1. Einleitung
Aus unserer eigenen Schulzeit kennen wir alle die Bewertung des Schülers durch Benotung. Schließlich hing davon mitunter der Verbleib an der Schule ab. Weniger dramatisch gesehen, zeigte sie uns, als Schüler, ob man sich gut, oder weniger gut auf ein bestimmtes Thema vorbereitet hatte.
Aus Sicht des Lehrers, dient sie zuallererst der Leistungsfeststellung bei den Schülern.
Doch dies ist nicht alles, wie man im Laufe die ser Ausarbeitung noch sehen wird.
Hier stellt sich jetzt die Frage, nach welchen Richtlinien und Vorgaben der Lehrer bei seinen Bewertungen der Schüler handelt. Bestehen fest formulierte Grundsätze und Rahmenbedingungen nach denen der Lehrer bei seiner Bewertung der Schüler vorzugehen hat? Wie groß ist sein Ermessensspielraum, seine pädagogische Freiheit in diesem Bereich? Was muss er speziell beachten? All diese Fragen werden hier zu beantworten sein!
2. Allgemeines
Der Erziehungs- und Bildungauftrag der Schule gebietet, neben der Vermittlung von Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten, auch die Kontrolle des Lernfortschritts und den Nachweis von Leistung.
Beides dient, Lehrern, Eltern, Schülern und geg. den für die Berufserziehung der Schüler Mitverantwortlichen, als Erfolgsbestätigung, die einen Hinweis auf den Lernfortgang der Schüler gibt. Der Leistungsnachweis kann als Entscheidungsgrundlage für den weiteren Bildungsgang jedes einzelnen Schülers gesehen werden.
Somit ist die Feststellung von Schülerleistungen ein integraler Bestandteil der Unterrichtsarbeit, der in der Unterrichtsplanung Berücksichtigung zu finden hat.1
1 Vgl. Elser, Werner: Grundriß des Schulrechts in Baden-Württemberg/Werner Elser/Otto Kramer. –4. Aufl. –Neuwied; Kriftel; Berlin: Luchterhand, 1995. S. 71.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Allgemeines
3. Verordnungen
3.1 Verordnungen als Richtlinien
3.2 Besondere Regelungen zur Durchführung der Verordnungen
3.3 Rechtstechnische Begriffe in den Verordnungen
4. Funktion der Notengebung
5. Notenstufen
5.1 Bewertung der Schülerleistung
5.2 Noten für Verhalten und Mitarbeit
6. Notenbildung
6.1 Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung
6.2 Schriftliche Leistungen
6.3 Mündliche Leistungen
6.4 Leistung in Gruppen
6.5 Hausaufgaben als Teil der Gesamtleistung
6.6 Gewichtung der einzelnen Leistungen
6.7 Handhabung schriftlicher Leistungen
6.8 Nachträgliche Korrektur der Benotung
6.9 Säumnis bei Leistungsfeststellung
6.10 Täuschungshandlungen bei Leistungsfeststellung
7. Ermessen
7.1 Beurteilungsspielräume bei der Notengebung
7.2 Einhaltung allgemeingültiger Grundsätze
7.3 Prüfungsspezifische Wertungen
8. Transparenz bei der Notengebung
9. Notenskalierung
10. Zeugnisse
10.1 Halbjahresinformation, Halbjahreszeugnis
10.2 Jahreszeugnis
10.3 Abgangs- und Abschlusszeugnisse
10.4 Sonderregelungen bei Zeugnissen
11. Versetzung
11.1 Allgemeines zu den Versetzungsordnungen
11.2 Grundzüge der Versetzungsordnungen
11.2.1 Verschiedenes zur Versetzung
11.2.2 Versetzung bei Härtefällen
11.2.3 Aussetzen der Versetzung
11.2.4 Freiwilliges Wiederholen bei Versetzung
11.3 Die Versetzung als Verwaltungsakt
12. Schularten
12.1 Aufnahmevoraussetzungen
12.2 Eine Auswahl wichtiger Kriterien der MVO
13. Regelungen bei Prüfungen
13.1 Prüfungsbedingungen
13.2 Informationen bezüglich des Prüfungsverfahrens
13.3 Prüfungsstoff
13.4 Prüfer
13.5 Prüfungsverfahren
13.6 Täuschungshandlungen bei Prüfungen
13.7 Rücktritt bzw. Nichtteilnahme an der Prüfung
13.8 Rechtsschutz
14. Schlussbemerkung
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die komplexen rechtlichen Rahmenbedingungen und Verordnungen, die die Leistungsbeurteilung und Notengebung im Schulwesen regeln. Ziel ist es, Lehrern Orientierung innerhalb ihres pädagogischen Ermessensspielraums zu geben und die verschiedenen Funktionen der Notengebung sowie die Konsequenzen rechtlicher Vorgaben für den Schulalltag zu verdeutlichen.
