage die Gefährdung abzuwenden, muss das Jugendamt tätig werden und das betroffene Kind bzw. den betroffenen Jugendlichen aus der Familie nehmen.
Doch was gilt in Deutschland als akute Kindeswohlgefährdung und ist es leicht zu differenzieren was genau unter eine akute Kindeswohlgefährdung fällt? Welche Formen von Kindeswohlgefährdungen gibt es? Wie häufig kommen sie in Deutschland vor? Welche Altersgruppen sind am häufigsten davon betroffen? Und letztlich welche Auswirkungen hat eine Kindeswohlgefährdung auf ein Kind sprich mit welchen Folgen hat es zu kämpfen? Für die meisten Menschen in Deutschland ist klar, liegt eine Kindeswohlgefährdung vor, werden die Kinder die von der Kindeswohlgefährdung betroffen sind, vom Jugendamt aus der Familie geholt und fremduntergebracht. Dieses Verfahren wird unter dem Begriff Inobhutnahme verstanden.
1. Einleitung
2. Kindeswohlgefährdung
2.1. Definitionen
2.2. Erscheinungsformen
2.3. Vorkommenshäufigkeit
2.4. Folgen für die Kinder
3. Inobhutnahme
3.1. Definition
3.2. Der Allgemeine Soziale Dienst
3.3. Rechtlichen Rahmenbedingungen
3.3.1. Die Rechte der Eltern
3.3.2. Die Rechte des Kindes
3.3.3. Die Rechte des Jugendamtes
3.4. Arbeitsphasen einer Inobhutnahme
3.5. Kritik
4. Professionelles Verhalten
4.1. Definitionen
4.2. Einflussfaktoren
4.2.1. Personalbeschaffenheit des ASD
4.2.2. Arbeitsbelastung
4.3. Umgang mit den Paradoxien
4.3.1. Das doppelte Mandat
4.3.2. Nähe und Distanz
5. Schluss
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht das professionelle Verhalten von Sozialarbeitern des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) im Kontext von Inobhutnahmen. Dabei wird analysiert, wie trotz der komplexen Anforderungen und belastenden Situationen ein fachgerechtes, den Kinderschutz sicherstellendes Handeln realisiert werden kann.
- Grundlagen der Kindeswohlgefährdung und deren Erscheinungsformen
- Strukturen, rechtliche Rahmenbedingungen und Arbeitsphasen der Inobhutnahme
- Einflussfaktoren auf das professionelle Verhalten im ASD (Personalstruktur und Arbeitsbelastung)
- Umgang mit zentralen Paradoxien der Sozialen Arbeit wie dem doppelten Mandat sowie dem Nähe-Distanz-Dilemma
Auszug aus dem Buch
3.1. Definition
„Die Inobhutnahme ist eine sog. „andere Aufgabe“ des Jugendamtes, die sich direkt an die Kinder und Jugendlichen als AdressatInnen der Maßnahme wendet. Ihr Ziel ist es, Hilfe durch Schutz zu gewähren. Anlass für die Inobhutnahme ist immer eine akute Gefährdung für das Kindeswohl. Damit stellt sie eine vorübergehende Eil- bzw. Notfallmaßnahme dar und gehört zu den vorläufigen Schutzmaßnahmen für Minderjährige jeden Alters.“ (Schindler 2006, S.84-1)
Inobhutnahmen gelten daher als Krisenintervention und der letzte Ausweg. Denn letztlich kommt es zu Inobhutnahmen nur, wenn die Sorgeberechtigen nicht bei der „Abwendung einer unmittelbar bevorstehenden oder drohenden Gefährdung der Kinder mitwirken, nicht zur Zusammenarbeit bereit sind oder keinerlei Einsicht in die Notwendigkeit einer Intervention haben“ (Alle 2017, S.43). Das Kind wird daher zu seinem eigenen Schutz in Obhut genommen und anschließend entweder bei geeigneten Freunden oder Verwandten, in einer Bereitschaftspflegefamilie, in einer Einrichtung oder in einer sonstig betreuten Wohnform untergebracht (vgl. Kreft 2011, S.50). Welche Unterbringungsform dabei die Idealste ist, muss im Einzelfall entschieden werden und richtet sich allein nach den Bedürfnissen des Kindes. Eine Inobhutnahme besteht jedoch nicht allein aus einer Unterbringung, vor allem geht es, wenn möglich, zusammen mit dem Kind und den Erziehungsberechtigen zu ermitteln, welche Umstände zu der Inobhutnahme geführt haben und zu klären bzw. Pläne zu entwickeln, um diese Krisenintervention zu beenden und die Gefährdung zu beseitigen. All dies ist die Aufgabe eines Bezirkssozialarbeiter des Allgemeinen Sozialen Dienstes. Doch was ist der Allgemeine Soziale Dienst überhaupt?