- Rechtliche Grundlagen der Leistungsfeststellung und Notenbildung
- Differenzierung der Notenfunktionen (Selektion, Sozialisierung, Rückmeldung)
- Verfahrensregeln bei schriftlichen, mündlichen und praktischen Leistungen
- Umgang mit Täuschungshandlungen und Versäumnissen
- Rechtliche Kriterien für Versetzungsentscheidungen und Schulwechsel
- Rechtsschutzmöglichkeiten und Prüfungsverfahren
Auszug aus dem Buch
6.10 Täuschungshandlungen bei Leistungsfeststellung
Begeht ein Schüler, bei einer schriftlichen Arbeit, eine Täuschungshandlung oder einen Täuschungsversuch, so gibt die Notenverordnung dem Lehrer ein abgestuftes Verfahren an die Hand, nach welchem er reagieren kann. –In der Notenverordnung § 8 Abs. 6.
• Wurde die Täuschung ganz zu Anfang der schrifltichen Arbeit bemerkt, und der Täuschungsversuch vereitelt, so kann die Arbeit wie üblich bewertet werden.
• Lässt sich die Täuschung auf einen bestimmten Teil der Arbeit beziehen, so können diese Punkte aberkannt, und ein Notenabzug vorgenommen werden.
• Im Interesse der Chancengleichheit kann aber auch eine Neuanfertigung der Arbeit angeordnet werden.
• Bei einem schweren Täuschungsversuch, oder wiederholter Täuschung, kann die Arbeit mit „ungenügend“ bewertet werden. Dieser liegt dann vor, wenn sich ein Schüler zum Beispiel einer auf dem Kopierer vergessenen Musterlösung des Lehrers bedient !
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die Bedeutung der Benotung aus Sicht von Schülern und Lehrern und stellt die Frage nach den rechtlichen Leitplanken pädagogischen Handelns.
2. Allgemeines: Dieses Kapitel definiert die grundlegende Bildungsaufgabe der Schule, die über die Wissensvermittlung hinaus die Leistungskontrolle als integralen Bestandteil der Unterrichtsplanung vorsieht.
3. Verordnungen: Hier werden die verschiedenen rechtlichen Regelwerke als Richtlinien für die Notenbildung sowie die Bedeutung rechtstechnischer Begriffe in diesen Verordnungen erläutert.
4. Funktion der Notengebung: Das Kapitel differenziert zwischen den verschiedenen gesellschaftlichen und pädagogischen Funktionen, wie etwa der Selektions-, Sozialisierungs- und Informationsfunktion von Schulnoten.
5. Notenstufen: Es wird das Notenschema von 1 bis 6 sowie die spezifische Bewertung von Verhalten und Mitarbeit dargelegt.
6. Notenbildung: Dieses zentrale Kapitel behandelt detailliert die verschiedenen Leistungsformen (schriftlich, mündlich, Gruppenarbeit, Hausaufgaben), deren Gewichtung und den Umgang mit Fehlverhalten wie Täuschungen.
7. Ermessen: Die Ausführungen konzentrieren sich auf den Beurteilungsspielraum des Lehrers und die rechtliche Kontrolle durch Schulleitung und Aufsichtsbehörden.
8. Transparenz bei der Notengebung: Hier wird die Informationspflicht des Lehrers gegenüber Schülern und Eltern bezüglich der Bewertungskriterien thematisiert.
9. Notenskalierung: Das Kapitel erklärt die Möglichkeiten der linearen und degressiven Umrechnung von Punkten in Noten.
10. Zeugnisse: Die verschiedenen Zeugnisarten, von der Halbjahresinformation bis zum Abschlusszeugnis, werden in ihrer rechtlichen Relevanz und Funktion beschrieben.
11. Versetzung: Dies umfasst die Regelungen zur Versetzung, die Grundsätze der Versetzungsordnungen, den Umgang mit Härtefällen und den Charakter der Versetzung als Verwaltungsakt.
12. Schularten: Es werden die Aufnahmevoraussetzungen für verschiedene Schultypen sowie Kriterien der Multilateralen Versetzungsordnung (MVO) diskutiert.
13. Regelungen bei Prüfungen: Das Kapitel bietet eine umfassende Übersicht über die Anforderungen an Prüfungen, von der Stoffauswahl über die Rolle der Prüfer bis hin zum Rechtsschutz.
14. Schlussbemerkung: Die Zusammenfassung betont die Komplexität des Themas und mahnt zur genauen Kenntnis der Richtlinien, um ein sicheres und transparentes pädagogisches Handeln zu gewährleisten.
Schlüsselwörter
Leistungsbeurteilung, Notengebung, Notenverordnung, Schullecht, Klassenkonferenz, Versetzungsordnung, Verwaltungsakt, Pädagogischer Ermessensspielraum, Prüfungswesen, Transparenz, Notenbildung, Leistungsfeststellung, Täuschungshandlung, Schulrechtliche Grundlagen, Bildungsempfehlung
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die rechtlichen Vorschriften und Rahmenbedingungen, die die Leistungsbeurteilung und Notengebung an Schulen in Baden-Württemberg maßgeblich bestimmen.
Welche thematischen Schwerpunkte werden gesetzt?
Neben den rechtlichen Grundlagen stehen die Funktionen von Noten, die methodische Notenbildung bei verschiedenen Leistungen, das Ermessen von Lehrkräften sowie die komplexen Regelungen zu Versetzungen und Prüfungen im Vordergrund.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist es, Lehrpersonen eine fundierte Übersicht über die geltenden Verordnungen zu geben, damit sie ihre Bewertungspraxis transparent, gerecht und rechtssicher gestalten können.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer juristischen und fachdidaktischen Analyse einschlägiger Schulrechtsnormen, Verordnungen und aktueller Fachliteratur zum Schul- und Beamtenrecht.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine detaillierte Analyse der Notengebung (Leistungsfeststellung, Gewichtung, Fehlverhalten), der Transparenzpflichten, der Zeugniserstellung sowie der rechtlichen Regelungen für Schulwechsel, Versetzungen und Prüfungsverfahren.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Kernbegriffe sind Notenverordnung, Leistungsbeurteilung, Versetzungsordnung, pädagogischer Ermessensspielraum und rechtssichere Bewertungspraxis.
Wie geht die Arbeit mit dem Ermessensspielraum der Lehrer um?
Die Arbeit stellt klar, dass Lehrkräfte zwar einen pädagogischen Beurteilungsspielraum besitzen, dieser jedoch stets an die allgemein anerkannten Bewertungsgrundsätze sowie die rechtlichen Vorgaben der Notenverordnungen gebunden ist.
Welche Bedeutung kommt der Transparenz bei der Leistungsbewertung zu?
Transparenz wird als essenzielle Pflicht des Lehrers verstanden. Dies beinhaltet, Bewertungskriterien und Gewichtungen frühzeitig bekannt zu geben, um die Nachvollziehbarkeit und Akzeptanz der Noten zu gewährleisten.
Was passiert bei Täuschungshandlungen in Prüfungen?
Die Arbeit verdeutlicht, dass bei Täuschungsversuchen ein abgestuftes Sanktionsverfahren angewendet werden kann, das vom Notenabzug bis hin zur Bewertung mit „ungenügend“ reicht, wobei stets der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben muss.
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- Christoph Mehl (Author), 2004, Rechtliche Vorgaben der Leistungsbeurteilung und Notengebung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/45923