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Diese Einleitung führt in die Problematik von Inobhutnahmen ein und skizziert die Fragestellung bezüglich der Professionalität der handelnden Sozialarbeiter.
2. Kindeswohlgefährdung: Das Kapitel erläutert den Begriff der Kindeswohlgefährdung, deren Formen sowie die statistische Vorkommenshäufigkeit und die möglichen Folgen für betroffene Kinder.
3. Inobhutnahme: Hier wird der Prozess der Inobhutnahme definiert, die rechtlichen Grundlagen dargelegt, die Arbeitsphasen beschrieben und eine kritische Auseinandersetzung geführt.
4. Professionelles Verhalten: Dieses zentrale Kapitel definiert Professionalität in der Sozialen Arbeit, analysiert Einflussfaktoren wie Personal und Arbeitsbelastung sowie den Umgang mit spezifischen Paradoxien wie dem doppelten Mandat und dem Nähe-Distanz-Dilemma.
5. Schluss: Der Schluss fasst die wesentlichen Erkenntnisse der Arbeit zusammen und resümiert die Notwendigkeit professionellen Handelns bei der komplexen Aufgabe der Inobhutnahme.
Schlüsselwörter
Inobhutnahme, Kindeswohlgefährdung, Sozialer Dienst, ASD, Kinderschutz, Krisenintervention, Sozialpädagogik, Professionalität, Doppeltes Mandat, Nähe-Distanz-Dilemma, Arbeitsbelastung, Jugendamt, Rechtliche Rahmenbedingungen, Elternarbeit, Professionelles Verhalten.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der Fragestellung, wie Mitarbeiter des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) bei einer Inobhutnahme professionell handeln können und welche Herausforderungen dabei entstehen.
Welche zentralen Themenfelder werden bearbeitet?
Die zentralen Felder sind die theoretische Fundierung von Kindeswohlgefährdung, die rechtlichen und praktischen Abläufe der Inobhutnahme sowie die Anforderungen an die professionelle Haltung und Handlungskompetenz der Sozialarbeiter.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Ziel ist es zu erörtern, was unter „professionellem Verhalten“ im Kontext der Inobhutnahme zu verstehen ist und wie dieses trotz schwieriger Umstände und paradoxer Anforderungen sichergestellt werden kann.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer fundierten Literaturrecherche und der Analyse bestehender Konzepte und gesetzlicher Vorgaben aus der Fachliteratur der Sozialen Arbeit.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die inhaltliche Definition von Kindeswohlgefährdung, die detaillierte Darstellung des Inobhutnahme-Prozesses und die Analyse der Faktoren, die ein professionelles Handeln beeinflussen, insbesondere das doppelte Mandat und das Nähe-Distanz-Dilemma.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Inobhutnahme, Kindeswohlgefährdung, professionelles Verhalten, ASD und die Paradoxien der Sozialen Arbeit charakterisiert.
Wie unterscheidet sich die akute von der latenten Kindeswohlgefährdung?
Bei einer akuten Kindeswohlgefährdung liegt eine eindeutig gegenwärtige und nachgewiesene Gefahr vor, während bei einer latenten Gefährdung das Vorliegen einer Gefährdung ungewiss ist, jedoch auch nicht ausgeschlossen werden kann.
Warum stellt das "doppelte Mandat" eine besondere Herausforderung dar?
Das doppelte Mandat zwingt den Sozialarbeiter dazu, gleichzeitig Klientenanwalt (Hilfe) und staatliche Kontrollinstanz (Wächteramt) zu sein, was zu Spannungen in der Beziehungsgestaltung führen kann.
Welche Rolle spielt die "kollegiale Beratung" bei Inobhutnahmen?
Die kollegiale Beratung dient als wesentliche Entscheidungshilfe, um verschiedene Perspektiven auf einen Fall einzunehmen, strukturelle Unsicherheiten zu reduzieren und mögliche Fehlentscheidungen zu minimieren.
Wie beeinflusst die Arbeitsbelastung die Professionalität?
Eine zu hohe Arbeitsbelastung kann die professionelle Handlungsfähigkeit einschränken, da dem Sozialarbeiter die nötige Distanz und die Ressourcen fehlen, um fachmännisch und reflektiert auf komplexe Krisensituationen zu reagieren.
- Quote paper
- Johanna Hoffmann (Author), 2018, Was ist "professionelles Verhalten" bei der Inobhutnahme eines Kindes?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/458202